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Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

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Academic year: 2022

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(1)

Arbeitsschutzorganisation in BSL3 Laboren gemäß Arbeitsschutzgesetz

und Biostoffverordnung

Ulrike Swida (ehemals Behörde für

Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg)

(2)

Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

Technisches Regelwerk:

TRBA: Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe

TRBA 200 Fachkunde

TRBA 100 Laboratorien

TRBA….

GefahrStoffV BetrSichV ArbStättV

ArbMedVV

BioStoffV

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen

Arbeitsstoffen BioStoffV

Arbeitsschutzrecht

(3)

Absender

Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

Technisches Regelwerk:

TRBA: Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe

TRBA 200 Fachkunde

TRBA 100 Laboratorien

TRBA….

GefahrStoffV BetrSichV ArbStättV

ArbMedVV

BioStoffV

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen

Arbeitsstoffen BioStoffV

Arbeitsschutzrecht

(4)

HCV

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

„Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des

Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“

Adressaten: - Arbeitgeber

- Beschäftigte

(5)

HCV

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

Pflichten des Arbeitgebers:

Umsetzung aller erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Ziel Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern durch

● Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation

● Bereitstellung der erforderlichen Mittel

● Einbindung der betrieblichen Führungsstrukturen - Gefährdungsbeurteilung

- Minimierungsgebot, Rangfolge der Schutzmaßnahmen - Schutz besonderer Beschäftigtengruppen

- Aufgabenübertragung

- Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

- Besondere Gefahren, erste Hilfe, sonstige Notfallmaßnahmen - Unterweisung……

ArbSchG

(6)

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

Pflichten des Arbeitgebers:

Umsetzung aller erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Ziel Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern durch

Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation

● Bereitstellung der erforderlichen Mittel

● Einbindung der betrieblichen Führungsstrukturen - Gefährdungsbeurteilung

- Minimierungsgebot, Rangfolge der Schutzmaßnahmen - Schutz besonderer Beschäftigtengruppen

- Aufgabenübertragung

- Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

- Besondere Gefahren, erste Hilfe, sonstige Notfallmaßnahmen - Unterweisung……

ArbSchG

(7)

HCV

„Geeignete Arbeitsschutzorganisation“

 Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

 Bestellung eines Betriebsarztes

 Berufung eines Arbeitsschutz-Ausschusses

 ggf. Einsatz von beauftragten Personen (z.B. fachkundige Person nach BioStoffV, Strahlenschutzbeauftragter, BBS etc.,)

 Etablierung erforderlicher Verfahren,

Meldewesen (z. B. Verfahren bei Betriebs- störungen und Unfällen, Notfallplanung) Festlegung von Verantwortungen

………

 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Arbeitssicherheits- gesetz (ASiG)

BioStoffV

StrahlenschutzVO Gentechnik-Recht

ArbSchG

DGUV Vorschrift 1

„Grundsätze der Prävention“

(8)

HCV

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

Pflichten und Rechte der Beschäftigten

 Verpflichtung

- entsprechend Unterweisung / Weisung des AG zu handeln - Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen /

Schutzvorrichtungen bei Arbeitsmitteln zu verwenden - Schutz anderer Personen

 Besondere Unterstützungspflichten:

- Meldung an den AG zu Gefahrenquellen, Arbeitsschutzmängeln….

- gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt

 Rechte:

- Vorschläge an den AG zu Sicherheitsfragen oder Arbeitsschutz- maßnahmen

- Beschwerde bei der Arbeitsschutzbehörde (darf nicht zu Nachteilen führen)

ArbSchG

(9)

HCV

ArbSchG

BioStoffV

Zentrale Pflicht des Arbeitgebers:

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

BioStoffV

(10)

HCV

ArbSchG

BioStoffV

Zentrale Pflicht des Arbeitgebers:

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung BioStoffV

ermitteln

beurteilen

festlegen

durchführen

überprüfen

Welche biologischen Arbeitsstoffe (Identität, Risikogruppe, Übertragungswege; Eigenschaften)

Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel?

Art, Dauer und Häufigkeit einer Exposition?

Substitutionsmöglichkeiten?

…..

(11)

HCV

ArbSchG

BioStoffV

Zentrale Pflicht des Arbeitgebers:

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung BioStoffV

ermitteln

beurteilen

festlegen

durchführen

überprüfen

Gezielte / nicht gezielte Tätigkeiten?

Welche Schutzstufe?

Schutzmaßnahmen: Was ist der Stand der Technik?

(12)

HCV

ArbSchG

BioStoffV

Zentrale Pflicht des Arbeitgebers:

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung BioStoffV

ermitteln

beurteilen

festlegen

durchführen

überprüfen

Werden alle notwendigen

Schutzmaßnahmen eingehalten?

