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Die Diskussion in der internationalen Presse seit dem 11

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I 236/2001 BVE 6. März 2002 49C

Interpellation

0698 Hofmann, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.11.2001

Neubeurteilung des Risikos beim AKW Mühleberg

Die Anschläge vom 11. September 2001 zeigen, dass gewisse bisher gültige Annahmen betreffend die Beurteilung von Risiken falsch sind. Es existieren offenbar Organisationen, welche, ohne Rücksicht auf andere und das eigene Menschenleben, ein Maximum an Schaden anrichten wollen. Das Niveau von Know How und Ausrüstung sind ausserordentlich hoch. Angenommen, eine solche Organisation möchte der Schweiz einen maximalen Schaden zufügen, würde sie vorzugsweise ein Atomkraftwerk angreifen. Die Diskussion in der internationalen Presse seit dem 11. September zeigt eine starke Beunruhigung in dieser Hinsicht. Das AKW Mühleberg stellt dabei innerhalb der Schweiz ein besonders hohes Risiko dar. Das Containment wäre bei einem Kamikaze-Anschlag mit einem Grossraumflugzeug völlig ungenügend. Die Betondecke mit einer Dicke von 15 bis 30 cm ist aus heutiger Sicht rekordverdächtig dünn. Die ausserordentliche Nähe des AKW Mühleberg zum Stadtzentrum Bern (ca. 13 km, Bümpliz ca. 10 km), die zudem noch die Hauptstadt der Schweiz ist, beinhaltet ein doppeltes Risiko: Einerseits sind von einer massiven Verstrahlung von Stadt und Region Bern hunderttausende bis Millionen von Leuten schwer betroffen. Andererseits ist es makabrerweise gerade diese Tatsache, welche die Wahrscheinlichkeit eines solchen Anschlages erhöht (siehe oben). Dazu kommt noch die vorherrschende Westwindlage. Ein gezielt abstürzendes Grossraumflugzeug kann eine Kernschmelze bewirken. Das Ausmass einer derartigen Katastrophe ist bekannt. Das Bundesamt für Zivilschutz geht dabei beispielsweise von einer Million Evakuierter aus und dies auf Jahrzehnte hinaus! Wir sind gezwungen, uns das Unvorstellbare vorzustellen: Die Stadt Bern als Geisterstadt, vergleichbar mit der seit 15 Jahren nicht mehr bewohnten ukrainischen Stadt Pripjat, 6 km von Tschernobyl entfernt.

Ein besonderes Augenmerk ist dem Brennelementlagerbecken (BEB) im exponierten oberen (!) Teil des Reaktorgebäudes (vgl. oben: viel zu dünne Decke) zu widmen. Es gibt Fachleute, die einen Angriff auf das BEB mehr fürchten, als ein solcher auf das AKW selbst. Die Schwäche des Deckenbereichs gegenüber eines auf denselben aufschlagenden Flugzeugs wird von den Betreibern selber zugegeben. Die Argumentation, dieses Becken wäre schwer zu treffen, ist hilflos. Wir müssten, wie schon gesagt, mit höchst

„professioneller Arbeit“ rechnen.

Ein Risiko, welches bisher kaum diskutiert wurde, wäre ein Angriff auf das neben dem Reaktorgebäude betriebene Zwischenlager (Zwila) für radioaktive Abfälle. Bei den Zwila handelt es sich um Notlösungen: Während Jahrzehnten werden in der Schweiz AKW‘s betrieben, ohne dass ein sicheres Endlager für die radioaktiven Abfälle zur Verfügung steht. Diese Versäumnisse der schweizerischen AKW-Politik rächen sich jetzt. Für die jedes Jahr anfallenden Abfälle mussten immer grösser werdende Lagerstätten gebaut werden, eben die Zwila.

