• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Anfechtungsfrist bei Konkurrentenverhältnis auf ein Jahr beschränkt" (22.03.2013)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Anfechtungsfrist bei Konkurrentenverhältnis auf ein Jahr beschränkt" (22.03.2013)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 584 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 110

|

Heft 12

|

22. März 2013 Diese „Kultur der gegenseitigen

Unterstützung“ setzt ein sonnig- heiteres Betriebsklima voraus – und damit sind wir bei der Grundlage für eine gesundheitsorientierte Füh- rung angelangt: die Wertschätzung der Mitarbeiter und ihrer Arbeit.

Es gehört zu den Irrtümern der gesundheitsfördernden Führung, dass es vor allem die zeitliche Über- belastung sei, die zu Stress und da- mit hohen Kranken- und Fehlzeiten führe. Studien zeigen: Menschen, die hohen Arbeitsanforderungen ausgesetzt sind, unterscheiden sich gesundheitlich nicht von Kollegen, die nur wenige Anforderungen meistern müssen. Der Internist aus Köln teilt diesen Befund: „Entschei- dend sind vielmehr die Kontroll- möglichkeiten bezüglich der eige- nen Tätigkeit und die soziale Unter- stützung von Kollegen. Wer selbst- bestimmt arbeiten kann und diese

Unterstützung erfährt, kommt mit hohen Belastungen oft besser zu- recht.“ Um Tätigkeiten positiv zu bewerten, benötigen Menschen ein gewisses Ausmaß an Autonomie, Entscheidungen selbst fällen zu können. Dann können und dürfen

sie sich als bedeutsam und wichtig erleben. Diese Autonomie sollte ih- nen der Arzt zugestehen.

Wenn der Arzt seinen Mitarbei- tern vertraut, ihre Arbeit wertschätzt und darum bereit ist, ihnen konkrete Einflussmöglichkeiten auf ihre Ar- beit einzuräumen, trägt dies zur Ar- beitszufriedenheit und zur Gesund- erhaltung bei. Selbst eine als zu hoch empfundene Arbeitsbelastung wird in einem Klima partnerschaft- licher Führung zumeist weniger als Gesundheitsbeeinträchtigung erlebt, sondern eher als notwendige Be- gleiterscheinung des gemeinsamen Ziels, den Patienten zu dienen.

Dem partnerschaftlichen und wertschätzenden Führungsstil des Arztes kommt mithin eine hohe Be- deutung zu. Mitarbeiter, die vom Arzt Anerkennung erfahren und ständig eine Rückmeldung zur Qua- lität ihrer Arbeit erhalten, identifi- zieren sich häufiger mit der Praxis und erleiden weniger gesundheit - liche Beschwerden.

In dem Stressreport befindet sich zudem der Hinweis, dass viele Füh- rungskräfte ihren Mitarbeitern des- wegen nicht helfen können, weil sie selbst unter Stress stehen. „Das macht es Führungskräften schwer, gesundheitsförderlich zu führen“, heißt es in dem Report. Flügel-Blei- enheuft jedenfalls zieht die Schluss- folgerung daraus, dass die Ärzte die Prinzipien der gesundheitsfördern- den Führung zuallererst auf den Umgang mit sich selbst beziehen sollten. Schon der Managementvor- denker Peter F. Drucker wusste:

„Wer sich nicht selbst führen kann, kann überhaupt niemanden führen.“

Karin und Michael Letter, 5medical management GmbH, Neuss

Der Drittwiderspruch gegen eine Sonderbe- darfszulassung kann nur binnen einer Jahres- frist eingelegt werden. Dies hat das Bundesso- zialgericht (BSG) entschieden. Diese Zeitdauer ist im Vertragsarztrecht für die Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen auch dann ange- messen, wenn die Zulassungsentscheidung dem Konkurrenten überhaupt nicht bekanntge- macht worden ist.

Die Klägerin hatte sich dagegen gewehrt, dass einem Konkurrenten die Genehmigung zur Durchführung von Versorgungsaufträgen nach Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä, Dialyse) erteilt worden war. Der Zulassungsaus- schuss hatte dem Konkurrenten eine Sonderbe- darfszulassung erteilt, nachdem die Kassenärzt- liche Vereinigung (KV) die Zusicherung für eine Genehmigung zur Durchführung besonderer Versorgungsaufträge in eigener Dialysepraxis und in gemeinschaftlicher Berufsausübung mit einem anderen Arzt gegeben hatte. Zwar han- delt es sich nach Auffassung des BSG bei der

Genehmigung zur Durchführung eines Versor- gungsauftrages nach Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV nicht um eine Statusentscheidung. Wegen des engen Zusammenhangs zwischen der Geneh- migung des Versorgungsauftrages und der Son- derbedarfszulassung sind aber beide hinsicht- lich der Anfechtungsfrist gleich zu behandeln.

