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Bioabfallsammlung im Landkreis Karlsruhe - Fortentwicklung des Abfallgebührensystems

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Az.: 43.1-729.902-4407030

Sitzungsvorlage KT/11/2019

Bioabfallsammlung im Landkreis Karlsruhe - Fortentwicklung des

Abfallgebührensystems

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

12 Kreistag 24.01.2019 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt:

Das Abfallgebührensystem für Privatkunden im Landkreis Karlsruhe wird im Hinblick auf die künftig zusätzliche Bioabfallsammlung mit folgenden Festlegungen fortentwi- ckelt:

1. Das Abfallgebührensystem für die Leistungen der Müllabfuhr soll weiter grund- stücksbezogen ausgestaltet sein, so dass die Grundstückseigentümer und denen Gleichgestellte die Gebührenschuldner bleiben.

2. Die Jahresgebühr soll sich weiterhin nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorgehaltenen Hausmüllbehälter und bei Hausmüllbehältern mit 1.100 Litern zusätzlich nach dem Abfuhrturnus bemessen.

3. Die Leerungsgebühr soll weiterhin nach dem Volumen der Hausmüllbehälter und der Anzahl der erfolgten und registrierten Leerungen bemessen werden.

4. Die Zusatzgebühr für die künftig freiwillige Biotonne soll nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorgehaltenen Bioabfallbehälter und bei Bioabfallbehältern mit 660 Litern zusätzlich nach dem Abfuhrturnus bemessen werden.

5. Für die Nutzung des künftig zusätzlichen Bringsystems für Biogut auf den Grünab- fallsammelplätzen soll keine Zusatzgebühr vorgesehen werden, sondern die Kosten für diese Leistung sollen mit den Jahresgebühren gedeckt werden.

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I.Sachverhalt

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 19.07.2018 der Einführung einer weitergehenden Sammlung von Bioabfällen im Landkreis Karlsruhe mit einem Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammel- plätzen zugestimmt. Damit soll der noch relativ hohe Anteil an Bioabfällen (Biogut) be- vorzugt erfasst werden, der sich heute noch im Restabfall befindet. Außerdem werden in den nächsten Jahren die Entsorgungskosten für Restabfälle ansteigen und die Ge- bührenüberschüsse verbraucht sein, mit denen heute die steigenden Kosten ausgegli- chen werden. Deshalb sprechen auch wirtschaftliche Gründe für eine intensivere ge- trennte Sammlung der Bioabfälle.

Eine zusätzliche Sammlung von Bioabfällen erfordert ein „passendes“ Abfallgebühren- system. Der Kreistag hat daher die Verwaltung am 19.07.2018 beauftragt, die Auswir- kungen des Kombisystems und der künftig höheren Kosten auf die Abfallgebühren und das Gebührensystem zu untersuchen und einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung des Abfallgebührensystems vorzulegen. Die Landkreisverwaltung hat die ECONUM Unternehmensberatung GmbH mit der Betrachtung mehrerer Gebührenmodelle beauf- tragt.

Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Klausurtagung des Kreistags am 27.09.2018 vorgestellt und diskutiert. Der Betriebsausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 20.12.2018 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung emp- fohlen.

1. Ausgangssituation im Landkreis Karlsruhe

Das heutige Abfallgebührensystem des Landkreises für die Leistungen der Müllabfuhr ist weitgehend grundstücksbezogen ausgestaltet, so dass die Grundstückseigentümer und die ihnen Gleichgestellten die Abfallgebühren schulden. Vorteile sind eine wirt- schaftlichere Abwicklung der Gebührenabrechnung durch geringere Fallzahlen und Än- derungen und weniger Forderungsausfälle. Die Gebühr begründet damit nicht nur eine persönliche Haftung des Schuldners, sondern liegt auch als öffentliche Last auf dem Grundstück. Die Gebühren für Privatkunden setzen sich aus einer Jahresgebühr, Leis- tungsgebühren und Zusatzgebühren zusammen.

