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Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssenvon Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für dieEintragung in die Handwerksrolle

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Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle

MeistVoEigAnerkV

Ausfertigungsdatum: 06.12.1991 Vollzitat:

"Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle vom 6. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2162), die durch Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 25. März 1998 (BGBl. I S. 596) geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 25.3.1998 I 596 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.1992 +++) Eingangsformel 

 

Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) in Verbindung mit Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe n des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 999) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft:

§ 1 

 

Ausbildungsabschlüsse zum Meister der volkseigenen Industrie, die bis zum 31. Dezember 1991 erlangt werden, werden für ein Handwerk, dessen Arbeitsgebiet nach Maßgabe der Anlage dem jeweiligen Fachgebiet des Ausbildungsabschlusses entspricht, als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle anerkannt, wenn der Inhaber des Ausbildungsabschlusses

1.   nach dem 31. Dezember 1981 eine dreijährige praktische Tätigkeit abgeleistet hat, die dem zu betreibenden oder einem mit diesem verwandten Handwerk entspricht, oder

 

2.   nach dem 9. November 1989 an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat, in denen die in dem zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten Handwerk erforderlichen fachpraktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt worden sind, oder

 

3.   nach dem 31. Dezember 1981 Lehrlinge in einem Beruf ausgebildet hat, dessen Fachgebiet dem zu betreibenden Handwerk entspricht.

 

§ 2 

 

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

Schlußformel 

 

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage (zu § 1)

Ausbildungsabschlüsse von Meistern der volkseigenen Industrie, die einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung entsprechen

( Fundstelle: BGBl. I 1991, 2163 - 2168 )  

Meister der volkseigenen Industrie entsprechende Handwerke

Metallbauer Meister für Anlagenbau

Maschinenbaumechaniker

(2)

Kupferschmiede Maurer

Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Wärme-, Kälte- und

Schallschutzisolierer

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger

Stukkateure Meister für Ausbau

Maler und Lackierer Bäcker

Meister für Back- und Teigwarenproduktion

Konditoren Maurer

Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Dachdecker

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger

Stukkateure Meister für bautechnische Instandsetzung

Maler und Lackierer Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten

Hut- und Mützenmacher Meister für Bekleidungstechnik

Handschuhmacher

Meister für Beleuchtungstechnik Elektroinstallateure

Maurer

Beton- und Stahlbetonbauer Meister für Betonelementeproduktion

Betonstein- und Terrazzohersteller Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher

Meister für Blasinstrumentenbau

Holzblasinstrumentenmacher Elektroinstallateure

Elektromechaniker Meister für BMSR-Technik

Radio- und Fernsehtechniker

Meister für Brauerei und Mälzerei Brauer und Mälzer

Weiterverarbeitung Meister für buchbinderische

Buchbinder Maler und Lackierer Meister für Bühnentechnik

Metallbauer

(3)

Tischler

Dachdeckermeister Dachdecker

Damenschneider Herrenschneider Wäscheschneider Modisten

Hut- und Mützenmacher Damenmaßschneider

Handschuhmacher Flexografen Meister für Druckformenherstellung

Chemigrafen

Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Steindrucker

Siebdrucker Meister für Drucktechnik

Chemigrafen

Meister für Eisenbahnbautechnik Straßenbauer

Meister für elektrische Elektroinstallateure

Elektromechaniker Energieanlagen

Elektromaschinenbauer Elektroinstallateure Meister für Elektroinstallation

Elektromechaniker

Büroinformationselektroniker Elektromechaniker

Fernmeldeanlagenelektroniker Meister für Elektronik

Radio- und Fernsehtechniker Elektroinstallateure

Elektromechaniker Meister für Elektrotechnik

Elektromaschinenbauer Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Meister für Fahrzeugelektrik

Elektromaschinenbauer Maschinenbaumechaniker Werkzeugmacher

Dreher

Feinmechaniker

Schneidwerkzeugmechaniker Chirurgiemechaniker Meister für Feinwerktechnik

Feinoptiker

Meister für Fleischverarbeitung Fleischer

Meister für Fleischwirtschaft Fleischer

Fotografenmeister Fotografen

Friseurmeister Friseure

Meister für Galvanotechnik Galvaniseure und Metallschleifer

Meister für Gasverteilung und -anwendung Gas- und Wasserinstallateure

Meister für Gebäudereinigung Gebäudereiniger

Meister für Gebäude- und Fahrzeugreinigung Gebäudereiniger

(4)

Meister für Getreidewirtschaft Müller Zinngießer

Metallformer und Metallgießer Meister für Gießereitechnik

Glockengießer

Meister für Glastechnik Glasschleifer und Glasätzer

Elektroinstallateure Elektromechaniker Meister für Haushaltgeräteinstandsetzung

Elektromaschinenbauer Klempner

Gas- und Wasserinstallateure Meister für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik

Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Herrenschneider

Damenschneider Wäscheschneider Modisten

Hut- und Mützenmacher Herrenmaßschneider

Handschuhmacher Maurer

Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Zimmerer

Meister für Hochbau

Dachdecker Tischler Modellbauer Meister für Holztechnik

Parkettleger Elektroinstallateure Elektromechaniker Meister für Instandhaltung von Elektrogeräten und -anlagen

Elektromaschinenbauer Wärme-, Kälte- und Meister für Isolierungen

Schallschutzisolierer

Karosserie- und Fahrzeugbauer Karosseriebaumeister

Wagner

Meister für Keramik Keramiker

Glas- und Porzellanmaler Kerammaler- und -dekorierermeister

Keramiker

Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Meister für Kraftfahrzeugelektrik

Elektromaschinenbauer Karosserie- und Fahrzeugbauer Zweiradmechaniker

Kraftfahrzeugmechaniker Kraftfahrzeugelektriker Meister für Kraftfahrzeuginstandhaltung

Landmaschinenmechaniker

Lackierermeister Maler und Lackierer

Meister für landtechnische Instandhaltung Metallbauer

(5)

Kraftfahrzeugmechaniker Landmaschinenmechaniker Gerber

Meister für Leder- und Kunstledertechnik

Sattler

Malermeister Maler und Lackierer

Meister für Maschinenbau Maschinenbaumechaniker

Anlageninstandhaltung Meister für Maschinen- und

Maschinenbaumechaniker Herrenschneider

Damenschneider Wäscheschneider Modisten

Hut- und Mützenmacher Meister für Maßschneiderei

Handschuhmacher

Meister für Melioration Straßenbauer

Meister für Mischfutterproduktion Müller

Meister für Mühlenindustrie Müller

Meister für Nachrichtentechnik Fernmeldeanlagenelektroniker

Backofenbauer Ofenbaumeister

Kachelofen- und Luftheizungsbauer

Meister für Orgelbau Orgel- und Harmoniumbauer

Bandagisten Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister

Orthopädiemechaniker Schuhmacher

Orthopädieschuhmachermeister

Orthopädieschuhmacher Meister für Plast- und Elastverarbeitung Vulkaniseure

Sattler Meister für Polstertechnik

Raumausstatter Elektromechaniker Meister für Post- und Fernmeldebetriebstechnik

Fernmeldeanlagenelektroniker

Rahmenglasermeister Glaser

Kürschner Meister für Rauchwarenherstellung und -verarbeitung

Gerber

Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Steindrucker

Meister für Reproduktionstechnik

Chemigrafen

Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Meister für Satztechnik

Steindrucker

Karosserie- und Fahrzeugbauer Maschinenbaumechaniker Kraftfahrzeugmechaniker Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Meister für Schienenfahrzeuginstandhaltung

Elektromaschinenbauer

Meister für Schiffbau Bootsbauer

(6)

Schiffbauer

Maschinenbaumechaniker Kälteanlagenbauer

Gas- und Wasserinstallateure Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Kupferschmiede

Elektroinstallateure Elektromechaniker Meister für Schiffsbetriebstechnik

Elektromaschinenbauer Goldschmiede

Silberschmiede Farbsteinschleifer, Achatschleifer und Meister für Schmuckindustrie

Schmucksteingraveure

Schrift- und Grafikmalermeister Schilder- und Lichtreklamehersteller Meister für Schuh- und Lederwareninstandsetzung Schuhmacher

Schuhmachermeister Schuhmacher

Meister für Spirituosen, Wein, Sekt und alkoholfreie Getränke Weinküfer

Straßenbaumeister Straßenbauer

Meister für Straßenbautechnik Straßenbauer

Meister für Streich- und Geigenbauer

Zupfinstrumentenbau Zupfinstrumentenmacher

Meister für Textilreinigung Textilreiniger

Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten

Hut- und Mützenmacher Meister für Textilverarbeitung und -reparatur

Handschuhmacher

Meister für Tiefbau Straßenbauer

Meister für Tiefbohrtechnik Brunnenbauer

Meister für Tonzungen- Orgel- und Harmoniumbauer

instrumentenbau Handzuginstrumentenmacher

Uhrmachermeister Uhrmacher

Meister für Wärmeversorgung Zentralheizungs- und Lüftungsbauer

Meister für Wein- und Sektherstellung Weinküfer

Betonstein- und Terrazzohersteller Meister für Werksteinbearbeitung

Steinmetzen und Steinbildhauer

Zahntechnikermeister Zahntechniker

Zimmerermeister Zimmerer

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