nen langfristigen Nutzen ziehen. Diese Erfahrung mussten auch zahlreiche Kollegen machen, die sich mit komple- mentärmedizinischen Methoden be- schäftigen. Es ist deshalb zu hoffen, dass zumindest bei einem Teil dieser Kollegen ein Umdenken einsetzen wird. Es steht heute eine große Zahl schonender und gleichzeitig effektiver Methoden zur Verfügung, um orale Er- krankungen zu vermeiden oder zu be- handeln. Der Gesundheit der Bevölke- rung könnte in hohem Maß gedient werden, wenn diese Methoden entspre- chend dem aktuellen wissenschaftli- chen Erkenntnisstand bedarfsgerecht zum Einsatz kommen würden. Über- triebene Befürchtungen über Vergif- tungsgefahren durch zahnärztliche Ma- terialien wie Fluoride oder Versiege- lungs- und Restaurationswerkstoffe hemmen deren Akzeptanz und er- schweren so ihren sachgerechten Ein- satz. Medizinisch indizierte präventive und restaurative Behandlungen werden aus Angst vor Vergiftungen unterlas- sen, unnötige, Zahnsubstanz opfernde Maßnahmen (zum Beispiel Zahnex- traktionen) hingegen forciert. Dadurch wird ein Nebeneinander von zahnärztli- cher Unter-, Fehl- und Überversorgung mit all ihren medizinischen und ökono- mischen Nachteilen begünstigt.
Literatur
1. Bailer J, Rist F, Rudolf A et al.: Adverse health effects related to mercury exposure from dental amalgam fillings: toxicological or psychological causes? Psy- chological Medicine 2001; 31: 255–263.
2. Habermann E, Meiners H, Ostendorf G-M, Staehle JH:
„Komplementäre Verfahren“ in der Zahnheilkunde.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Dtsch Zahnärztl Z 1996; 52: 564–565.
3. Harhammer R: Zur Risikobewertung des zahnärztli- chen Füllungswerkstoffes Amalgam. Bundesgesund- heitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 2001;
44: 149–154.
4. Schiele R, Erler M, Reich E: Speichelanalysen eignen sich nicht zur Bewertung der Quecksilberbelastung.
Dt Ärztebl 1996; 93: A-1448–A-1449 [Heft 22].
5. Vamnes JS, Eide R, Isrenn R, Höl PJ, Gjerdet NR: Dia- gnostic value of a chelating agent in patients with symptoms allegedly caused by amalgam fillings. J Dent Res 2000; 79: 868–873.
6. WHO: International programme on chemical safety (IPCS). Environmental Health Criteria 118 inorganic mercury. Geneva 1991: 35–46.
Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Hans Jörg Staehle Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der MZK-Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 400, 69120 Heidelberg
Intubationsbedingte Recurrensparesen
Es ist kein Geheimnis, dass Recurrens- paresen auch nach Identifizierung des Nerven unter Umständen mit einer La- tenz bis zu drei Tagen beobachtet wer- den (abgesehen davon, dass die Identi- fizierung des Nerven – meist im Aus- breitungsgebiet der Arteria thyreoidea inferior – nicht vor mechanischer Alte- ration gerade an den Eintrittsstellen der oft sehr feinen Fasern in den Knorpel schützt). Dennoch wird dem Chirurgen unsorgfältiges Handeln mit der Folge einer unzulässigen Beweislastumkehr unterstellt. Er soll sich durch sein intra- operatives Handeln, zumindest aber im Operationsbericht, für etwas rechtferti- gen, was er in der Regel nicht zu verant- worten hat.
Bereits auf dem Chirurgen-Kongress 1999 (Chirurg 2000; 71: 539–544) zeig- ten Kollegen der Chirurgischen Univer- sitätsklinik Leipzig in einer prospekti- ven Arbeit, dass die Raten von passage- ren und bleibenden Recurrensschäden nach Intubationsnarkosen bei Opera- tionen fernab der Schilddrüse denen bei Eingriffen an der Schilddrüse selbst entsprechen. Es handelt sich offenbar also nicht um ein Operations- sondern um ein Narkoserisiko. Der ebenfalls bekannte Umstand, dass das linke Stimmband häufiger betroffen ist als das rechte, findet nunmehr eine plau- sible Erklärung durch die überwiegen- de Rechtshändigkeit der intubierenden
Anästhesisten. Gerade die Gutachter- kommissionen sollten daher Chirurgen nach Recurrensparesen nicht primär in Haftung nehmen.
Dr. med. Hans-Jürgen Ott EVK Saarbrücken
Großherzog-Friedrich-Straße 44 66111 Saarbrücken
Schlusswort
In dem Beitrag ging es im Wesentlichen um die Frage, wie gutachterlicherseits ei- ne solche Parese beurteilt werden soll, da eine Stimmbandnervenläsion für den be- troffenen Patienten in seiner Lebens- führung eine schwere Einschränkung be- deutet. Nicht jede Recurrensparese ist grundsätzlich operationsimmanent und schicksalhaft (2). Dankenswerterweise hat Herr Kollege Ott auf die bekannte Tatsache hingewiesen, dass Recurrens- paresen und Stimmbandläsionen auch intubationsbedingt verursacht sein kön- nen (1). Solchermaßen verursachte Re- currensparesen würden fälschlicherwei- se dem Schilddrüsenoperateur zur Last gelegt. Im Einzelfall ist allerdings die ätiologische Zuordnung einer Parese nur schwer zu treffen. Um so wichtiger er- scheint es daher, dem Operationsbericht aufgrund einer guten Dokumentation entnehmen zu können, dass eine kontrol- lierte Sichtschonung des Recurrensner- ven erfolgt ist. Verwiesen sei hier noch einmal auf die Stellungnahme der Gut- achterkommission für ärztliche Behand- lungsfehler bei der Ärztekammer Nord- rhein (4) sowie auf die von der Deut- schen Gesellschaft für Chirurgie heraus- gegebenen Leitlinien zur Therapie der benignen Struma (3).
Literatur
1. Friedrich Th., Hänsch U, Eichfeld U, Steinert M, Staemmler A, Schönfelder M: Die Recurrensparese als Intubationsschaden? Chirurg 2000; 71: 539–544.
2. Gemsenjäger E: Bemerkungen zu den Schilddrüsen-The- men: „Monitoring des N. laryngeus recurrens“ und „Evi- denzbasierte Medizin“. Chirurg 2000; 72: 199–200.
3. Hartel W, Dralle H: Leitlinien zur Therapie der benig- nen Struma. Mitt Dtsch Ges f Chirurgie 3/98.
4. Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein.
Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle Chirurgische Klinik
Krankenhaus Köln-Holweide Kliniken der Stadt Köln Neufelder Straße 32, 51067 Köln M E D I Z I N
Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 25½½22. Juni 2001 AA1701
zu dem Beitrag
Gutachterliche Beurteilung
Lähmung der
Stimmbandnerven nach Schilddrüsenresektion
von
Prof. Dr. med.
Hans-Friedrich Kienzle Herbert Weltrich in Heft 1–2/2001