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Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 38 2013.0756 Kreditgeschäft Münsingen – Grundbuchblatt Nr. 643 («Lorymatte»). Genehmigung Infrastrukturvertrag mit der Einwohnergemeinde Münsingen. Einjähriger Verpflichtungskre

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Sitzungstitel7 2013.0756 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

38 2013.0756 Kreditgeschäft

Münsingen – Grundbuchblatt Nr. 643 («Lorymatte»). Genehmigung Infrastrukturvertrag mit der Einwohnergemeinde Münsingen. Einjähriger Verpflichtungskredit

Beilage Nr. 21, RRB 0764/2013

Antrag Finanzkommission (Näf-Piera, Muri)

Rückweisung an den Regierungsrat mit den folgenden Auflagen:

– Die Abgabe im Baurecht soll noch einmal eingehend geprüft werden.

– Die Höhe und die Verteilung der Mehrwertabschöpfung soll neu verhandelt werden.

– Die Ablösung der Dienstbarkeit «Baubeschränkung» soll ohne Kostenfolge für den Kanton erfol- gen.

Präsident. Das Wort hat der Sprecher der Finanzkommission zur Begründung des Rückweisungs- antrags.

Roland Näf-Piera, Muri (SP), Kommissionssprecher. Die FIKO empfiehlt Ihnen Rückweisung des Geschäfts mit Auflagen. Es ist ein recht schwieriges Geschäft, das wir relativ lange diskutiert haben.

Worum geht es konkret? Im Jahr 2010 hat der Kanton Bern ein Grundstück beim Loryheim in Mün- singen zum Verkauf ausgeschrieben und es einer Investorin zugeschlagen. Die Ausnützungsziffer betrug damals 0,65. Was danach passiert ist, bildet jetzt die Schwierigkeiten bei diesem Geschäft und den Grund, weshalb es vor den Grossen Rat kommt: Die Gemeinde Münsingen hat die Spiel- regeln geändert, die Ausnützungsziffer wurde angepasst – wie genau, führe ich nicht aus, das wäre kompliziert. Aus dieser Änderung wird eine höhere Mehrwertabgeltung fällig, die so nicht vorgese- hen war, als man den Verkaufsvertrag unterschrieb. Es handelt sich um den Betrag, der jetzt in die- sem Kreditgeschäft zur Diskussion steht. Die Verkäuferin, der Kanton Bern, muss jetzt entspre- chend der Veränderung der Mehrwertabschöpfung der Gemeinde Münsingen mehr bezahlen.

Niemand ist begeistert, auch die FIKO ist es nicht, wenn man im Nachhinein die Regeln ändert. Es war auch für die BVE ein schwieriges Geschäft. Die FIKO hat grosse Bedenken. Sie hat das Ge- schäft nicht einfach abgelehnt, sondern bewusst auf Rückweisung gesetzt, und zwar aus den drei Gründen, die in den Antragsauflagen erwähnt werden.

Stichwort Baurecht. Wir müssen uns grundsätzlich fragen, was wir mit dem Boden, mit unserem Tafelsilber machen. Die FIKO hatte grosse Bedenken gegenüber dem Verkauf. Wir fanden, es müsse zumindest sehr gut geprüft werden, ob das Grundstück nicht im Bodenrecht abgegeben werden könne.

Stichwort Mehrwertabschöpfung. Es geht darum, faktisch nachzahlen zu müssen. Wir beantragen Rücknahme des Geschäfts und Neuverhandlungen, vor allem mit der Investorin, in Bezug auf den Verkaufspreis. Wir sind uns bewusst, dass es nach den Rechtsabklärungen, die uns vorgelegt wur- den, relativ schwierig sein wird, mit der Gemeinde Münsingen eine Änderung herbeizuführen – Stichwort Dienstbarkeit. Es geht um 40 000 Franken. Auch wenn dies ein relativ kleiner Betrag ist, erwartet die FIKO, dass noch einmal geprüft wird, ob die Gemeinde Münsingen allenfalls verzichten würde. Die Mehrheit der FIKO beantragt dem Rat Rückweisung mit den erwähnten Auflagen.