Handlungsbedarf? (Festlegung von Prioritäten, Verantwortungen, Fristen…..)

Umsetzung

(13)

HCV

ArbSchG

BioStoffV

Zentrale Pflicht des Arbeitgebers:

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung BioStoffV

ermitteln

beurteilen

festlegen

durchführen

überprüfen

Anwendung der Schutzmaßnahmen (z.

B. Tragen der PSA)

Regelmäßige Überprüfung der Funktion technischer Schutzmaßnahmen

(14)

HCV

ArbSchG

BioStoffV

Zentrale Pflicht des Arbeitgebers:

Gefährdungsbeurteilung

 fachkundige Durchführung

 Überprüfung mindestens alle 2 Jahre

 Aktualisierung bei

- Veränderungen der Arbeitsbedingungen

- neuen Informationen / Erkenntnissen (z. B. Unfallgeschehen) - negativem Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung

 Dokumentation

 Verzeichnisse

- der verwendeten / auftretenden Biostoffe

- der Beschäftigten bei Schutzstufe 3 und 4 (für 10 Jahre)

BioStoffV

(15)

HCV

ArbSchG

BioStoffV

Zentrale Pflicht des Arbeitgebers:

Gefährdungsbeurteilung

fachkundige Durchführung

 Überprüfung mindestens alle 2 Jahre

 Aktualisierung bei

- Veränderungen der Arbeitsbedingungen

- neuen Informationen / Erkenntnissen (z. B. Unfallgeschehen) - negativem Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung

 Dokumentation

 Verzeichnisse

- der verwendeten / auftretenden Biostoffe

- der Beschäftigten bei Schutzstufe 3 und 4 (für 10 Jahre) BioStoffV

Bei hoher Gefährdung ist eine spezifische Fachkunde erforderlich!!

(16)

Benannte fachkundige Person

Der Arbeitgeber muss eine fachkundige Person benennen vor Aufnahme von Tätigkeiten der

Schutzstufen 3 und 4 Schutzstufe 4

 in Laboratorien

 in der Versuchstierhaltung

 in der Biotechnologie

 in Sonderisolierstationen

Gilt nicht für Tätigkeiten der Schutzstufe 3 mit Biostoffen der Risikogruppe 3(**)

BioStoffV

(17)

Benannte fachkundige Person

Der Arbeitgeber muss eine fachkundige Person benennen vor Aufnahme von Tätigkeiten der

Schutzstufen 3 und 4 Schutzstufe 4

 in Laboratorien

 in der Versuchstierhaltung

 in der Biotechnologie

 in Sonderisolierstationen

Gilt nicht für Tätigkeiten der Schutzstufe 3 mit Biostoffen der Risikogruppe 3(**)

erlaubnispflichtige Tätigkeiten!

BioStoffV

(18)

Aufgaben der Fachkundigen Person:

Beratung des Arbeitgebers

- bei der Gefährdungsbeurteilung

- sonstigen sicherheitsrelevanten Fragestellungen

Unterstützung bei der

- Kontrolle der Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen - Durchführung der Unterweisung

Überprüfung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen

BioStoffV

(19)

TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV

Komponenten der Fachkunde:

Geeignete Berufsausbildung

Einschlägige Berufserfahrung

Kompetenz im Arbeitsschutz:

 spezifische Kenntnisse

 spezifische Fähigkeiten

TRBA 200

(20)

TRBA 200

Fachkundige Person

Geeignete Berufsausbildung und Berufserfahrung

 abgeschlossenes Studium der Lebenswissenschaften (Master /Dipl.) der Human- oder Veterinärmedizin oder ein naturwissenschaftliches Studium mit mikrobiologischen Inhalten und

 eine mindestens 2 jährige Tätigkeit in der Schutzstufe 2 oder höher und

 dokumentierte praktische Erfahrungen mit Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4

Laboratorien

Versuchstierhaltung Biotechnologie

(21)

TRBA 200

Fachkundige Person

Kompetenz im Arbeitsschutz

Kenntnisse zu

- relevanten Biostoffen und ihren Eigenschaften - Arbeitsplätzen und Tätigkeiten

- sicherheitstechnischen Voraussetzungen

- Funktionsweise sicherheitstechnisch relevanter Einrichtungen und Arbeitsgeräte

- Elementen von Arbeitsschutzmanagementsystemen und der Risikokommunikation

- einschlägigen Rechtgrundlagen (ArbSchG, BioStoffV, ArbMedVV, TRBA 100 bzw. 120, BetrSichV, zum außerbetrieblichen Transport, ggf. GenTG, IfSG, TierSeuchErV)

Laboratorien

Versuchstierhaltung Biotechnologie

(22)

TRBA 200

Fachkundige Person

Kompetenz im Arbeitsschutz:

