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soll das Gebäude Fabrikstrasse 4b (ehemalige Kraftzentrale vonRoll) instand gesetzt und zu einem Musikhaus für die PHBern umgenutzt werden

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VORTRAG

der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern an den Regierungsrat

zu Handen des Grossen Rates

BERN / PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE (PHBern)

INSTANDSETZUNG UND UMNUTZUNG DER FABRIKSTRASSE 4B ZUM MUSIKHAUS AUSFÜHRUNGS- UND MEHRJÄHRIGER VERPFLICHTUNGSKREDIT

1 ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem beantragten Kredit von 13,82 Mio. Franken (Gesamtkosten von 15,2 Mio. Franken, abzüglich des bewilligten Projektierungskredits von Fr. 880'000.-- und eines Planungskredits von Fr. 100'000.-- sowie des Kostenanteils der PHBern für Möblierung und Ausrüstung von Fr. 400'000.--) soll das Gebäude Fabrikstrasse 4b (ehemalige Kraftzentrale vonRoll) instand gesetzt und zu einem Musikhaus für die PHBern umgenutzt werden.

Mit dem Musikhaus wird das für den ordentlichen Ausbildungsbetrieb der PHBern notwendige Raumangebot auf dem Areal des Hochschulzentrums vonRoll vervollständigt. Das Musikhaus ermöglicht einen effizienten Schulbetrieb und jährliche Einsparungen von Fr. 200'000.-- an Miet- kosten und Fr. 20'000.-- an Betriebskosten. Bis zur Inbetriebnahme des Musikhauses muss die PHBern den Unterricht in verschiedenen Provisorien und Mietobjekten organisieren.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

– Gesetz vom 8. September 2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG; BSG 436.91), Art. 50

– Verordnung vom 13. April 2005 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV; BSG 436.911), Art. 3

– Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191), Art. 14

– Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 42 ff.

– Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

– RRB Nr. 0183/2012 vom 8. Februar 2012, Projektierungs- und mehrjähriger Verpflichtungs- kredit

3 BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS 3.1 Ausgangslage

Die PHBern gehört zu den grössten pädagogischen Hochschulen der Schweiz. Seit ihrem Start am 1. September 2005 hat sie sich – nebst der Universität Bern und der Berner Fachhochschule – als eigenständige Hochschule etabliert.

Im Rahmen des Strategiewechsels vonRoll im Sommer / Herbst 2004 wurde entschieden, an- stelle der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern alle Grundausbildungsinstitute der PHBern und die Sozialwissenschaften der Universität Bern auf dem Standort vonRoll-Areal räumlich zusammenzuführen. Dabei konnte allerdings für die Ausbildung im Fach Musik des Instituts Vorschulstufe und Primarstufe das notwendige Raumangebot nicht eingeplant werden.

Es war vorgesehen, die musischen Fächer der Sekundarstufe l der PHBern an ihrem bisherigen

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Standort Muristalden zu belassen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die PHBern diverse identi- sche Fachräume sowohl im Hochschulzentrum vonRoll als auch im Mietobjekt Muristalden betreiben müsste. Deshalb wurde die Lösung im Rahmen der betrieblichen und baulichen Pro- jektbearbeitung in Frage gestellt. Die planerischen Abklärungen zeigten, dass die bauliche In- tegration der Musikräume in die Unterrichtsgeschosse des neuen Institutsgebäudes aus Schall- schutzgründen sehr aufwendig ist und daher nur unterirdische Geschosse dafür in Frage kom- men. Für den Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht sind aber geeignete Räume mit Tages- licht notwendig.

Das auf dem gleichen Areal und auch bereits im Besitz des Kantons Bern stehende Gebäude der ehemaligen Kraftzentrale bietet sich dafür in idealer Weise an. Das Gebäude wird nur noch bis zur Inbetriebnahme des neuen Institutsgebäudes im Sommer 2013 durch den Hausdienst der PHBern als Büro- und Lagerraum genutzt.

Gegenüber dem Raumprogramm vom September 2005 hat die PHBern im Herbst 2006 für den Musikunterricht einen Mehrbedarf von rund 400 m2 Hauptnutzfläche (HNF) ausgewiesen. Dieser Mehrbedarf resultiert primär aus veränderten Unterrichtsformen im Bereich des Instrumental- und Gesangsunterrichts.

Die Oberaufsichtskommission des Grossen Rates wurde mit den Standberichten zum Projekt vonRoll-Areal 1. Etappe per 30. Juni 2008, 30. Juni 2009 und 30. Juni 2010 über die Situation informiert. Der Gesamtbedarf wurde am 1. Dezember 2010 durch die damalige Arbeitsgruppe RAUS (räumliche Unterbringung staatlicher Organisationen) genehmigt.