Peter Bernasconi, Worb (SP). Die FIKO verlangt Rückweisung in drei Punkten. Erstens möchte sie die Variante Baurecht geprüft haben; zweitens sollen die Höhe und die Verteilung der Mehrwert- abschöpfung noch einmal verhandelt werden; drittens soll die Ablösung der Baubeschränkung ohne

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Im Gegensatz zur FIKO hat sich die SP nach längerer Diskussion überzeugen lassen, dass es für den Kanton insgesamt ein sehr gutes Geschäft ist. Ich gehe kurz auf die einzelnen Punkte ein. Zum Baurecht. Wir sind grundsätzlich immer für das Baurecht – wir haben schon einige Vorstösse in dieser Beziehung gemacht. Es ist aber falsch, in einem vorgeschrittenen Geschäft, bei dem bereits Verträge vorliegen, plötzlich das Baurecht zu verlangen. Wenn schon müsste der Kanton eine ge- wisse Strategie haben, wo er Baurecht geltend machen will und wo nicht. Wir wären sofort bereit, grundsätzlich zu sagen, wir wollten nicht mehr verkaufen, sondern nur noch eine Abgabe im Baurecht. Das wäre dann so festzulegen, eventuell sogar mit einem gemeinsamen Vorstoss. Aber im Einzelfall, wenn schon Verhandlungen stattgefunden haben und Gutachten vorliegen, können wir nicht plötzlich sagen, wir wollen das Grundstück jetzt nicht mehr verkaufen, sondern wollen es im Baurecht abgeben.

Was die Mehrwertabschöpfung anbelangt, macht der Kanton insgesamt ein Riesengeschäft mit dieser Parzelle. Diese ist aus der Zone für öffentliche Nutzung vor ein paar Jahren zur Bauzone umgezont worden, und zwar mit einer Ausnützungsziffer von 0,5. Das kostete keine Mehrwertab- schöpfung. Die Gemeinde Münsingen hatte damals noch kein Reglement, weshalb es gratis war. In einer anderen Gemeinde, beispielsweise auch in Worb, hätte man für die Einzonung zahlen müs- sen, weil dadurch Mehrwert geschaffen wird. Mehrwertabschöpfungspflichtig ist eigentlich jetzt nur die Erhöhung der Ausnützungsziffer von 0,5 auf 0,7. Diese Regelung entspricht dem Münsinger Reglement. Die Vorschrift besagt, dass die Abschöpfung 40 Prozent des Mehrwerts beträgt. Es ist klar, mit den 40 Prozent hat die Gemeinde Münsingen keinen Spielraum, aber sie hat einen Spiel- raum bei der Festlegung des Landpreises. Dort hat man sich auf einen Quadratmeterpreis von 425 Franken bei einer Ausnützungsziffer von 0,65 geeinigt. Meiner Ansicht nach ist dies ein sehr tiefer Preis, der auch zu einem tiefen Betrag in der Mehrwertabschöfung geführt hat.

Die Parzelle liegt zwischen Bahnhof und Thunstrasse, also der Hauptstrasse, die durch Münsingen führt. Dort dürfte man heute wahrscheinlich einen bedeutend höheren Landpreis erwarten, womit auch die Mehrwertabschöpfung entsprechend höher wäre. Münsingen, das darf ich sagen, hat sich bezüglich der Mehrwertabschöpfung absolut korrekt verhalten. Für den Kanton ist es günstig, weil er eigentlich nur für die Aufzonung die Mehrwertabschöpfung zahlen muss, nicht aber für die vor ein paar Jahren erfolgte Einzonung.

Zur Ablösung der Dienstbarkeit «Baubeschränkung». Das betrifft einige Tausend Quadratmeter. Mit der Aufhebung der Dienstbarkeit kann der Investor jetzt die Fläche überbauen – vorher war sie mit einem Bauverbot belegt. Dafür sind die 40 000 Franken natürlich ein sehr geringer Betrag. Die Ge- meinde hat auf einem Teil der durch die Dienstbarkeit belasteten Parzelle einen Spielplatz errichtet.

Sie möchte, dass die Kosten für die Verlegung des Spielplatzes mindestens teilweise vom Kanton übernommen werden, weil man damit ja eigentlich die Parzelle frei macht für eine Überbauung. Ins- gesamt ist es für den Kanton ein sehr gutes Geschäft. Ich bitte Sie, es noch einmal durchzusehen.

Im Namen unserer Fraktion beantrage ich Ablehnung des Rückweisungsantrags und Zustimmung zum Geschäft.

