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Die Corona-Krise und ihre gesellschaftlichen Folgen

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Academic year: 2022

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RAAbits Aktuell Gesellschaft März 2020

Die Corona-Krise und ihre gesellschaftlichen Folgen

Dr. Henning Kulbarsch

Fachliche Hinweise

Das Coronavirus und die von ihm ausgelöste Lungenkrankheit COVID-19 sind derzeit allgegenwär- tig. Seit Ende November 2019 kam es in der chinesischen Stadt Wuhan zu einer auffälligen Häufung einer neuartigen Lungenkrankheit. Doch bedingt durch die Vertuschung und Verheimlichung der örtlichen Behörden blieben Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zunächst aus. So wurde etwa ärztliches Personal, das vor dem Virus warnte, bedroht und verfolgt. Erst Ende Dezember informierte die chinesische Regierung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über den Ausbruch. Bis dahin war wertvolle Zeit verstrichen, die Krankheit breitete sich in Wuhan und der sie umgebenden Provinz Hubei immer weiter aus. Bis Mitte Februar erkrankten rund 80.000 Chinesen an der Krankheit. Dra- konische Maßnahmen zur Eindämmung des Virus begannen Ende Januar 2020 und führten bald zur Eindämmung der Epidemie. Doch während die umfassende, wenn auch verspätete Reaktion in China das Virus an seinem Ursprungsort inzwischen eingedämmt hat, sind neue Virusherde auf der ganzen Welt ausgebrochen. Insbesondere der Kontinent Europa sowie die Staaten USA, Iran und Brasilien stehen im Zentrum der Krankheit, die von der WHO Anfang März zur Pandemie – also zur weltumspannenden Krankheit – erklärt wurde. Auch in Deutschland sind Zehntausende erkrankt.

Die Behörden und das Robert Koch Institut (RKI) rechnen damit, dass sich allein in Deutschland mehrere Millionen Menschen mit dem Virus infizieren und Tausende an COVID-19 sterben werden.

Die Pandemie hat ökonomische, politische und soziale Folgen. Die Weltwirtschaft droht zusammen- zubrechen. Für Deutschland prognostizieren Ökonomen ein Schrumpfen der Wirtschaftskraft um bis zu 20 % im Jahr 2020. Die sozialen Folgen bestehen in der zunehmenden Isolation älterer und vorerkrankter Menschen, in erzwungener Quarantäne ganzer Familien und den daraus resultieren- den Stressfaktoren. Es wird eine Zunahme von häuslicher Gewalt und von Suiziden, etwa von an Depressionen erkrankter Personen, befürchtet. Gerade aus diesen Gründen sehen viele ärztliche und psychologische Fachkundige die als Ultima Ratio möglichen Ausgangssperren sehr kritisch.

Didaktisch-methodische Hinweise

Aufgrund der Pandemie ist Präsenzunterricht nicht mehr möglich. Dieses Unterrichtsmaterial ist da- her so konzipiert, dass es digital verbreitet werden kann und die Lernenden entweder einzeln oder in digitaler Gemeinschaftsarbeit zusammenarbeiten können. Dazu wird auch die Website LearningApps genutzt. Grundsätzlich wurde der Beitrag so gestaltet, dass er, falls nicht anders zu

© fotomay/iStock/GettyImages

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2 von 11 RAAbits Aktuell  Gesellschaft  Coronavirus

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bewerkstelligen, vollständig in Einzelarbeit von den Lernenden bearbeitet werden kann. Für die Kommunikation im mobilen Klassenzimmer schlagen wir Ihnen die Nutzung von LearningApps vor:

https://learningapps.org/index.php?category=1&s= . Erstellen Sie nach kostenloser Registrierung eine Kopie der gewählten App (z.B. Chat, Abstimmung, Mind-Map, ...) und nutzen Sie sie im Rahmen Ihrer Lerngruppe. Der Beitrag ist fachübergreifend zum Einsatz in den gesellschaftswissenschaftli- chen Fächern entworfen – die Corona-Krise berührt schließlich fast alle Bereiche unseres Lebens und lässt sich zudem in den historischen Kontext großer Seuchenausbrüche einordnen. Die Reihe umfasst daher fünf Materialien, die sich jeweils den Fächern Geschichte, Wirtschaft, Politik/Sozial- kunde, Ethik und Religion zuordnen lassen.

Auf einen Blick

Ein historischer Vergleich: Die Coronavirus-Pandemie und frühere Seuchen

Lernziel: Die Lernenden erkunden anhand eines historischen Beispiels den Umgang unserer Vorfahren mit Seuchen und deren Folgen für die damalige Gesellschaft.

