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Flüchtlingsrat

Niedersachsen e. V.

Flüchtlingsrat Nds. e.V. - Langer Garten 23 B - 31137 Hildesheim

An den

Niedersächsischen Innenminister Herrn Uwe Schünemann

Clemensstr. 17 30169 Hannover

Vorstand

Langer Garten 23 B

31137 Hildesheim Tel.: 05121/10 26 83 od.15605 Fax: 05121/31609

E-mail: ngrehl-schmitt@caritas-os.de http//: www.nds-fluerat.org

Hildesheim, 08.05.2008

Abschiebestopp nach Griechenland – jetzt!

Sehr geehrter Herr Innenminister,

aus Niedersachsen werden regelmäßig Flüchtlinge in andere EU-Staaten im Rahmen von sog. Dublin-Verfahren überstellt, u. a. auch nach Griechenland. Die zugrunde liegende Dublin II-VO (Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003) beruht auf der Annahme, dass ein Flüchtling in allen Mitgliedstaaten vergleichbare (Mindest-) Aufnahme- bedingungen vorfindet und dass über seinen Asylantrag unter vergleichbaren (Mindest-) Verfahrensgrundsätzen mit vergleichbaren Chancen entschieden wird.

Es liegen verschiedene Berichte vor, dass Griechenland für eine unverhältnismäßig große Anzahl von Flüchtlingen zuständig und mit dieser Situation seit Jahren überfordert ist.

Dies hat zur Folge, dass Flüchtlingen in Griechenland unter Verstoß gegen geltendes EU- Recht und Völkerrecht keine den Mindestanforderungen genügenden Aufnahme- und Ver- fahrensbedingungen zur Prüfung ihrer Asylanträge gewährt werden. Im Gegenteil: Pro Asyl berichtet u. a. von schweren Misshandlungen von Flüchtlingen durch die griechische Küstenwache sowie von Regelinhaftierungen – auch Minderjähriger (Bericht vom Oktober 2007 „The truth may be bitter, but it must be told“). Die Anwaltskammer Thessaloniki er- hebt Vorwürfe über skandalöse Zustände im griechischen Polizeigewahrsam. Der Euro- päische Gerichtshof hat bereits am 19. April 2007 Griechenland verurteilt, weil es die Auf- nahmerichtlinie (2003/9/EG des Rates vom 27.1.03) nicht umgesetzt hat.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat deshalb in einem bisher beispiellosen Schritt die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Abschiebungen nach Griechenland bis auf weiteres auszusetzen („UNHCR-Positionspapier zur Überstellung von Asylsuchenden nach Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung“, vom 15.04.08).

B a n k v e r b i n d u n g : P o s t b a n k H a n n o v e r K o n t o 8 4 0 2 - 3 0 6 BLZ 2 5 0 1 0 0 3 0 I B A N : D E 7 7 2 5 0 1 0 0 3 0 0 0 0 8 4 0 2 3 0 6 / B I C : P B N K D E F F

S t e u e r -N r . 3 0 / 2 1 2 / 4 1 3 4 6

M it glied d e r B u n d e s a r b eits g e m e i n s c h a ft PRO ASYL

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N ds. Fl chtlingsratü Seite 2

Mit Beschluss vom 25.04.2008 hat das Verwaltungsgericht Gießen (2 L 201/08.Gl.A) ei- nem Eilantrag von Flüchtlingen gegen eine nach Griechenland drohende Abschiebung stattgegeben, da ihnen dort erhebliche Rechtsverletzungen mit teils irreversiblen Nachtei- len (von einer Inhaftierung bis hin zur Obdachlosigkeit) drohten. Für Flüchtlinge werde in Griechenland kein fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren gewährleistet. Aus die- sen Gründen sei eine Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung gebo- ten und notwendig.

Die Bundesrepublik Deutschland hat mitgeteilt, für unbegleitete Minderjährige und beson- ders schutzbedürftige Personen, welchen eine Abschiebung nach Griechenland droht, wohlwollend das Selbsteintrittsrecht zu prüfen und ggf. auszuüben. Es finden jedoch wei- terhin Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland statt.

Wir appellieren deshalb an Sie, in sog. Dublin-Verfahren mit sofortiger Wirkung und zu- nächst für die Dauer von sechs Monaten einen Abschiebestopp gemäß § 60a Abs. 1 Auf- enthG nach Griechenland anzuordnen, solange die Bundesrepublik Deutschland nicht in allen entsprechenden Fällen das Selbsteintrittsrecht ausübt, um Überstellungen nach Griechenland vorzubeugen. Vorsorglich erlauben wir uns den Hinweis, dass die Anord- nung der Abschiebung gemäß § 34a Abs. 1 AsylVfG sowie eine Abschiebungs-androhung durch das Bundesamt für Migration/Flüchtlinge die Bundesländer nicht daran hindert, Ab- schiebungen gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG vorübergehend auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Grehl-Schmitt Vorsitzender

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