Mathias Kohler, Steffisburg (BDP). Die BDP-Fraktion ist mehrheitlich der Meinung, das Geschäft sei jetzt zum Abschluss zu bringen und die Kröte zu schlucken. Einige wenige werden das Geschäft wegen des faden Beigeschmacks ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Generell ist man sich aber einig, dass die Landreserven und damit das Tafelsilber nicht verscherbelt werden sollte und in Zukunft grössere Landflächen nur noch im Baurecht abgegeben werden sollten.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Die FIKO empfiehlt der Regierung, das Geschäft noch einmal zu über- arbeiten. Die EVP schliesst sich dieser Haltung an. Aufgrund der vorliegenden Informationen ist Unsicherheit entstanden über die ganze Geschichte. Deshalb ist es gut, einen Schritt zurückzuge- hen. Im wahrsten Sinn des Sprichworts sind die Spielregeln während des laufenden Spiels geändert worden; am Schluss wussten die Spieler nicht mehr, wer sich wann an welche Regeln halten soll. In einem solchen Fall ist ein Spielunterbruch angezeigt, und alle Beteiligten haben sich wieder auf für alle gültigen Spielregeln zu einigen. Wir erwarten, dass der Kanton nicht den Schwarzpeter zieht, weil er keinen erkennbaren Grund hat, das Land dringend zu verkaufen. Wir finden es richtig, auch die Variante Baurecht eingehend zu prüfen. Die EVP unterstützt die Rückweisung. Sie ist nicht be- reit, Mehrwert zu zahlen, wenn für den Kanton keiner entsteht.

Fritz Freiburghaus, Rosshäusern (SVP). Für mich ist das definitiv ein Geschäft, das mir keine Freude macht. Ohne die Übung mit der Mehrwertabschöpfung wäre der Verkauf nicht vor den

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Grossen Rat gekommen. Nach heute geltendem Recht ist der Regierungsrat für Devestitionen ab- schliessend zuständig. Ich war in der FIKO noch der Meinung, man könne dem Geschäft ohne Freude zustimmen. Inzwischen stelle ich so viel Unmut und Unbehagen gegenüber dem Geschäft, aber auch gegenüber dem Verhalten der Gemeinde Münsingen fest, dass ich heute der Meinung bin, es sei wahrscheinlich besser, das Geschäft zurückzuweisen. Wir geben damit dem Regierungs- rat die Möglichkeit, noch einmal zu verhandeln und ein besseres Ergebnis zu erzielen. Grundsätz- lich ist auch für mich die Abgabe im Baurecht einem Verkauf in jedem Fall vorzuziehen. Sonst ver- scherbeln wir unser Tafelsilber; das Geld wird ausgegeben, und unsere Nachkommen haben dann weder Land noch Geld. Aus diesem Grund ist für mich prinzipiell in Zukunft eine Abgabe im Baurecht klar zu favorisieren, und zwar in jedem Fall. Die SVP unterstützt grossmehrheitlich die Rückweisung des Geschäfts.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Heute kann ich mich ausnahmsweise der Meinung von Fritz Freiburghaus anschliessen. Auch die glp-CVP-Fraktion ist der Meinung, es sei nicht alles so klar, wie es anfänglich ausgesehen hat. Wir unterstützen deshalb den Rückweisungsantrag. Die Mehrwertabschöpfung soll noch einmal angeschaut werden. Es gibt wirklich keinen Grund, weshalb der Satz von 0,6 auf 0,5 heruntergestuft worden ist, sodass der Kanton die 20 Prozent Mehrwertab- schöpfung zahlen muss. Zudem haben auch wir das Gefühl, der Verkauf im Baurecht sei für den Kanton viel interessanter, und wir sind überzeugt, dass für das Grundstück an dieser Lage ein In- vestor auch im Baurecht gefunden werden kann.

Antonio Bauen, Münsingen (Grüne). Ich danke Peter Bernasconi, der genau das gesagt hat, was auch ich sagen wollte. Was er sagte, stimmt. Es ist nicht einfach ein Geschäft, bei dem wir ohne Folgen sieben Varianten diskutieren können. Bildlich gesprochen ist das Geschäft im Marathonlauf auf Kilometer 41,999, also etwa einen Meter vor dem Zielband angelangt. Es liegt auch keine Ände- rung von Spielregeln vor, das Spiel ist längst am Laufen, und wir können nicht einen Meter vor dem Zieleinlauf die ganze Übung abbrechen. Als ehemaliger Münsinger Gemeinderat und Münsinger Bürger verfolge ich das Geschäft seit langer Zeit. Wir konnten die Parzelle bisher nicht überbauen, weil es ewiglange Rechtshändel zwischen dem Kanton und der Gemeinde gegeben hat, nicht zu- letzt wegen der Mehrwertabschöpfung. Aber die Mehrwertabschöpfung ist vom Münsinger Volk ge- wünscht und beschlossen. Dazu gibt es ein Spezialreglement. Laut den juristischen Abklärungen ist es für den Kanton zwingend. Es gibt also Null Spielraum. Auch im Baurecht würde die Mehrwertab- schöpfung keine Veränderung erfahren. Das Baurechtsthema sollte irgendwann einmal grundsätz- lich diskutiert werden.

