• Keine Ergebnisse gefunden

Hierzu gehören auch die medienpädagogischen Berater (vgl

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Hierzu gehören auch die medienpädagogischen Berater (vgl"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

48

XVI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (01/2019 bis 12/2019)

zur IT-Ausstattung in Schulen muss zudem ein schlüssiges Medienkonzept der Schule vorgelegt werden (vgl. LT-Drs. 7/4995).

Zur Unterstützung der Schulen und Schulträger wurde im Landesinstitut für Schul- qualität und Lehrerbildung eine Beratungsstelle „Landesinitiative für nachhaltige digi- tale Infrastrukturen für Schule und Unterricht“ (LINDIUS) eingerichtet (vgl. auch LT- Drs. 7/5620). Hierzu gehören auch die medienpädagogischen Berater (vgl.

Nr. 11.2.2).

Aus Sicht des Landesbeauftragten ist die digitale Ausstattung zunächst ein wichtiger Schritt. Sie muss aber nicht nur mit einem Medienkonzept verbunden werden, son- dern dieses muss insbesondere im Sinne einer breit angelegten Medienbildung in der Unterrichtsgestaltung umgesetzt werden. Es gilt der Grundsatz: Technik folgt der Pädagogik. Es reicht nicht aus, die Schulen technisch auszustatten, ohne begleitend im Sinne eines ganzheitlichen, nachhaltigen und verbindlichen Ansatzes auch die Medienbildungsaspekte einzubeziehen. In der Digitalen Agenda der Landesregierung wird Medienkompetenz als ein Schlüssel zur digitalen Welt beschrieben. Die Schulen sind dabei besonders angesprochen. Zusätzlich werden Datenschutz und Informati- onssicherheit als Querschnittsthemen gerade in diesem Zusammenhang genannt.

Mit dem Lernen mit Technik ist also auch das Lernen über die Technik zu verbinden.

Das Konzept des Bildungsministeriums „Bildung in der digitalen Welt durch den Ein- satz digitaler Medien und Werkzeuge an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“

hat diesen Zusammenhang aufgegriffen.

Der Landesbeauftragte betrachtet allerdings den Umfang der finanziellen Förderung mit Sorge, denn die Mittel dürften schon nicht für eine komplette Verkabelung aller Schulgebäude in allen Schulen ausreichen, und ohnehin nicht für die Folgekosten für Lizenzen, Wartung, Ablöse von Hard- und Software und zumal für die Fortbildung der Lehrkräfte.

Auch muss die Verarbeitung von teils sensiblen Schülerdaten bei der Nutzung digita- ler Bildungsmedien differenziert im Schulgesetz geregelt werden. Es ist notwendig, dass die Daten in der Hoheit der Schule bleiben und auch die Kommunikation mit den Lehrkräften zentral in der Hand des Landes verwaltet wird.

11.2.2 Medienkompetenz

Die Landesarbeitsgemeinschaft „Medienbildung/Medienkompetenz“ hat im Berichts- zeitraum zweimal getagt. Der Landesbeauftragte nahm an den Sitzungen teil und setzte sich wie in der Vergangenheit dafür ein, dass der Informationsaustausch in- nerhalb der Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Netzwerkgedankens verstärkt wird.

Für das Landesbildungsministerium stand und steht die Umsetzung des Digitalpaktes im Mittelpunkt der Arbeit (s. Nr. 11.2.1). Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzep- tes jeder Schule. Zur Unterstützung bei der Erarbeitung eines neuen oder Überarbei- tung des bereits bestehenden Medienbildungskonzeptes hat das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Leitfaden erstellt und veröffentlicht. Zudem unterstützen die medienpädagogischen Berater die Schulen auch in dieser Frage.

(2)

49

XVI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (01/2019 bis 12/2019)

Die medienpädagogischen Berater können auch dazu beitragen, datenschutzrechtli- che Aspekte der Mediennutzung für den Unterricht beizusteuern. Daneben kommen für diese Aufgabe auch die schulischen Datenschutzbeauftragten in Betracht.

Insoweit bestehen aber weiter gravierende Defizite (vgl. XIII./XIV. Tätigkeitsbericht, Nr. 9.2.1). Zwar hat das Bildungsministerium inzwischen zwei Stellen im Landes- schulamt besetzt, die die 788 öffentlichen Schulen insoweit unterstützen sollen. Hilf- reich für den Datenschutz in der Schule wirkt auch die Handreichung „Datenschutz an Schulen“ des Bildungsministeriums. Diese Maßnahmen reichen aber in der Praxis keineswegs aus, um die gesetzlichen Anforderungen an die Benennung und das Wirken eines Datenschutzbeauftragten an der Schule als verantwortlicher Stelle zu erfüllen. Der Landesbeauftragte unterstützt das Bildungsministerium bei der Suche nach neuen geeigneten Modellen.

