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263. Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Zahnmedizin

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXXI, Nummer 263, am 30.09.1999, im Studienjahr 1998/99.

263. Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Zahnmedizin

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ. 52.354/21-I/D/2/99 vom 29. September 1999 die Änderung des Studienplans für die Studienrichtung Zahnmedizin in nachstehender Fassung nicht untersagt:

In § 4 des Studienplanes der Studienrichtung Zahnmedizin an der Universität Wien wird der § 4.2 ad "5. Semester: Einführung in wissenschaftliches Arbeiten SE 2 SSt " und ad "6.

Semester: Notfallmedizin PR 2SSt" folgendermaßen ergänzt :

Für das Seminar "Einführung in wissenschaftliches Arbeiten" und das Praktikum

"Notfallmedizin" stehen jeweils 180 Plätze zur Verfügung.

120 Plätze werden an Studierende der Studienrichtung Zahnmedizin A203 - darunter werden solche Studierende verstanden, die das Studium der Studienrichtung Humanmedizin nicht abgeschlossern haben, vergeben.

20 Plätze werden an Studierende der Studienrichtung Zahnmedizin, die bereits ein Studium der Studienrichtung Humanmedizin abgeschlossen haben und sich derzeit nicht im

zahnärztlichen Lehrgang befinden, vergeben.

20 Plätze werden an Studierende der Studienrichtung Zahnmedizin, die sich derzeit im zahnärztlichen Lehrgang (Frequentanten) befinden, vergeben.

20 Plätze werden an Studierende, die bereits als Fachärztinnen und Fachärzte für ZMK zugelassen sind, vergeben.

Sollte eines der Kontingente nicht ausgeschöpft sein, hat die Studienkommission über die Vergabe zu entscheiden.

Der Vergabemodus der Plätze für Studierende der Zahnmedizin A203 richtet sich nach dem Studienfortgang (Anzahl der abgelegten Prüfungen) zum Stichtag.

Der Vergabemodus der Plätze für Frequentanten richtet sich nach der Anzahl der Semester, in denen sich die Frequentanten zum Stichtag befinden.

Als Stichtag wird der 01. Oktober und der 01. März jedes Studienjahres festgelegt.

Der Vergabemodus der Plätze für Studierende, die bereits als Fachärzte für ZMK zugelassen sind, richtet sich nach dem Ausstellungsdatum des Anerkennungsbescheides bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen.

Der Vorsitzende der Studienkommission

Zahnmedizin:

S p e r r

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