www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 14. SONDERNUMMER
Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge; Beschluss des Senats vom 22. März 2006
In der Senatssitzung am 22. März 2006 hat der Senat folgende Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge festgelegt:
Kategorie Art
Fremdsprachenausbildung Gesamtuniversitäre Kategorie
Verbesserung des Lehrangebotes Fakultätsspezifische Kategorie
Bibliothek Fakultätsspezifische Kategorie
Studienzeitverkürzung * Gesamtuniversitäre Kategorie
Infrastruktur ** Gesamtuniversitäre Kategorie
*) Finanzierung von:
1. Härtefond zur Vermeidung von Engpässen im Lehrbetrieb die zur Studienzeitverlänge- rungen führen (vergl. § 54 Abs. 8 UG 2002 in Verbindung mit § 15 Abs. 4 studienrech- ticher Satzungsteil)
2. StudienassistenInnen und FachtutorInnen
3. ErstsemestrigentutorInnen nach § 66 Abs. 4 UG 2002 Auf 1 soll 80%, auf 2 und 3 sollen 20% der gewidmeten Geldmittel entfallen.
**) Finanzierung von:
1. Studienliteratur für den mehrfachen Ankauf von Standardlehrliteratur, Lehrmaterialien und Skripten sowie Monographien für Semesterhandapparate und die Lehrbuch- sammlung.
2. Verlängerung der Öffnungszeiten der Hauptbibliothek
3. Umsetzung von Maßnahmen, die Berufstätigen und Studierenden mit Betreuungs- pflichten das Studium an der Universität Graz erleichtern.
Auf 1 und 2 sollen je 35%, und 3 30% der gewidmeten Geldmittel entfallen.
Die Vorsitzende des Senates:
Hinteregger
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DER
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Studienjahr 2005/06 Ausgegeben am 11. 5.2006 15.c Stück