Im vorliegenden Fall wäre es alles andere als hilfreich, alles andere als kostensparend und alles andere als wirtschaftsfreundlich, würde man das Geschäft jetzt zurückgewiesen. Das hiesse nichts anderes als ein Abbrechen von Verhandlungen, ein Aufheben von bereits abgeschlossenen Verträ- gen und bereits geplanten Projekten. Das wäre völlig daneben. Auch wenn wir als Grüne im ersten Moment gesagt haben, eigentlich wäre es sinnvoll, das Grundstück im Baurecht abzugeben, muss- ten wir doch angesichts der Faktenlage einsehen, dass dies vorliegend im falschen Moment am falschen Projekt geschähe. Nach intensiver Diskussion haben sich die Grünen einstimmig entschie- den, die Rückweisung abzulehnen, damit das Geschäft zu einem Abschluss gebracht werden kann.

Ich bitte Sie, die Grundsatzdiskussion auf später zu verschieben. Wir werden dran bleiben. Ich lade die beiden Herren, die das Thema ebenfalls angesprochen haben, dazu ein, bei dieser Grundsatz- diskussion mitzuhelfen. Machen wir es nicht jetzt, sondern stimmen wir dem Geschäft zu, sodass die Baulücke in Münsingen endlich geschlossen werden kann.

Hans-Jörg Pfister, Zweisimmen (FDP). Die FDP hat das Geschäft vertieft diskutiert, auch im Aus- schuss BVE der Finanzkommission. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Die FDP kommt zum Schluss, der Rückweisung mehrheitlich zuzustimmen. Fritz Freiburghaus hat die Argumente ge- nannt. Wir liessen auch abklären, ob es juristisch etwas Ausschlaggebendes für den Kanton Bern geben könne. Es ist ganz klar, dass das Parlament das Geschäft abschliessend behandelt. Der Investor hat bis jetzt auf eigenes Risiko geplant. Daher kann man die Rückweisung durchaus unter- stützen. Wir sind erstaunt, dass der Kanton hier Geld in die Hand nehmen soll. Deshalb möchten wir der zuständigen Direktion die Möglichkeit geben, noch einmal neu zu verhandeln.

Erich Feller, Münsingen (BDP). Vorweg gebe ich meine Interessenbindung bekannt. Ich bin als Gemeindepräsident von Münsingen Mitunterzeichner des Infrastrukturvertrags. Der Kanton beab-

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sichtigt, die Lorymatte in Münsingen zu verkaufen. Viele Gespräche zwischen Gemeinde und Kan- ton sind dem vorausgegangen. Das Grundstück ist seit Jahren eingezont, aber vom Kanton nie überbaut worden. Es liegt praktisch mitten im Dorf. Bei jeder Ortsplanungsrevision ist uns die Par- zelle als eingezonte, aber nicht überbaute Fläche angerechnet worden, sodass unsere Entwicklung beeinträchtigt war. Vor Jahren ist das Grundstück von der Landwirtschaftszone in Bauland einge- zont worden. Dafür hat der Kanton nie Mehrwertabschöpfung bezahlen müssen, auch jetzt nicht.

Die Berechnung basiert auf dem Mehrwert der Ausnützungsziffer ab 0,5. Als Basis für die Berech- nung ist ein Landpreis von 425 Franken pro Quadratmeter angenommen worden, was wesentlich unter dem ortsüblichen Verkaufspreis liegt und ein Entgegenkommen der Gemeinde darstellt. Der Prozentsatz für die Abschöpfung beträgt 40 Prozent des Mehrwerts und kann nicht verändert wer- den, da er im Gemeindereglement verankert ist, das keine Ausnahmen vorsieht. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2010 ist auf Anraten des Amts für Gemeinden und Raumordnung die minima- le Ausnützungsziffer auf 0,5 präzisiert worden, damit erneut ein Spielraum von 0,5 auf 0,7 besteht.

Dagegen hat der Kanton Beschwerde erhoben, die letztinstanzlich abgewiesen worden ist. Viele interne Ressourcen sind aufgewendet und externe Honorarkosten bezahlt worden, vom Kanton wie von der Gemeinde. Nun sollte das Geschäft endlich abgeschlossen werden können.

