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für den Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen am Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien der Hochschule Magdeburg- Stendal (HS)

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Academic year: 2022

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Hochschule Magdeburg - Stendal (FH) Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien - Breitscheidstr. 2 39114 Magdeburg Laut Prüfungsordnung vom 22.05.2013 BA Gebärdensprachdolmetschen

1

Praktikumsordnung

für den Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen

am Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien der Hochschule Magdeburg- Stendal (HS)

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Hochschule Magdeburg - Stendal (FH) Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien - Breitscheidstr. 2 39114 Magdeburg Laut Prüfungsordnung vom 22.05.2013 BA Gebärdensprachdolmetschen

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Inhaltsverzeichnis

1 Geltungsbereich ... 3

2 Ziele der Praktika ... 3

2.1 Orientierungspraktikum – BGSD 2 ... 3

2.2 Hospitationspraktikum – BGSD 11 ... 3

2.3 Praxis des Gebärdensprachdolmetschens II – BGSD 17 ... 3

2.4 Praktisches Studiensemester – BGSD 25 ... 4

3 Praktikumsplätze ... 4

3.1.1 Praktikumsstellen für das Orientierungspraktikum – BGSD 2 ... 4

3.1.2 Praktikumsstellen für das Hospitationspraktikum - BGSD 11 ... 5

3.1.3 Praktikumsstellen für das Dolmetschpraktikum (6Wochen) BGSD 17 .... 5

3.1.4 Praktikumsstellen für das Praktische Studiensemester BGSD 25 ... 5

3.2 Dauer, zeitliche Lage und Prüfungsleistung ... 5

3.2.1 Das Orientierungspraktikum BGSD 2 ... 5

3.2.2 Das Hospitationspraktikum BGSD 11 ... 5

3.2.3 Das Dolmetschpraktikum BGSD 17 ... 6

3.2.4 Das Praktische Studiensemester BGSD 25 ... 6

3.3 Anmeldung und Genehmigung ... 6

3.3.1 Das Orientierungspraktikum ... 6

3.3.2 Das Hospitationspraktikum ... 6

3.3.3 Das Dolmetschpraktikum ... 7

3.3.4 Das Praktische Studiensemester ... 7

3.4 Unterbrechung, Abbruch des Praktikums ... 8

3.5 Teilzeitpraktikum, Urlaub ... 8

4 Praktikum im Ausland... 8

5 Inkrafttreten ... 8

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Hochschule Magdeburg - Stendal (FH) Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien - Breitscheidstr. 2 39114 Magdeburg Laut Prüfungsordnung vom 22.05.2013 BA Gebärdensprachdolmetschen

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1 Geltungsbereich

Die Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen an der Hochschule Magdeburg-Stendal (HS) regelt auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung vom 22.05.2013, insbesondere § 15 „Praktika und praktisches Studiensemester“ Ziele, Anforderungen und Inhalte der Praktika.

2 Ziele der Praktika

(1) Vorpraktikum

Die Ableistung eines Vorpraktikums ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Gebärdensprachdolmetschen. Gemäß Studien- und Prüfungsordnung

§ 4 Abs. 2 sind als studiengangsspezifische Voraussetzungen Grundkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache im Umfang von 60 Unterrichtsstunden nachzuwei- sen.

2.1 Orientierungspraktikum – BGSD 2

Das 4-wöchige Orientierungspraktikum im 1. Semester ermöglicht den Studierenden das Kennenlernen gehörloser Menschen mit ihren verschiedenen Kommunikations- formen und das Kennenlernen von Tätigkeiten in Organisationen. Es soll die Mög- lichkeit bieten, sich mit kontrastierenden Sichtweisen auseinander zu setzen, die ge- hörlose Menschen als Behinderte oder aber als sprachlich-kulturelle Minderheit wahrnehmen.

Außerdem erhalten die Studierenden erste Einblicke in das Berufsfeld der Gebär- densprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher.

Das Praktikum ist in das Werkstattmodul (BGSD 2) eingebunden.

2.2 Hospitationspraktikum – BGSD 11

Im 80-stündigen Hospitationspraktikum begleiten die Studierenden professionell täti- ge Gebärdensprachdolmetscherinnen/Dolmetscher zu den Dolmetscheinsätzen. Au- ßerdem erhalten die Studierenden Einblicke in die Verwaltungsarbeit von Gebärden- sprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetschern und vertiefen die bereits er- worbenen Gebärdensprachkenntnisse. Besondere Aufmerksamkeit gilt Beobachtun- gen, die das Verhältnis zwischen den professionell tätigen Dienstleistern und ihren gehörlosen und hörenden Kundinnen und Kunden betreffen.

