I 138/2008 GEF 20. August 2008 GEF C Interpellation
1366 Fuchs, Bern (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.05.2008
Kantonale Kommission für Integration – linkslastig und unausgewogen?
Einer Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom 17. April 2008 war zu entnehmen, dass sich die kantonale Integrationskommission zu einer ersten Sitzung getroffen hat. Der Mitteilung war auch die aktuelle Zusammensetzung der Kommission zu entnehmen: Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter der Migrationsbevölkerung im Kanton, Integrationsexpertinnen und -experten aus Städten und Gemeinden, eine Vertreterin der Landeskirchen sowie die Vorsteherin des Sozialamtes an.
Als Vertretung des Grossen Rates sind zudem Grossrätin Andrea Lüthi, Wynigen (SP), und Grossrat Beat Giauque, Ittigen (FDP) Mitglieder der Kommission. Neben Regierungsrat Philippe Perrenoud und der Vorsteherin des Sozialamtes (von Amtes wegen in der Kommission, beide SP) sind mindestens sieben (!) weitere Mitglieder der Kommission der Grünen Partei, der SP oder der UNIA zugehörig. Von den bürgerlichen Parteien findet sich lediglich ein einziges Mitglied der FDP, während die SVP ebenso wenig vertreten ist wie die Arbeitgeberorganisationen oder die KMU, obwohl gerade die Unternehmen einen sehr wichtigen Beitrag zur Integration der ausländischen Bevölkerung leisten.
Es ergeben sich folgende Fragen, welche der Regierungsrat bitte beantworten soll:
1. Nach welchen Kriterien wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Migrationsbevölkerung und die Integrationsexpertinnen und -experten ausgewählt?
2. Wieso war eine gewisse politische Ausgewogenheit der Kommission keines der Kriterien?
3. Weshalb wurde darauf verzichtet, Vertreter von Arbeitgeberorganisationen in die Kommission aufzunehmen?
4. Wie erfolgte die Auswahl der Vertreter des Grossen Rats?
5. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass es der Ausgewogenheit nicht förderlich ist, wenn ein weiteres Mitglied der SP als Vertreterin des Grossen Rates in der Kommission Einsitz nimmt, obschon die SP bereits übervertreten ist?
6. Hätte der Regierungsrat nicht sicherstellen sollen, dass auch ein Mitglied der stärksten Fraktion als Vertretung des Grossen Rates in diese Kommission gewählt wird?
7. Wird durch die nun vorliegende Zusammensetzung der Kommission die politische Akzeptanz von Empfehlungen zu Fragen der Integration der ausländischen Bevölkerung nicht gefährdet?
8. Gemäss Verordnung über die Integrationskommission informiert die Kommission die Bevölkerung regelmässig über ihre Tätigkeit. Wie wird sichergestellt, dass diese Informationen – trotz der parteipolitisch unausgewogenen Besetzung und des Fehlens von Vertretern von Arbeitgeberorganisationen – objektiv und ausgewogen sind?
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9. Gemäss Verordnung über die Integrationskommission ist die Kommission unter anderem dafür zuständig, die Bedürfnisse im Bereich Integration abzuklären und den Regierungsrat darüber zu informieren. Wie wird sichergestellt, dass auch die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung im Bereich Integration von Ausländern abgeklärt und berücksichtigt werden?
Antwort des Regierungsrates
Die Zusammensetzung der kantonalen Integrationskommission stützt sich auf Artikel 2 der Verordnung über die kantonale Kommission für die Integration der ausländischen Bevölkerung vom 12. September 2007. Sie ist in erster Linie eine Fachkommission und nimmt aus fachlicher Sicht zu Fragen der Integration der Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Stellung. Die Vertretung aus dem Grossen Rat sichert die Verbindung zur kantonalen Politik. Die an der ersten Sitzung kritisierte Untervertretung des bürgerlichen Lagers wird korrigiert. Die Fraktion der SVP nominierte inzwischen Grossrat Hostettler und die Berner Arbeitgeberorganisationen Grossrat Kneubühler.
Der Regierungsrat beantwortet die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen wie folgt:
1. Bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Migrationsbevölkerung stützte sich der Regierungsrat auf die Empfehlungen der Integrationsfachstellen und -fachleute. Es wurde gemäss Artikel 2 der Integrationskommission auf eine Vertretung der Hauptherkunftsregionen der Migrantinnen und Migranten sowie auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern geachtet. Die Städte und Gemeinden werden durch ihre Integrationsfachleute vertreten. Die Vertretung bestimmt sich also von der Funktion her.
2. Bei der Integrationskommission handelt es sich um eine Fachkommission.
Vertretungen von Fachexpertinnen und Fachexperten wurde höher gewichtet als das Kriterium der politischen Ausgewogenheit.
3. Das ist ein Versäumnis, welches korrigiert wird. Die Berner Arbeitsgeberorganisationen haben inzwischen Grossrat Kneubühler nominiert.
4. Die Vertreterinnen und Vertreter von FDP, SP und SVP sind direkt angefragt worden.
Zwei konkrete Anfragen an Vertreter der SVP wurden negativ beantwortet. Wie erwähnt hat inzwischen die Fraktionsleitung der SVP eine Vertretung gemeldet.
5. Die Integrationskommission ist eine Fachkommission. Ihre Stellungnahmen macht sie aus fachlicher Sicht. Die politische Gewichtung ist dem Regierungsrat und dem Grossen Rat vorbehalten.
6. Die SVP wird künftig in der Kommission vertreten sein.
7. Die Äusserungen der Kommission sollen aus fachlicher Sicht überzeugen.
8. Die Informationen über die Tätigkeiten der Kommission müssen in erster Linie sachlich korrekt sein.
9. Mehr als die Hälfte der Mitglieder der Integrationskommission sind der einheimischen Bevölkerung zuzuordnen.
An den Grossen Rat