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Sozialpädagogische Hortbetreuung. (I-)Hort St. Maria. Inklusiv-orientiere Pädagogik. teiloffenes Konzept. Stand: 23. Februar 2021

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Sozialpädagogische Hortbetreuung

__________________________________________________________________________________

(I-)Hort St. Maria

Inklusiv-orientiere Pädagogik

&

teiloffenes Konzept

Stand: 23. Februar 2021

St. Maria, Fürstenzell eine Einrichtung der Stiftung SLW Passauer Str. 21, 94081 Fürstenzell

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Gliederung

1 Struktur und Rahmenbedingungen unserer Einrichtung

1.1 Informationen zu Träger und Einrichtung S. 3

1.2 Situation der Kinder und Familien in der Einrichtung und im Einzugsgebiet S. 4 1.3 Unsere rechtlichen Aufträge: Bildung, Erziehung, Betreuung und Kinderschutz S. 4

1.4 Unsere curricularen Bezugs- und Orientierungsrahmen S. 4

2 Orientierungen und Prinzipien unseres Handelns

2.1 Unser Menschenbild: Bild von Kind, Eltern und Familie S. 5

2.2 Unser Verständnis von Bildung S. 5

2.3 Unsere pädagogische Haltung, Rolle und Ausrichtung S. 8

3 Übergänge des Kindes im Bildungsverlauf – kooperative Gestaltung und Begleitung

3.1 Der Übergang in unsere Einrichtung – Eingewöhnung und Beziehungsaufbau S. 9 4 Pädagogik der Vielfalt – Organisation und Moderation von Bildungsprozessen

4.1 Differenzierte Lernumgebung S. 9

4.2 Interaktionsqualität mit Kindern S. 13

4.3 Hausaufgabenbegleitung im Hort S. 14

4.4 Bildungs- und Entwicklungsdokumentation für jedes Kind – transparente Bildungspraxis S. 15 5 Kompetenzstärkung der Kinder im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsbereiche

5.1 Angebotsvielfalt – vernetztes Lernen in Alltagssituationen und Projekten im Fokus S. 16 5.2 Vernetzte Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsbereiche S. 17

5.3 Soziale Netzwerkarbeit bei Kindeswohlgefährdungen S. 17

6 Kooperation und Vernetzung – Anschlussfähigkeit und Bildungspartner unserer Einrichtung

6.1 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern S. 18

6.2 Partnerschaften mit außerfamiliären Bildungsorten S. 19

7 Unser Selbstverständnis als lernende Organisation

7.1 Unsere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung S. 21

7.2 Datenschutz & Öffentlichkeitsarbeit S. 21

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1 Struktur und Rahmenbedingungen unserer Einrichtung

1.1 Informationen zu Träger und Einrichtung

St. Maria Fürstenzell ist eine moderne, Familien unterstützende Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Trägerschaft des Seraphischen Liebeswerkes Altötting (SLW).

Von der Kinderkrippe, den Regelkindergartengruppen, der Nachmittagsbetreuung in Hort und ‚Offener Ganztagesschule’ bis hin zu unserem angeschlossenem Schülerwohnen, bieten wir bedarfsorientierte, konzeptionell differenzierte Unterstützungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.

In unserer staatlich anerkannten privaten Heimvolksschule St. Maria unterrichten wir Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 – 10 in möglichst kleinen und überschaubaren Klassen. Ab der 7.

Klasse besteht die Möglichkeit den Mittlere-Reif-Zug zu besuchen und nach der 10. Klasse einen Mittleren Bildungsabschluss zu erwerben.

Die hauseigene Küche sorgt für eine ausgewogene, reichhaltige und gesunde Ernährung.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 Abs. 1 SGB VIII).

Diesen Gesetzestext gab es noch nicht, als der Kapuzinerpater Cyprian Fröhlich im Jahre 1889 das Seraphische Liebeswerk (SLW) gründete.

Im Laufe der Zeit wandelt sich St. Maria Fürstenzell mehrmals, immer angepasst an die aktuellen Bedarfe und Entwicklungen der Zeit. Unter der Trägerschaft der Benediktinerinnen der Anbetung zu Ortenburg wurde die Einrichtung 1933 gegründet und am 01.01.2020 an die Stiftung Seraphisches Liebeswerk Altötting übergeben. Heute und für die Zukunft entsteht ein vielfältiges und differenziertes Netz von Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche.

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4 1.2 Situation der Kinder und Familien in der Einrichtung und im Einzugsgebiet

Der Hort St. Maria befindet sich in den Gebäuden am Standort St. Maria in Fürstenzell.

Fürstenzell ist ein Markt im Landkreis Passau und ca. 10 Km von der Kreisstadt Passau entfernt. Den Hort besuchen nicht nur Kinder aus dem nahen Umfeld, sondern auch Kinder, die längere Anfahrtswege mit öffentlichen Bussen bzw. den Privatlinien der Einrichtung haben. Diese decken weitgehend den Landkreis durch Schülerbeförderung ab.

In den Kinderhort St. Maria, mit seinem teiloffenem Konzept und einer inklusiv-orientierten Pädagogik, können Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter aufgenommen werden, auch diejenigen Kinder, welche zusätzlich zu den Angeboten der regulären Hortbetreuung in ihrer Entwicklung beeinträchtigt bzw. davon bedroht sind sowie aufgrund von individuellen Bedarfslagen, (sozial)pädagogischer Förderung bedürfen und in ihrer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung bereits beeinträchtigt oder davon bedroht sind.