Das Praktikum ist in das Praxisprojektmodul (BGSD 11) eingebunden.

Weitere Informationen unter „Hinweise zum Hospitationspraktikum -5.GSD.H.

2.3 Praxis des Gebärdensprachdolmetschens II – BGSD 17

Das 6-wöchige Dolmetschpraktikum (= Modul BGSD 17) ist am Ende des 5. Semes- ters (Anfang Januar bis Mitte Februar) abzuleisten. Es dient der sachgerechten Ein- arbeitung in die praktische Dolmetschtätigkeit und in die Verwaltungsarbeit von Ge- bärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetschern. Weiterhin erweitert es die Kompetenzen für das Dolmetschen aus der Gebärdensprache in die gespro- chene Sprache und umgekehrt.

Zentrale Inhalte sind:

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• Dolmetschen in unterschiedlichen Einsatzbereichen

• Dolmetschen aus der DGS ins Deutsche und aus dem Deutschen in die DGS

• Teamdolmetschen

• Vom-Blatt-Dolmetschen

• Gesprächsdolmetschen

2.4 Praktisches Studiensemester – BGSD 25

Das 18-wöchige Dolmetschpraktikum (= Modul BGSD 25) ist im 8. Semester abzu- leisten. Es dient der sachgerechten Einarbeitung in die praktische Dolmetschtätigkeit und in die Verwaltungsarbeit von Gebärdensprachdolmetscherinnen/ Gebärden- sprachdolmetschern.

Zentrale Lernziele sind:

- Ausbildung der primären Berufskompetenz in der Berufspraxis - Bewältigung der berufspraktischen Aufgaben

- Wissenschaftlich fundiertes Berufshandeln, insbesondere im Beziehungsfeld von professionellen Dienstleistern und gehörlosen und hörenden Kundinnen und Kunden

- Überprüfung wissenschaftlicher Theorien in der Praxis - Kritische Reflexion von beruflichem Handeln

- Herausbildung von Analyse-, Handlungs- und Persönlichkeitskompetenzen für das Berufsfeld

- Erkennen und Umsetzen berufsethischer Prinzipien und Standards

- Kenntniserwerb über andere im Berufsfeld tätige Institutionen und Professio- nen

Gemäß § 15 Abs. StPO können Praktika und praktisches Studiensemester begonnen werden, wenn alle bis dahin zu erbringenden Leistungen erbracht sind. Für die Zu- lassung zum praktischen Studiensemester ist der Nachweis von 210 Credits erforder- lich. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Ausnahmeregelungen.

3 Praktikumsplätze

Die Studierenden wählen sich die einschlägigen Praxisstellen selbstverantwortlich aus. Unterstützung erhalten sie dabei von den Lehrenden im Studiengang Gebär- densprachdolmetschen und vom Praxisreferat.

3.1.1 Praktikumsstellen für das Orientierungspraktikum – BGSD 2 sind:

- Deutscher Gehörlosenbund (DGB) und seine Untergliederungen auf Landes- und Kommunalebene bzw. entsprechende Organisationen Gehörloser

- Beratungsstellen für Gehörlose - Deutscher Gehörlosensportbund

- Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, z. B. betreutes Wohnen in Wohn- gruppen oder Wohnheimen

- Kur- und Rehabilitationseinrichtungen für Gehörlose

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- Stiftungen für Gehörlose

- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mit einer Abteilung für Gehörlo- se

- Bildungs-, kulturelle oder kirchliche Einrichtungen für Gehörlose - Integrationsfachdienst für Hörgeschädigte

- Projekte und Unternehmen Gehörloser bzw. mit gehörlosen Mitarbeiterin- nen/Mitarbeitern

3.1.2 Praktikumsstellen für das Hospitationspraktikum - BGSD 11 sind:

- Dolmetscher/-innenvermittlungszentralen, -firmen und -agenturen

- Bildungseinrichtungen und soziale Dienste mit hohem Dolmetschaufkommen - Einrichtungen zur Rehabilitation Gehörloser, Schwerhöriger und Ertaubter - Freiberufliche anerkannte Gebärdensprachdolmetscherin-

nen/Gebärdensprachdolmetscher

3.1.3 Praktikumsstellen für das Dolmetschpraktikum (6Wochen) BGSD 17 sind:

Siehe geeignete Stellen für das Hospitationspraktikum.

