F 3339/15
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3.
Die Sozialhilfe ist im Unterhaltsrecht besonders beim sog. Elternunterhalt herausgefordert, wenn Hilfe zur Pflege geleistet wird und Unterhaltsansprüche nach § 94 SGB XII auf den Träger der Sozialhilfe übergehen. Die Maßgaben, die zum Elternunterhalt durch die höchst- richterliche Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes fortentwickelt wurden, sind in den 2014 neu herausgegebenen Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe systematisch dargestellt. Die Hand- habung der Rechtsmaterie wird dadurch zwar erleichtert, ist aber gleichwohl komplex. Die Veranstaltung zielt auf eine Stärkung der Kompetenzen bei der Ermittlung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und bei der Beratung der Angehörigen von Leistungsberechtigten.
Schwerpunkte der Fachveranstaltung sind: Eingrenzung der unterhaltsrechtlichen Bedürftig- keit, Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit (insbes. Einkommensermitt- lung, Wohnvorteil, vorrangige Unterhaltsverpflichtungen, Schulden, eigene Altersvorsorge, geschütztes Vermögen), Rangverhältnisse und anteilige Haftung von Geschwistern, Voraus- setzungen/Einschränkungen einer rückwirkenden Inanspruchnahme.
05.10.2015, 15.00 Uhr – 09.10.2015, 13.00 Uhr
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Sozialhilfe und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe – speziell zum Elternunterhalt
Verantwortlicher Referent Gottfried Eichhoff
Anmeldung bitte bis 06.08.2015
Auskunft Veranstaltungsmanagement 030 62980-605/-606/-419
Veranstaltungsort Hotel Kaiserin Augusta Weimar
Kosten (Veranstaltungsnummer F 3339/15) Mitglieder Nichtmitglieder Veranstaltungskosten Deutscher Verein 215 e 269 e
1. Anmeldung und Zahlung an den Deutschen Verein. Anmeldeformular siehe Seite 128 Tagungsstättenkosten*, inkl. Unterkunft/Verpflegung,
Raum- und Technikkosten und gesetzl. USt. 520 e 520 e 2. Verbindliche Anmeldung und Zahlung an die Tagungsstätte. Anmeldeformular siehe Seite 120
* Sie haben die Auswahl zwischen drei Pauschalen der Tagungsstätte. Die Höhe der anderen Pauschalen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Buchung mindestens einer Tagungspauschale, die für den gesamten Zeitraum gilt und nicht geändert werden kann, ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig anzumelden, um sich die Übernachtung zu sichern.
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