Der Grundgedanke des teiloffenen Konzepts und des inklusiv-orientierten pädagogischen Ansatzes ist die Annahme, dass das Angebot für alle Kinder zugänglich und niemand ausgeschlossen sein soll. Wir sind uns der strukturell-leistungsrechtlichen Grenzen bewusst, versuchen diese jedoch methodisch abzumildern.

1.3 Unsere rechtlichen Aufträge: Bildung, Erziehung, Betreuung und Kinderschutz

Das Recht auf Bildung und der Kinderschutz sind der grundlegende Auftrag unser täglichen Arbeit.

Im Hort begleiten wir Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Wir verstehen unser Angebot als Familien unterstützende und ergänzende Dienstleistung und binden die Erziehungsberechtigten aktiv ein. Unser Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, Stärken, des Alters und Entwicklungsstandes sowie der persönlichen Lebenssituation.

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5 1.4 Unsere curricularen Bezugs- und Orientierungsrahmen

Unser Hort St. Maria steht unter staatlicher Aufsicht und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Grundlage für unsere Bildungs- und Erziehungsarbeit sind die Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten, die Bildungsleitlinien und der Erziehungs- und Bildungsplan des Bayerischen Sozialministeriums in seiner aktuell gültigen Fassung.

Weitere gesetzliche Grundlagen für uns sind das Grundgesetz, das SGB VIII, die UN Kinderrechtskonvention, die UN Behindertenrechtskonvention, die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN Menschenrechtscharta vom 10.12.1948 und die gesetzliche Unfallversicherung.

Diese Leitlinien sind für uns verbindlich und geben einen Orientierungs- und Bezugsrahmen vor. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse und die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Im Rahmen der inklusiv-pädagogischen Ausrichtung des Hortes, können gemäß § 27 und §35a SGBVIII im Rahmen der Hilfen zur Erziehung über das jeweilig zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie zusätzliche erzieherische Hilfen in Form von sozialpädagogischer Betreuung für die Kinder und Jugendlichen des Hortes im Einzelfall erbracht werden. (Siehe Anlage: HzE) Auch können gemäß §53 SGB XII sogenannte „integrative Plätze“ an Kinder und Jugendliche im Schulalter vergeben werden.

Der inklusiv-pädagogisch orientierte und teiloffene Hort steht damit ebenso Kindern offen, welche

 in ihrer Entwicklung durch eine seelische und/oder („leichte“) körperliche oder geistige Behinderung beeinträchtigt bzw. von einer solchen Behinderung bedroht sind

 und/oder aufgrund von Auffälligkeiten im Verhalten und Erleben einer päd. Betreuung bedürfen,

die über die Regelbetreuung im Hort hinausgeht und diese entsprechend in der bestehenden Regelstruktur ergänzt.

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2 Orientierungen und Prinzipien unseres Handelns

2.1 Unser Menschenbild: Bild von Kind, Eltern und Familie

Die Rechte der Kinder auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sind für uns Orientierungsrahmen und legen die Prinzipien unseres Handelns fest.

Wir nehmen das Kind mit seinen Stärken und Schwächen an, denn jedes Kind ist einzigartig. Wir holen es dort ab, wo es steht. Dabei respektieren und akzeptieren wir die Rechte und Grenzen des Kindes. Wir sehen das Kind als Teil unserer Gemeinschaft und als Teil der Gesellschaft. Wir achten das Kind als eigenständige Persönlichkeit und gestehen ihm ein individuelles Entwicklungstempo zu. Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit.

Unsere pädagogische Arbeit basiert auf der Einsicht, dass die Beziehungsarbeit das fundamentale Gerüst erfolgreicher pädagogischer Arbeit ist. Wir legen großen Wert darauf, dass unser Beziehungsangebot bedingungslos ist und gestalten hierauf alle pädagogischen Prozesse.

Der Hort achtet die Eltern/Erziehungsberechtigten in ihrer Unersetzlichkeit, ihrer Wichtigkeit und ihrer Verantwortung als primärer Ort für die sozial-emotionale Entwicklung. Als außerfamiliärer Bildungsort unterstützen und begleiten wir diese.

Kinder und Jugendliche brauchen:

o Authentische und zugewandte Bezugspersonen o Zuspruch und Ermutigung

o klare Regeln und genügend Freiraum, um sich entwickeln zu können o Vertrauen

o eine Anregende Umgebung

o Unterstützung in allen Lebenslagen

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7 2.2 Unser Verständnis von Bildung

Die Stärkung von Basiskompetenzen ist das Fundament für alle Lern- und Entwicklungsprozesse.

Unter Basiskompetenzen werden grundlegende Fertigkeiten und Persönlichkeitscharakteristika verstanden, welche die Kinder und Jugendlichen befähigen mit Gleichaltrigen und Erwachsenen zu interagieren und sich mit den Gegebenheiten in ihrer Umwelt auseinander zu setzten. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen zwei grundlegende Bedürfnisse haben, nämlich das Bedürfnis nach Autonomieerleben und nach sozialer Eingebundenheit.

