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Archiv "Steuerberatungskosten in Grenzen halten" (17.07.1989)

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Academic year: 2022

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Wirkstoff: Pentoxifyllin

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Bei peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen

Zusammensetzung; 1 Filmtablette enthält 400 mg Pentoxifyllin. Anwendungsgebiete: Periphere arterielle Durchblutungsstörungen im Stadium II nach Fontaine. Gegenanzeigen: Frischer Herzinfarkt, Massenblutungen, Schwangerschaft. Treten Netzhautblutungen auf, Präparat absetzen. Nebenwirkungen:

Gelegentlich gastrointestinale Beschwerden, Schwindel, Kopfschmerzen. Therapieunterbrechung nur in Ausnahmefällen erforderlich. Vereinzelt Überemp- findlichkeitsreaktionen der Haut.

Wechselwirkungen: Die Wirkung von Antihypertensiva kann verstärkt werden (Blutdruckkontrolle, ggf. Dosisanpassung des Antihypertensivums). Bei Diabeti- kern evtl. Insulindosis reduzieren. Dosierung und Anwendungsweise: 3 x täglich 1 Filmtablette nach dem Essen unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Bei deutlich verminderter Nierenfunktion individuelle Dosierungsanpassung. Therapiedauer individuell festlegen. Handelsformen: Claudicat® retard 20 Filmtabl.

(N1) DM11,80; 50 Filmtabl. (N2) DM 29,10; 100 Filmtabl. (N3) DM 49,10. (Stand 6/88). Promonta, Hamburg

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

LE ERD1ENST

Steuerberatungskosten in Grenzen halten

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ieviel ein Steuerbe- rater für seine Lei- stung berechnen darf, ist in einer gesetzlichen Gebührenverordnung festge- schrieben. Das bedeutet aber nicht, daß es keinen Preis- wettbewerb gibt. Denn die Gebührenverordnung — StBGebV oder auch Steugo genannt — läßt einen breiten Ermessensspielraum.

Zunächst: der Steuerbera- ter rechnet nicht nach seinem Erfolg ab. Im Gegenteil: er- folgsabhängige Vereinbarun- gen sind nicht gestattet. Auch rechnet er nur in den wenig- sten Fällen nach der aufge- wendeten Zeit ab. Die Steugo richtet sich vielmehr nach dem „Wert des Interesses"

oder dem Gegenstandswert.

Dieser Wert ist in vielen Fäl- len klar festgelegt. So richtet er sich bei der Einkommen- steuererklärung nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Um aus dem Gegenstands- wert die genaue Gebühr zu ermitteln, enthält die Steugo Tabellen, aus denen die Höhe abgelesen werden kann. Auf den Gegenstandswert wird ein bestimmter Prozentsatz angewendet, wobei lediglich ein gewisser Rahmen gesetz- lich einzuhalten ist.

Bis zum Sechsfachen ...

schon. Aber unter den steuer- beratenden Berufen herrscht reger Wettbewerb. Erkundi- gen Sie sich deshalb ruhig bei Ihrem Berater, inwieweit er den gesetzlichen Rahmen ausgeschöpft hat. Falls er mit seiner Gebühr über das übli- che Mittel hinausgeht, sollten Sie sich eine Erklärung geben lassen. Sie sollten Ihrem Be- rater aber nicht zumuten, un- ter dem üblichen Durch- schnitt zu arbeiten. Wer sich unterbezahlt fühlt, sucht sich in aller Regel früher oder später einen lukrativeren Auftrag. Und noch eins soll- ten Sie bedenken: Der wirk- lich gute Berater ist nicht dar- auf angewiesen, seine Arbeit unter Wert zu verkaufen.

Eine verbreitete Form der Honorierung ist es, ein Pau- schalhonorar zu vereinbaren.

Dabei sollte genau festgehal- ten werden, was von dieser Pauschale abgedeckt ist. In der Regel ist eine solche Ver- einbarung für beide Seiten von Vorteil: Sie als Mandant kennen Ihre Belastungen, dem Berater wird ein regel- mäßiges Einkommen garan- tiert. Zudem kann er auf das lästige Auflisten jedes Bera-

tungsgesprächs und jeder Tä- tigkeit verzichten. Insgesamt darf die Pauschalvergütung allerdings nicht unangemes- sen niedrig liegen. Vorsicht, wenn man von Ihnen die schriftliche Einwilligung für ein Honorar erhalten möchte, das über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Das ist zwar grundsätzlich möglich, Sie sollten sich genauestens erkundigen, weshalb der doch recht weit gesteckte gesetzli- che Rahmen nicht ausreicht!

Geordnete Belege helfen sparen

Sollten Sie bereits um- fangreiche Vorarbeiten sorg- fältig durchgeführt haben, ha- ben Sie gute Chancen, daß der Berater dies bei der Ho- norarrechnung berücksich- tigt. Ordnen Sie deshalb Ihre Belege so, daß die Buchfüh- rung möglichst reibungslos durchgeführt werden kann.

Sollten Sie die Belege bereits mit einer Kontonummer ver- sehen haben — was nur nach Abstimmung mit dem Berater erfolgen sollte —, so schreibt schon die Steugo vor, einen

niedrigeren Prozentsatz zu berechnen, nämlich höch- stens zwischen 10 und 60 Pro- zent statt bis zu 120 Prozent.

Sind Sie sogar durch den Ein- satz eines Computers in der Lage, Ihre Buchführung selbst durchzuführen, so sin- ken die Gebühren noch ein- mal auf höchstens 50 Prozent.

Aber: Nur eine wirklich ord- nungsgemäße Buchführung hilft Ihnen, Geld zu sparen.

Sollte der Steuerberater un- verhältnismäßig viel Zeit da- für brauchen, Ihre Buchfüh- rungsfehler auszubügeln, ist der Vorteil dahin.

Daneben fallen meist auch noch regelmäßige Honorare für die Lohnbuchführung an.

Hier erledigt Ihr Steuerbera- ter für höchstens 20 DM pro Arbeitnehmer alle anfallen- den Arbeiten einschließlich der notwendigen Tätigkeiten für die Sozialversicherung.

Eines sollten Sie jedoch nie tun: bei einer Betriebs- prüfung auf den Rat Ihres Steuerfachmanns verzichten.

Im Gegenteil: verpflichten Sie ihn zur Teilnahme zumin- dest an der Schlußbespre- chung. Der Berater wird in al- ler Regel die eher niedrige Zeitgebühr berechnen. Hier ist fachmännischer Rat gegen den Sachverstand des Be- triebsprüfers zu setzen.

Lothar Th. Jasper Dipl.-Vw., Steuerberater So kann der Steuerberater

beispielsweise für eine Steu- ererklärung das Sechsfache des Mindestsatzes berechnen, ohne dafür eine besondere Erklärung abgeben zu müs- sen. Wird eine Bilanz erstellt, so kann er dafür entweder 100 Prozent der vollen Ge- bühr nehmen oder auch 360 Prozent. Weiterhin wichtig:

Rechnet der Berater aus- nahmsweise einmal nach Stunden ab, so wird ihm hier ein Rahmen zwischen 40 und 150 DM zugebilligt. Berech- net wird die angefangene hal- be Stunde.

Zum 1. Juli 1988 sind die Gebühren der Berater erhöht worden. Müssen Sie sich als Mandant nun automatisch die Erhöhungen berechnen lassen? Im allgemeinen

Dt. Ärztebl. 86, Heft 28/29, 17. Juli 1989 (75) A-2107

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