• Keine Ergebnisse gefunden

(1)Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom über den Kostenbeitrag zur Herstellung und Anbringung von Hausnummernschildern Aufgrund des § 5 Abs

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "(1)Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom über den Kostenbeitrag zur Herstellung und Anbringung von Hausnummernschildern Aufgrund des § 5 Abs"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 22.06.1995 über den Kostenbeitrag zur Herstellung und Anbringung von Hausnummernschildern

Aufgrund des § 5 Abs. 5 des Gesetzes vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden, LGBl. Nr. 4/1992, wird verordnet:

ARTIKEL I

§ 1

Abgabenerhebung

Die Stadtgemeinde Innsbruck erhebt zur Deckung des Aufwandes, der ihr durch die Herstellung und die Anbringung von Nummernschildern entsteht, einen einmaligen Betrag vom Eigentümer des numerierten Gebäudes bzw. vom sonst hierüber Verfügungsberechtigten.

§ 2

Kostenbeitrag für ein Hausnummernschild

€ 47,60 Herstellungskostenbeitrag

€ 66,-- Montagekostenbeitrag

€ 113,60 Gesamtkostenbeitrag (inklusive 20 % MWSt)

ARTIKEL II Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1) Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Errichtung, Verwaltung und Vermietung von Wohnungen im eigenen und fremden Namen sowie die Schaffung von Wohnungseigentum.

Gerät der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Verzug, kann die Auftraggeberin entweder auf vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter schriftlicher

c) die von Bibliotheken, Museen und Archiven öffentlicher Stellen vorgeschrieben werden. a und b TIWG 2015 haben öffentliche Stellen die Gesamtentgelte nach objektiven,

• Der Zahlungsbetrag muss mit dem Rechnungsbetrag überein stimmen (Skonto!) Die Stadt Innsbruck ist berechtigt die erteilten Auskünfte und Angaben auf ihre Richtigkeit zu

(6) Befinden sich auf dem Grundstück rückwärtige Gebäude oder Seitengebäu- de, so sind die Hausnummernschilder in der Regel an den einzelnen Gebäuden (Hauseingang) und außerdem

digital signierten Plänen (eine Version in Papier)..

Beim vorgeschriebenen Betrag handelt es sich nach Meinung der Kon- trollabteilung jedoch nicht um gewöhnliche Mietkosten der Stadtge- meinde Innsbruck, sondern vielmehr um

Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass dieser Betrag die noch offenen Verpflichtungen des Tierschutzvereins für Tirol gegenüber der Stadt- gemeinde Innsbruck aus