412 Recht ((
Kann die Mitnahme von Lebensmittelmiill strafbar sein?
Raphael Vergho
Das Anprangern von Lebensmittelverschwendung ist gerade en vogue [1]. Vor diesem Hin- tergrund hat sich das sogenannte ,,Containern", also die Mitnahme von weggeworfenen, aber noch verzehrbaren Lebensmitteln aus dem MUII von Supermarkten, zu einer richtigen Szene entwickelt, der keineswegs nur der arme Rand der Gesellschaft angehért. Das ,,C0n-
tainern“ wird vielmehr als politisches Statement gegen die Wegwerfgesellschaft angese- hen, das alle Gesellschaftsschichten betrit.
St|'af|'e(ht|i(he Lage
werdenkann. Obbeider Entsorgung von MC||leinderartigerEigentumsverzicht vor- Die Beliebtheit des ,,Containerns“ liegt liegt, ist umstritten. Wahrend eine Mei- méglicherweise auch am Reiz des Ver- nung davon ausgeht, dass das Einlllen botenen. Imstrafrechtlichen Fokussteht desHausmtills in die Mtllltonne bzw. die hierbeider Diebstahl gemaB §242Abs.1 BereitstellungderMillltonne
zur MiJl|ab- Strafgesetzbuch (StGB) [2]. Da sich diefuhr
regelmaBig Ausdruck des Entschla—,,Containerer" meist auf fremde Grund- gungswillens ist [3],
wird
andererseits stijcke begeben und hierbei nichtselten auch die Autfassung vertreten, dass das Hindernissewie MauernundZauneUber- Bereitstellen von MUII nureine Ubereig- RA Dr. RaphaelVergho winden milssen, steht regelmaBig auch nungsofferte an den Mllentsorger dar-eine Strafbarkeit wegen Hausfriedens- stelltund keine Eigentumsaufgabe [4].
bruch gemaB § 123 Abs. 1 StGB und ein Willenserklarungen, wie auch die Ei-
)) Zur Person
besonders schwererFall desDiebstahls ge- gentumsaufgabeeineist,sindjedoch ge- SelbstandigerRechts- maB § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB im Raum. mal3§133BtlrgerlichesGesetzbu<:h(BGB) anwalt; langjahrige Wahrend Ersteres vielleicht noch zu ver- nachdemobjektiven Empféngerhorizont Tatigkeit in lebens- kraften ware, zieht Letzteres eine Frei- auszulegen [5]. Der objektive Betrachter mittelrechtlicher Kanzlei; heitsstrafevon mindestensdrei Monaten geht davon aus, dass derjenige, der Le- spezialisiert aufStraf- biszuzehnJahrennach sich.EinKavaliers- bensmittel in den MUII schmeiBt, diese recht, insbesondere auchdelikt
sieht andersaus. nicht mehrverwendenwill
undsomitsein Lebensmittelstrafrecht Rechtlich entscheidend bei der Frage wirtschaftliches Interessean ihnenverlo- und Medizinrecht des Diebstahls ist, ob der urspriingliche ren hat [6]. Vom objektiven Empfanger- Eigenttimerder Lebensmittel sein Eigen-horizont
aus betrachtet liegt jedenfalls tumdurchdasEntsorgenindieMtllltonne dann eine Eigentumsaufgabe vor, wenn aufgegeben hat.DieshattezurFolge,dass die Lebensmittel ohne besondere Siche- essich bei denLebensmitteln nicht mehr rung gegen Wegnahme in ohne weite- umeinefremde,sondern eine herrenlose res zuganglicheMtilltonnen
verbracht Sachehandelnwtlrde,dienichtgestohlen werden. Auch die Rechtsprechungistder)) September 2014
| DLR)) Recht 413
Auffassung, dass ein Verzichtswille, der nern“ gehen, regelmi-iBig zur Nachtzeit zur Herrenlosigkeit
ftihrt,
dann vorliegt, auf fremde Grundstticke begeben,wird
wenn derEigentiimer sichder Sache un- manallein aus den éuBeren Umsténden Bei 11
Mimonen
gezielt entledigenwill
undsieebennicht und den sozial Ublichen GegebenheitenTonnen
|_ebens_ausdrticklich
fiir
beispielsweiseeineSam- aufeinenentgegenstehenden Willendesmittelmuu jahmch
melaktion bereitstellt[7]. Soweitein Su- Hausrechtsinhabers schlieBenkénnen[9],permarktbesitzer nicht will,dassdasWeg- sodass der Tatbestand des Hausfriedens-
hat die Gesellschaft kein Versténdnis
werfen von Lebensmittel in den MUII als bruches regelméig strafrechtlich rele- f__ _ Stfb k ,t
. . . __ LII"
eine
raar
9|Eigentumsaufgabe angesehenwird,dann vantsein durfte.