Die grundlegende Befriedigung dieser Bereiche ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Bereitschaft, sich in vollem Umfang seinen Aufgaben zuzuwenden.

Wir sind bemüht den Kindern und Jugendlichen diese Fähigkeiten an die Hand zu geben und diese im Entwicklungsprozess zu begleiten.

Dazu gehören:

o Selbstwahrnehmung

o (Auto-)Motivationale Kompetenzen o Kognitive Kompetenzen

o Physische Kompetenzen o Soziale Kompetenzen

o Entwicklung von Werten und Orientierungskompetenz o Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme o Fähigkeit und Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe o Lernmethodische Kompetenz – lernen wie man lernt.

o Widerstandsfähigkeit (Resilienz)

Inklusion: Vielfalt als Chance

Der inklusiv-pädagogische orientierte Ansatz des Horts St. Maria fördert die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unabhängig von Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexueller Identität, der ethnischen Herkunft und unter ausdrücklicher Einbeziehung von Kindern mit körperlichen und /oder geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen oder (drohender) Behinderung, soweit wir die notwendigen Betreuungsvoraussetzungen in Kooperation mit den öffentlichen Leistungsträgern bereitstellen können.

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8 Der Begriff Inklusion geht über die bekannte Integration hinaus.

Integration definiert die Eingliederung von bisher „ausgesonderten“ Personen.

Inklusion will die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen und der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen.

Die Menschen werden bei einer inklusiv-orientierten Pädagogik nicht mehr in Gruppen (z.B.

hochbegabt, behindert, anderssprachig, ...) eingeteilt. Inklusion bedeutet, dass Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitmachen für alle Menschen möglich ist - ohne Ausnahme.

Inklusion ist die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder selbstverständlich an allem teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden. Inklusion als innere Haltung setzt die Erkenntnis voraus, dass alle Menschen unterschiedlich sind und sein dürfen und dass jedes Mitglied den gleichen barrierefreien Zugang zu Teilhabe am (institutionellen) Miteinander und Leben, an Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitbestimmung haben.

Es geht nicht darum, bestimmte Gruppen oder Personen an die Gesellschaft anzupassen, sondern das tägliche Miteinander so zu gestalten, dass jeder ein Teil davon ist.

Für den Hort bedeutet das:

o dass grundsätzlich alle Kinder den Hort besuchen können, solang die strukturellen Voraussetzungen gegen sind

o dass das pädagogische Konzept Freiräume zur eigenen Entfaltung schafft, ergänzt durch angeleitete Angebote, welche die individuellen Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes fördern.

o dass wir vorrangig und grundsätzlich an den Stärken der Kinder arbeiten.

Gemäß dem Motto „es ist normal, verschieden zu sein“ und im Rahmen des offenen pädagogischen Konzepts sind uns als Grundätze Offenheit, Wertschätzung, Empathie und Augenhöhe gegenüber jedem Menschen unsere wichtigsten Prämissen.

2.3 Unsere pädagogische Haltung, Rolle und Ausrichtung

Unser tägliches Handeln strebt nach einer Atmosphäre der Wertschätzung und Geborgenheit. Die pädagogische Grundhaltung basiert auf Prinzipen der Wertschätzung, Kompetenzorientierung, Dialog, Partizipation, Experimentierfreundlichkeit, Flexibilität und Selbstreflexion.

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9 Im Vordergrund steht die Stärkung der Basiskompetenzen, personale, kognitive, emotionale und soziale Kompetenz der jungen Menschen und die Planung und Gestaltung optimaler Bedingungen für Bildungsprozesse, die eigenaktives, individuelles und kooperatives Lernen nachhaltig ermöglichen.

Die Ziele der pädagogischen Arbeit im Hort St. Maria lassen sich generalisiert wie folgt beschreiben:

o die Fähigkeiten und Kräfte zur Selbsthilfe der Kinder und Jugendlichen und der Herkunftsfamilie steigern

o die psychosoziale Kompetenz der Kinder und Jugendlichen verbessern o die erzieherische Kompetenz in der Herkunftsfamilie fördern

o Entwicklungsrückstände sowie psychische und soziale Defizite der Kinder und Jugendlichen aufarbeiten

o die Motivation für schulisches Lernen fördern und geeignete Lerntechniken trainieren

3 Übergänge des Kindes im Bildungsverlauf – kooperative Gestaltung und Begleitung

Der Übergang in unsere Einrichtung

In den Hort können Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr aufgenommen werden.

Der Hort bietet ebenso Hilfen für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die aufgrund von schulischen Schwierigkeiten, Verhaltensproblemen oder Entwicklungsdefiziten, einen höheren pädagogischen Betreuungsbedarf haben.

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4 Pädagogik der Vielfalt – Organisation und Moderation von Bildungsprozessen

4.1 Differenzierte Lernumgebung Arbeits- und Gruppenorganisation

Ein teiloffenes Konzept in der Hortbetreuung bietet den Kindern mehr Möglichkeiten sich zu entfalten und zu entwickeln.

Die Teilöffnung betrifft die gesamte Einrichtung, die innere Einstellung in der Kindertageseinrichtung und erstreckt sich dabei auch auf die Öffnung der unterschiedlichen Bereiche.