Der Kanton hat nach langen Verfahren einen Verkaufsvertrag abgeschlossen. Die Käuferschaft wä- re vermutlich nicht bereit, ein Baurecht einzugehen. Die Mehrwertabschöfung könnte so auch nicht umgangen werden; sie müsste eventuell anders beglichen werden. Sicher müsste erneut verhandelt werden, was viel Zeit und auch Kosten verursachen könnte. Die Projektbearbeitung ist bereits sehr weit fortgeschritten, und zwar auf der Annahme eines Verkaufs und nicht eines Baurechts. Sollte ein Baurecht angeordnet werden, müsste man damit rechnen, dass die Käuferschaft abspringt und eine Neuausschreibung erfolgen müsste.

Es darf nicht sein, dass kurz vor Abschluss eines Verfahrens die Spielregeln geändert werden.

Baurecht oder Verkauf sind strategische Entscheide, die für künftige Projekte festgelegt werden müssen. Die Gemeinde Münsingen ist dem Kanton bereits entgegengekommen, als wir einen Teil der Parzelle umzonten, damit der Kanton zu dieser Matte mehr Bauland verkaufen kann. Der Kan- ton generiert keine zusätzlichen Ausgaben, sondern muss von den bevorstehenden Einnahmen einen Betrag abgeben. Netto resultiert immer noch ein stolzer Betrag zugunsten des Kantons.

Die Verteilung der Mehrwertabschöfung ist ausgehandelt worden. Grundsätzlich ist sie immer von der Verkäuferschaft geschuldet, weil damit ja eine grössere Ausnützung ermöglicht wird und somit auch ein höherer Verkaufspreis realisiert werden kann. Die Gemeinde kommt ebenfalls entgegen mit der Aufhebung der Baubeschränkung, die durch das Grundstück verläuft und eine Bebauung massiv beeinträchtigen würde. Auf einem Teil des Grundstücks liegt ein Kinderspielplatz unserer Kindertagesstätte. Dieser muss wegen der Überbauung aufgehoben und neu erstellt werden. Die Entschädigung ist ein Kostenanteil für diese Arbeiten. Einen Teil der Kosten übernimmt zusätzlich die Gemeinde. Sollte der Betrag reduziert werden, müsste die Gemeinde die Kosten für die Verle- gung des Spielplatzes selber tragen. Ich bitte Sie, dem Kredit zuzustimmen und den über Jahre dauernden Prozess endlich abzuschliessen und nicht erneut Kosten zu verursachen.

Jakob Etter, Treiten (BDP). Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, dass ein Mitglied der Finanz- kommission als Einzelsprecher gegen den Antrag der Finanzkommission redet. Ich muss auch ein- gestehen, es ist schon von verschiedenen Votantinnen und Votanten gesagt worden, dass in der Finanzkommission Unsicherheiten gegenüber diesem Geschäft aufgetreten sind. Ich war anfänglich der Meinung, ich sei der einzige, der es nicht begriffen hat, weil ich ein Langsamdenker bin, aber offenbar ist es anderen auch so ergangen. Wir haben das Glück und den Vorteil, auch die andere Seite in unserer Fraktion zu hören, nämlich den Münsinger Gemeindepräsidenten Erich Feller.

Nachdem uns die Sicht der Gemeinde und die Vorgeschichte dieses Geschäfts erklärt worden war, haben wir gesehen, worum es geht, und konnten feststellen, dass es absolut nicht zum Nachteil des Kantons ist. Im Gegenteil, es gereicht ihm zu seinem Vorteil. Die Lorymatte ist sicher keine strategi- sche Baulandreserve, sie gehört nicht zum Tafelsilber des Kantons, sondern ist dazu prädestiniert, überbaut zu werden. Und sie soll auch überbaut werden. Die Erhöhung der Ausnützungsziffer von 0,5 auf 0,7 ist nicht zum Nachteil, sondern zum Vorteil des Kantons, indem der Verkaufspreis ent- sprechend höher angesetzt werden und der Kanton beim Verkauf eine höhere Verkaufssumme rea- lisieren kann.

