M 024/2008 BVE 25. Juni 2008 BVE C Motion
1145 Rhyn, Zollikofen (SP-JUSO) Hänni, Kirchlindach (Grüne)
Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 23.01.2008
Verbesserung der Spätanschlüsse und des Nachtlinienangebotes - Ausdehnung der ÖV-Fahrpläne auf die Zeit nach 24.00 Uhr
Der Regierungsrat wird beauftragt, durch Anpassung von Artikel 5 der Angebotsverordnung vom 10. September 1997 die Voraussetzungen zu schaffen, dass die BVE – gemeinsam mit den regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) – bei der Gestaltung der Fahrpläne die nötige Flexibilität zur Berücksichtigung notwendiger Spätkurse erhält.
Damit soll folgenden Bedürfnissen Rechnung getragen werden:
1. Berücksichtigung von Spätanschlüssen im Rahmen des Angebotsbeschlusses 2010- 2013. In grossen und mittleren Zentren sind die regionalen und städtischen
Anschlüsse auf Fernverkehrszüge und S-Bahnen herzustellen, auch wenn diese nach Mitternacht im Umsteigebahnhof eintreffen.
2. Spätkurse nach Mitternacht bis ca. 01.00 Uhr, für Berufskategorien mit Spätschicht, soweit deren Bedürfnisse nicht durch die Anschlusskurse gemäss Punkt 1 bereits abgedeckt werden.
3. Bedarfsorientierte Spätkurse für heimkehrende Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen in den Zentren, in zweckmässiger Abstimmung mit bestehenden oder geplanten Nachtlinienangeboten.
Begründung:
In der Verordnung vom 10. September 1997 über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung AGV) ist in Artikel 5 festgehalten, dass Kurse, welche vor 05.30 Uhr am Bestimmungsort ankommen oder diesen Ort nach 24.00 Uhr verlassen, vom Kanton
„in der Regel weder bestellt noch abgegolten“ werden.
Bei der bisherigen Gestaltung der Regionalverkehrsangebote und Fahrplananschlüsse waren die Verantwortlichen (BVE, RVK, Transportunternehmungen) durch diesen Artikel der Verordnung eingeschränkt.
Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderung haben sich jedoch auch die Rahmenbedingungen für viele Berufstätige deutlich geändert: Viele arbeiten in andern Städten oder Regionen, viele haben unregelmässige Arbeitszeit und damit häufig Spätdienst bis nach Mitternacht. Wieder andere kehren erst mit den letzten Fernverkehrszügen von ihrem Arbeitsort, bzw. von auswärtigen Sitzungen und Seminaren in die Zentren zurück und sind deshalb ebenfalls auf späte Regionalkurse angewiesen.
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Fehlen diese, wird in der Regel für die gesamte Reise das private Motorfahrzeug verwendet.
Auch Sport- und Kulturevents in andern Zentren des Kantons und der Schweiz könnten bequem, schnell und sicher mit öffentlichen Verkehrsmitteln besucht werden, wenn bei der Rückfahrt von solchen Anlässen der regionale oder städtische Anschlusskurs nicht fehlen würde.
Fahrplanmässige Spätkurse nach Mitternacht dienen somit nicht bloss den vom Ausgang heimkehrenden „Nachtschwärmern“ in der Agglomeration Bern.
Sie entsprechen auch den Bedürfnissen
• verschiedenster Berufsgruppen,
• von Feriengästen aus dem In- und Ausland
und damit vielen Bevölkerungskreisen in diversen Regionen des Kantons.
Mit einem Verzicht auf die Einschränkungen in Artikel 5 der Angebotsverordnung soll der Regierungsrat die Voraussetzung schaffen, um auf Linien mit entsprechender regelmässiger Nachfrage diese Bedürfnisse abzudecken.
Die operative Planung obliegt den regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) und den Transportunternehmungen. Der finanzielle Rahmen ist gegeben durch den Angebotsbeschluss und den Finanzplan.
Antwort des Regierungsrates
Seit Inkrafttreten der Verordnung vom 10. September 1997 über das Angebot im öffent- lichen Verkehr (Angebotsverordnung, AGV) haben sich sowohl die Angebote des öffentli- chen Verkehrs als auch das Freizeitverhalten am Abend deutlich verändert. Während es im Fahrplan 1997/98 noch kaum Züge gab, die nach Mitternacht in den bernischen Zentren ankamen oder diese verliessen, wurden die Spätangebote in den letzten Jahren stark ausgebaut:
− Insbesondere an den Wochenenden verkehren die letzten Fernverkehrszüge in der Regel nach Mitternacht.
− Die letzten vom Kanton bestellten und abgegoltenen Züge und Busse des Orts- und Regionalverkehrs verkehren an Wochenenden ab den grösseren Zentren des Kantons in vielen Richtungen kurz vor oder kurz nach Mitternacht. Diese Angebote weisen ver- gleichsweise eine sehr gute Auslastung auf.
Zusätzlich zu den Spätkursen des Fern-, Regional- und Ortsverkehrs wurden in verschie- denen Regionen in den vergangenen zehn Jahren Nachtbusangebote entwickelt:
− Der im Jahr 1998 in der Region Bern eingeführte, so genannte Moonliner hat heute ein Netz, das einen grossen Teil des Kantons abdeckt. Die Linien führen ab Bern sternför- mig nach Langenthal, Wasen, Langnau i.E., Spiez, Wattenwil, Schwarzenburg - Riggis- berg, Freiburg, Laupen, Ins und Biel/Bienne.
− Seit Dezember 2007 umfasst das Moonlinernetz grosse Teile des Seelandes und des Berner Juras.
− Nachtbusangebote sind in den letzten Jahren auch in Neuenburg, La Chaux-de-Fonds, im Kanton Jura, in Solothurn und in Luzern aufgebaut worden.
Dabei werden im Kanton Bern die Nachtbusse hauptsächlich durch die Fahrgasterträge und ergänzend durch Defizitgarantien der Gemeinden finanziert. Der Anteil der Fahrgast- erträge beträgt beim Moonliner über 80 %.
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Spät- und Nachtangebote wurden demnach in den letzten zehn Jahren kontinuierlich den veränderten Bedürfnissen angepasst. Diese bedarfs- und kundenorientierte Praxis soll weitergeführt werden und der Regierungsrat ist daher bereit, die nicht mehr zeitgemässe Regelung in Artikel 5 der Angebotsverordnung zu revidieren. Allerdings wird es zeitlich nicht möglich sein, weitergehende Anpassungen bereits in den Angebotsbeschluss 2010–
2013 aufzunehmen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, das Anliegen bei der nächsten Anpassung des Angebotsbeschlusses (frühestens per 2012) oder spätestens beim Folge- beschluss zu berücksichtigen.
Antrag: Annahme der Motion
An den Grossen Rat