Kinder die durch Beeinträchtigungen in ihrer sozialen und emotionalen Kompetenz bisher nicht an einer Hortbetreuung teilnehmen konnten, können nun im Rahmen der inklusiv-pädagogisch orientierten geöffneten Pädagogik die Einrichtung besuchen.

Der Tagesablauf wird so angepasst, dass sich alle Kinder frei entfalten können und ihrer Persönlichkeit und Befindlichkeit entsprechend verschiedenste Angebote wahrnehmen und Bildungsbereiche entsprechend ihrer Interessen und Stärken auswählen können.

Das Kind steht dabei in seiner Gesamtheit im Mittelpunk.

Weg von starren Strukturen hin zu einer individuellen Entwicklung werden Pädagog*Innen zu täglichen Begleitern und Coaches, die bei der Entscheidungsfindung behilflich sind und konkrete Impulse geben, um Entwicklungsziele zu unterstützen. Jedes Kind wird dabei in seiner Individualität wahrgenommen und in seiner persönlichen Entwicklung gestärkt und gefördert. Kinder können sich selbst in verschiedenen Bereichen ausprobieren, mit anderen Kindern in Kontakt kommen und haben auch Zeit für sich selbst, was eines der größten Geschenke in unserer schnelllebigen und leistungsorientierten Zeit ist.

Ziel des teiloffenen Konzepts

 Teilhabe und die Erfahrung persönlicher Eigenständigkeit

 Gemeinschaftliche Verantwortung

 Selbstbestimmungs- & Beteiligungsrechte

 Wohlbefinden für jedes Kind

 Unterschiedlichkeit

 Durchlässige Grenzen

 Flexible Strukturen

 Gemeinsam genutzte Ressourcen (Raum, Zeit, Geld)

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11 Raumkonzept und Materialvielfalt

Die Räumlichkeiten des Horts sind in die Einrichtungsstruktur eingebettet und das weitläufige Gelände bietet neben festen Spielplätzen, genügend Möglichkeiten sich zu entfalten.

Alle Kinder, die für den Hortbesuch angemeldet sind, sollen trotz des teiloffenen Konzepts einen festen Platz in der Einrichtung haben und einer Gruppe angehören, in der sie sich zu Hause fühlen.

Pädagogische Mitarbeiter sammeln nach Schulschluss die einzelnen Gruppen in den entsprechenden Gruppenräumen, begrüßen die Kinder und erfassen die Anwesenheit.

Beim gemeinsamen Mittagessen in der Stammgruppe wird der Tag besprochen, Projekte vorgestellt und Planungen/Ideensammlung basierend auf den Interessen der Kinder gemacht.

Die Kinder haben aufgrund der kurzen Zeit als Gruppe eine klare Bezugsperson, eine Heimatgruppe und einen Platz an dem sie ihre persönlichen Dinge verwahren können.

Freizeit, pädagogische Angebote und Hausaufgaben Jedes Kind entscheidet für sich …

… wie möchte ich meine Zeit verbringen

… mit welchen Kindern möchte ich spielen

… gibt es einen Raum oder einen Schwerpunkt der mich heute besonders interessiert

… beeinflussen meine Gefühle mein heutiges Verhalten und was kann ich tun, damit es mir bessergeht

Nachdem alle Stammgruppen aufgelöst sind, können die Kinder ihren Interessen und dem gewählten Tagesablauf nachgehen. Es stehen ihnen verschiedenste Räumlichkeiten, welche themenzentrierte Materialien, Angebote und Schwerpunkte enthalten und das großzügige Außengelände zur Verfügung.

Das gesamte pädagogische Personal der Einrichtung teilt sich auf, um für die Kinder als Ansprechpartner, Projektcoach und Unterstützer bei den Hausaufgaben zur Verfügung zu stehen.

Kinder der 1. Jahrgangsstufe, die mit dem teiloffenen Konzept zu Beginn ihrer Hortzeit überfordert sein können, finden in der „Nestgruppe“ ihren Platz. Sie werden langsam an das teiloffene Konzept herangeführt und im täglichen Hortalltag begleitet.

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12 Unter Beteiligung der Kinder werden die Räumlichkeiten umgestaltet und neu arrangiert. In die Raumplanung und Gestaltung sind die Kinder, entsprechend ihrer Interessen und Neigungen, aktiv eingebunden.

Kegelbahn, Werkraum, Sportplatz, das öffentliche Schwimmbad, die Schulturnhallen und ein Spielplatz bieten neben umliegenden Freiflächen Bewegungsfreiheit und umfangreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Personal

Grundlage der Personalausstattung ist das BayKiBig. Pädagogische Zusatzkräfte übernehmen spezielle Aufgaben für die Betreuung und Förderung für Kinder und Jugendliche mit erhöhten Förderbedarfen.

Fort- & Weiterbildung, Supervision

Die stetige Fort- und Weiterbildung sichert eine moderne und an den Bedarfen der Kinder orientiert- fachkundige Betreuung. Der Dienstgeber unterstützt Fortbildungswünsche und regt diese gleichermaßen an. Ebenso bietet der Einrichtungsträger regelmäßig interne Fortbildungen zu unterschiedlichen pädagogischen und fachpraktischen Themen an.

