Ausländerbeirat Landkreis Starnberg Sprechstunde
Der Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis bei ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne jederzeit an den Beirat wenden.
Zudem findet an jedem ersten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde statt.
Nächster Termin:
Donnerstag, 14. Juni 2007 14 bis 17 Uhr
Zimmer 148 a
Telefon 08151 148-322 www.auslaenderbeirat- starnberg.de
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg
Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
22. Ausgabe vom 6. Juni 2007
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 •82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Heinrich Frey Redaktion: Stefan Diebl
Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.
INHALT:
▼ Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg
▼ Bebauungsplan Nr. 7402 für das Gebiet nördlich der Altostraße, Ortsmitte Leutstetten,
Gemarkung Leutstetten, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches
▼ Bebauungsplan Nr. 65 „Villa Trutz“ für den Bereich Waldschmidtstraße, Fl.Nr. 308/1 und Hauptstraße 67, Fl.Nr. 311, Gemarkung Tutzing Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
▼ 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Unterzeismering I“ für den Bereich Staudenmoosstraße in Tutzing
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
◆ Einwohnerzahlen des Landkreises Starnberg Nachstehend werden die Einwohnerzahlen der Gemeinden zum Stand 31. 12. 2006 bekannt gegeben:
Gemeinde: Einwohnerzahlen:
Andechs 3.237
Berg 8.119
Feldafing 4.303
Gauting 19.435
Gilching 16.990
Herrsching a. Ammersee 10.001
Inning a. Ammersee 4.240
Krailling 7.562
Pöcking 5.663
Seefeld 7.064
Starnberg, St 22.959
Tutzing 9.427
Weßling 5.143
Wörthsee 4.646
Kreissumme 128.789 Die Einwohnerzahlen zum Stand 31. 12. 2006 sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durch- führung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbän- den (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418), zuletzt geändert durch § 2 des Finanzausgleichs- änderungsgesetzes 2007 vom 22. Dezember 2006 (GVBl S. 1079), auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen (Kopfbeträge) nach Art. 7 und 9 FAG sowie der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG für das Haushaltsjahr 2008 (Finanzausgleichsjahr) maßge- bend.
Landratsamt Starnberg – Heinrich Frey, Landrat
Bekanntmachungen der Gemeinde Tutzing
◆ Bebauungsplan Nr. 65 „Villa Trutz“ für den Bereich Waldschmidtstraße, Fl.Nr. 308/1 und Hauptstraße 67, Fl.Nr. 311, Gemarkung Tutzing;
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB;
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07. 11.
2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der „Villa Trutz“, betreffend die Fl.Nrn.
308/1 und 311, beschlossen. In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 22.05.2007 wurde der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 22. 05. 2007 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 22.05.2007 liegt gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetz- buches (BauGB) in der Zeit vom 14. 06. 2007 bis 16. 07. 2007im Rathaus der Gemeinde Tutzing, Kirchenstraße 9, Zimmer Nr. 15, während der all- gemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Tutzing, 30. 05. 2007
Gemeinde Tutzing – P. Lederer, 1. Bürgermeister
◆ 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Unterzeismering I“ für den Bereich Staudenmoosstraße in Tutzing;
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22. 05. 2007 mit Begründung in der Fassung vom 10. 01. 2006 liegt gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 14. 06. 2007 bis 16. 07. 2007im Rathaus der Gemeinde Tutzing, Kirchenstraße 9, Zimmer Nr. 15, während der allgemeinen Dienststunden erneut öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht wer- den. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Tutzing, 30. 05. 2007
Gemeinde Tutzing – P. Lederer, 1. Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Starnberg
◆ Bebauungsplan Nr. 7402 für das Gebiet nördlich der Altostraße, Ortsmitte Leutstetten, Gemarkung Leutstetten, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches Der Bau- und Umweltausschuss hat am 03. 05.
2007 die Aufstellung dieses Bebauungsplans beschlossen, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird (§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs).
Ziele dieses Bebauungsplanes sind:
- Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche,
- Erhalt und Stärkung des gewachsenen Ortsbildes,
- Erhalt des Straßen- und Ortsbildes sowie Sicherung der Freihaltung der Vorgartenzonen, - Erhalt des bestehenden Geländes und Rück-
führung auf die gewachsene Geländesituation, - Festlegung der Anzahl der maximal zulässigen
Wohnungen je Wohngebäude, - Festlegung des ortsbildprägenden
Baumbestandes,
- Festlegung einer ortsüblichen Gebäudegestaltung.
Die Durchführung einer Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Starnberg, 30. 05. 2007 Stadt Starnberg – H. Knigge, 3. Bürgermeister
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Frey, Landrat des Landkreises Starnberg
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