3.2 Bedarfsnachweis

Der Musikunterricht besteht aus Vorlesungen und Seminaren sowie aus Einzel-, Partner- und Ensemble-Unterricht. Die PHBern erbringt den Musikunterricht für rund 500 Studierende in 350 Einzel- und Kleingruppenunterrichtsstunden und in 100 Stunden Plenarveranstaltungen pro Woche (Stand 2012). Das Institut für Weiterbildung bietet 600 Kursteilnehmenden (aktive Lehr- personen des Kantons Bern) 100 Kurse mit rund 1'200 Jahresstunden Weiterbildung im Fach- bereich Musik an. Im Rahmen der laufenden Überbauung des vonRoll-Areals wurden im 2. Untergeschoss des neuen Institutsgebäudes rund 480 m2 HNF für die Musikausbildung reali- siert. Es handelt sich dabei um die Bereiche des Musikunterrichts, die nicht zwingend Tageslicht brauchen. Aus der nachstehenden Tabelle geht hervor, um welche Räume es sich handelt und welche Flächen zusätzlich bereitgestellt werden müssen:

Bedarf Musikunterrichtsräume für

Institut Vorschulstufe und Primarstufe (IVP) und Sekundarstufe I (Sek I)

Nutzung Bedarf total Institutsgebäude ungedeckt

Musik Veranstaltungsraum 132 m2 132 m2

Musik Fachraum 192 m2 192 m2

Musik Fachraum mit PCs 36 m2 36 m2

Bandraum 92 m2 92 m2

Unterrichtsraum klein 160 m2 160 m2

Unterrichtsraum Gruppe 72 m2 72 m2

Bedarf Musikbegleitnutzungen für Unterricht und Weiterbildung

Nutzung Bedarf total Institutsgebäude ungedeckt

Ensemble 108 m2 40 m2 68 m2

Fachraum für Bedarf Weiterbildung 96 m2 96 m2

Musikkojen für individuelles Üben 160 m2 160 m2

Tonstudio 21 m2 21 m2

Musiklager 72 m2 32 m2 40 m2

Vorbereitungsraum 36 m2 36 m2

Bedarf Musikräume total 1'177 m2

in Realisierung im Institutsgebäude 477 m2

ungedeckter Bedarf Musikhaus 700 m2

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Der Gesangs- und Instrumentalunterricht wird einzeln und in kleinen Gruppen, über den ganzen Tag verteilt, in Zwischen- und Randstunden erteilt. Dieser Einzel- und Kleingruppenunterricht ist mit einem hohen Koordinationsaufwand verbunden, da die Lektionen mit den Studienplänen der einzelnen Studierenden abgestimmt werden müssen. Die Unterrichtsräume müssen im Hoch- schulzentrum vonRoll oder in dessen unmittelbarer Nähe liegen. Mit Zwischenstunden vor und nach jeder Lektion für den Transfer ist das Unterrichtspensum nicht zu bewältigen.

3.3 Räumliche Entwicklung

Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die heutige Raumsituation, die geplante Zwischen- lösung bis zur Inbetriebnahme des Musikhauses und das betriebliche Einsparpotenzial nach der Eröffnung des Musikhauses auf dem Areal des Hochschulzentrums vonRoll.

3.3.1 Heutige Standorte (Stand 2012)

Ort Organisation HNF

Marzili; Brückenstrasse 69, 71, 73 Institut Vorschulstufe und Primarstufe (IVP) 700 m2 Campus Muristalden (Mietobjekt) Institut Sekundarstufe I / II (IS1 / IS2) 540 m2 Zentweg 27 (Mietobjekt) Institut für Weiterbildung (IWB) 250 m2

Total 2012 1'490 m2

3.3.2 Zwischenlösung ab Sommer 2013 (Betriebsaufnahme Hochschulzentrum vonRoll) bis zur Fertigstellung des Musikhauses 2016

Die Mietverträge der Liegenschaften Campus Muristalden und Zentweg 27 werden bis 2016 verlängert. Zusätzlich müssen zur Kompensation der an der Brückenstrasse aufgehobenen Mu- sikräume rund 410 m2 HNF provisorisch an der Muesmattstrasse 29 in unmittelbarer Nähe zum Hochschulzentrum vonRoll bereitgestellt werden. Die im Institutsgebäude bereits erstellten Mu- sikräume werden ebenfalls genutzt.