musserunmissversténdlich beispielsweise durch eine besondere Entsorgun
von ,,Conta|nern“.
gder|_e_
Gesellschaftspolitische Lage
bensmittelnachauBenhin zum AusdruckWeltweit
leiden ca. 900 Millionen Men- bringen, dass er das Eigentum gerade schen an Hunger. Laut einer Studie der nicht aufgebenwill
[8]. Universiti-it Stuttgart, die vom Bundes- Dennoch: Ein strafrechtlicher ,,Frei- verbraucherschutzministerium in Aut-brief“
kann dem ,,Containern" derzeit trag gegebenwurde, landen in Deutsch- nicht ausgestellt werden. EinerichtlicheEntscheidung zum The nochaus. Dies
gilt
insbesondereoberge- landdemgegeniliberjéhrlich 11 Millionen ma steht TonnenanLebensmitteln imMtill.Die Po- auch
filr litik fordert
insbesondere aufgrund die- eine Strafbarkeit wegen Hausfriedens- ser Diskrepanz einengrundlegenden Be- bruch. Da sich Personen, die ,,c0ntai- wusstseinswandel undwirbt ir
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Herausgeber: H. Weber biszur Risikobewertung. ° Nano- verusl\/licelltechnologie
1_Auage 2010' D|N A5’ HQ228Seiten Die Nutzung natiirlicher l\/licellen vAnwendung, l\/lechanismen und Risiken
|5Bi\| 978-3-39947-(528-6 Verkapselung von bioaktiven Steffen ~ Potenzial beiVerpackungsmaterialien
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zzgl MwSt.Nanotechnologie in der Lebensmittelindustrie
Zum Kenntnisstand nanoskaliger
Wirkstoffcarrier
in Lebensmitteln undVerpackungsmaterialien
Die Nanotechnologie
gilt
alseine derSchliisseltechnologien des21.Jahrhunderts.UV-Filter in Sonnenschutzcremes, selbst reinigende Oberfléchen [,,l_otus-Effekt“) oder Energiesparende Lichtquellen sind Ergebnis dieser Technologie.
lnzwischen ist die Nanotechnologie im Lebensmittelbereich angekommen.
D35 Buqh b@|@uQh’[@t neben den 0 Nanotechnologie— Uberblickund aktuelle Chancenauch eventuelle Risiken E"tWl¢l<lH"9@"
diegef nguen T@QhnO|Og]@_
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Anwendungsgebiete und lebensmittelrecht- Dabei spanntsich derBogen von lich RahmenbedigungnderGeschichte derNanotechnologie
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Verhalten synthetischer Nanomaterialien iiber l\/ldglichkeiten bei derverpackung mach0f8l@FAl1fnahm@alsCarriersystemesovvie der nanoskaligerProduktmicellen
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September 2014 ((
414 Recht ((
NachDaten der EU-Kom- missionvon2013 landen
pro Haushalt und Monat Wertschatzung von Lebensmitteln [10]
Lebensmittel imWert Dass eine Mitnahme und Wiederverwer
worfene
Lebensmittel gehen kann. Der Schutz des Eigentums ist zwargrundge- setzlich inArt. 14Grundgesetz (GG) ver- ankert, aber nichtgrenzenlos. In Art. 14 Abs. 1 Satz 2 undArt. 14Abs. 2 GGwird namlich auch die Sozialbindung des Ei-gentums zum Ausdruck gebracht [14].