Die Jahresgebühr berechnet sich nach der Anzahl und Größe der Hausmüllbehälter auf einem Grundstück. In der Jahresgebühr sind nicht nur die Kosten für die Restabfall- sammlung, sondern viele weitere Leistungen, wie die Wertstofftonne, die Sperrmüllab- fuhr, die Schadstoffsammlung und die Nutzung der Wertstoffhöfe und Grünabfallsam- melplätze enthalten. Die Leistungsgebühr knüpft an die in Anspruch genommenen Lee- rungen des Hausmüllbehälters an. Pro Jahr werden mindestens vier Leerungen be- rechnet. Durch die freie Wahl der Anzahl und Größe der Hausmüllbehälter und die je- weils in Anspruch genommenen Leerungen kann der Nutzer durch sein individuelles Verhalten die Höhe seiner Abfallgebühren selbst beeinflussen. Dadurch entsteht ein

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finanzieller Anreiz die übrigen Abfälle und Wertstoffe vom Restabfall getrennt zu sam- meln und die dafür angebotenen gebührenfreien Wege zu nutzen. Dies trägt dazu bei, dass seit vielen Jahren die im Landkreis pro Einwohner getrennt gesammelte Wert- stoffmenge über und die entsorgte Hausmüllmenge unter dem Landesdurchschnitt lie- gen.

Neben den Jahres- und Leistungsgebühren sieht das bestehende Gebührensystem verschiedene Zusatzgebühren vor. Hierunter fallen Behältertauschgebühren, Gebühren für Sonderabfuhren (z.B. Sperrmüllabfuhr ab dem zweiten Abruf) und für kurzfristigere Serviceabfuhren. Sie machen aber nur einen geringen Teil des Gebührenaufkommens aus.

Mit der Einführung eines Kombisystems für die Sammlung von Biogut stellt sich die Frage, wie dieses ergänzende Angebot in das bestehende Gebührensystem integriert werden kann und ob daneben weitere Veränderungen im Abfallgebührensystem vorge- nommen werden müssen, um den abnehmenden Gebührenüberschüssen und den steigenden Kosten Rechnung zu tragen. Bei der Fortentwicklung des Gebührensys- tems sind neben der Frage der Ausgestaltung der Gebühren für das Biogut im wesent- lichen folgende Herausforderungen zu bearbeiten:

- Kostensteigerung im Bereich der Privatkunden in Höhe von rund 6,4 Mio. Euro, - erwartete Reduzierung des Restabfallbehältervolumens als Bezugsgröße der Behäl-

tergebühren um ca. 17 Prozent,

- Gebührenverschiebungen innerhalb unterschiedlicher Nutzergruppen,

- Anreize für getrennte und sortenreine Sammlung von Bioabfällen und Wertstoffen.

In den nächsten Jahren ist mit folgenden Kostensteigerungen zu rechnen:

Entfall der Gebührenüberschüsse ca. 2,400 Mio. EUR überwiegend ab 2020 Einführung ergänzende Bioguterfassung ca. 2,065 Mio. EUR ab voraussichtlich 2021 Erhöhung thermische Abfallbehandlung ca. 0,300 Mio. EUR ab 2020

Erhöhung Rest-/Sperrmülleinsammlung ca. 0,600 Mio. EUR ab 2019 Erhöhung Kosten für die Wertstoffhöfe ca. 0,350 Mio. EUR ab 2019 Allgemeine Kostensteigerungen

(vertragliche Preisanpassungsklauseln) ca. 0,400 Mio. EUR sukzessive ab 2019 Übrige Effekte

(u.a. erhöhter Anteil Zentrale Kosten) ca. 0,285 Mio. EUR ab voraussichtlich 2021 Summe Kostensteigerungen ca. 6,400 Mio. EUR

Die genaue Kostenentwicklung steht jedoch erst dann fest, wenn die Ergebnisse der Ausschreibungen für die thermische Restabfallbehandlung und für die Biogutsammlung und Verwertung voraussichtlich bis zum Sommer 2019 vorliegen werden. Eine genaue Gebührenprognose ist deshalb momentan noch schwierig.

