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Die Träume einer Privatuniversität auf dem Areal der ehemaligen Landwirtschaftsschule Schwand in Münsingen scheinen auch bereits ausgeträumt

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M 212/2005 BVE 8. März 2006 49C Motion

0616 Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 01.09.2005

Attraktiver Wohnraum auf dem Schwand

Mit der Versteigerung von Waren ist der letzte Akt nach der bedauerlichen Schliessung der Landwirtschaftlichen Schule im Schwand vollzogen.

Die Träume einer Privatuniversität auf dem Areal der ehemaligen Landwirtschaftsschule Schwand in Münsingen scheinen auch bereits ausgeträumt.

Wie der Regierungsrat richtig feststellt, sind nun auch andere Lösungen für den Schwand wieder in Betracht zu ziehen. Im Vordergrund stehen für die Regierung offenbar zwei frühere Bewerbungen einer Hotelmanagementschule und des Zentrums Bio Schwand.

Diese Gelegenheit gilt es nun zu nutzen und weiteren Ideen aller Art Platz zu machen.

Gemäss Wachstumsstrategie gibt es zuwenig Bauland für Einfamilienhäuser und Gutverdienende.

Das Gebiet Schwand ist stadtnah, erschlossen und wäre eine attraktive Wohnlage auch für Familien:

Gerade weil es die Stadt Bern nicht schafft, Bauten für die Wohnutzung zu realisieren, müssen andere in diese Bresche springen.

Der Regierungsrat wird hiermit beauftragt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit das Gebiet des ehemaligen Schwand in die Bauzone umgezont wird und damit eine vielfältigere Nutzungsmöglichkeit geschafft wird.

Antwort des Regierungsrates:

Die Gemeinde Münsingen führt für den Schwand bis Mitte Februar 2006 ein Mitwirkungs- verfahren für die Umzonung der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) durch. Die Umzonung ist erforderlich, weil die ZöN als Zone und ihre Zweckbestimmung mit Zweck "Landwirtschaftliche Schule" keine der denkbaren zu- künftigen Nutzungen der Gebäude zulassen und somit eine Nachnutzung (ca. 10'000 m2 Geschossfläche, welche die landwirtschaftliche Schule als nicht landwirtschaftliche Fläche belegte) verunmöglichen würde.

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Der Regierungsrat hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion beauftragt, die nötigen planerischen Schritte bei der Gemeinde auszulösen, damit eine rasche Abtretung der Ge- samtanlage Schwand an einen oder mehrere geeignete Nutzer mit möglichst grossem Wertschöpfungspotenzial erfolgen kann.

Übergeordnete Ziele für die Orts- und Zonenplanung der Gemeinde (z.B. Infrastrukturpla- nung für Wohnzonen und Verkehrsplanung) und der regionalen Richtpläne (z.B. Verkehrs- und Grünplanung) schränken den Handlungsspielraum der Nachnutzung ein. Der Kanton kann nicht allein seine Interessen als Immobilienbesitzer verfolgen und versuchen, diese gegen die Interessen der Gemeinde, der Region und des Kantons (wie z.B. Landschafts- schutz, kantonale Richtpläne, Verhinderung der Zersiedelung, Denkmalpflege) durchzu- setzen. Mit der geplanten ZPP wird, statt neues Bauland für Wohnen einzuzonen, für die bestehenden Bauten auf dem Schwand eine rechtliche Basis für verschiedene zukünftige Nachnutzungen geschaffen, wie z.B. für

- Heime - Gastgewerbe - Verwaltung

- Bildung inkl. institutionsbezogenes Wohnen - Landwirtschaft

- landwirtschaftsbezogener Verkauf

Der Einfluss des Kantons auf die anbegehrte Planungsmassnahme ist indessen aufgrund der Gemeindeautonomie beschränkt. Die Absicht des Motionärs könnte ohne den Willen der Gemeinde Münsingen durch den Kanton ohnehin nicht erzwungen werden.

Die Absicht des Motionärs, mit der Einzonung von Landwirtschaftsland in eine Bauzone Bauland für Einfamilienhäuser gut verdienender Zuzüger zu gewinnen, widerspricht folgenden raumplanerischen Grundsätzen:

- Sie würde einer geordneten Siedlungsentwicklung widersprechen.

- Sie wäre mit der Orts- und Regionalplanung nicht vereinbar.

- Sie könnte deshalb vom Amt für Gemeinden und Raumordnung voraussichtlich nicht genehmigt werden.

Der Regierungsrat hat am 21. Dezember 2005 entschieden, die frei gewordenen Räume des Inforama Schwand in Münsingen verschiedenen Mietinteressenten und der Verwal- tung zur Nutzung abzugeben.

Spätestens bis am 1. Januar 2007 werden die folgenden Abteilungen der Volkswirt- schaftsdirektion auf dem Schwand angesiedelt sein:

- Fischereiinspektorat - Jagdinspektorat

- Naturschutzinspektorat

- Strukturverbesserungen und Produktion - Staatsforstbetrieb

Damit werden ab dem 1. Januar 2007 ca. 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volks- wirtschaftsdirektion ihre Tätigkeit am Schwand ausüben. Die Anzahl der Verwaltungsstel- len am Schwand übertrifft damit die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des frühe- ren Inforama Schwand. Der Umzug erfolgt grösstenteils aus vom Kanton gemieteten Lie- genschaften in der unteren Altstadt der Stadt Bern.

Zusätzlich zur Verwaltungsnutzung werden zurzeit mit dem Verein Bio Schwand Ver- handlungen für eine längerfristige Nutzung geführt. Auf dem Schwand soll ein Produktions- und Umsatzplatz für nachhaltige Lebensmittel entstehen. Die Herkunft und die Verarbei-

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tung biologischer Erzeugnisse sollen veranschaulicht werden. Qualitätsprodukte sollen vor Ort erworben werden können. Gleichzeitig ist auch geplant, Ausbildung, Beratung und Forschung in spezifischen Bereichen des Biolandbaus zu betreiben. Ein Teil der Räume wird zudem wie bis anhin an Dritte vermietet.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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