Nr. 1 / 21.01.2011
Hausarbeit belastet die Haut
Haushaltshilfen sind besonders betroffen
Haushaltshilfen in Privathaushalten tragen ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen. Vor allem die Hände sind betroffen, denn sie sind bei der Hausarbeit das wichtigste „Werkzeug“. Darauf weist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.
Da viele Haushaltshilfen bei ihrer täglichen Arbeit ihre Hände oft über längere Zeit Wasser und Reinigungsmitteln aussetzen, leidet die Haut. Sie wird trocken, manchmal rissig und es können chronische Hautkrankheiten entstehen.
Private Arbeitgeber sollten milde Reinigungsmittel kaufen, die den Säure- schutzmantel der Haut nur wenig belasten. Eine fürsorgliche Geste ist es, neben die Putzmittel auch eine Hand-Pflegecreme zu stellen, die möglichst die Haut ausreichend nachfettet. Häufig sind hierzu Cremes geeignet, die so fettig sind, dass ein Fettfilm auf der Haut auch nach dem Waschen der Hände noch spürbar ist.
Handschuhe gehören zur Grundausstattung
Unverzichtbar sind Haushaltshandschuhe. Sie halten vor allem Spül- oder flüssige Waschmittel und andere schwach aggressive Reinigungsmittel ab.
Die dünnen „Gummihandschuhe“ ermöglichen gutes Tasten und Greifen, sollten aber nicht mit Heißem in Kontakt kommen, etwa mit Kochtöpfen oder heißen Behältern direkt aus der Mikrowelle. Eine textile Innenbeschichtung (Baumwolle) saugt Schweiß auf. Das kann Allergien vorbeugen, zum Beispiel eine Allergie gegen Inhaltsstoffe des Handschuhes.
Seite 2 der presseplus-Ausgabe Nr. 1 / 21.01.2011
Hilfen in Haus und Garten sind gesetzlich unfallversichert
Haushalts- und Gartenhilfen sind gesetzlich unfallversichert. Das heißt:
Passiert der Hilfe bei der Arbeit oder auf dem mit der Arbeit verbundenen Wegen ein Unfall, trägt die gesetzliche Unfallversicherung alle Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation. In Nordrhein-Westfalen ist die Unfallkasse NRW der zuständige Unfallversicherungsträger. Eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse des Verunglückten ist nicht zuständig, ebenso wenig die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.
Für Nordrhein-Westfalen ist die Unfallkasse NRW die richtige
Ansprechpartnerin für die Anmeldung der Hilfe (www.unfallkasse-nrw.de), wenn die Hilfe durch einen oder mehrere Jobs mehr als 400 Euro pro Monat verdient. Liegt der Verdienst unter 400 Euro im Monat, muss eine
Anmeldung der Hilfe bei der Minijobzentrale zu erfolgen („Haushaltsscheckverfahren“, www.minijobzentrale.de).
Wer seine Helfer nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Pressekontakt:
Thomas Picht Pressesprecher
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf
E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 153
Fax: 0211 90 24 179