Zum jetzigen Zeitpunkt müssen folgende Festlegungen durch eine zeitnahe Entschei- dung in den zuständigen Kreisgremien getroffen werden:

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a) Was ist die künftige Bezugsgröße für die Jahresgebühren?

b) Wie wird die Gebühr für die freiwillige Biotonne ausgestaltet?

c) Wird das Biogut-Bringsystem mit einer Gebühr versehen?

Dies ist zwingend notwendig, da die Klärung eine wesentliche Grundlage für die weite- ren Vorbereitungen zur Einführung des Kombisystems, insbesondere für die anstehen- den Ausschreibungen für die erforderlichen Einsammel- und Verwertungsleistungen darstellt.

2. Ziele eines künftigen Abfallgebührensystems

Das „passende“ Gebührensystem für einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger muss individuell aus verschiedenen Zielen entwickelt und anhand der sich daraus er- gebenden Beurteilungskriterien bewertet werden. Für die Fortentwicklung des Gebüh- rensystems im Landkreis Karlsruhe wurden folgende vier Oberziele mit den jeweils ab- geleiteten Einzelzielen formuliert:

- Generelle abfallpolitische Ziele:

- Anreiz zur Vermeidung und Trennung von Abfällen - Sicherstellung der Qualität der getrennt erfassten Abfälle - Stärkung der Eigenverantwortung / Verursachungsprinzip - Rechtssicherheit:

- Gleichbehandlungsgebot - Äquivalenzprinzip

- Wirtschaftlichkeit des Abfallgebührensystems:

- Wirtschaftlichkeit (Einmalkosten, laufende Kosten) - Einnahmesicherung

- Vermeidung betriebswirtschaftlicher Deckungsrisiken - Praktikabilität und Akzeptanz:

- Verständlichkeit und Satzungsvollzug (einfach zu verstehen für Kunden, einfacher Satzungsvollzug, wenig Missbrauchsmöglichkeiten)

- Auswirkung auf unterschiedliche Nutzergruppen (Änderung im Vergleich zum derzeitigen Abfallgebührensystem).

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3. Qualitativer Vergleich verschiedener Abfallgebührensysteme

In einem weiteren Schritt wurden die in Baden-Württemberg gängigen Modelle für Jah- res- und Leistungs-/Zusatzgebühren anhand der aus den Zielen entwickelten Beurtei- lungskriterien verglichen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden zunächst mögliche Alternativen zur Ausgestaltung der Jahresgebühr und im zweiten Schritt mögliche Al- ternativen bei den Leistungs-/Zusatzgebühren betrachtet.

In der folgenden Übersicht wurde die vorgenommene qualitative Beurteilung der unter- schiedlichen Modelle im Bereich der Jahresgebühr zusammenfassend dargestellt:

Beurteilungsskala:

sehr schlecht -- eher schlecht - neutral 0 eher gut + sehr gut ++

Der Vergleich zeigt, dass sich die Ziele mit der heutigen Bemessung der Jahresgebüh- ren nach der Anzahl und Größe der Hausmüllbehälter auf einem Grundstück am besten erreichen lassen. Die Stärken dieses bewährten Modells liegen vor allem in den damit möglichen finanziellen Anreizen, der Wirtschaftlichkeit und der guten Akzeptanz.

Bei den Überlegungen zur Fortentwicklung des Gebührensystems wurde davon ausge- gangen, dass die bisherigen Leistungsgebühren für Hausmüll, die nach der Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen der Hausmüllbehälter abgerechnet werden, bei- behalten werden. Diese Leistungsgebühren haben sich nicht nur bewährt, sondern die elektronische Identifikation der Entleerungen ist auch Gegenstand der vom Landkreis neu beauftragten Einsammelleistungen, die ab 01.01.2019 bis mindestens 31.12.2026 vergeben wurden. Es macht deshalb wenig Sinn, die Leistungsgebühren zu verändern.

