• Keine Ergebnisse gefunden

ANZUG Karl Schweizer betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder auf dem Schulweg bei der Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweglein

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "ANZUG Karl Schweizer betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder auf dem Schulweg bei der Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweglein"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

10-14.574

ANZUG Karl Schweizer betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder auf dem Schulweg bei der Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg -

Wasserstelzenweglein

Wortlaut:

"Die Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweglein wird regelmäs- sig von Schulkindern des Wasserstelzenschulhauses sowie auch von Kindergärtnern des Kindergartens Siegwaldweg zu den Hauptfrequenzzeiten überquert. Obwohl gewis- se Strassen über eine Tempo-30-Zone verfügen, ist diese „Passage Obligé“ für Schul- kinder bzw. Kindergärtner unübersichtlich und damit gefährlich. Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen sieht die Möglichkeit von Fussgänger- streifen unter besonderen Umständen vor *).

Die Kinder müssen je nachdem, aus welcher Richtung sie kommen, zum Teil mindes- tens 2 Strassen überqueren, um zum Schulhaus oder in der Gegenrichtung nach Hause zu gelangen. Das Blickfeld auf die Kreuzung und in der Gegenrichtung aus Richtung der Kreuzung ist beim Wasserstelzenweglein wegen der Kurve für Fussgänger und Auto- fahrer eingeschränkt. Gewisse Kinder überqueren offenbar die Kreuzung in der Mitte und sind damit gegenüber allen drei Strassen exponiert.

Eine Verbesserung dieser Situation tut somit zum Schutz der Kinder Not, damit unlieb- same Unfälle vermieden werden können. Früher waren dem Vernehmen nach offenbar Warnschilder auf dem Strassenbelag aufgesprayt, heute fehlen solche teilweise nach der Belagserneuerung oder sie sind zumindest nicht mehr richtig sichtbar. Betroffene Eltern von Schulkindern und Kindergärtnern haben mich über die potenziell bestehende Gefahrenzone vor allem für Fussgänger informiert.

Der Anzugsteller ersucht den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten, welche Mass- nahmen z. B. im Bereich der Signalisierung durch entsprechende Warn- und Hinweis- schilder oder u. U. durch die Anlegung von Fussgängerstreifen *) zur Optimierung der Verkehrssicherheit für Schulkinder ergriffen werden können, um die Überquerung dieser gefährlichen Drei-Strassenkreuzung zu verbessern.“

*) Art 4 Abs. 2 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen lautet wie folgt:

„Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstrei- fen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.“

Eingegangen: 3. Februar 2011

www.riehen.ch

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aus diesem Grund werden in drei Etappen zwischen Lachen- und Kohlistieg eine neue Versor- gungsleitung und diverse Hausanschlüsse realisiert.

Während dieser Arbeiten muss die Kreuzung für den motorisierten Verkehr während den Arbeitszeiten von 07:00 bis 17:00 Uhr wie folgt gesperrt werden:. Etappe ab Donnerstag,

Das Hybridwerk Aarmatt besteht im Wesentlichen aus drei Energiewandler- und zwei angegliederten Speicherkomponenten, Alle Komponenten sind mit dem Energienetz und

Die Anzugstellenden sind im Gegensatz zum Gemeinderat der Meinung, dass Prävention alleine nicht für die angestrebte Reduktion der Deliktzahl reicht, sondern auch weitere

Die wichtigste Frage ist: Ist der Gemeinderat bereit, den Übergang bei der Schützengasse mit zwei Stoppstrassen ab der Mohrhaldenstrasse wieder siche- rer zu machen.. Der

Wir ersuchen deshalb den Gemeinderat möglichst umgehend zu veranlassen, dass die Kreuzung Schützengasse-Mohrhaldenstrasse wieder mit zwei Stoppstrassen gesichert wird. Vogt

"Die Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweglein wird regelmäs- sig von Schulkindern des Wasserstelzenschulhauses sowie auch von Kindergärtnern

Der Bereich Tiefbau bittet für die durch die Maßnahmen verursachten Beeinträchtigungen und Einschränkungen