Name:
Anschrift: Telefon/Fax:
Steuernummer:
Finanzamt Bremen Wettbürosteuer-Anmeldung
Postfach 10 57 29 20
28057 Bremen
01 Jan. 07 J u l i
02 Feb. 08 Aug.
03 März 09 Sept.
04 April 10 Okt.
05 Ma i 11 Nov.
06 Juni 12 Dez.
Wettbürosteuer-Anmeldung
für den Betrieb eines Wettbüros, in dem das Vermitteln und Verfolgen von Wetten möglich ist gemäß § 8 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes (VergnStG) vom 14. Dezember 1990 in der aktuellen Fassung.
Die mit der Wettbüros-Anmeldung angeforderten personenbezogenen Daten werden aufgrund der §§ 149 ff der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Vergnügungssteuergesetz (VergnStG) erhoben.
Berechnung der zu entrichtenden Wettbürosteuer:
Bildschirme nach § 11 Abs. 1 VergnStG Summe in Euro pro Monat
Anzahl (laut Anlage) x 60 Euro
Diese Wettbürosteuer-Anmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.
Die Wettbürosteuer ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Steueranmeldezeitraum) für den Vormonat unter Angabe der Steuernummer (Kontoverbindung siehe Rückseite) zu entrichten oder wird eingezogen durch Teilnahme am Lastschriftverfahren. Der Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat ist erhält- lich in den zentralen Informations- und Annahmestellen der Bremer Finanzämter oder auf der Internetseite www.finanzen.bremen.de Steuern Gemeindesteuern Wettbürosteuer.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Fi- nanzamt Bremen, Vergnügungssteuerstelle, Postfach 10 57 29, 28057 Bremen (Besucheranschrift: Rudolf- Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen) Einspruch eingelegt werden.
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
...
Datum, Unterschrift
Bearbeitungsvermerke der Steuerstelle:
1. Der vorliegenden Wettbürosteuer- Anmeldung wird nicht widersprochen/ wird widersprochen (Steuer- bescheid fertigen)
2. Sollstellung der Wettbürosteuer
Programm 500:
Steuernummer Abg.-Art Zeitraum Fälligkeit BT Betrag 0170
erledigt: Datum, Namenzeichen
...
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
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Zentrale Information u.Annahme Übrige Stellen Haus des Reichs Rud.-Hilferding-Platz 1, Gerhard-Rohlfs- Str. 32, telefonisch Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen-Stadt 28757 Bremen-Nord erreichbar:
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