Dies gilt auch für die bisherigen Pflichtleerungen, mit denen aus hygienischen Gründen mindestens eine Leerung des Hausmüllbehälters im Quartal erreicht werden soll.

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Die Überlegungen zur Fortentwicklung des Gebührensystems im Bereich der Leis- tungs-/Zusatzgebühren konzentriert sich deshalb auf die Frage, wie die Zusatzgebüh- ren für die freiwillige Biotonne ausgestaltet werden und ob für das Bringsystem für Biogut eine Leistungsgebühr eingeführt werden soll.

In der folgenden Übersicht wurde die vorgenommene qualitative Beurteilung der unter- schiedlichen Modelle im Bereich der Leistungs-/Zusatzgebühren für die Bioabfallsamm- lung zusammenfassend dargestellt:

Beurteilungsskala:

sehr schlecht -- eher schlecht - neutral 0 eher gut + sehr gut ++

Der Vergleich zeigt, dass sich die Ziele mit einer zusätzlichen Behältergebühr für die freiwillige Biotonne am besten erreichen lassen. Die Stärken dieses Modells liegen vor allem in der Wirtschaftlichkeit und einfachen Verständlichkeit.

4. Zwischenergebnis

Das bestehende Abfallgebührensystem im Landkreis Karlsruhe für Privatkunden hat sich in vielerlei Hinsicht bewährt und ist dabei auch seiner Funktion als wesentliches abfallpolitisches Instrument gerecht geworden, durch Anreize ein bestimmtes Nutzer- verhalten zu fördern und damit die Abfallströme in gewisser Weise zu beeinflussen.

Auf der Grundlage der Beurteilung der verschiedenen Varianten durch die ECONUM Unternehmensberatung GmbH wird empfohlen, das Abfallgebührensystem nur dort fortzuentwickeln, wo sich durch die ergänzende Erfassung von Biogut notwendiger- weise Veränderungen ergeben.

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Es wird vorgeschlagen, dass der Gebührenschuldner unverändert der jeweilige Grund- stückseigentümer bleibt. Dies bedeutet im Vergleich zu einem haushaltsbezogenen Gebührensystem eine deutlich geringere Anzahl an Veranlagungsfällen, weniger Ände- rungsveranlagungen und tendenziell auch solventere Gebührenzahler mit einem gerin- geren Risiko für Gebührenausfälle.

Für die Jahresgebühren hat die qualitative Beurteilung verschiedener Alternativen ge- zeigt, dass die bisherige Ausgestaltung, bei der die Höhe der Jahresgebühr von der Anzahl und Größe der Hausmüllbehälter und bei Vierradbehältern zusätzlich von Ab- fuhrturnus abhängt, für den Landkreis Karlsruhe weiter empfehlenswert ist. Durch die freie Wahl der Anzahl und Größe der Hausmüllbehälter können die Nutzer bei diesem Modell ihre Jahresgebühren in einem bestimmten Umfang selbst beeinflussen. Die be- trachteten Alternativen, die einen Bezug zur Anzahl der Wohneinheiten oder zur Anzahl der gemeldeten Personen auf dem jeweiligen Grundstück vorsehen, sind von den Nut- zern dagegen kaum zu beeinflussen und bedeuten einen deutlichen Mehraufwand für die Gebührenveranlagung. Eine grundsätzliche Änderung des Gebührenmaßstabs bei den Jahresgebühren hätte zudem erhebliche Gebührenverschiebungen zwischen den Nutzergruppen zur Folge.

Die Leistungsgebühren für die Hausmüllentsorgung, die sich nach den in Anspruch ge- nommenen Entleerungen der jeweiligen Hausmüllbehälter bemessen, haben sich im Landkreis Karlsruhe ebenfalls sehr bewährt, weshalb auch hier eine Beibehaltung emp- fohlen wird.