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Der (nicht unbestrittene!) Ansatz, welcher bisher bei der Sicherheit von Atomanlagen verwendet wurde, ist der Folgende: Schwerwiegende Folgen mal geringe Eintretenswahrscheinlichkeit gleich akzeptables Risiko. Nach heutiger Kenntnis bleibt der erste Faktor in diesem Produkt gleich gross wie bisher, der zweite Faktor wird jedoch unberechenbar. Sicher ist, dass er sich in nicht kontrollierbarer Weise vergrössert hat, womit sich auch das Risiko entsprechend vergrössert. Schon vor dem 11. September 01 waren viele Leute der Ansicht, das AKW-Risiko sei nicht akzeptabel. Heute werden es noch wesentlich mehr sein. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie ist heute die Sicherheit des AKW Mühleberg bei Anschlägen zu beurteilen, insbesondere bei beabsichtigten und gezielten Abstürzen von vollbetankten Grossraumflugzeugen? Ist das Sicherheitskonzept überhaupt auf solche Fälle ausgelegt?

2. Wie beurteilt der Regierungsrat das Risiko von gezielten Angriffen auf das Brennelementlagerbecken bzw. auf das Zwischenlager des AKW Mühleberg, beim Zwila auch von allfälligen bodengestützten Attaken?

3. Ist die HSK-Richtlinie R-11 noch erfüllt, wonach "bei einem Unfall nach konservativer Berechnung für Einzelpersonen der Bevölkerung in der Umgebung keine höhere Dosis als 100 Millisievert erwartet wird?"

4. Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat aus der neu zu beurteilenden Risiko- Situation? Was ist an zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen geplant?

5. Gibt es gegenüber der Antwort des Regierungsrates vom 16. August 2000 auf die Interpellation Zbinden Günter "Radioaktives Bedrohungs-Potential für den Raum Bern"

(eingereicht am 29.11.99) neue Erkenntnisse betreffend grossräumigen Evakuationen?

Antwort des Regierungsrates

Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 haben die Diskussion um die Sicherheit der Kernanlagen neu entfacht. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates geht jedoch gestützt auf seine Fachstellen davon aus, dass die Bedrohungseinschätzung für die Schweiz unverändert bleibt. Die Bundesaufsichtsbehörde, die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen (HSK) veröffentlichte am 21. September 2001 einen Bericht zum Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke gegen Flugzeugabsturz (www.hsk.psi.ch).

Darin kommt sie zur Einschätzung, dass die Kernanlagen einen unterschiedlich hohen Schutz gegen Flugzeugabstürze aufweisen. Die Schweiz ist neben Deutschland eines der wenigen Länder, das Sicherheitskriterien gegen Flugzeugabstürze vorschreibt. Mit der Einhaltung dieser Kriterien wird die Gefährdung eines Kernkraftwerks auch bei einem Flugzeugabsturz weitgehend begrenzt. Allerdings berücksichtigt die Auslegung der Kern- kraftwerke gegen externe Einwirkungen weder in der Schweiz noch weltweit kriegerische oder terroristische Angriffe aus dem Luftraum. Der terroristische Missbrauch eines vollbe- tankten Verkehrsflugzeuges als Bombe ist weltweit in der Vergangenheit bei keiner techni- schen oder zivilisatorischen Einrichtung als Bedrohungsszenario einbezogen worden. Ei- nen absoluten Schutz gibt es demzufolge nicht.

Um eine Gefährdung der Bevölkerung bei einem gezielten Flugzeugabsturz auf ein Kern- kraftwerk genauer zu erfassen, hat die HSK verschiedene Studien veranlasst. Insbeson- dere sollen darin die Höhe des Schutzgrades und die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung radioaktiver Stoffe bei einem gezielten Angriff mit einem Flugzeug auf eine Kernanlage vertieft untersucht werden. Die HSK wird zu diesen Themen eigene Überlegungen anstel- len und diese mit den Resultaten ausländischer Behörden vergleichen. Sie hat ferner die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke aufgefordert, diese Fragen aus ihrer Sicht zu beantworten.

Die mit der Sicherung der von Kernanlagen und –materialien gegen Sabotage beauftrag- ten Dienststelle des Bundesamtes für Energie (BFE) hat die Betreiber von Kernanlagen ih- rerseits aufgefordert, verschiedene vorbeugende Massnahmen zu treffen. Das BFE hat ausserdem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zusammen mit den zuständigen Bundes-

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stellen die Lage und die Massnahmen zum Schutz der Kernanlagen verfolgt. Falls nötig, werden gestützt auf die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe weitere Massnahmen für die schweizerischen Kernanlagen angeordnet.

Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 1: Wie ist heute die Sicherheit des AKW Mühleberg bei Anschlägen zu beurtei- len, insbesondere bei beabsichtigten und gezielten Abstürzen von vollbe- tankten Grossraumflugzeugen? Ist das Sicherheitskonzept überhaupt auf solche Fälle ausgelegt?

Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) wurde beim Bau in den 60er-Jahren entsprechend dem damaligen Stand der Technik ausgelegt. Es verfügt - wie die meisten Kernkraftwerke - über einen begrenzten Schutz gegen einen Flugzeugabsturz. Da sich der eigentliche Re- aktor hinter verschiedenen Barrieren von Beton und Stahl befindet, die zuerst durchschla- gen werden müssten, und da bereits kleine Abweichungen des Anfluges aus der Gebäude- achse zu einer deutlichen Reduktion der Aufprallenergie führen würden, besteht dennoch ein guter - allerdings nicht quantifizierter - Schutzgrad. Generell sind Kernkraftwerke we- sentlich weniger exponiert als das World Trade Center. Gemäss Auskunft von Zivilpiloten gegenüber der HSK sind die vergleichsweise niedrigen und kleinen Reaktorgebäude mit ei- ner schweren, vollbetankten Passagiermaschine und bei hoher Geschwindigkeit schwierig anzusteuern und zu treffen. Beim KKM ist zudem zu berücksichtigen, dass die günstige to- pographische Lage in einer tiefgelegenen Geländemulde, bei der die umliegenden Hügel in Entfernungen von einigen 100 m bereits die doppelte Höhe des Reaktorgebäudes über dem Standortniveau erreichen, einen zusätzlichen Schutz bietet. Zusätzlich wird ein Anflug auf das KKM durch mehrere Hochspannungsfreileitungen in der gesamten Umgebung des KKM und einen 110 m hohen Meteomasten erschwert. Diese Fakten vermindern die Att- raktivität des KKM als potentielles Ziel für einen Terroranschlag aus der Luft weiter.

Schliesslich wurde das KKM Anfang der 90er-Jahre mit einem redundanten, autarken, bau- lich vom Reaktorgebäude separierten und flugzeugabsturzgesicherten Notstandssystem (SUSAN) nachgerüstet. Dieses erlaubt die sichere Abschaltung und Kühlung des Reaktors auch nach einem schweren externen Störfall. Es ist durch bauliche und lüftungstechnische Massnahmen auch gegen die Auswirkungen eines Treibstoffbrandes geschützt.

Zu Frage 2: Wie beurteilt der Regierungsrat das Risiko von gezielten Angriffen auf das Brennelementlagerbecken bzw. auf das Zwischenlager des AKW Mühleberg, beim Zwila auch von allfälligen bodengestützten Attacken?

Das Brennelementlagerbecken (BEB) befindet sich im oberen Teil des Reaktorgebäudes.

Obwohl es vom Deckenbereich nicht wesentlich gegen einen Flugzeugabsturz geschützt ist, weist es massive Seiten und Bodenwendstärken (1,8 m) auf, die einen ausreichenden Trümmerschutz bieten und grössere Leckagen verhindern. Da die Brennelemente in die- sem Becken aus Strahlenschutzgründen tief gelagert sind und eine ca. 5 m starke Wasser- überdeckung haben, ist zu erwarten, dass die Kühlung auch unter Störfallbedingungen ge- währleistet ist. Aufgrund dieser Anordnung des BEB oberhalb des Reaktordruckbehälters und durch seine massive Bauweise unterstützt es die Schutzwirkung für das darunterlie- gende Reaktorkühlsystem und die Sicherheitssysteme. Das Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (Zwila) ist eine massive Stahlbetonkonstruktion mit 90 cm starken Aussenwänden. Die Abfallgebinde werden in einzelnen 3,4 m breiten Lagerbuchten gela- gert, die voneinander durch 80 cm dicke Wände getrennt sind. Die Decke besteht aus einer leichten Stahlkonstruktion die auf 90 cm starken Betonbalken lagert. Das Zwila bietet somit gegen einen Flugzeugabsturz einen recht hohen Schutzgrad. Es ist zudem zu bemerken, dass mit der Inbetriebnahme des zentralen Zwischenlagers ZWILAG in Würenlingen (AG)

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im Jahre 2001 radioaktive Abfälle aus Mühleberg nun auch dort gelagert werden können.