Zur Dienstbarkeit. Sie haben bereits von Peter Bernasconi und von Erich Feller gehört, dass, wenn die Dienstbarkeit nicht aufgehoben wird, dies ein grosser Nachteil für Investitionen bzw. den Ver- kauf des Baulandes wäre. Ob der Investor noch interessiert wäre, wenn ein Streifen mitten durch

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das Bauland geht, den er nicht ausnützen kann, ist sehr fraglich. Es ist ein Schnäppchen, und in- dem der Kanton 40 000 Franken für die Ablösung der Dienstbarkeit zahlen muss, kann er dafür ei- nen besseren Verkaufspreis erzielen. Der Kanton kann da also noch einmal profitieren. Es ist nicht sicher, dass der Investor überhaupt noch am Geschäft interessiert ist, wenn das Land im Baurecht abgegeben wird. Im Rahmen der ASP diskutieren wir vor allem darüber, wo die Ausgaben reduziert werden können und sollen. Wenn man anderseits die Einnahmen erhöhen kann durch den Verkauf eines Grundstücks, dann sollte man dies tun. Aus diesen Gründen werde ich dem Geschäft entge- gen dem Antrag der Finanzkommission mit Überzeugung zustimmen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Da wir in der Finanzkommission nicht vertreten sind, hatten wir gewisse Informationen nicht. Von daher war es interessant, jetzt die Diskussion zu verfolgen.

Peter Bernasconi hat sowohl die Situation des Kantons wie die der Gemeinde gut dargestellt. Auch ich trage zwei Hüte, bin einerseits Grossrat, anderseits Gemeinderat. In Thierachern hat das Volk zu einer Deponie von Aushubmaterial Nein gesagt hat. Aus bestimmten Gründen hat jetzt der Re- gierungsrat verfügt, dass die Deponie trotzdem angelegt wird. Als Gemeinderat muss ich einiges unternehmen, damit in der Bevölkerung nicht plötzlich Feuer im Dach ist. Hier geschieht etwas Ähn- liches. Hier ist es nicht der Kanton, sondern es ist der Grosse Rat, der sich sehr merkwürdig, ja so- gar wirtschaftsfeindlich verhält, was die Bürgerinnen und Bürger auf Gemeindeebene kaum nach- vollziehen können.

Wir sind zur Überzeugung gekommen, dem Geschäft müsse zugestimmt und dem Investor die Möglichkeit gegeben werden, das Grundstück zu überbauen. Wir empfehlen denjenigen im Rat, die sonst immer das Wirtschaftliche betonen, jetzt nicht in Verzögerungstaktik zu machen. Die Rück- weisung mag gut und recht sein, aber was sie bringt, weiss niemand so richtig. Verzichten wir also auf die Zusatzrunde. Das würde auch bei den Bürgerinnen und Bürgern in Münsingen besser an- kommen, als wenn wir jetzt noch einmal an den Anfang zurückkehren würden. In diesem Sinn leh- nen wir die Rückweisung ab.

Roland Näf-Piera, Muri (SP), Kommissionssprecher. Ich habe noch nie so viel Einhelligkeit ge- spürt. SP, BDP, EVP, SVP, FDP, glp und die Grünen haben sich für das Baurecht ausgesprochen.

Wir sind uns einig! Ich werde einen Motionstext aufsetzen und bei Ihnen um eine Unterschrift nach- suchen. Zum konkreten Geschäft. Der Quadratmeterpreis von 425 Franken wurde mehrfach er- wähnt und von Peter Bernasconi als tiefer Preis bezeichnet. Herr Feller sprach sogar davon, dieser Preis sei unter dem üblichen Preis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es da nicht angezeigt, so etwas neu zu verhandeln? Holt der Kanton nicht effektiv zu wenig Geld heraus? Jakob Etter sprach davon, mit 0,7 könne man eine höhere Verkaufssumme realisieren. Offenbar liegt für den Kanton mehr drin. Also müsste man es neu ausschreiben. Ich verstehe den Ärger der Gemeinde Münsin- gen. Sie möchte das Grundstück überbauen. In diesem Sinn könnte man auch ein gewisses Entge- genkommen der Gemeinde erwarten. Die FIKO bleibt bei ihrem Rückweisungsantrag mit Auflagen.

Peter Bernasconi, Worb (SP). Ich muss dem Sprecher der FIKO widersprechen, hat er doch etwas gewaltig verwechselt. Den Landpreis habe ich im Zusammenhang mit der Berechnung der Mehr- wertabschöfung erwähnt. Das hat nichts mit dem Verkaufspreis an sich zu tun, der Landpreis diente der Gemeinde einfach als Grundlage für die Mehrwertabschöfung. Würde der Preis erhöht, wäre die Mehrwertabschöfung logischerweise um einiges höher. Ich habe mich, ich wiederhole es, nicht zum Verkaufspreis, sondern nur zum Landpreis geäussert – den kenne ich übrigens gar nicht. Verwech- seln Sie die beiden Dinge nicht und weisen Sie das Geschäft bitte nicht mit dieser Begründung zu- rück, da sie falsch ist. Es geht nur um die Berechnung der Mehrwertabschöfung.