Supervision wird bedarfsbezogen durch externe Dienstleister gewährleistet.

flexible Tages- und Wochenstruktur Öffnungszeiten

Schultage

Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr – 8:00 Uhr 11:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr – 20:00 Uhr (Auf Anfrage) Freitag 7:00 Uhr – 8:00 Uhr 11:00 Uhr 16:00 Uhr

Ferien Montag bis Freitag Nach vorgegeben Öffnungszeiten

o Schließtage werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben und können jederzeit von unserer Homepage entnommen werden.

Im täglichen Miteinander werden Bildungs- und Erziehungsziele durch begleitete Bildungsaktivitäten und dem freien Spiel in Alltagssituationen erreicht. Neben den täglichen Aufgaben, wie der Erledigung

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13 der Hausaufgaben, sind Spielprozesse auch Lernprozesse, die eine elementare Form des Lernens bilden und von uns angeleitet und unterstützt werden.

Exemplarischer Tagesablauf für Kinder und Jugendliche, die die Heimvolksschule St. Maria besuchen

07.00 – 07.45 Uhr Ankunft der ersten Hortkinder

07.55 – 12.45 Uhr Schulbetrieb nach Stundenplan (Schulende variiert in den Klassen 1 und 2) 12.00 – 13.30 Uhr Mittagessen

13.30 – 16.30 Uhr Teilöffnung des pädagogischen Angebots päd. Angebote,

Projekte

Instrumentalunterricht Sportangebote Neigungsgruppen

betreute Lernzeit mit Unterstützung bei den Hausaufgaben 16.50 – 17.00 Uhr Abfahrt der Schulbusse für die Hortkinder

bis 20.00 Uhr Hortbetreuung auf Anfrage möglich

4.2 Interaktionsqualität mit Kindern

Kinderrecht Partizipation – Selbst- und Mitbestimmung der Kinder

„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“ (R. Schröder, 1995)

Kinder haben ein Recht auf Mitbestimmung und sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungs- und Gruppenalltag sowie zur Gestaltung des Hortes beitragen und mitwirken können.

Sie lernen so Mitverantwortung für sich, für die Gemeinschaft und den Sozialraum zu übernehmen.

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14 Partizipation bedeutet auch, seine Meinung frei zu äußern, eine konstruktive Konfliktlösung zu erlernen und zu praktizieren, sowie die Pflege einer angemessenen Beschwerde- und Streitkultur.

Möglichkeiten der Beteiligung im Hort:

o Thematisieren von Regeln

o Teilnahme an der Kinder- & Jugendkonferenz o Kinder- & Jugendrat

o Freie Gestaltung des Tagesablaufs im Rahmen der Angebote o Ausstattung /Raumgestaltung der Horträume

o Kinderbefragung zum Speiseplan und zur Qualität des Horts o Einbringen/Beteiligung bei Projekten und Angeboten o Wahl eines Gruppensprechers

o Regelmäßige Gruppensitzungen

Die Kinder erfahren und erleben im Hort demokratische Strukturen, wodurch wir sie auf ihrem Weg zur eigenverantwortlichen und selbständigen Persönlichkeit unterstützen.

Im Rahmen der teiloffenen pädagogischen Ausrichtung können die Kinder und Jugendlichen die Beziehung zu den pädagogischen Fachkräften und den Grad ihrer Intensität selbst bestimmen, denn Nähe ist immer freiwillig und individuell.

Ko-Konstruktion – Von- und Miteinanderlernen im Dialog

Unter Ko-Konstruktion verstehen wir eine lernende Gemeinschaft, welche sich durch ein Von- und Miteinander lernen auszeichnet. Daran sind Kinder und Erwachsene gleichermaßen beteiligt und regen sich zum Nachdenken und Hinterfragen an.

Kinder eröffnen sich, besonders durch den Austausch mit Gleichaltringen, neue Ansichten, dadurch können sie ihr Weltverständnis aufbauen und erörtern.

Konkret werden Kinder angeregt:

o ihren Gedanken und Ideen zu erzählen und sich mitzuteilen.

o auf offene Fragestellung zu antworten

o Projekte und Gruppenaktivitäten gemeinsam zu analysieren und zu reflektieren

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15 o zu Philosophieren

4.3 Hausaufgabenbegleitung im Hort

Während ihres Besuchs im Hort erfahren die jungen Menschen eine ganzheitliche Bildung in Form der Lern- und Hausaufgabenzeit und einer ausgewogenen sinnvollen Freizeitgestaltung, unter Berücksichtigung des Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplans.

Während der Hausaufgabenzeit ist die Förderung der Lernkompetenz zentraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Die Kinder sollen sich Lerntechniken aneignen und durch die Anleitung des pädagogischen Personal strukturierte Arbeitszeiten einrichten. Das Erlernen von Arbeits- und Lerntechniken sowie der geeignete Einsatz von Hilfsmitteln zum Wissenserwerb trägt zum „Lernen wie man lernt“ bei.

Für die Erledigung der Hausaufgaben stehen ausgewiesene Klassenzimmer zur Verfügung. Um den unterschiedlichen Anforderungen des Lernstoffs und der Jahrgangsstufe gerecht zu werden, können die Kinder selbst entscheiden, ob sie zwischendurch eine Bewegungspause brauchen oder in welcher Geschwindigkeit und Gruppe sie arbeiten möchten. Jedes Kind ist angehalten täglich seine Hausaufgaben im Hort zu erledigen.

