• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Parteigänger" (14.04.1977)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Parteigänger" (14.04.1977)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Information:

Bericht und Meinung DIE GLOSSE

kenhäusern" birgt die Gefahr in sich, daß in Zukunft nur solche Häu- ser zugelassen werden, die sich dem

„Preisdiktat" der Kassen beugen, ohne Rücksicht darauf, ob damit die Krankenhausleistungen beeinträch- tigt werden oder nicht.

Daß weder die Konzessionierung noch der Vertragszwang noch die Öffnung der Krankenhäuser für die prä- und poststationäre Versorgung kostendämpfend, sondern vielmehr kostensteigernd wirken, ist evident.

Dies hat der im vergangenen Jahr sang- und klanglos eingestellte Mo- dellversuch in zwei Hamburger Krankenhäusern längst bewiesen.

Im übrigen wird die institutionelle Einbeziehung des Krankenhauses in einen Randbereich der kassenärztli- chen Versorgung von der Kassen- ärzteschaft — in völliger Überein- stimmung mit der DKG — auch des- wegen abgelehnt, weil diese Ent- wicklung mit Sicherheit zum Ambu- latorium führen würde. Dies um so mehr, als durch den Gesetzentwurf zwar sämtliche am Krankenhaus tä- tigen Fachärzte — nach einer Bedürf- nisprüfung — in die ambulante kas- senärztliche Versorgung einbezo- gen, aber gleichzeitig die belegärzt- liche Tätigkeit systematisch abge- würgt werden würde. Dadurch, daß in Zukunft die Honorare der Bele- gärzte „nicht außer Verhältnis zu den Beträgen stehen dürfen, die bei der Behandlung in einer Hauptablei- lung zu zahlen wären", wird ein Ele- ment des Arbeitslohnes mit Honora- ren in eine gesetzliche Beziehung gesetzt, was einem Trend zur unzu- reichenden Pauschalhonorierung gleichkommt.

Es besteht kein Zweifel, daß auch im Krankenhaus gespart werden muß.

Nur sollte man sich davor hüten, die Humanität in unseren Krankenhäu- sern vermeintlichen oder tatsächli- chen wirtschaftlichen Zwängen oder gar Rationalisierungsneurosen zu opfern. Denn dann müßten die Fol- gen des Krankenhaussterbens nicht nur Tausende hochbezahlter und teuer ausgebildeter Ärzte und Schwestern, sondern einmal mehr die Beitragszahler und Patienten tragen. Dr. H. Clade

Parteigänger

Als ganz unvermuteten Parteigänger hat der SPD-Abgeordnete Egert in der Bundestagsdebatte des 17. März die „Kammer für Soziale Ordnung bei der Evangelischen Kirche in Deutschland" bezeichnet. Partei- gänger — da möchten wir nicht wi- dersprechen, aber „unvermutet"?

„Erst gestern hat sich die Kammer für Sdziale Ordnung bei der Evange- lischen Kirche in Deutschland — ein ganz unvermuteter Parteigänger, gerade auf dem Hintergrund der to- talen Ablehnung unserer Vorschläge durch die Parteien, mit dem C im Namen — zu diesem Thema geäußert und die Frage an die Bundesregie- rung gerichtet, ob sie nicht prüfen wolle, ob die Verhältnisse im Ge- sundheitswesen nicht zu Monopol- gewinnen geführt haben, die mit ei- ner freiheitlichen Wirtschaftsord- nung nicht vereinbar sind. Dies sagt die Kammer für Soziale Ordnung der Evangelischen Kirche in Deutsch- land. (Beifall bei der SPD und der FDP.) Ich meine, so falsch kann also die Regierungskoalition mit ihren Absichten auf dem Felde der kosten- dämpfenden Maßnahmen im Ge- sundheitswesen nicht liegen.. ."