3.3.3 Einsparpotenzial beim Betrieb des Musikhauses Hochschulzentrum vonRoll Durch die Reduktion der HNF Musik von rund 362 m2 und die daraus folgenden Mietkostenein- sparungen bei zwei Objekten können jährlich Kostenersparnisse von ca. Fr. 200'000.-- realisiert werden. Zusätzlich werden nicht konkret bezifferbare Gewinne aus den Synergieeffekten der entfallenden Reisezeiten und der flexibleren Anstellungen der Dozierenden erzielt.

Liegenschaft Eigentum Flächen Einsparung

Mietkosten p.a.

Marzili

Brückenstrasse 69, 71, 73

kantonale Liegenschaft

700 m2 Fr. 0.--* * Campus Muristalden

Muristrasse 12

Mietobjekt 540 m2 Fr. 150'000.--

Zentweg 27 Mietobjekt 250 m2 Fr. 56'500.--

Zwischentotal heute gemischt 1'490 m2 Fr. 206'500.--

Neue Fachräume im Musikhaus (651 m2) und Institutsgebäude vonRoll (477 m2)

kantonale Liegenschaft

1'128 m2

Einsparung 362 m2 Fr. 206'500.--

* Die Liegenschaften an der Brückenstrasse 69-73 werden ab September 2013 durch die Berner Fach- hochschule weitergenutzt. Das heutige Mietobjekt an der Wankdorffeldstrasse kann aufgegeben werden, wodurch ca. 1,1 Mio. Franken Jahresmietkosten entfallen.

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3.4 Beschreibung des Projekts 3.4.1 Vorgehen

Wie bereits für die Projektierung, wird auch für die Realisierung die Planergemeinschaft von- Roll-Areal Bern unter der Leitung der Architekten giuliani.hönger aus Zürich beauftragt. Die Pla- nergemeinschaft hat im Jahr 2004 den Projektwettbewerb vonRoll gewonnen und von 2007- 2010 bereits das Hörsaalgebäude Fabrikstrasse 6 als verantwortlicher Planer realisiert. Die Bauaufträge werden öffentlich an Einzelunternehmer ausgeschrieben.

3.4.2 Beschreibung des Bauprojekts

Das Gebäude Fabrikstrasse 4b (ehemalige Kraftzentrale) soll instand gestellt und als Musikhaus für die PHBern umgenutzt werden. Mit einer HNF von rund 651 m2 kann das Gebäude den be- stehenden Bedarf von 700 m2 nahezu decken. Auf eine Aufstockung des Gebäudes zur Errei- chung einer HNF von 700 m2 wurde aus Kostengründen verzichtet. Die PHBern erklärte sich bereit, die Fläche der Einzel- und Doppelunterrichtsräume von 20 m2 auf 15 m2 zu reduzieren und auf einen Vorbereitungsraum für Dozierende zu verzichten. Zusammen mit den Räumen im Untergeschoss des vonRoll-Hauptgebäudes werden für den Fachbereich Musik der PHBern auf dem vonRoll-Areal rund 1'128 m2 HNF zur Verfügung stehen.

Das bestehende Gebäude Fabrikstrasse 4b wurde in verschiedenen Bauetappen von 1899- 1910 durch die vonRoll AG errichtet und im Laufe der Zeit für die industrielle Nutzung als Kraft- zentrale / Werkstattgebäude mehrfach umgebaut und umgenutzt. Es wurde im Siegerprojekt des Wettbewerbs im Jahr 2004 als städtebaulich markantes Gebäude in die Arealgestaltung integriert und ist im Inventar der Denkmalpflege der Stadt Bern als erhaltenswert eingestuft. Die Sanierung und Umnutzung erfolgt in Abstimmung mit der Denkmalpflege. Die wertvolle zweige- schossige Baustruktur und die vorhandene Fassade bleiben in ihrem architektonischen Aus- druck erhalten.

Im Erdgeschoss und Obergeschoss befinden sich die verschiedenen Unterrichtsräume und im vorderen Gebäudeteil ein Plenarsaal für grössere Gruppenveranstaltungen. Im Untergeschoss sind Technik- und Lagerräume und ein Unterrichtsraum vorgesehen.

Für eine angemessene energetische Optimierung der Gebäudehülle werden die bestehenden Aussenwände innenseitig isoliert, und es sind innenliegende Vorfenster vorgesehen. Das vor- handene ungedämmte Dach wird bis auf die Stahlkonstruktion rückgebaut, nach heutigen ener- getischen Anforderungen isoliert und mit einer neuen Dachhaut versehen.