Der Landesbeauftragte wirkte zudem bei der 5. Netzwerktagung des Netzwerkes Medienkompetenz Sachsen-Anhalt (Teil der Landesmedienanstalt) mit und diskutier- te u. a. über die Potentiale und Herausforderungen Künstlicher Intelligenz.

Die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken der Technik im Zusammenhang mit Datenverarbeitungen, gerade auch für Kinder, bleibt auch durch Art. 57 Abs. 1 lit. b DS-GVO besondere Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbe- hörden. Dies schließt Hinweise zu den Rechten der Betroffenen und zum Selbstda- tenschutz ebenso ein wie Informationen zu den einschlägigen Vorschriften und Ver- arbeitungsgrundsätzen. Es geht also – nicht nur bei Kindern – um Wissens- und Wertevermittlung. Hierfür fehlt dem Landesbeauftragten weiterhin entsprechendes Personal. Ein Personalaufwuchs wird aber auch hier immer dringlicher.

11.2.3 Bildungsmanagementsystem

Im XIII./XIV. Tätigkeitsbericht (Nr. 9.2.3) hatte der Landesbeauftragte das Ziel des Bildungsministeriums beschrieben, ein zentrales landeseinheitliches Softwareprodukt zur Steuerung des Schulbetriebes einzuführen. Das System soll verlässliche operati- ve und statistische Informationen bereitstellen, die Kommunikation zwischen den Akteuren des Schulwesens ebenenübergreifend gewährleisten, automatisierte Da- tenverarbeitungen ermöglichen (z. B. Schulwechsel) und bei allem die Datenhoheit der Schulen sichern. Hierzu sollte die Neuregelung des § 84f Schulgesetz als Grund- lage dienen.

Der Landesbeauftragte wurde vom Bildungsministerium frühzeitig bei der Konzepter- stellung einbezogen. Auf die Trennung von Verwaltungsdaten und Statistikdaten wurde seitens des Landesbeauftragten ebenso hingewiesen wie auf die Notwendig- keit eines differenzierten Rollen- und Berechtigungskonzepts. Insgesamt hat der Landesbeauftragte den Aspekt des differenzierten Zugriffs auf die im System zu speichernden Schülerdaten nach Zuständigkeit und Erforderlichkeit betont. Das Bil- dungsministerium informiert über den Verlauf der Entwicklung u. a. im Rahmen eines Projektbeirates, zu dem neben verschiedenen Landes- und Kommunalbehörden auch der Landesbeauftragte eingeladen wird. Weiter wird der Landesbeauftragte von der Projektleitung des Bildungsministeriums an Beratungsgesprächen beteiligt, um aktuelle datenschutzrechtliche Fragestellungen im laufenden Entwicklungsprozess zu erörtern. Dabei wurden technische und organisatorische Fragen, wie etwa die Verschlüsselung und die Trennung von Datenbeständen, angesprochen und Aspekte

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Da die Bewilligung nur bis zum 30.05.2020 gültig ist, reichte die ROMONTA GmbH mit Schreiben vom 14.11.2019 einen Antrag auf Verlängerung der Bewilligung bis zum 31.12.2035 mit

Durch den fehlenden Verbund zwischen der Tragschicht und dem Pro- filausgleich ist die Dauerhaftigkeit des Straßenaufbaus beeinträchtigt, wor- aus sich höhere Aufwendungen für

zuständige Fachdezernat D 13 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In der Stellungnahme vom 29.05.2020 wurde mitgeteilt, dass die Gewinnung auf der Grundlage des bis zum

Das Projekt wird seit November 2018 und bis Ende 2020 vom Land Sachsen-Anhalt im Rah- men der Digitalen Agenda vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Nach Naturschutzrecht geschützte Gebiete und Objekte Sachsen-Anhalts, Stand 31.12.2003

Die im Land mit der Bearbeitung und Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele befassten Ressorts – Ministerium für Arbeit und Soziales, Ministerium für Wissenschaft und

In Kooperation mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen- Anhalt, dem Landeszentrum Jugend + Kommune und der Fachgruppe Soziale Arbeit der Hochschule Magdeburg Stendal möchte

(…) Wenn man diese anthropologischen Wertvorstellungen mit der angesprochenen Relevanz der Medien für die Entwicklung unseres Gesell- schaftssystem zusammenbringt, dann wird