Die Lernsituation soll in einer ruhigen und möglichst selbstständigen Umgebung stattfinden. Das eigene Tempo und ein ungezwungener Rahmen berücksichtigen das persönliche Befinden der Kinder und stellen unterschiedlichsten Anforderungen an die Pädagogen. Ein Hausaufgabenheft, welches von der Schule, dem Hort und den Eltern/Erziehungsberechtigten als Übergabe- und Informationsmedium genutzt wird, sichert den Leistungsstand und dient der Überprüfung.

Lern- & Hausaufgabenzeit

täglich

Unterstützung und Anleitung durch pädagogische Fachkraft

Entwicklung von Lern- &

Arbeitsstrategien

Möglichkeit der Gruppenarbeit enge Zusammenarbeit mit der Schule Informations- und Übergabeheft für Eltern, Lehrkräfte, pädagogischem Fachpersonal

Freizeit

Projekt- & Neigungsgruppen im sportlichen und musischem Bereich (Karate, Fußball, Chor, Technik für Kinder ect.)

Instrumentalunterricht (Klavier, Keyboard, Flöte, Gitarre) Rückzugsmöglichkeiten Themenbezogene, angeleitete pädagogische Angebote

Nutzung des gesamten Außengeländes und der Gesamteinrichtung

Kinder- & Jugendkonferenz Kinder- & Jugendrat Die Verantwortung

für Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben obliegt

den Eltern

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16 4.4 Bildungs- und Entwicklungsdokumentation für jedes Kind

Die pädagogischen Mitarbeiter informieren die Erziehungsberechtigten regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklung ihres Kindes in der Einrichtung. Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragestellungen der Bildung, des Lernens, der Erziehung und Betreuung des Kindes.

Im Vordergrund steht der individuelle und ganzheitliche Blick auf das Kind. Eine stärkenorientierte und prozessbegleitende Rückmeldung an die Kinder und die systematische Beobachtung und Dokumentation von Lern- und Entwicklungsprozessen bilden die Grundlage.

Beobachtungen werden für jedes Kind durchgeführt und erfolgen gezielt und regelmäßig. Sie weisen einen deutlichen Bezug zu den im Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan aufgezeigten Kompetenz- und Bildungsbereichen auf. Beobachtungen und deren Dokumentation orientieren sich an den Kompetenzen und Interessen der Kinder und geben einen Einblick in die Stärken. Kinder und Erziehungsberechtigte werden in den Dokumentationsprozess durch eigene Perspektiven und aktive Teilhabe eingebunden.

Das Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren ist innerhalb der Einrichtung durch entsprechende Vorlagen standardisiert. Dabei ist die Sachlichkeit, Zuverlässigkeit und Gültigkeit der Beobachtungen grundlegender Baustein. Beobachtungen für die Dokumentation ergeben sich aus Ergebnissen kindlicher Aktivität wie Zeichnungen, Bauwerke und Erzählungen von Kindern, freien Beobachtungen wie situationsbezogene Verhaltensbeschreibungen und der strukturierten Form der Beobachtung durch ausgearbeitete Fragebögen.

Die Dokumentation erfolgt in digitaler und analoger Form. Die jeweiligen Kinder und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigte haben über die päd. Mitarbeiter jederzeit Zugang zu der entsprechenden Dokumentation.

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5 Kompetenzstärkung der Kinder im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsbereiche

5.1 Angebotsvielfalt – vernetztes Lernen in Alltagssituationen und Projekten

Den Fokus für Entwicklungsprozesse bilden die Kompetenzentwicklung und der Wissenserwerb im sozialen, emotionalen, kognitiven und motorischen Kontext. Die einzelnen Bereiche sind eng miteinander Verbunden und gehen in ihrer Entwicklung Hand in Hand.

Lernen und die Entwicklung von Kompetenzen orientieren sich an aktuellen Situationen, sozialem Austausch und bedeutsamen Themen. In der Hortbetreuung wird eine ganzheitliche Bildungserfahrung angestrebt, welche die Kinder anspricht, gleichermaßen stärkt und Mitsprache und Mitgestaltung einräumt.

Lernangebote und Projekte im täglichen Miteinander und im Verlauf des Schuljahres orientieren sich an den lebensbezogenen Themen, Situationen und Erfahrungen der Kinder sowie den Bildungs- und Erziehungsbereichen des Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplans.

5.2 Bildungs- und Erziehungsbereiche

o Werteorientierung und Religiosität

o Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte o Sprache und Literacy

o Digitale Medien

o Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) o Umwelt – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

o Musik, Ästhetik, Kunst und Kultur

o Gesundheit, Bewegung, Ernährung, Entspannung und Sexualität o Lebenspraxis

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18 5.3 Soziale Netzwerkarbeit bei Kindeswohlgefährdungen

Der Kinderschutz und der daraus resultierende Schutzauftrag, welcher in den §§ 8a, 47 SGB VIII und Art.

9b BayKiBiG verankert ist, ist ein verbindlicher Auftrag an unsere Einrichtung und alle dort tätigen Personen.

Beim Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten, die für eine Gefährdung des betreuten Kindes sprechen, wird sofort eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung verfasst.

Zu dieser wird die für die Einrichtung benannte insoweit erfahrene Fachkraft des Kreisjugendamts Passau beratend hinzugezogen.

