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Gesetz zu dem Vertrag vom 28. März 2000 zwischen derBundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria überdie Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

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Gesetz zu dem Vertrag vom 28. März 2000 zwischen der

Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

GII050716

Ausfertigungsdatum: 03.08.2005 Vollzitat:

"Gesetz zu dem Vertrag vom 28. März 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 3. August 2005 (BGBl. 2005 II S. 716)"

Fußnote

Vertrag in Kraft gem. Bek. v. 3.9.2007 II 1490 mWv 20.9.2007

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