3.1.4 Praktikumsstellen für das Praktische Studiensemester BGSD 25 sind:

Siehe geeignete Stellen für das Hospitationspraktikum.

Voraussetzung für die Anerkennung als Praxisstelle ist, dass die Studierenden - den Zielen des jeweiligen Praktikums entsprechend eingesetzt werden,

- im Hospitations- und Dolmetschpraktikum von einer anerkannten Gebärden- sprachdolmetscherin/ einem anerkannten Gebärdensprachdolmetscher ange- leitet werden.

3.2 Dauer, zeitliche Lage und Prüfungsleistung

3.2.1 Das Orientierungspraktikum BGSD 2

hat einen zeitlichen Umfang von vier zusammenhängenden Wochen Vollzeit- Tätig- keit und soll in der veranstaltungsfreien Zeit des 1. Semesters absolviert werden.

Prüfungsleistung: Vier Wochen nach Beendigung des Praktikums wird ein Praxisbe- richt in zweifacher Ausführung im Praxisreferat abgegeben. Die Bewertung mit be- standen/nicht bestanden erfolgt im Rahmen der Gesamtbeurteilung über das Modul.

3.2.2 Das Hospitationspraktikum BGSD 11

ist integraler Bestandteil und Teilleistung des Moduls BGSD 11. Die gesamte Hospi- tationszeit beträgt 80 Stunden. Prüfungsleistung: Dokumentation und Reflexion der

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erlebten Dolmetschsituationen in einem Portfolio; Praktikumsvorstellung anhand des Portfolios am Ende des Modulsemesters.

3.2.3 Das Dolmetschpraktikum BGSD 17

wird im 5. Semester über einen Zeitraum von 6 Wochen in Vollzeit-Tätigkeit (Anfang Januar bis Mitte Februar) abgeleistet.

Prüfungsleistung: Das erfolgreich absolvierte Dolmetschpraktikum (Auswertungsbo- gen-Formularnummer 5.GSD.D_BW) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Modulprüfung. Die Modulprüfung findet im Anschluss an das Praktikum statt.

3.2.4 Das Praktische Studiensemester BGSD 25

• wird im 8. Semester über einen Zeitraum von 18 Wochen in Vollzeit-Tätigkeit abgeleistet. Die ca. 60 Stunden praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (= 4 SWS Kontaktstunden) finden als

• Praxisreflexion (ca. 30 Stunden, inklusive einer Praxiskonferenz mit Präsenta- tion und Diskussion der Erfahrungen, die die Studierenden im Dolmetschprak- tikum gemacht haben) und

• Supervisionen (ca. 30 Stunden) statt.

Prüfungsleistung: Mit Präsentation und Diskussion der Praktikumserfahrungen inner- halb einer Praxiskonferenz ist das Modul erfolgreich abgeschlossen.

3.3 Anmeldung und Genehmigung

3.3.1 Das Orientierungspraktikum

ist erfolgreich abgeschlossen, wenn:

• die Anmeldung des Praktikums im Praxisreferat vor Beginn des Praktikums,

• die Genehmigung der Praktikumsstelle durch das Praxisreferat,

• die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums,

• die Abgabe des Praxisberichtes spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums im Praxisreferat in doppelter Ausführung,

• die Vor- und Nachbereitung des Praktikums im Rahmen des jeweiligen Prü- fungsmoduls erfolgte.

Wurden die Punkte 1-5 nicht ordnungsgemäß erfüllt, gilt das Praktikum als nicht durchgeführt und muss innerhalb von zwei Semestern wiederholt werden.

3.3.2 Das Hospitationspraktikum ist erfolgreich abgeschlossen, wenn:

• die Anmeldung des Praktikums im Praxisreferat vor Beginn des Praktikums

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• die Genehmigung der Praktikumsstelle durch das Praxisreferat,

• die Abgabe der Nachweisformulare über geleistete Kurzpraktika im Praxisrefe- rat,

• die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums,

• die Dokumentation und Reflexion in einem Portfolio,

• die Vor- und Nachbereitung im Rahmen des jeweiligen Moduls erfolgte.

Wurden die Punkte 1-6 nicht ordnungsgemäß erfüllt, gilt das Praktikum als nicht durchgeführt und muss innerhalb von zwei Semestern wiederholt werden.