Grundsätzlich werden Erziehungsberechtige und das Kind in die Gefährdungseinschätzung miteinbezogen, soweit der wirksame Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird.

Ziel ist es zum Wohl des Kindes mit den Eltern gemeinsam eine einvernehmliche, die Gefährdung abwendende Lösung herbeizuführen.

Die Einrichtung arbeitet zudem kontinuierlich an den Konzepten zum präventiven und strukturell- verankerten Kinderschutz.

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6 Kooperation und Vernetzung – Anschlussfähigkeit und Bildungspartner unserer Einrichtung

6.1 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern - Eltern als Mitgestalter

Das Mitwirken der Herkunftsfamilie in den Hilfeprozess ist essentieller Bestandteil zum Gelingen der pädagogischen Arbeit. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen stehen meist in einer Wechselwirkung mit der Beziehungsstruktur und –dynamik der Herkunftsfamilie. Die Kooperation und gemeinsame Zielsetzungen sind für die Zusammenarbeit unerlässlich.

Im Einzelnen werden folgende Hilfen angeboten:

o Elterngespräche durch die pädagogischen Mitarbeiter*Innen zu Fragen des erzieherischen Handelns und zur Gestaltung des gemeinsam gestalteten pädagogischen Prozesses o Jährliche anonymisierte Elternbefragung

o Bei Bedarf Vermittlung anderer Hilfen (Ämter, Beratungsstellen …)

o Regelmäßiger Austausch mit Eltern durch Tür- und Angelgespräche, Telefonate und Mitteilungsheft bzw. Hausaufgabenhefte

o Elternabende

o Teilnahme an Gruppenveranstaltungen (Beobachtungsangebote) o Elternfeste, Feierlichkeiten

Der Elternbeirat wird in Kooperation mit der angeschlossenen Schule im Zwei-Jahresrhythmus gewählt.

Die enge Zusammenarbeit mit der Schule und dem Elternbeirat ermöglicht vielfältige Veranstaltungen und ein effizientes Gestalten des Schuljahres in Hinblick auf die Weiterentwicklung und Organisation der gesamten Einrichtung. Der gewählte Elternbeirat vertritt alle Eltern und Erziehungsberechtigen der Schüler/innen des Horts. Er trifft sich in regelmäßigen Abstände und nimmt regen Anteil am Geschehen und ist durch aktive Mitwirkung, z. B. bei der Gestaltung von Schul- und Hortfesten, am Tag der offenen Tür und versteht sich als eng eingebunden. Ebenso unterstützt er die Schülerinnen und Schüler finanziell bei Klassenfahrten, Festen und anderen Veranstaltungen, z. B. bei Fahrten ins Schullandheim oder Besinnungstage.

Sollte der Elternbeirat der Schule nicht mehr die ganz überwiegende Mehrheit (mind. 2/3 der Kinder) repräsentieren, wird ein schulunabhängiger Elternbeirat gewählt werden.

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20 6.2 Partnerschaften mit außerfamiliären Bildungsorten

Die pädagogische Arbeit im Hort erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Familie und Hort, unter Einbeziehung von Lehrkräften und weiteren an der Betreuung und Förderung des jungen Menschen beteiligten Personen und Institutionen.

Kooperationen und Netzwerke

Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen ist für eine erfolgreiche Hortbetreuung unerlässlich.

Kooperationspartner

Um den vielfältigen Herausforderung in der Betreuung der Kinder- und Jugendlichen gerecht zu werden, und wohl wissend, dass für eine ganzheitliche Betreuung dieser ein breites Netz an Hilfen notwendig ist, kooperieren wir vielen Institutionen und Diensten. Nachfolgend ein exemplarischer, nicht abschließender Auszug:

 staatliche Grund- und Mittelschule Fürstenzell

 Kreis- und Stadtjugendamt sowie der Kreisjugendring

 Gemeinde Fürstenzell

 Fachakademie für Sozialpädagogik Passau sowie Universität Passau

 Familien der Kinder und Jugendlichen

 Arbeitsgemeinschaft katholischer Einrichtung Passau

 Landesverband katholischer Einrichtungen in Bayern

 Fachdienstliche Stellen – Therapeuten und Psychologen

 Erziehungsberatung Passau

 Sozialpädiatrische Zentrum Passau

 Sport- und Kulturvereine

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21 Zusammenarbeit mit Schulen

Problematische Situationen in Familien stehen häufig in Wechselwirkung mit Störungen im Lern- und Leistungsbereich der jungen Menschen. Daher ist eine enge Kooperation mit den besuchten Schulen von zentraler Bedeutung:

 Regelmäßiger Austausch mit den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungssituation sowie das Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen

 Regelmäßiger Austausch mit Sozialarbeiter/innen (SaS/JaS) an Schulen

 Transparenz bei Erziehungsplanung gegenüber den betreffenden Lehrkräften

 Beratung und Abstimmung bei der Anwendung von Fördermaterialien

 Teilnahme an Elternsprechtagen und Feiern zusammen mit den Eltern

 Fallbezogener Austausch über geleistete oder geplante Hilfen, z. B. durch Erziehungsberatungsstellen (EB) oder das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ)

 Vereinbarungen über künftige Aufgabenstellungen

 Einbeziehen der Angebote (z.B. Berufsberatung) in Zusammenarbeit mit den Schulen

 Beratungsgespräche zur Berufswahl und zur Auswahl des Ausbildungsortes

 Mithilfe bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen

 Mitwirkung bei der Einleitung von berufsvorbereitenden und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, wenn deren Notwendigkeit gesehen wird

 Information über das Angebot der örtlichen Vereine und Anbahnung der Kontaktaufnahme

 Unterstützung beim Aufnahmeverfahren

Zusammenarbeit mit der Privaten Heimvolksschule St. Maria

Die Kinder des Hortes können, bei entsprechender Eignung, die angeschlossene Private Heimvolksschule St. Maria besuchen.