Die Sozialbindung des Eigentums kann vorliegend als Einfallstor
fijr
die gesell- schaftspolitischenArgumenteherangezo- genwerden,umhierdurch einestrafrecht- licheEingrenzungdesEigentumsschutzes zu erreichen. Diesinsbesondere deshalb, weil die Eingristiefe in das Eigentum beim ,,C0ntainern“ sehr gering ist. Es ist zwar umstritten, ob die Sozialbindung desEigentums sich aussch|ieB|ich an den Gesetzgeber richtet oder auch an den. Eigentilmer und den Rechtsanwender
- selbst [15].lnjedenFallkann dieSozialbin- von 50 Euroaufdem tungvonweggeworfenen Lebensmitteln dungdesEigentumsjedochalsrechtsp0li-
Milli. trotzdem
strafbar sein kann, verwun- tischesArgumentherangezogenwerden, dert insofern. lstdoch dasStrafrecht als um beispielsweise auf prozessrechtlicher Schutzrecht konzipiert, das nur sozial- Ebeneesgarnichtzu einem Stra1‘verfah- schadliche Verhaltensweisen als ultima renwegen ,,Containern“ kommen zulas-ratio bei Strafe verbieten soll [11]. Viele sen[16].DieStaatsanwaltschaftensollten Leute rechnen deshalbauchgarnichtda
mit,dass,,Containern" strafbaristundse hen dies als Missstand an [12]. Gerichts
- deshalb beim ,,Containern“ umfassend
- von den Einstellungsméglichkeiten aus - § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung(StPO) verfahren gegen ,,Containerer“ werden oder§ 153Abs. 1 StPOGebrauch machen dementsprechend auch zu einer regel
rechten BiihnederGesellschaftskritik ge
- undStrafverfahrenentwedermangels6f-
- fentlichen lnteresses an der Strafverfol- macht.Supermarktkettenistesindiesem gung oder wegen Geringfugigkeit ein- Zusammenhang meist merklich unange
nehm,wennsiealsAusléser einesVerfah rensabgestempeltwerdenunddistanzie rensich rege|maBigdavon [13].
S
f
h I h L' tra prozessrec tic
e6sungs- méglichkeiten
Geradeaufgrund diesergesellschaftspo
))
I litischen Stimmungsolltedie Strafverfol- stellen. Das staatliche Anprangern von
- Lebensmittelverschwendung
wird
an-- dernfallssonsttatsachlichsehrschnellzu einer moralinsauren Kampagne[17].
I
Anschrift des Autors
‘ Dr.RaphaelVergho
- Rechtsanwalt
taatsanwa t‘
gungdes,,Containerns unabhangigvon Westenstr. 55schaen Some“
der materiellrechtlichen Rechtslage einStrafverfahren mam
geschrankt werden. Dies ist auch Ube- 85072Eichstatt
r r.vergho@vergho-donaubauer.de
gels iiffentlichen
dasStrafprozessrecht méguch Reduziert www.vergho—donaubauer.de|ntere55e5 oder
mandie Fragederstrafrechtlichen ZulasW999" Ge|'inQ'
sigkeitdes ,,Containerns", den Hausfriefiigigkeit
Ell'1- densbruch einmal ausgeklammert, néimstellen.
lich aufihren Kern, dann gehtesdarum wieweit
der Eigentumsschutzftir
weggeVerweisefindenSieunter www.dlr-on|ine.de —>DLRP|us ' Passwort: Hallertauer