Später sollen die Abfälle in ein Endlager überführt werden.

Zu Frage 3: Ist die HSK-Richtlinie R-11 noch erfüllt, wonach „bei einem Unfall nach konservativer Berechnung für Einzelpersonen der Bevölkerung in der Umge- bung keine höhere Dosis als 100 Millisievert erwartet wird?“

In der HSK-Richtlinie R-11 sind ausgehend von Bestimmungen der Strahlenschutzgesetz- gebung zur Vorsorge gegen Störfälle die Anforderungen für die sogenannten Auslegungs- störfälle festgelegt. Auslegungsstörfälle sind angenommene Störfallabläufe, gegen die die Anlage ausgelegt ist und bei deren Eintreten es nicht zu unzulässigen Dosisbelastungen in der Umgebung kommt. Ein unfallbedingter Flugzeugabsturz direkt auf das Reaktorgebäude einer Kernanlage ist wegen seiner äusserst geringen Eintretenswahrscheinlichkeit kein Auslegungsstörfall, auch wenn für dieses Ereignis begrenzende Vorsorgemassnahmen vorhanden sind. Für solche sogenannten auslegungsüberschreitenden Unfälle ist die R-11 nicht anwendbar. Als Auslegungsstörfall gilt zwar nicht ein Flugzeugabsturz auf das Reak- torgebäude, aber auf das übrige Areal einer Kernanlage. Bei einem solchen Absturz kann es zu Beschädigungen an Teilen der Anlage kommen. Dabei können Behälter und Sys- teme, die radioaktive Stoffe enthalten, zerstört werden. Die Auswirkungen auf die Umge- bung müssen begrenzt bleiben, und die in der Richtlinie R-11 vorgeschriebene Dosis für Personen darf nicht überschritten werden. Die HSK überprüft jeweils in ihren Gutachten die entsprechenden Nachweise der Kernanlagenbetreiber.

Die Konzepte zur Bewältigung eines Störfalls kommen im Ereignisfall auch dann zur An- wendung, wenn die Auslegung des Werks den eingetretenen Fall nicht berücksichtigt. Der Betreiber des KKM und die Behörden aller Stufen überprüfen deshalb die bestehenden Einsatzkonzepte laufend und treffen wenn erforderlich die nötigen Anpassungen.

Zu Frage 4: Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat aus der neu zu beurteilenden Risiko-Situation? Was ist an zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen geplant?

Wie eingangs erwähnt, hat der Bundesrat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 betont, für die Schweiz bestehe bezüglich Terrorismus keine erhöhte Bedrohungs- lage. Somit besteht auch kein Anlass, die bisher getroffenen Sicherheits- und Schutzmass- nahmen des Werkes, des Kantons und der Aufsichtbehörde zu ändern. Vielmehr sind die Notfallschutzvorsorge und die Notfallschutzmassnahmen aller beteiligten Partner weiterhin konsequent auszubauen und wenn angezeigt zu ergänzen. Die Grundlagen für den Notfall- schutz in der Umgebung der Kernkraftwerke haben zum Ziel, die bei einem schweren Unfall allenfalls entstehenden Auswirkungen auf die Bevölkerung zu lindern. Insbesondere sollen akute Strahlenschäden vermieden und späte Gesundheitsschäden minimiert werden. Die Planung des Notfallschutzes basiert auf dem sogenannten Referenzquellterm, wie er im HSK-Gutachten zur Betriebsbewilligung des KKW Mühleberg1 definiert ist. In diesem Doku- ment sind zudem ausführlich die vorbereiteten Notfallschutzmassnahen für die Umgebung des KKM enthalten. Diese umfassen insbesondere:

• Vororientierung der Bevölkerung über Verhaltensmassnahmen im Alarmfall

• Ein rasches Alarmsystem (RABE) zur Warnung der zuständigen Behörden und zur Alarmierung der Bevölkerung.

• Notfallorganisationen im KKM, in den betroffenen Gemeinden und Kantonen sowie auf Bundesebene für die rechtzeitige Alarmierung und das Ergreifen von Schutzmassnah- men.