Die Genehmigung durch die KV ist bindend für die Zulassungsgremien, die insofern keine eige- ne Prüfung mehr vornehmen. Damit wird die Kompetenz der Zulassungsgremien in Zulas- sungssachen nicht infrage gestellt. Die Sonder- bedarfszulassung wird von den Zulassungsgre- mien erteilt. Bereits zur vertragsärztlichen Ver- sorgung zugelassene Vertragsärzte sind in die- sem Fall Konkurrenten des Arztes, der eine Ge- nehmigung und Sonderbedarfszulassung für den Bereich Dialyse beantragt hat, da beide im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistun- gen anbieten. Die Anfechtung des Versorgungs- auftrages und der Sonderbedarfszulassung sind allerdings innerhalb eines Jahres vorzunehmen.

Sind die Folgen eines Konkurrenzverhältnisses binnen eines Jahres nach Aufnahme der Tätig- keit des Konkurrenten für den Vertragsarzt nicht spürbar, ist von keiner ernsthaften Beeinträchti- gung der Erwerbschancen auszugehen. Nach Ablauf der Jahresfrist ist eine Anfechtung somit nicht mehr möglich, auch wenn der betroffene Vertragsarzt bei dem Verfahren nicht beteiligt war. Die Geltung der Jahresfrist mindert jedoch nicht die Pflicht der KV und der Zulassungsgre- mien, im Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 SGB X diejenigen zu beteiligen und zu informieren, zu deren Gunsten Drittschutz besteht. Die zeitliche Eingrenzung der Anfechtungsberechtigung dient der Rechtssicherheit und entlastet die zuständi- ge Behörde nicht von ihren verfahrensrechtli- chen Pflichten. Verstöße gegen diese Pflichten führen nicht zur Verlängerung der Jahresfrist, sondern können allenfalls Amtshaftungsansprü- che des Arztes auslösen, der nicht am Verfah- ren beteiligt worden ist, obwohl seine Betroffen- heit aus Sicht der Zulassungsgremien oder KV auf der Hand lag (BSG, Urteil vom 17.Oktober 2012, Az.: B 6 KA 42/11 R). RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Anfechtungsfrist bei Konkurrentenverhältnis auf ein Jahr beschränkt

Die Kultur der gegenseitigen Unterstützung setzt ein sonnig- heiteres Betriebsklima voraus.

S T A T U S

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Von einer Pandemie ist dann die Rede, wenn sich eine Er­. krankung örtlich unbegrenzt, also über viele Länder und mehrere

Rot oder Rosa, das ist hier die Frage   Heute können Frauen nicht nur zwischen tau- senden Farben wählen, sondern auch zwischen Produkten zum Aufkleben oder Abziehen.. Doch nach

Majowski, bekannt aus zahlreichen Rollen in Theater, Film und Fernsehen (er spielte unter anderem in Rossini und Die sieben Zwerge mit und übernimmt 2013 und 2014 die Rolle des

Ludwigshafen am Rhein reiht sich mit dieser Aktion zum zweiten Mal in die Reihe von Städten ein, die an diesem Tag weltweit ein Zeichen zum Schutz der Erde setzen wollen..

Die Abteilungen Personenkontenführung, Vollstreckungsinnen- und Vollstreckungsaußendienst sind zu den üblichen Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und

Wenn es sich um dauer- hafte kontinuierliche Symp- tome handelt, die typisch für Venenerkrankungen sind, sollte eine ärztliche Untersuchung zur Klärung des Stadiums an-

Bei Menschen ohne Hormon- mangel kann der regelmäßige Gebrauch zu Diabetes oder langsamer Veränderung der Körperproportionen führen, da auch beim Erwachsenen ei- nige

Wird das Glied nicht mehr steif, kann das auch ein Anzeichen für Ge- fäßerkrankungen sein: Arterio- sklerose zeichnet sich unter Umständen in den engen Penis- arterien ab.. Bei