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Eva Lutter, Caritas Friedland: Aufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige Personen in Deutschland

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Academic year: 2022

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(1)

© UNHCR/Jehad Nga

Hannover, 06.09.2018 - Eva Lutter (Caritasstelle im GDL Friedland)

(2)

2. Aufnahmeprogramme in Deutschland 3. Aktuelle Programme und Verfahren

1. Wer braucht Schutz?

(3)

Wer braucht Schutz?

© BAMF

 Menschen die vor Krieg, religiöser, politischer Verfolgung geflohen sind

 Opfer von Folter und Misshandlungen

 Psychischer oder medizinischer Bedarf

 Kinder, ältere Flüchtlinge

 Menschen mit Behinderung

 keine Lebensperspektive im

Erstzufluchtsstaat haben

(4)

Dawit

Eritrea

– Armut und Repressionen

Äthiopien

– keine

Aufenthaltsperspektive

Sudan

– religiöse Verfolgung

Libyen

- Bürgerkrieg

Tunesien

– keine

Aufenthaltsperspektive

Deutschland

© Caritas Friedland

(5)

Aufnahmeprogramme in Deutschland

 Resettlement

§ 23 Abs. 4 AufenthG

 Humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes (HAP)

§ 23 Abs. 2 AufenthG

 Landesaufnahmeprogramme für syr. /irak. Flüchtlinge

§ 23 Abs. 1 AufenthG

 Relocation

(6)

Resettlement Humanitäre Aufnahme des Bundes

Aufnahme- programme

der Bundesländer Besonderheit Langfristige

Integration

Schutzbedürftigkeit RST Kriterien UNHCR

Kurze Vorbereitung

Schutzbedürftigkeit Verpflichtungs- erklärung

Auswahl UNHCR, BAMF, AA UNHCR, BAMF, AA ABH, AA Aufenthaltstitel § 23 Abs. 4

AufenthG § 23 Abs. 2

AufenthG § 23 Abs. 1 AufenthG Quote Freiwillig, Politische

Entscheidung Freiwillig, Politische

Entscheidung Freiwillig, Politische Entscheidung Leistungsträger Jobcenter Jobcenter Verpflichtungs-

geber/Sozialamt Einreise und

Aufenthalt Gruppe/ Flugzeug

14 Tage Friedland Gruppe/ Flugzeug

14 Tage Friedland Individuell

(7)

Aktuelle Programme und Verfahren

1. Deutscher Beitrag am EU Resettlement:

10.200 Plätze

9.200 HAP-/RST-Bundesprogramme (§23.2/23.4) 500 Landesprogramm S-H (§23.1)

500 Privates Sponsorenprogramm Bund (§23.?)

© http://fra.europa.eu/en

(8)

Resettlement

§ 23 Absatz 4 AufenthG

Aufnahmeanordnung: 6. Juli 2018 Länder: Libyen/Niger

Personenanzahl: 300, davon 50 UMA

Personenkreis: Syrien, Irak, Eritrea, Somalia Einreise: Mitte Oktober/Anfang November

Weitere RST-Aufnahmen werden momentan vom BMI

und den anderen Akteuren vorbereitet. Noch keine

Länder offiziell veröffentlicht

(9)

Resettlement Verfahren

https://resettlement.de

(10)

 Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen

 Personen mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf

 Überlebende Opfer von Gewalt und Folter

Frauen mit besonderer Risikoexposition

Flüchtlingskinder und heranwachsende Flüchtlinge

Ältere Flüchtlinge

 Personen, die aus anderen Gründen keinerlei Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat haben

 Personen, deren Familienangehörige sich bereits in einem Drittstaat befinden

Generell: Personen, die nicht mehr in ihr Herkunftsland zurück können

UNHCR-Kriterien

(11)

 Wahrung der Einheit der Familie

 Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland

Integrationsfähigkeit (Indikatoren u.a.: Grad der Schul- und Berufsausbildung; Berufserfahrung; Sprachkenntnisse; geringes Alter)

 Grad der Schutzbedürftigkeit

BMI-Kriterien

(12)

Erstaufnahmeeinrichtung Friedland

Zwei Wochen

Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbände

Fünftägiger Wegweiserkurs

Buddy-Treffen

Weiterleitung an Beratungsstellen in den Kommunen

(13)

Humanitäre Aufnahme

§ 23 Abs. 2 AufenthG

Aufnahmeanordnung: 29.12.2017 Länder: Türkei

Personenanzahl: ca. 500/ Monat

Personenkreis: Syrer*innen und Staatenlose Seit 2017 ca. 4.600 Personen eingereist

Kriterien: ähnlich wie bei RST

(14)

Humanitäre Aufnahme Türkei 2018

DGMM:

Übernimmt Registrierung von Flüchtlingen und hat das erste Vorschlagsrecht

(15)

Aktuelle Programme und Verfahren

2. Landesaufnahmeprogramme

§ 23 Abs. 1 AufenthG

© Caritas Friedland

(16)

Landesaufnahmeprogramme

§ 23 Abs. 1 AufenthG

Berlin: verlängert bis 31.12.2018

Brandenburg: verlängert bis 30.09.2018 Hamburg: verlängert bis 30.11.2018

Schleswig-Holstein: verlängert bis 31.12.2018 Thüringen: verlängert bis 31.12.2018

Länder: Syrien, teils auch Irak

Personenanzahl: nicht kontingentiert

Verpflichtungserklärung: § 68 AufenthG

Verfahren: → Unterschiede je nach Bundesland Infos auf www.resettlement.de

(17)

Programme in Planung

Bundesländer

 Humanitäres Aufnahmeprogramm Schleswig- Holstein

 Berlin, Bremen, Brandenburg Bund

 Privates Sponsorenprogramm - Pilotprojekt

(18)

„Ich will nicht immer Hilfe kriegen“

(19)

Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit!!!

www.resettlement.de

Das Projekt resettlement.de wird aus Mitteln des Asyl-,Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.

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