Aus Bund und Ländern
KV Berlin beantragt Verfahren gegen Huber vor dem Berufsgericht
BERLIN. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereini- gung Berlin will gegen den Präsidenten der Berliner Ärz- tekammer, Dr. med. Ellis Hu- ber, ein berufsrechtliches Ver- fahren beantragen. Nach Auf- fassung der KV hat Huber ge- gen die in der Berufsordnung festgelegte Pflicht verstoßen, keine unsachliche Kritik an ärztlichen Kollegen zu üben.
Huber habe in der Tagespres- se wiederholt den Eindruck erweckt, daß mindestens die Hälfte der Berliner Kas- senärzte ihre medizinischen Leistungen nicht korrekt ab- rechneten und korrupt seien.
Aus Sicht des KV-Vor- standes handelt es sich hierbei um unwahre Tatsachenbe- hauptungen. Huber habe da- mit zugleich gegen seine Pflichten als Präsident der Ärztekammer verstoßen. In dieser Funktion müsse er die Belange der Ärzteschaft ver- treten.
In Abwesenheit von Ellis Huber hat der Vorstand der Berliner Ärztekammer inzwi- schen den Beschluß gefaßt, kein berufsrechtliches Ver- fahren gegen den Kammer- präsidenten einzuleiten. Hu- ber habe eine persönliche be- rufspolitische Meinung , aber keine Tatsachenbehauptung geäußert. JM
Schleswig-Holstein: KV und AOK weisen Kritik am Praxisnetz zurück
KIEL. Verwundert über
„die Stimmungsmache des VdAK gegen das Regionale Praxisnetz Kiel“ zeigten sich Dr. Bodo Kosanke, Hauptge- schäftsführer der Kassenärzt- lichen Vereinigung Schles- wig-Holstein, und Peter Buschmann, Vorstandsvorsit- zender der AOK Schleswig- Holstein. In einer gemeinsa- men Erklärung von Kasse und KV heißt es: „Die Regel- versorgung für alle Versicher-
ten wird in keiner Weise dar- unter leiden, daß es für AOK- Versicherte zusätzliche Lei- stungsangebote gibt.“
Im Rahmen des Regiona- len Praxisnetzes Kiel, einer der Medizinischen Qualitäts- gemeinschaft Rendsburg ver- gleichbaren Einrichtung, ver- gütet die AOK besondere Leistungen der teilnehmen- den Ärzte. Dazu zählt bei- spielsweise ein ärztlicher Be- suchsdienst von Patienten, die nach Angaben von Ko- sanke und Buschmann sonst im Krankenhaus versorgt werden müßten. JM
Zugang zu alternativen Heilmethoden leichter
KASSEL. Schwerkranke, die mit Hilfe von schulme- dizinischen Verfahren nicht heilbar sind, können von ihrer Krankenkasse künftig eher die Erstattung der Ko- sten alternativer Heilmetho- den verlangen. Nach mehre- ren Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts (BSG) reicht es aus, wenn die Me- thode unter Ärzten eine ge- wisse Verbreitung gefunden hat. Ein statistischer Nach- weis der Wirksamkeit ist da- gegen nicht erforderlich (Az.:
1 RK 17/95, 28/95, 30/95 und andere).
Im Zusammenhang mit der Behandlung von Heroin- abhängigen mit Ersatzdrogen hatte das BSG noch im Juli 1995 statistische Nachweise der Wirksamkeit verlangt. Es stützte sich dabei auf das 1989 in Kraft getretene Gesund- heits-Reformgesetz. Danach reicht der Erfolg einer Be- handlung im Einzelfall nicht mehr zur Begründung des Heilerfolgs aus.
Nun hieß es, bei weitge- hend unerforschten Krank- heiten, bei denen die Schul- medizin ratlos sei, müßten die Anforderungen niedriger sein. Es reiche aus, wenn sich eine plausible Behandlungs- methode „in der medizini- schen Praxis durchgesetzt hat“. Die Anerkennung und Anwendung müsse dabei aber nicht von Schulmedizi-
nern kommen. Strittig kön- nen nach den Urteilen nur noch Behandlungsmethoden sein, die der Ausschuß „Neue Untersuchungs- und Behand- lungsmethoden“ des Bundes- ausschusses Ärzte und Kran- kenkassen noch nicht bewer- tet hat. Seine Entscheidun- gen hätten „die Qualität von Rechtsnormen“, entschied
das BSG. afp
Neue Verordnungen zur Gentechnik
BONN. Das Bundeskabi- nett hat kürzlich zwei Verord- nungen zur Gentechnik be- schlossen. Die „Zweite Ver- ordnung zur Änderung der Gentechnik-Verfahrensord-
nung“ schreibt vor, daß künf- tig Anträge auf den Vertrieb von gentechnisch veränder- ten Organismen detaillierte Angaben über die vorgenom- mene Veränderung enthalten müssen. Eine weitere Verord- nung regelt die Erstellung von außerbetrieblichen Not- fallplänen und die damit verbundenen Informations- pflichten. In beiden Fällen wurden bereits bestehende europäische Richtlinien ins deutsche Recht übertragen.
Bundesgesundheitsmini- ster Horst Seehofer verwies auf die „gewaltigen“ Fort- schritte in der Gentechnik.
Diese rasante Entwicklung mache regelmäßige Anpas- sungen der rechtlichen Be- stimmungen notwendig. EB
A-2791 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 43, 24. Oktober 1997 (19)
P O L I T I K NACHRICHTEN
Job-sharing: NAV für Praxisausweitung um 25 Prozent
KÖLN. Der Bundesaus- schuß der Ärzte und Kran- kenkassen hat nach Auffas- sung von Dr. med. Maximili- an Zollner die zulässige Aus- weitung des Praxisumfangs durch die Anstellung eines Assistenten oder teilzeitar- beitenden Kollegen mit drei Prozent zu niedrig angesetzt.
Der Vorsitzende des NAV- Virchowbundes bezeichnete
diese Regelung (dazu Deut- sches Ärzteblatt, Heft 42/1997) als „Ohrfeige und Affront gegen alle Ver- tragsärzte, die jungen Ärztin- nen und Ärzte eine Anstel- lung geben wollen“.
Zollner wandte sich mit der Forderung an Bundesgesund- heitsminister Horst Seehofer, die Richtlinien des Bundes- ausschusses in der vorliegen- den Form nicht zu genehmigen und statt dessen eine Praxis- ausweitung um mindestens 25 Prozent zuzulassen. JM Rund 100 Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe wollen in einer gemeinsamen Kampagne auf die zunehmende Benachteiligung und Diskriminierung körperlich, geistig und psychisch behinderter Menschen aufmerksam machen. Initiiert und organisiert wird diese Ende September ge- startete „Aktion Grundgesetz“ von der „Deutschen Behindertenhilfe – Aktion
Sorgenkind“. Foto: Aktion Sorgenkind