Fähigkeiten zur

- Bewertung von Tätigkeitsabläufen / Expositionsbedingungen - Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten (Biostoffe, Verfahren,

Arbeitsmittel)

- Anwendung des Minimierungsgebots

- Zuordnung: gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten / Schutzstufe

- Ermittlung / Festlegung der Schutzmaßnahmen nach d. Stand der Technik - Überwachung der Funktion und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

- Erstellung von Arbeitsanweisungen

Laboratorien

Versuchstierhaltung Biotechnologie

(23)

TRBA 200

Fachkundige Person

Kompetenz im Arbeitsschutz:

Fähigkeiten zur

- Festlegung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen, Auswertung von Unfallursachen

- Erstellung eines innerbetrieblichen Notfallplans/Konzepts zur Gefahrenabwehr

- Ermittlung erforderlicher medizinischer Präventionsmaßnahmen

- Ermittlung der Maßnahmen zur Inaktivierung, Sterilisation und Desinfektion sowie zur Abfallentsorgung

- Festlegung der erforderlichen arbeitsschutzrelevanten Hygienemaßnahmen - Ermittlung der erforderlichen medizinischen Präventionsmaßnahmen

Laboratorien

Versuchstierhaltung Biotechnologie

(24)

 Kann die benannte fachkundige Person nicht alle Aspekte der erforderlichen Fachkunde alleine abdecken:

Koordination der erforderlichen Kompetenzen:

Teilaspekte können z. B. abdecken - Fachkraft für Arbeitssicherheit - Betriebsarzt

- BBS

- Betriebstechniker

► Verantwortung für die Aufgabenumsetzung verbleibt bei der fachkundigen Person

 Die Fachkunde, insbesondere die spezifischen Kenntnisse zum Arbeitsschutz, ist aktuell zu halten (z. B. durch entsprechende Weiterbildungen)

TRBA 200: Fachkundige Person

(25)

TRBA 200

Haben BBS oder Projektleiter die Qualifikation einer fachkundigen Person nach BioStoffV?

Erforderliche Fachkundekomponenten:

 Geeignete Berufsausbildung

 Einschlägige Berufserfahrung

 Kompetenz im Arbeitsschutz:

 spezifische Kenntnisse

 spezifische Fähigkeiten

(26)

TRBA 200

Haben BBS oder Projektleiter die Qualifikation einer fachkundigen Person nach BioStoffV?

Erforderliche Fachkundekomponenten:

 Geeignete Berufsausbildung

 Einschlägige Berufserfahrung

 Kompetenz im Arbeitsschutz:

 spezifische Kenntnisse

 spezifische Fähigkeiten

(27)

TRBA 200

Haben BBS oder Projektleiter die Qualifikation einer fachkundigen Person nach BioStoffV?

Erforderliche Fachkundekomponenten:

 Geeignete Berufsausbildung

 Einschlägige Berufserfahrung

?

 Kompetenz im Arbeitsschutz:

 spezifische Kenntnisse

 spezifische Fähigkeiten

(28)

TRBA 200

Haben BBS oder Projektleiter die Qualifikation einer fachkundigen Person nach BioStoffV?

Erforderliche Fachkundekomponenten:

 Geeignete Berufsausbildung

 Einschlägige Berufserfahrung

?

 Kompetenz im Arbeitsschutz:

?????

 spezifische Kenntnisse

 spezifische Fähigkeiten

(29)

TRBA 200

Haben BBS oder Projektleiter die Qualifikation einer fachkundigen Person nach BioStoffV?

Erforderliche Fachkundekomponenten:

 Geeignete Berufsausbildung

 Einschlägige Berufserfahrung

?

 Kompetenz im Arbeitsschutz:

?????

 spezifische Kenntnisse

 spezifische Fähigkeiten

Bei Bedarf:

Fortbildungen zur Kompetenz im Arbeitsschutz (mögliche Inhalte: s. Anhang TRBA 200)

Kurse nach § 15 GenTSV genügen ggf. nicht:

- Inhalte festgelegt durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) - 2-tägig, davon ist 1 Lehrstunde zu Arbeitsschutzregelungen vorgesehen.

(Arbeitsschutzaspekte sind auch in Themen wie Risikobewertung, Sicherheitseinstufung Sicherheitsaspekte enthalten)

(30)

HCV

Links

ABAS

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische- Arbeitsstoffe/ABAS/ABAS.html

TRBA

http://www.baua.de/TRBA

Schnittstelle Biostoffverordnung und Gentechnikrecht in Laboratorien (BioStoffTag 2016)

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-

Arbeitsstoffe/ABAS/Veranstaltungen/BioStoffTag-2016.html

Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen (LASI - LV 23) http://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen/

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/FAQ/FAQ.html

(31)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

„???….“

Referenzen

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