Barbara Egger-Jenzer, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin. Ich bin froh um die Berichtigung der Aussagen des FIKO-Sprechers durch Peter Bernasconi. Ich wiederhole es, damit keine falschen Zahlen aufkommen: Die 425 Franken pro Quadratmeter dienten lediglich der Berechnung für die Mehrwertabschöfung, und die ist gut für den Kanton. Der Verkaufspreis pro Quadratmeter liegt be- deutend höher, was ebenfalls gut für uns ist.

Es geht bei diesem Geschäft um 15,6 Mio. Franken, die der Kanton noch in diesem Jahr einnehmen kann. Es sind 15,6 Mio. Franken Buchgewinn nach der Mehrwertabschöfung. In den nächsten drei Monaten wird dieser Betrag auf dem Konto sein. Ich bitte Sie, diesen bedeutenden Betrag im Kopf zu behalten. Es ist viel Geld, vor allem in Zeiten, da wir schmerzhafte Sparmassnahmen zur Dispo- sition stellen müssen. Ich betone es noch einmal: Es ist ein sehr guter Preis für ein Stück Land, das

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wir als Kanton nicht mehr brauchen können und bei dem es schade wäre, wenn es nicht privat ge- nutzt werden könnte. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, auch Folgendes zu berücksichtigen:

Der Investor will auf diesem Stück Land Familienwohnungen erstellen. Das gibt Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nur für Münsingen, sondern auch für den Kanton.

Wenn Sie das Geschäft heute zurückweisen, ist das wie ein Nein. Dann werden wir Ihnen nicht in kurzer Zeit eine bessere Alternative präsentieren können. Das Terrain würde voraussichtlich über längere Zeit brach liegen, und welchen Preis wir später erzielen könnten, wissen wir heute nicht.

Wie Sie im Vortrag nachlesen konnten, geht es darum, den Infrastrukturvertrag zu genehmigen, der wegen der Mehrwertabgeltung mit der Gemeinde Münsingen und dem privaten Käufer abgeschlos- sen worden ist.

Die FIKO beantragt Rückweisung mit Auflagen. Ich muss Ihnen sagen: Wir werden diese Auflagen nicht erfüllen können. Nicht, weil wir es nicht wollen, sondern aus ganz konkreten Gründen, die ich Ihnen jetzt erklären möchte. Die FIKO verlangt erstens die Überwälzung der zusätzlichen Mehr- wertabgeltung auf den Investor. Selbstverständlich verlangen auch wir bei Kaufverhandlungen, dass die Käufer Mehrwertabgeltungen übernehmen. Das ist beim vorliegenden Geschäft nicht anders.

Sie haben dem Infrastrukturvertrag entnehmen können, dass die Käuferin die Mehrwertabgeltung für die Differenz zwischen der Ausnützungsziffer von 0,65 und 0,7 vollständig übernimmt. Nach Ab- schluss der Verkaufsverhandlungen hat die Gemeinde Münsingen völlig überraschend die Ausnüt- zungsziffer für das Grundstück von 0,65 auf 0,5 gesenkt. Deshalb musste eine zusätzliche Abgel- tung gezahlt werden. Das hat uns, ich sage dies ganz offen, ziemlich geärgert, und wir haben ver- sucht, uns rechtlich zu wehren. Aber juristisch ist das Vorgehen der Gemeinde Münsingen nicht anfechtbar, deshalb mussten wir die Kröte schlucken. Die zusätzliche Mehrwertabgeltung haben wir aus zwei Gründen nicht auf die Käuferin abgewälzt. Erstens waren die Kaufverhandlungen abge- schlossen und wir mussten zu unseren Zusagen stehen. Zweitens, und das ist wichtig, ist der Preis, den wir mit der Käuferin ausgehandelt haben, ein sehr guter Preis. Er ist auch nach Abzug der zu- sätzlichen Abgeltung von 800 000 Franken immer noch sehr gut. Die Käuferin hätte zudem die zu- sätzliche Mehrwertabgeltung nur dann übernommen, wenn wir den Verkaufspreis entsprechend gesenkt hätten.

Ich versichere Ihnen, dass wir bei diesem Geschäft gut verhandelt haben. Wenn jemand suboptimal gehandelt hat, dann waren es nicht wir, sondern die Gemeinde Münsingen, die bei laufendem Spiel die Regeln geändert hat. Ich finde dies persönlich sehr schade, denn die Vertreter der Berner Be- völkerung, ob Kanton oder Gemeinden, sollten miteinander und nicht gegeneinander handeln. Der langen Rede kurzer Sinn: Wir können nicht «ds Füfi u ds Weggli» haben. Wenn die Käuferin die zusätzliche Mehrwertabgeltung übernehmen soll, muss der Verkaufspreis entsprechend gesenkt werden. Dann hätten wir ein Nullsummenspiel.

