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Ar- beitssituation von Menschen mit einer Behinderung bewältigen hilft

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Academic year: 2022

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M 103/2007 GEF 15. August 2007 GEF C Motion

1370 Ryser, Bern (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 31 Eingereicht am: 21.03.2007

Wahlfreiheit für Menschen mit einer Behinderung im Wohn- und Arbeitsbereich Die Regierung wird aufgefordert, folgende gesetzliche Grundlagen zu schaffen:

1. Menschen mit einer Behinderung, welche gerne ausserhalb einer Institutionen leben möchten, erhalten die aufgrund einer individuellen Bemessung des Assistenzbedarfs erhobenen nötigen finanziellen Mittel als Direktzahlung ausbezahlt, damit sie in einer eigenen Wohnung leben können.

2. Menschen, die trotz ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, aber auf eine gewisse Assistenz angewiesen sind, erhalten Beiträge an deren Finanzierung.

Begründung:

Im Rahmen der NFA haben die Kantone ab 2008 die ausschliessliche Finanzierung der Institutionen im Behindertenbereich. Während einer Übergangsfrist von 3 Jahren hat der Kanton alle jene Verpflichtungen zu übernehmen, die bisher vom Bund, d.h. IV, übernom- men wurden. So bleibt dem Kanton nichts anderes übrig, als die gleichen Leistungen, wel- che bisher die IV an die Behinderteninstitution gezahlt hat, zu gewähren.

Nach Ablauf dieser 3 Jahre ist der Kanton frei zu bestimmen, wie er die Wohn- bzw. Ar- beitssituation von Menschen mit einer Behinderung bewältigen hilft. Er kann dann unab- hängig von Bundesvorschriften bestimmen, ob er die Objekte d.h. die einzelnen Behinder- teninstitutionen, finanzieren (Objektfinanzierung) oder ob er seine Leistungen an die Direkt- betroffenen ausrichten will (Subjektfinanzierung).

Etliche Mitbürgerinnen und Mitbürger im erwerbsfähigen Alter, welche infolge ihrer Behin- derung bei den alltäglichen Verrichtungen regelmässig auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, ziehen eine autonome Lebensgestaltung einem Aufenthalt in einer Behinderteninstitu- tion vor. Diese Menschen wollen ihr Leben und insbesondere ihre Wohn- und/oder Arbeits- situation so gestalten wie sie für die allermeisten Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Kantons selbstverständlich ist. Damit eine selbstbestimmte Lebensgestaltung überhaupt möglich wird, sind sie auf persönliche Assistentinnen und Assistenten angewiesen, welche sie entsprechend bezahlen müssen. Wenn sie in einer Behinderteninstitution leben und/oder arbeiten, müsste der Kanton ihren Aufenthalt mit der Subventionierung dieser Institution mitbezahlen. Damit diese Menschen autonom leben und ihre Assistenz bezahlen können, ist es erforderlich, dass sie einen nach der Schwere ihrer Behinderung abgestuften monatlichen Betrag für die einzelnen Lebensbereiche – alltägliche Lebensverrichtungen,

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Haushalt, Freizeit, Bildung/Arbeit direkt ausbezahlt erhalten, welcher sich an den Leistun- gen für Institutionen (Heime, Werkstätte, SPITEX etc,) orientiert. Eine allfällige Kostenbe- teiligung ist moderat auszugestalten, so dass Anreize für eine Erwerbstätigkeit der Betrof- fenen bestehen bleiben. Denkbar wäre auch die Ausrichtung eines nach der Pflegestufe abgestuften Pauschalbeitrags.

Da die Erfahrung zeigt, dass ein Übergang von der Objektfinanzierung, wie sie die IV heute praktiziert, zu einer reinen Subjektfinanzierung, zu vielen praktischen Problemen führen könnte, schlage ich vor, die kantonale Gesetzgebung so auszugestalten, dass Menschen mit einer Behinderung, welche autonom leben möchten, ein Assistenzbudget direkt ausbe- zahlt erhalten, damit sie ihre Assistenz bezahlen können. Die Rückkehrmöglichkeit in eine Behinderteninstitution sollte nach Möglichkeit gewährleistet sein.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär verlangt, dass der Kanton Menschen mit einer Behinderung, welche ausser- halb einer Institutionen leben resp. auf dem freien Arbeitsmarkt tätig sein wollen, die auf- grund ihres Assistenzbedarfs notwendigen Finanzmittel direkt ausbezahlt. Damit soll die Wahlfreiheit von Menschen mit einer Behinderung bezüglich Arbeit und Wohnen erhöht werden.

Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen des Motionärs, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu erhöhen und ihnen Wahlmöglichkeiten für die Gestaltung ihres Lebens zu Verfügung zu stellen. Dieses Anliegen stimmt auch mit dem Bericht ‚Die Behindertenpolitik des Kantons Bern’ von 1997 überein. In diesem Bericht wird die Selbst- bestimmung als einer von vier richtungsweisenden Grundsätzen genannt. Es wird dazu folgendes festgehalten: "Behinderte Menschen gestalten ihr Leben aktiv und entschei- dungskompetent mit". Der Regierungsrat hat diese Haltung auch bereits in seiner Antwort auf die Motion „Liberale Lösungen für den Kanton Bern – Mehr Autonomie für behinderte Menschen" von Frau Grossrätin Bolli, FDP, bekräftigt.

Im Hinblick auf die Zeit nach der mindestens 3jährigen NFA-Übergangszeit überprüft die zuständige Gesundheits- und Fürsorgedirektion das Finanzierungssystem des Behinder- tenbereichs grundsätzlich. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob und wie Men- schen mit einer Behinderung finanziert werden sollen, die ausserhalb einer Institution wohnen und/oder arbeiten und einen Assistenzbedarf haben. Eine Möglichkeit besteht in der Einführung einer bedarfsorientierten Subjektfinanzierung für alle Menschen mit einer Behinderung, eine andere in der Ausrichtung eines Assistenzbudgets für jene Menschen mit einer Behinderung, welche ausserhalb einer Institution wohnen und/oder arbeiten. Die finanziellen Auswirkungen solcher Modelle sind noch nicht bekannt und müssen noch ge- klärt werden.

In jedem Fall gibt es viele Fragen zu klären. Der Regierungsrat ist darauf in seiner Antwort auf die Motion „Liberale Lösungen für den Kanton Bern – Mehr Autonomie für behinderte Menschen" von Frau Grossrätin Bolli, FDP, ausführlich eingegangen.

Zurzeit, d.h. in den Jahren 2006-2008, führt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) den 'Pilotversuch Assistenzbudget' durch. Eine Koordination mit dem Pilotversuch Assistenzbudget des Bundes resp. eine Abstimmung auf dessen Vorgaben wäre in jedem Fall erforderlich, unabhängig davon, ob das Assistenzbudget nach der Pilotphase breit eingeführt wird oder auf eine definitive Einführung verzichtet wird.

Der Regierungsrat ist aber bereit, die Einführung eines Assistenzbudgets zur Erhöhung der Wahlfreiheit der Menschen mit Behinderung zu prüfen. Dabei werden auch Arbeiten im

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Rahmen der Sozialdirektorenkonferenz bezüglich Subjektfinanzierung zu berücksichtigen sein. Im Rahmen des Behindertenkonzepts, welches im Zusammenhang mit der NFA zu erstellen ist, wird auch diese Thematik diskutiert.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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