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Über die konkreten Schritte, die der Gemeinderat ins Auge fasst, hat er jedoch noch nicht orientiert

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Academic year: 2022

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Interpellation Daniel Albietz betreffend Lärmschutzmassnahmen am Grenzacher- weg

Wortlaut:

„In seiner Sitzung vom 28. September 2005 hat der Einwohnerrat die Sanie- rung des Grenzacherwegs im zweiten Anlauf doch noch bewilligt. Von einer Mehrheit des Rates wurde allerdings der in der Vorlage vorgesehene Ein- bau eines Flüsterbelags abgelehnt. Diese Ablehnung mag angesichts der geringfügigen Dämmungswirkung bei niedrigen Tempi gerechtfertigt sein.

Tatsache ist jedoch, dass am Grenzacherweg bei mehr als 90% der Lie- genschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärm- schutzverordnung überschritten sind. Die Strasse ist demnach eine "sanie- rungsbedürftige Anlage" und die Gemeinde somit im Grunde verpflichtet, geeignete Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen. Bekanntlich hat der Ge- meinderat zwar einen Bericht zur Evaluation geeigneter Massnahmen ein- geholt und den Einwohnerrat über die Ergebnisse informiert (zu den Details siehe Vorlage Nr. 842). Über die konkreten Schritte, die der Gemeinderat ins Auge fasst, hat er jedoch noch nicht orientiert. Da der Beginn der Er- neuerungsarbeiten kurz bevorsteht und die Umsetzung allfälliger Lärm- schutzmassnahmen sinnvollerweise ebenfalls mit den Bautätigkeiten koor- diniert werden sollte, stellt sich die Frage, wie sich der Gemeinderat die rechtzeitige Lärmsanierung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben vorstellt respektive was passiert, falls der Gemeinderat von sich aus keine Sanie- rungsmassnahmen in die Wege leiten sollte.

Dazu meine Fragen:

1. Kann die Gemeinde zu Sanierungsmassnahmen gezwungen wer- den? Falls ja: Auf welche Weise?

2. Plant der Gemeinderat freiwillig Massnahmen zur Lärmreduktion?

Falls ja: Welche stehen im Vordergrund?

3. Entstehen durch die ins Auge gefassten Massnahmen Mehrkosten für die Gemeinde oder Kosten für die Eigentümer der anstossen- den Liegenschaften?"

Eingegangen: 14. Dezember 2005

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