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Aussenansicht Fabrikstrasse 4b, heutiger Zustand

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3.4.3 Geplante Massnahmen Bauliche und strukturelle Eingriffe:

– Teilweise Verstärkung der Tragstruktur – Erdbebenertüchtigung

– Akustische Massnahmen

– Neuer zentraler und hindernisfreier Zugang zum Gebäude – Neue haustechnische Installationen

Energetische Massnahmen:

– Fotovoltaikanlage auf dem Dach

– Dämmungen (Fassade / Dach) gemäss den geltenden energetischen Vorgaben Umgebungsarbeiten:

– Anpassungsarbeiten an bestehende Umgebung

3.4.4 Termine

2013 Baubewilligungsverfahren, Vorbereitung Ausschreibungsunterlagen 2014 Öffentliche Ausschreibung, Ausführungsplanung

2015-2016 Realisierung

2016 Bezug

3.4.5 Nachhaltigkeit

Mit der geplanten Instandstellung und Umnutzung des Gebäudes Fabrikstrasse 4b für die PHBern können die strategischen Grundsätze für das kantonale Immobilienmanagement ge- mäss RRB Nr. 1885 / 2006 eingehalten werden. Folgende Punkte stehen dabei im Vordergrund:

Gesellschaft

– Die Musikausbildung ist für die künftigen Lehrpersonen von hoher gesellschaftlicher Bedeu- tung.

– Das bestehende Gebäude wird denkmalpflegerisch korrekt instand gesetzt und weiterge- nutzt. Damit wird das prämierte Grundkonzept aus dem Projektwettbewerb umgesetzt, indem durch die Umnutzung der beiden historischen Gebäude Fabrikstrasse 6 (heute Hörsaalge- bäude) und Fabrikstrasse 4b (künftiges Musikhaus) an die industrielle Vergangenheit des vonRoll-Areals erinnert wird.

– Das Areal des Hochschulzentrums vonRoll ist hindernisfrei und bietet alle notwendigen Sozi- alräume an.

Wirtschaft

– Mit dem Standort auf dem vonRoll-Areal entstehen maximale Synergien durch die gemein- same Nutzung von Räumen und Infrastrukturen. Der Flächenbedarf und die Betriebs- und Personalkosten können niedrig gehalten werden. Eine langfristige Wertschöpfung wird er- zeugt.

Umwelt

– Der erforderliche Flächenbedarf kann am richtigen Standort gedeckt werden. Mit der Kon- zentration des Musikunterrichts im gut erschlossenen Hochschulzentrum vonRoll wird die Mobilität klein gehalten. Der Standort ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

– Durch die Umnutzung des bestehenden Gebäudes wird kein zusätzliches Land verbraucht und Ressourcen werden geschont.

– Zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung wird bei der Instandstellung der Standard Minergie-Eco angestrebt.

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3.4.6 Alternativen und Folgen eines Verzichts Betrieblich

Der Mietvertrag für die Musikräume im Campus Muristalden müsste weitergeführt werden. Aus- serdem müssten weitere Räume auf dem Mietmarkt beschafft und für die Nutzung in Musikräu- me umgebaut werden. Die Chance, dafür geeignete Räumlichkeiten in der Nähe des Standorts vonRoll zu finden, ist aufgrund der heutigen Marktlage gering. In kantonseigenen Objekten be- steht keine Möglichkeit, Musikräume im geeigneten Umfang bereitzustellen. Die Organisation von mehreren Standorten wäre stundenplanmässig nur durch eine Ausweitung der Maximalwo- chenlektionen zu bewältigen, was zu höheren Betriebs- und Personalkosten führen würde.

Wenn die Distanz zwischen den Unterrichtsstandorten durch die Studierenden nicht innerhalb einer Unterrichtspause bewältigt werden kann, muss an den zusätzlichen Standorten ein grös- seres Raumprogramm angeboten werden können, da die räumlichen Synergien mit dem Insti- tutsgebäude vonRoll wegfallen (Büros, Theorieräume, Bandräume im Untergeschoss).

Baulich

Bei einem Verzicht müssten am Gebäude Fabrikstrasse 4b zum Erhalt der Bausubstanz kurz- fristig verschiedene Instandhaltungsmassnahmen durchgeführt werden. Das Gebäude würde weiterhin hauptsächlich als Lager- und Abstellraum genutzt. Jede andere Nutzung hätte eben- falls grosse Umbaumassnahmen zur Folge.