3.3.3 Das Dolmetschpraktikum

ist erfolgreich abgeschlossen, wenn:

• die Anmeldung des Praktikums im Praxisreferat vor Beginn des Praktikums

• die Genehmigung des Modulverantwortlichem, der Praktikumsstelle und durch das Praxisreferat,

• die ordnungsgemäße Durchführung des Dolmetschpraktikums

• die Abgabe des Auswertungsbogens (Formularnummer: 5.GSD.D_BW) vor der mündlichen Modulprüfung,

erfolgte.

3.3.4 Das Praktische Studiensemester ist erfolgreich abgeschlossen, wenn:

• die Anmeldung des Praktikums im Praxisreferat vor Beginn des Praktikums

• die Genehmigung der Praktikumsstelle durch das Praxisreferat,

• die Abgabe des Ausbildungsplanes innerhalb der ersten vier Wochen erfolgte,

• die ordnungsgemäße Durchführung des praktischen Studiensemesters,

• die Abgabe der Beurteilung vor der öffentlichen Präsentation im Praxisreferat,

• der Besuch der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und Supervisionen,

• die Präsentation zum praktischen Studiensemester innerhalb der Praxiskonfe- renz

erfolgte.

Wurde das praktische Studiensemester nicht erfolgreich abgeschlossen, kann es einmal innerhalb von zwei Semestern wiederholt werden.

Das Dolmetschpraktikum kann in zwei unterschiedlichen Praxisstellen absolviert werden.

Die Anerkennung der Praxisstelle als Ausbildungsstelle für ein praktisches Studien- semester erfolgt mit der Genehmigung des Ausbildungsplanes.

Im individuellen Ausbildungsplan wird der Verlauf des praktischen Studiensemesters festgelegt. Der Ausbildungsplan wird in Einvernehmen von Anleiterin/Anleiter und der/dem Studierenden erstellt. Der Ausbildungsplan muss in den ersten vier Wochen des praktischen Studiensemesters erstellt werden und ist in diesem Zeitraum dem Praxisreferat vorzulegen. Der Ausbildungsplan soll enthalten:

- Beschreibung der Praxisstelle

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- Verlauf, Inhalte und Aufgaben im praktischen Studiensemester - Unterschriften von Anleiterin/Anleiter und Praktikantin/Praktikant.

Die nicht fristgemäße Abgabe des Ausbildungsplanes führt zur Verlängerung des praktischen Studiensemesters um die Zeit, die über die vier Wochen hinausgeht.

3.4 Unterbrechung, Abbruch des Praktikums

Ausfallzeiten, z. B. durch Krankheit im Orientierungspraktikum, Hospitationsprakti- kum und des Dolmetschpraktikums müssen dem Praxisreferat und der Praxisstelle mitgeteilt werden. Ausfallzeiten, die über eine Woche hinausgehen, müssen nachge- arbeitet werden.

Unterbrechungen des praktischen Studiensemesters durch eigene Krankheit, Krank- heit des Kindes, Mutterschutz und/oder aus anderen Gründen sind der Hochschule umgehend bekannt zu geben. Dauert die eigene Erkrankung oder die Erkrankung des eigenen, minderjährigen Kindes länger als vier Wochen, muss die darüber hin- aus gehende Zeit nachgearbeitet werden. Es ist dem Praxisreferat und der Praxis- stelle eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Die Praktika können in begründeten Ausnahmefällen abgebrochen werden. Das Pra- xisreferat ist vorher schriftlich über die Gründe zu informieren.

3.5 Teilzeitpraktikum, Urlaub

Die Praktika können in begründeten Fällen in Teilzeit- Tätigkeit abgeleistet werden.

Die Praktikumsdauer verlängert sich entsprechend.

Ein Antrag auf Teilzeit- Tätigkeit ist beim Prüfungsausschuss schriftlich zu stellen.

Während der Praktika besteht kein Urlaubsanspruch.

4 Praktikum im Ausland

Die Praktika können auf Antrag beim Prüfungsausschuss auch im Ausland durchge- führt werden.

Der Antrag begründet keinen Rechtsanspruch.

5 Inkrafttreten

Diese Praktikumsordnung tritt mit in Kraft treten der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen (Sign Language Inter- preting) am Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Magdeburg- Stendal (HS) vom 22.05.2013 in Kraft.

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