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Archiv "Gentherapie/Stammzellen: Leukämie durch Manipulation" (26.04.2002)

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Schadensersatzrecht

Änderungen

Mehr Rechte für

Arzneimittelgeschädigte und Unfallopfer

M

it Änderungen des Scha- densersatzrechts räumt die Bundesregierung Kin- dern, Unfallopfern und Arz- neimittelgeschädigten mehr Rechte ein. Das Gesetz wur- de am 18. April im Bundestag beschlossen und soll am 1.

August 2002 in Kraft treten.

Der Anspruch auf Schmer- zensgeld wird auf alle wesent- lichen Verletzungen ausge- dehnt. Explodiert etwa eine Sektflasche ohne eigenes Zu- tun, haftet der Hersteller nach altem Recht nur für die Reinigung und Arztkosten.

Nach neuem Recht muss er bei ernsthaften Verletzungen auch Schmerzensgeld zahlen.

Bei Arzneimittelschäden liegt die Beweislast künftig beim Hersteller. Der muss be-

weisen, dass sein Produkt die Fabrik in einwandfreiem Zu- stand verlassen hat oder ein Medikament nicht die Ursa- che für bestimmte Nebenwir- kungen sein kann. Patien- ten bekommen zudem einen Auskunftsanspruch gegen- über Pharmaherstellern und Kontrollbehörden.

Die gesetzlichen Haftungs- höchstbeträge für Schäden ohne Schuldigen werden an- gehoben. Ist ein Autofahrer nach einem von niemandem verschuldeten Unfall etwa ge- lähmt, müsste er sich nach bisherigem Recht mit maxi- mal 255 645 Euro Schadens- ersatz begnügen. Die Neure- gelung sieht einen Höchstbe- trag von 600 000 Euro und 36 000 Euro Jahresrente pro Person vor.

Kinder unter zehn Jahren haften im Straßenverkehr nicht mehr. Es sei denn, sie handeln absichtlich; dann haften sie auch weiterhin für den gesamten Schaden. Dies gilt etwa dann, wenn Kinder von einer Brücke Pflasterstei- ne auf Autos werfen.

D

ie private Krankenversi- cherung wehrt sich gegen die Pläne von Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Besserverdienenden den Wechsel zu einer priva- ten Krankenversicherung zu erschweren. Damit greife die Bundesgesundheitsministerin

„in unverhältnismäßiger Wei- se“ in die Rechte der priva- ten Krankenversicherung ein, sagte der Direktor des Ver- bandes der privaten Kran- kenversicherung (PKV), Chri- stoph Uleer, gegenüber der Nachrichtenagentur ddp. Er kündigte Verfassungsklage an, sollte das Vorhaben umge- setzt werden.

Bisher dürfen Versicherte zur privaten Krankenversi- cherung wechseln, wenn sie 3 375 Euro und darüber ver-

dienen. Diese Versicherungs- pflichtgrenze will Schmidt deutlich anheben, um die Ab- wanderung aus den gesetzli- chen Krankenkassen einzu- dämmen.

Uleer befürchtet, dass die privaten Krankenversiche- rungen durch das Vorhaben vom „Nachwuchs abgeschnit- ten“ werden und ihre Prämi- en erheblich erhöhen müss- ten. Dabei sei der Großteil der Versicherten „in ihren be- sten Jahren“, in denen sie ver- hältnismäßig wenig Kosten verursachen, ohnehin bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Das Durchschnittsalter für Übertritte liege derzeit bei 34 Jahren. Ab einem Alter von 40 „kosten die Menschen mehr als sie einzahlen“, fügte er hinzu.

A K T U E L L

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 17½½½½26. April 2002 AA1121

Höhere Versicherungspflichtgrenze

Mit Verfassungsklage gedroht

Die private Krankenversicherung befürchtet, vom „Nachwuchs abgeschnitten“ zu werden.

Gentherapie/Stammzellen

Leukämie durch Manipulation

G

entherapeuten müssen mit neuen, bislang unbekannten Risiken rech- nen. Eine Gruppe um Zhixiong Li und Christopher Baum von der Medizini- schen Hochschule Hannover schildert, dass ein in Blutstammzellen von Mäu- sen eingefügtes Gen unerwarteterweise Leukämien ausgelöst hat (Science 2002;

296: 497). Die Studie macht deutlich, dass aufwendige Tierversuche und brei- te Kooperationen nötig sind, um Risi- ken der bereits an mehreren tausend Pa- tienten erprobten Verfahren besser ab- schätzen zu können. Besondere Brisanz bekommt die Studie, weil die Forscher ein Gen untersucht haben, das bereits in Studien an Menschen verwendet wird.

Dabei handelt es sich um eine Version eines Rezeptors für den Nerven-Wachs- tumsfaktor, aus dem durch einen gen- technischen Eingriff ein Stück entfernt

wurde: Zellen, in die dieses Gen („dLNGFR“) eingeschleust werden, stellen einen verkürzten Rezeptor her, der bislang als inaktiviert galt. Diese Re- zeptorvariante haben italienische Ärzte bereits 1997 in Versuchen an acht Leuk- ämiepatienten verwendet, die eine allo- gene Blutstammzelltransplantation er- halten hatten. Vor der Transplantation hatten die Ärzte das Rezeptor-Gen in die Stammzellen eingeschleust. Der Re- zeptor diente dann als Markierung, um das Schicksal der transplantierten Zel- len im Körper der Empfänger verfolgen zu können.

D

ie Tierversuche der Gruppe zeigen, dass der verkürzte Rezeptor mögli- cherweise doch nicht so harmlos ist wie bislang angenommen. Die Forscher hatten das Rezeptor-Gen in Blut- stammzellen von Mäusen eingefügt, die sie dann fünf bestrahlten Tieren injizierten. Nach vier Wochen haben sie diesen Tieren Stammzellen entnom- men und diese dann in zehn weitere, ebenfalls bestrahlte Tiere transplan- tiert. „Bei allen zehn entwickelten sich

innerhalb von 22 Wochen hämatopoe- tische Störungen“, schreiben die Auto- ren: sechs Tiere starben an Akuter Myeloischer Leukämie (AML).

D

as scheint kein Zufall zu sein: Denn alle zehn Tiere enthielten Ab- kömmlinge eines Zellklons, bei dem sich das Rezeptor-Gen in ein Relikt ei- nes bereits im Erbgut der Tiere einge- fügten Virus-Gens eingefügt hatte. Of- fenbar hat die Integration des Rezep- tor-Gens dann das Virus-Gen aktiviert und dadurch die Anfälligkeit für die Entwicklung einer Leukämie geschaf- fen. Weitere Befunde deuten jedoch darauf hin, dass auch das als inaktiv gel- tende Rezeptor-Gen zur Umprogram- mierung der Blutstammzellen zu Krebszellen beigetragen haben könnte.

Die Forscher betonen, dass diese Wechselwirkung nicht generell alle Gentherapie-Ansätze betreffe, son- dern offenbar ein Problem dieses Re- zeptor-Gens sei. Dennoch ist es mög- lich, dass auch bei anderen Genthera- pie-Ansätzen unvorhersehbare Neben- wirkungen auftauchen. Klaus Koch Akut

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