1 Gutachten zum Gesuch um unbefristete Betriebsbewilligung und Leistungserhöhung für das Kern- kraftwerk Mühleberg, Oktober 1991, HSK 11/250

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• Das Dosis/Massnahmenkonzept der eidgenössichen Kommission für AC-Schutz (KOMAC) zum Schutz der Bevölkerung vor externer und interner Bestrahlung.

• Eine Messorganisation für die Bestimmung der Verstrahlungslage in der Umgebung des KKM.

Falls sich gestützt auf Expertenberichte des Bundes zusätzliche Massnahmen zur Verbes- serung der Sicherheit aufdrängen, wird der Regierungsrat diese in Abstimmung mit dem Bund auf kantonaler Ebene vollziehen. Vorläufig liegen die Prioritäten jedoch bei der Opti- mierung der ohnehin notwendigen Notfallschutzvorbereitungen (vgl. Frage 5).

Zu Frage 5: Gibt es gegenüber der Antwort des Regierungsrates vom 16. August 2000 auf die Interpellation Zbinden Günter „Radioaktives Bedrohungs-Potential für den Raum Bern“ (eingereicht am 29.11.99) neue Erkenntnisse betreffend grossräumigen Evakuationen?

Die Planung der organisatorischen Massnahmen für die Bewältigung eines Störfalls im Kernkraftwerk Mühleberg umfasst zahlreiche Teilkonzepte, welche periodisch einer nähe- ren Überprüfung unterzogen werden. Dies ist anlässlich der Übung HERMES II vom 20.

November 2001 letztmals geschehen.

Eine vertiefte Problemanalyse zwischen Bundes- und Kantonsvertretern im Jahr 2001 hat gezeigt, dass der Nutzen einer vorsorglichen Verlegung von Bevölkerungsteilen nach Be- ginn eines Störfalls den Aufwand nicht rechtfertigt und die organisatorisch-technischen Schwierigkeiten unter Zeitdruck kaum mit vernünftigem Aufwand lösbar sind. Bei einem Terroranschlag auf das KKM ist zudem davon auszugehen, dass keine oder nur eine ge- ringe Vorwarnzeit verbleiben dürfte und somit keine vorsorglichen Massnahmen veranlasst werden können. Da bei einem Aufenthalt im Keller oder Schutzraum die Schutzziele ebenso erreicht werden, sind in Übereinstimmung mit den Fachstellen des Bundes keine weiteren Planungen für vorsorgliche Verlegungen zu erstellen. Das Konzept für den Notfall- schutz in der Umgebung von Kernanlagen wird in diesem Punkt angepasst.

Aus dieser Einsicht und den Erfahrungen der Übung HERMES II stehen auf kantonaler Ebene unabhängig von den Ereignissen des 11. September 2001 folgende Massnahmen im Vordergrund:

• Vertiefung und Optimierung des Konzeptes für die lage- und zeitgerechte Information der Bevölkerung unter Einschluss aller Medien. Das kantonale Informationskonzept lässt sich vom Gedanken tragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf rechtzeitige Informationen zum Stand der Situation im Werk und den zu erwartenden Auswirkungen haben, so dass die Konsequenzen des eigenen Handelns beurteilt wer- den können.

• Erarbeitung eines Konzeptes für die medizinisch-psychologische Betreuung der Be- völkerung (Konzept Kontaktstellen).

• Umsetzung der Konsequenzen aus dem Schlussbericht HERMES II in den Gemeinden der Gefahrenzone 1, Schulung der Gemeinde- und Bezirksführungsorgane der Zone 2 analog Zone 1.

Das Teilkonzept Evakuation spielt somit nicht die zentrale Rolle, da die Bevölkerung in der Akkutphase des Ereignisses dazu angehalten wird, in erster Linie Schutz in einem Keller oder Schutzraum vor Ort zu suchen. Solle eine Evakuation notwendig werden, kann sich der Kanton bei der Detailplanung auf einen „Leitfaden Evakuation“ und das Grobkonzept

„Analyse und Konzeptbericht Evakuierung der Bevölkerung“ aus dem Jahr 2001“ abstützen.

An den Grossen Rat

Referenzen

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