Der Kronzeuge für die Ehrenberg- Pläne, den der SPD-Abgeordnete Egert solcherart aus dem Hut zau- berte, ist so „unvermutet" nicht. In 92 Thesen — ganz hatte der Sozial- kammer-Präside D. Dr. Eberhard Müller (Evangelische Akademie Bad Boll) des Martinus Luther Thesen- zahl nicht erreicht — war von dem

„Parteigänger" bereits 1973 ein Sy- stem-Korsett für das Gesundheits- wesen und für die ärztliche Versor- gung der Bevölkerung entworfen worden, das seinerzeit in der Ärzte- schaft auf die gleiche Ablehnung stieß wie heute das Ehrenbergsche Plansystem. Der Inhalt der Ehren- berg-Paragraphen bleibt sogar noch hinter der Sozialkammer-Ideologie zurück: Ambulatorien in Kranken- häusern wollen beide, aber die EKD- Kammer wollte gar Betriebsärzte krank und gesund schreiben lassen;

die Verordnungsfreiheit der Ärzte

eingeschränkt wissen wollen beide, aber die EKD-Kammer visierte sogar staatliche Positiv-Medikamenten-Li- sten an. Um nur zwei Beispiele anzu- führen.

Der Arzt wurde in der Sozialkam- mer-Denkschrift als „Anbieter von Gesundheitsleistungen" definiert, — eine Ausdrucksweise, die seitdem zur Sprachregelung wurde, bis in die letzte Bundestagsdebatte hin- ein. Und überhaupt: „Bedenken erregt . ..", so hieß es schon 1973 in der Denkschrift „. . das Monopol der niedergelassenen Ärzte auf Erst- behandlung, das von den ärztlichen Standesorganisationen vertreten wird."

Bedenkt man, daß die Denkschrift des „unvermuteten Parteigängers"

immerhin fast vier Jahre älter ist als der Ehrenbergsche Gesetzentwurf, so könnte man eher von Ehrenberg als einem „unvermuteten Parteigän- ger" der Kammer für Soziale Ord- nung des Rates der EKD sprechen.

Aber so „unvermutet" ist auch die- ser nicht: Schließlich kommt Ehren- berg aus dem

DGB,

und schließlich war Heinz-Oskar Vetter, damals und heute Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, seinerzeit Mitglied der EKD-Sozialkammer, als diese ihre Ideologie zur „sozialen Si- cherung im Industriezeitalter" for- mulierte, und schließlich gehört heute der Direktor des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Insti- tuts (WSI) des Deutschen Gewerk- schaftsbundes, Heinz Markmann, dieser EKD-Sozialkammer an, und schließlich ist der Präsident der

„Gesellschaft für Sozialen Fort- schritt", Johannes Doehring, Kir- chenpräsident von Profession, und schließlich gehören dem geschäfts- führenden beziehungsweise dem er- weiterten Vorstand eben dieser von dem Kirchenmann geförderten Ge- sellschaft auch Alfred Schmidt (Deutscher Gewerkschaftsbund und gleichzeitig Vorsitzender des Bun- desverbandes der Ortskrankenkas- sen!) — und schließlich auch Herbert Ehrenberg an.

Welch seltsame Fäden sich hier ver- flochten haben — um nicht: verfilzt zu sagen. Aber: unvermutet? DÄ

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 15 vom 14. April 1977

981

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Beschluss der Landessynode zur Nachberufung eines Vertreters der Landessynode in die Kammer für Mission, Ökumene, Eine Welt. Die Landessynode hat am 17.04.2015 gemäß §

Diesem Entwurf folgend ist bereits vom Präsidium der Union der Evangelischen Kirchen in der Evange- lischen Kirche in Deutschland (UEK) eine Änderung der geltenden Verordnung über

Kirchengesetz zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evange- lischen Kirche in Deutschland (Datenschutz-Anwen- dungsgesetz – DSAG)

(3) 1 Die zuständige Dezernentin oder der zuständige Dezernent aus dem Landeskirchen- amt der EKvW sowie die oder der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für Weltmis- sion,

März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen der Evange- lischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche und dem

g) Das Frauenreferat nimmt Impulse aus der ökumenischen Diskussion der Geschlech- tergerechtigkeit auf und unterstützt ökumenische Frauenprojekte.. h) Das Frauenreferat

3 Die Bezirksvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der Ordnung der Männerarbeit der EKvW unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse vor Ort.. 3.4 1

Das Institut für Kirche und Gesellschaft ist als Einrichtung der Weiterbildung Mitglied im Evangelischen Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe und bietet in dieser Eigenschaft