Durch die geringe Klassenstärke (i.d.R. 15 bis 25 Schüler) ist eine gute Überschaubarkeit der sozialen Interaktionen und ein individuelles Eingehen auf die Besonderheiten jedes Kindes möglich.

Bei der gemeinsamen Bewältigung von Aufgaben und Leistungsanforderungen werden Erfolgserlebnisse vermittelt, das Selbstvertrauen des einzelnen Schülers gestärkt und individuelle Schwächen aufgearbeitet.

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22 Individuelles Eingehen auf die Situation der Schüler und die enge Kooperation mit den pädagogischen Mitarbeitern ermöglicht eine differenzierte Förderung der Einzelnen.

Soweit möglich, wird an der Heimvolksschule St. Maria im Klassenlehrersystem unterrichtet. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal des Hortes ist im überschaubaren Rahmen der HVS strukturiert hinterlegt und bei Bedarf jederzeit möglich.

Der Besuch anderer öffentlicher Schulen ist in Verbindung mit dem Besuch des Hort St. Marias jederzeit möglich.

Öffnung nach außen – unsere weiteren Netzwerkpartner im Gemeinwesen

o Gestaltung von Festen im Jahreskreis und Tag der offenen Tür o Zusammenarbeit mit der lokalen Presse

o Teilnahme an Fachdiskussionen und Workshops o Homepage mit aktuellen Fotos und Berichten

o Regelmäßiger Austausch und Kooperation mit Stellen sozialer Dienstleistungen im Helfernetzwerk des Kindes und der Familie bzw. Aufbau dessen

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7 Unser Selbstverständnis als lernende Organisation

7.1 Unsere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung

Die pädagogische Arbeit im Hort orientiert sich maßgeblich an dem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008, welches in die übergreifende QM-Systematik integriert ist. Das Qualitätsmanagement der Gesamteinrichtung orientiert sich wiederum an den Trägervorgaben der gesamten Stiftung SLW, mit dem Vorteil einer stiftungsweiten Zusammenarbeit in allen Management-, Kern- und Stützprozessen und damit nicht zuletzt auch in der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Vergleichbarkeit pädagogischer Standards.

 Förderung von Qualitätsbewusstsein bei den Mitarbeitern/innen

 Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung

 Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

 Orientierung an den Grundsätzen aus Leitbild und Satzung der Stiftung

7.2 Datenschutz & Öffentlichkeitsarbeit

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Entsprechend der rechtlichen Voraussetzungen zum Datenschutz, insbesondere der des kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG), sind die datenverarbeitenden Tätigkeiten im Rahmen des Qualitätsmanagements standardisiert geregelt.

Die Öffentlichkeitsarbeit wird zentral über die Gesamtleitung und die Stiftungskommunikation des Seraphischen Liebeswerks umgesetzt. Neben den Printmedien nutzen wir insb. unsere Homepages, um aktuelle Informationen und Berichte zu publizieren.

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24 Literaturverzeichnis

Dunkel H. / Dr. Eirich H. (2017): Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz – Kommentar. 5.

Auflage, Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden.

Prof.Dr.Dr.Dr.Dr.h.c.mult. Fthenakis W.E. (2017): Bayrischer Bildungs- und Erziehungsplan für

Kindertageseinrichtungen bis zur Einschulung. 8. Auflage, Staatsinstitut für Frühpädagogik, München.

Porsch S. / Hellfritsch M. / Dr. Berwanger D. (2017): Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsrecht.

Praxishandbuch zu BayKiBig und AVBayKiBig. 4. Auflage, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Stuttgard.

Reichert-Garschhammer E. (2018): Erfolgreiche Konzeptionsentwicklung leicht gemacht. Ein Orientierungsrahmen für das Praxisfeld Kindertageseinrichtungen in Bayern. Modul A

Konzeptionsentwicklung als gesetzliche Aufgabe bayrischer Kitas. Staatsinstitut für Frühpädagogik, München.

Reichert-Garschhammer E. (2018): Erfolgreiche Konzeptionsentwicklung leicht gemacht. Ein Orientierungsrahmen für das Praxisfeld Kindertageseinrichtungen in Bayern. Modul B inhaltliche Empfehlungen entlang der Mustergliederung. Staatsinstitut für Frühpädagogik, München.

Wildgruber A. / Wertlein M. (2019): Gelingensbedingungen zur Umsetzung von Inklusion in Tageseinrichtungen für Schulkinder. Bericht aus dem Integrationshaus für Kinder der IKF GmbH in München. Heft 34, Staatsinstitut für Frühpädagogik, München

Referenzen

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