M 1 Geschichte wiederholt sich!? – Die Spanische Grippe und der Kampf der Menschheit ums Überleben

Die Folgen des Coronavirus für die Weltwirtschaft

Lernziel: Die Lernenden schätzen die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die (Welt-)Wirt- schaft ein und setzen sich mit staatlichen Rettungsmaßnahmen auseinander.

M 2 Ein Land macht dicht – Corona und die Folgen für die Wirtschaft

Das Coronavirus und die Politik

Lernziel: Die Lernenden befassen sich mit der Rolle des Staates bei der Seuchenbekämpfung.

M 3 Der Staat greift durch – Politik im Kampf gegen das Virus

Die Seuche und die Moral

Lernziel: Die Lernenden erörtern ethisch-moralische Fragen der Seuchenbekämpfung.

M 4 Freiheit versus Solidarität – Provoziert Corona ein ethisches Dilemma?

Nächstenliebe in Zeiten der Krankheit

Lernziel: Die Lernenden untersuchen die Rolle der Nächstenliebe im Kampf gegen die Epi- demie.

M 5 „Abstand als Fürsorge“? – Corona als Herausforderung für die Nächstenliebe Hinweise und Erwartungshorizonte

Geschichte

Wirtschaft

Politik/

Sozialkunde

Ethik

Religion

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RAAbits aktuell  Gesellschaft  Coronavirus 5 von 11

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Der Staat greift durch – Politik im Kampf gegen das Virus

Geschlossene Schulen, Läden und Kultureinrichtungen, Ausgangsbeschränkungen – Bund, Länder und Kommunen greifen im Kampf gegen das Coronavirus durch. Auf welche Gesetze kann die Bun- desregierung sich berufen?? Wer ist überhaupt zuständig? Welche Rolle spielt die EU?

Aufgaben

1. Fassen Sie anhand des Textes und des § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) stichpunktartig zusammen, bei wem die Kompetenzen beim Katastrophen- und Seuchenschutz in Deutschland liegen. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28.html

2. Bewerten Sie auch anhand des Textes die bisherige Krisenbewältigung der Bundesländer. Gehen Sie dabei insbesondere auf die Frage ein, ob die Länder und Kommunen für den Seuchenschutz zuständig sein sollten oder ob es eine zentrale Steuerung durch die Bundesregierung braucht.

 Tipp: Nutzen Sie aktuelle Medienberichte, um sich über das Vorgehen verschiedener Bundeslän- der zu informieren!

3. Informieren Sie sich auf der Internetseite der EU-Kommission über die Maßnahmen der EU im Kampf gegen das Coronavirus. Erläutern Sie dann die Rolle der EU bei der Krisenbewältigung.

https://raabe.click/wibs_corona_eu-kommission

Der Föderalismus und die Seuche: Flexible Anpassung oder reines Chaos?

In Deutschland ist der Katastrophenschutz Ländersache. Das betrifft sowohl die Gesetzgebung als auch die konkrete Ausführung, wenn 25

eine Katastrophe eintritt. Eine Katastrophe ist definiert als „ein Not- stand […], der Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versor- gung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in ei- nem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass seine Be- kämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen 30

Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.“1 In diesem Sinne können auch Seuchen wie das Coronavirus eine Katastrophe darstellen. Ein Autounfall oder ein kleinerer Brand dagegen nicht.

Üblicherweise obliegt die Ausführung der Rettungsmaßnahmen den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sind selbst sie mit der Aufgabe überfordert, kann das 35

betreffende Bundesland übernehmen, wodurch die Landesregierung zuständig wird.

Seit Ausbruch der Coronavirus-Epidemie in Deutschland sind indes viele Bürger verwundert über die teils unterschiedlichen Reaktionen der Kommunen und Länder. Bundesländer wie Bayern, Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein schreiten voran und haben etwa die Schulschließungen oder die Beschränkungen des öffentlichen Lebens einige Tage vor den anderen Ländern verkündet. In 40

Nordrhein-Westfalen, einem besonders vom Coronavirus betroffenen Land, ließ sich die Regierung hingegen mit manchen Maßnahmen mehr Zeit. So entsteht bei vielen Menschen der Eindruck, es herrsche Chaos in Deutschland. Der Ruf nach mehr Kompetenzen für den Bund beim Katastrophen- schutz wird daher lauter. Doch könnte der es wirklich besser regeln? Befürworter der aktuellen Re- gelung verweisen etwa darauf, dass Kommunen und Länder besser über die örtlichen Gegebenhei- 45

ten Bescheid wüssten und ihre Maßnahmen lokal anpassen könnten. Eines ist aber bereits klar: Die Diskussion über die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz wird so schnell nicht aufhören.

1 Land Niedersachsen: Katastrophenschutzgesetz, § 1, Abs. 2. Die Definitionen in den anderen Ländern lauten nahezu identisch.

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