4 FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 4.1 Kostenübersicht

Preisstand 1. April 2012, Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 125.3 Punkte

Anlagekosten total Fr. 15'200'000.--

Bestehend aus:

– Vorbereitungs- und Abbrucharbeiten Fr. 820'000.-- – Neubau Gebäude und Umgebung Fr. 11'330'000.-- – Ausstattung fest eingebaut (BVE) Fr. 150'000.-- – Mobiliar und Umzug (ERZ) Fr. 400'000.-- – Baunebenkosten und Geschäftspositionen Fr. 2'500'000.--

Kosten zulasten Kanton Fr. 15'200'000.--

abzüglich bereits bewilligter Planungskredit – Fr. 100'000.-- (Beschluss des Kantonsbaumeister vom 11. November 2010)

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme Fr. 15'100'000.-- Kreditsumme gemäss Art. 143 FLV

abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten – Fr. 880'000.-- (RRB Nr. 0183 vom 8. Februar 2012)

abzüglich Kostenanteil der PHBern für Möblierung und Ausrüstung – Fr. 400'000.--

Zu bewilligender Kredit Fr. 13'820'000.--

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Die Anlagekosten basieren auf dem Kostenvoranschlag vom 9. Oktober 2012 und beinhalten 6 % AGG-Reserven (0,78 Mio. Franken) und 7 % BVE-Reserven (0,91 Mio. Franken).

Für das vorliegende Projekt können keine Bundessubventionen beantragt werden, da die PHBern als Nutzerin keine Hochschule im Sinne des Hochschulförderungsgesetzes ist.

Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 46 und 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

4.2 Finanzierung

Das vorliegende Geschäft ist in der Voranschlags-, Aufgaben- und Finanzplanung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vorgesehen. Es handelt sich um einen mehrjährigen Verpflich- tungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG, der voraussichtlich mit den in Ziffer 4 des Beschluss- entwurfs angegebenen Zahlungstranchen abgelöst wird. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der jährlichen Voranschläge.

Der Kostenanteil der PHBern für die erstmalige Möblierung und Ausrüstung im Umfang von Fr. 400'000.-- wird über den Beitrag des Kantons Bern an die PHBern finanziert.

4.3 Wirtschaftlichkeit

4.3.1 Vergleich mit einem Neubau

Die vorgesehenen Instandsetzungskosten sind vergleichbar mit denjenigen für einen Neubau, berechnet anhand der Standard-Investitionskosten des AGG (ohne Landkosten). Der Baukos- tenvergleich ist allerdings wenig aussagekräftig, weil für die als erhaltenswert eingestufte Kraft- zentrale ohnedies Sanierungskosten entstehen würden und kein Standort für einen Neubau in zweckmässiger Distanz zur Verfügung steht.

4.3.2 Räumliche Auswirkungen und Einsparungen

Durch die Standortkonzentration auf dem vonRoll-Areal können nach aktualisierten Berechnun- gen im Fachbereich Musik der PHBern gegenüber der heutigen Unterbringungssituation rund 362 m2 HNF und Mietkosten von jährlich rund Fr. 200'000.-- eingespart werden. Gegenüber der Zwischenlösung in den Jahren 2013–2016 beträgt die Flächenreduktion gar 410 m2 HNF.

4.3.3 Betriebs- und Unterhaltskosten

Durch die Standort- und Flächenreduktion sowie die höhere Energieeffizienz des umgebauten Gebäudes werden sich die Betriebskosten gegenüber heute um rund Fr. 20‘000.-- jährlich redu- zieren. In den ersten 10 Jahren nach dem Umbau werden kaum Unterhaltskosten anfallen; da- nach in einem üblichen Umfang.

4.3.4 Ausstattungskosten

Die betriebsseitigen Ausstattungskosten sind in Ziffer 4.2 aufgeführt.

4.3.5 Personelle Auswirkungen

Das Bauvorhaben hat keinen Einfluss auf den heutigen Stellenplan der PHBern.

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5 ANTRAG

Aus den dargelegten Gründen beantragen wir, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustim- men.

6 BEILAGEN – Beschlussentwurf

– Projektbeschrieb und Pläne

Bern, 27. Februar 2013

BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin

B. Egger-Jenzer, Regierungsrätin

Zusatzauskünfte erteilen:

– Kantonsbaumeisterin Drazenka Dragila-Salis Tel. 031 633 34 12 – Abteilungsleiter Projektmanagement 2 / AGG Marcel Herzog Tel. 031 633 34 70 – Vorsteher Amt für Hochschulen / ERZ Jakob Locher Tel. 031 633 84 06

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