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Bericht des Gemeinderats zum Anzug Karl Schweizer betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder auf dem Schulweg bei der Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweg

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www.riehen.ch

Nr. 10-14.574.1

Bericht des Gemeinderats zum Anzug Karl Schweizer betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder auf dem

Schulweg bei der Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweg

1. Anzug

An seiner Sitzung vom 23. Februar 2011 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug Karl Schweizer betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder auf dem Schul- weg bei der Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweg an den Ge- meinderat überwiesen.

Wortlaut:

"Die Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweglein wird regelmäs- sig von Schulkindern des Wasserstelzenschulhauses sowie auch von Kindergärtnern des Kindergartens Siegwaldweg zu den Hauptfrequenzzeiten überquert. Obwohl ge- wisse Strassen über eine Tempo-30-Zone verfügen, ist diese „Passage Obligé“ für Schulkinder bzw. Kindergärtner unübersichtlich und damit gefährlich. Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen sieht die Möglichkeit von Fuss- gängerstreifen unter besonderen Umständen vor *).

Die Kinder müssen je nachdem, aus welcher Richtung sie kommen, zum Teil mindes- tens 2 Strassen überqueren, um zum Schulhaus oder in der Gegenrichtung nach Hause zu gelangen. Das Blickfeld auf die Kreuzung und in der Gegenrichtung aus Richtung der Kreuzung ist beim Wasserstelzenweglein wegen der Kurve für Fussgänger und Autofah- rer eingeschränkt. Gewisse Kinder überqueren offenbar die Kreuzung in der Mitte und sind damit gegenüber allen drei Strassen exponiert.

Eine Verbesserung dieser Situation tut somit zum Schutz der Kinder Not, damit unlieb- same Unfälle vermieden werden können. Früher waren dem Vernehmen nach offenbar Warnschilder auf dem Strassenbelag aufgesprayt, heute fehlen solche teilweise nach der Belagserneuerung oder sie sind zumindest nicht mehr richtig sichtbar. Betroffene El- tern von Schulkindern und Kindergärtnern haben mich über die potenziell bestehende Gefahrenzone vor allem für Fussgänger informiert.

Der Anzugsteller ersucht den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten, welche Mass- nahmen z. B. im Bereich der Signalisierung durch entsprechende Warn- und Hinweis- schilder oder u. U. durch die Anlegung von Fussgängerstreifen*) zur Optimierung der Verkehrssicherheit für Schulkinder ergriffen werden können, um die Überquerung dieser gefährlichen Drei-Strassenkreuzung zu verbessern.“

*) Art. 4 Abs.2 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen lautet wie folgt: „Die An- ordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen ange- bracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.“

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Seite 2 2. Bericht des Gemeinderats

Die besagte Kreuzung befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Die beiden Achsen Wasser- stelzenweg - Vierjuchartenweg und Morystrasse haben einen Sammelstrassencharakter und sind deshalb - insbesondere in den Spitzenzeiten - stärker verkehrsbelastet als eine reine Quartierstrasse. Die Kreuzung wird in der Schulzeit täglich von Kindergarten- und Schul- kindern begangen, die den Kindergarten am Siegwaldweg bzw. den Kindergarten oder Schuleinrichtungen am Wasserstelzenweg besuchen.

Bei der Kreuzung gilt normaler Rechtsvortritt mit der entsprechenden Markierung auf der Strasse. Spezielle Verkehrsberuhigungsmassnahmen gibt es gegenwärtig keine. Im Zuge der inzwischen abgeschlossenen Erneuerung des Wasserstelzenwegs wurde die „Aufpfläs- terung“ am Beginn entfernt. Diese Aufpflästerung war Bestandteil des „Eingangstores“ der ersten „Pilot Tempo-30-Zone“ Niederholz und hat seit der Einführung der flächendeckenden Tempo-30-Zonen keine Bedeutung mehr.

Der Gemeinderat hat die Verkehrssicherheit, insbesondere jene der zu Fuss gehenden Schulkinder überprüft und kommt zu folgendem Fazit: Alle zur Kreuzung führenden Strassen sind beidseitig mit einem Trottoir ausgerüstet. Die Übersichtlichkeit der Kreuzung ist für eine Tempo-30-Zone gut. Auch durch die „Kurvensituation“ des Wasserstelzenwegs ist bezüglich Verkehrssicherheit kein dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurden zudem auch keine Unfälle verzeichnet.

Mit der Strassenerneuerung der Morystrasse, welche voraussichtlich in den Jahren 2014/15 erfolgt, soll die ganze Strasse inklusive Kreuzungsbereich Wasserstelzenweg verkehrsberu- higt werden. Damit wird sichergestellt, dass dort mit angemessenen Geschwindigkeiten ge- fahren wird. Als konkrete Massnahmen sind unter anderem teilweise verbreiterte Trottoirs und damit eine schmälere Fahrbahn vorgesehen. Neben der langsameren Fahrweise erge- ben sich dadurch im Kreuzungsbereich wesentlich kürzere Wege über die Fahrbahn und somit zusätzliche Verkehrssicherheit für die Kinder.

Warnschilder oder Fussgängerstreifen erachtet der Gemeinderat als wenig geeignete Mass- nahme, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten. Warn- und Hinweisschilder bringen erfahrungsgemäss auf die Dauer nicht die gewünschte Wirkung, weil sich die Auto- fahrenden an die Schilder gewöhnen und sie werden mit der Zeit kaum mehr beachtet wer- den. Fussgängerstreifen sind in Tempo 30-Zonen grundsätzlich unzulässig. Es dürfen nur in Ausnahmefällen und unter Einhaltung von Normen der Vereinigung Schweizerischer Stras- senfachleute (VSS) sowie sicherheitstechnischen Analysen der Beratungsstelle für Unfall- verhütung (bfu) Fussgängerstreifen markiert werden, beispielsweise direkt vor den Kinder- garten- oder Schulanlagen ab einer gewissen Fahrzeug- und Fussgängerintensität. Wird die (strassenquerende) Fussgängerfrequenz nicht erreicht, sinkt die Anhaltequote und der Fussgängerstreifen verliert an Sicherheit für den Fussgänger. Ist die Fahrzeugfrequenz zu niedrig, quert der Fussgänger die Strasse, wo es ihm am besten passt. Umwege werden keine in Kauf genommen und der Fussgängerstreifen verfehlt seine Wirkung.

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Seite 3 Die Gemeinde Riehen hält sich bei Wünschen nach zusätzlichen Fussgängerstreifen an diese Normen und Richtlinien. Bei der besagten Kreuzung sind Fussgängerstreifen gemäss diesen Kriterien nicht sinnvoll.

3. Antrag

Die Kreuzung Morystrasse - Vierjuchartenweg - Wasserstelzenweg ist heute genügend ver- kehrssicher. Zusätzliche, wirkungsvolle Verbesserungen sind mit der geplanten Strassener- neuerung und Umgestaltung der Morystrasse vorgesehen. Der Gemeinderat möchte bis dahin an der Kreuzung keine weiteren Massnahmen realisieren. Er beantragt deshalb dem Einwohnerrat, den Anzug abzuschreiben.

Riehen, 10. Januar 2012

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Willi Fischer Andreas Schuppli

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