Als zweites verlangt die FIKO, die Ablösung der Baubeschränkung solle für den Kanton gratis sein.

Sie, meine Damen und Herren, wissen ebenso gut wie ich, dass Dienstbarkeiten im Geschäftsleben immer entgeltlich sind, wenn sie einen Wert darstellen. Der Wert liegt hier darin, dass auf dem Grundstück nach Ablösung der Dienstbarkeiten näher an die March gebaut werden kann. Es wäre also völlig unüblich, wenn wir hier eine gratis Ablösung fordern würden. Wir könnten es auch nicht gerichtlich durchsetzen, denn jedes Gericht würde die Geltlichkeit befürworten, und ob wir dann nur 40 000 Franken bezahlen müssten, das wage ich zu bezweifeln.

Als drittes verlangt die FIKO, es sei zu prüfen, ob das Land im Baurecht abgegeben werden könne statt verkauft zu werden. Wir haben das bereits geprüft. Das Geschäft dauert, wie Sie gesehen ha- ben, schon ziemlich lange. Wir kamen zum Schluss, dass ein Verkauf deutlich mehr Vorteile hat.

Für den Kanton wäre eine Vergabe im Baurecht nämlich nur dann interessant, wenn sich das Ter- rain als strategische Baureserve eignete, das heisst, wenn der Kanton irgendwann einmal selber bauen möchte. Das ist von der Lage her nicht der Fall. Das Land wäre dem Kanton ausserdem ebenso entzogen wie bei einem Verkauf, denn ein Baurecht müsste für mindestens 50 Jahre, wahr- scheinlich 60 bis 100 Jahre abgeschlossen werden. Wir könnten also über Jahrzehnte nicht darüber verfügen. Eine attraktive Alternative zum Verkauf könnten wir also mit der Vergabe im Baurecht nicht vorlegen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der FIKO abzulehnen und dem Inf- rastrukturvertrag zuzustimmen. Ich betone noch einmal: Der vereinbarte Verkaufspreis ist sehr gut.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass wir mehr herausholen können. Dass wir Ihnen das Geschäft überhaupt vorlegen mussten, hat allein mit dem Vorgehen zu tun, das die Gemeinde Münsingen gewählt hat. Es ist nicht an mir, dieses Vorgehen zu werten. Aber ich finde es schade um den Auf- wand, den wir deswegen in meiner Direktion und im Regierungsrat und jetzt auch hier im Parlament

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betreiben mussten. Deshalb bitte ich Sie, das unerfreuliche Spiel nicht noch zu verlängern und aus einem eigentlich rundum erfreulichen Gewinngeschäft nicht ein Verlierergeschäft für alle zu ma- chen.

Ich schliesse dort, wo ich angefangen habe. Es geht bei diesem Geschäft um 15,6 Mio. Franken, die wir noch dieses Jahr einnehmen können. Der Kanton kann dieses Geld sehr gut gebrauchen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den FIKO-Antrag ablehnen.

Präsident. Wir stimmen zunächst über den Rückweisungsantrag ab. Wer der Rückweisung zu- stimmt, stimmt Ja, wer dagegen ist, stimmt Nein.

Abstimmung (Antrag FIKO, Rückweisung mit Auflagen) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 43

Nein 95

Enthalten 7

Präsident. Der Rat hat den Rückweisungsantrag abgelehnt. Wir stimmen nun über die Genehmi- gung des Geschäfts ab. Wer dem Geschäft zustimmen will, stimmt Ja, wer dagegen ist, stimmt Nein.

Abstimmung (Kreditgeschäft) Der Grosse Rat beschliesst:

Genehmigt

Ja 128

Nein 15

Enthalten 3

Präsident. Der Rat hat das Kreditgeschäft genehmigt. Ich bin wiederholt darauf angesprochen wor- den, man habe abgestimmt, werde aber bei den Abwesenden aufgeführt. Wir haben es kontrolliert;

es ist immer wieder anders. Deshalb machen wir noch einmal eine Testabstimmung. Alle im Flügel links von mir stimmen Ja, alle in der Mitte stimmen Nein, und alle im Flügel rechts von mir enthalten sich der Stimme. Alle in der Reihe vor mir stimmen ebenfalls Ja. – Wir werden das Ergebnis aus- drucken, analysieren und allfällige Differenzen mit den einzelnen bereden.

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