• Keine Ergebnisse gefunden

57. Änderung des Satzungsteils "Zweckwidmung der Studienbeiträge"

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "57. Änderung des Satzungsteils "Zweckwidmung der Studienbeiträge""

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 12.03.2004 - 12. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

S A T Z U N G

57. Änderung des Satzungsteils "Zweckwidmung der Studienbeiträge"

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 04. März 2004 auf Vorschlag des Rektorats den im Mitteilungsblatt vom 20. Oktober 2003, 1. Stück unter Nr. 2 veröffentlichten Satzungsteil

"Zweckwidmung der Studienbeiträge" wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 lautet:

(1) Für das Sommersemester 2004 legt der Senat abweichend von § 1 Abs. 1 spätestens bis zum 30.

April 2004 die einzelnen Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge im Rahmen der Aufgaben der Universität fest.

Der Vorsitzende des Senates:

C l e m e n z

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

• Projekt "Vermehrtes Lehrangebot" für alle Studien durch aliquotes Zusatzbudget je Studium mit dem Ziel, durch zusätzliches Lehrangebot im Pflicht- und

• Projekt "Vermehrtes Lehrangebot" für alle Studien durch aliquotes Zusatzbudget je Studium mit dem Ziel, durch zusätzliches Lehrangebot im Pflicht- und

Ergebnis der Auswahl der Studierenden aus den vom Senat festgelegten Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge. Gemäß § 9

Studierende, die glaubhaft machen, dass ihnen wegen ihrer Behinderung die Auswahl auf diesem Weg unzumutbar oder unmöglich ist, können diese auch auf andere

• Projekt "Laborerneuerung NaWi (für die Lehre)" mit dem Ziel, den Studierenden naturwissenschaftlicher Fächer die notwendige zeitgemäße Infrastruktur für

Ergebnis der Auswahl der Studierenden aus den vom Senat festgelegten Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge. Gemäß § 9

Ergebnis der Auswahl der Studierenden aus den vom Senat festgelegten Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge. Gemäß §

• Unterstützung für Studierende mit Kinder- und anderen Betreuungspflichten durch entsprechende universitäre Angebote. • Unterstützung für internationale Studierende