Für die freiwillige Biotonne führt die qualitative Beurteilung verschiedener Gestaltungs- alternativen zu der klaren Empfehlung, die Zusatzgebühr als rein volumenabhängige Behältergebühr auszugestalten. Die Zusatzgebühr bemisst sich dann nach der Anzahl und Größe der genutzten Biotonnen. Die Gebühr für diese Serviceleistung wird damit verursachergerecht berechnet, ohne dass ein Anreiz entsteht die Biotonnen nur selten leeren zu lassen und dadurch hygienische Probleme in Kauf zu nehmen. Neben der einfacheren Gebührenveranlagung, passt eine Behältergebühr für die Biotonne außer- dem gut in das bisherige Abrechnungssystem des Landkreises mit einer auf den Hausmüllbehälter bezogenen Jahresgebühr.

Durch die freiwillige Biotonne kommt dem Bringsystem für Biogut an den bestehenden Grünabfallsammelplätzen eine wichtige Bedeutung für alle Nutzer zu. Erfahrungsge- mäß können nicht alle Bioabfälle im eigenen Garten verwertet werden und auch Nutzer der freiwilligen Biotonne können das Bringsystem bei einem zeitweisen Mehranfall von Bioabfällen in Anspruch nehmen. Deshalb wird empfohlen, für das Biogut-Bringsystem keine Zusatzgebühr vorzusehen. Das für die Nutzer ohnehin aufwändigere Bringsystem würde bei einer zusätzlichen Gebühr weniger akzeptiert und der Verkauf von Biosäcken und die Überwachung an den Sammelstellen wären sehr aufwändig.

5. Gebührenprognose im Bereich Privatkunden

Ausgehend von diesen Empfehlungen wurden im Rahmen einer groben Gebühren- prognose die Gebührensätze für ein künftiges Gebührensystem abgeschätzt, auf das Nutzerverhalten von zwei definierten Nutzergruppen (1-Personen Grundstück und 4-

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Personen Grundstück) angewandt und mit den bestehenden Gebührensätzen der Ab- fallwirtschaftssatzung für das Jahr 2018 verglichen.

Die Prognose zeigt, dass sich die Abfallgebühren durch die künftig wegfallenden Ge- bührenüberschüsse und die ohnehin steigenden Kosten für die Privatkunden erhöhen werden, unabhängig von einer zusätzlichen Bioabfallsammlung. Dabei muss berück- sichtigt werden, dass die Abfallgebühren im Landkreis Karlsruhe in den vergangenen 10 Jahren trotz der allgemeinen Preissteigerung nahezu stabil geblieben sind.

Im Hinblick auf die steigenden Gebührensätze ist ein Gebührenmodell empfehlenswert, bei dem die Nutzer durch eine sorgfältige getrennte Sammlung von verwertbaren Abfäl- len auch Gebühren sparen können. Die Prognose zeigt für die betrachteten Musterfälle, dass dies bei der vorgeschlagenen Fortentwicklung des Gebührensystems möglich wä- re und dass es sich künftig auszahlt, wenn die Nutzer nicht nur ihre Wertstoffe, sondern auch ihre heute noch im Hausmüll enthaltenen Bioabfälle sorgfältig trennen und Restabfälle einsparen. Sie können dadurch nicht nur Gebühren für die Leerungen des Restabfallbehälters einsparen, sondern durch die passende Wahl von Anzahl und Grö- ße der Restabfallbehälter und durch Behältergemeinschaften mit benachbarten Grund- stücken die Höhe der Jahresgebühr in einem bestimmten Umfang selbst beeinflussen.

Bei dem vorgeschlagenen Modell wird es durch eine engagierte Mülltrennung und durch Behältergemeinschaften vielleicht sogar möglich sein, den zu erwartenden Ge- bührenanstieg weitgehend auszugleichen oder sich mit den eingesparten Gebühren eine zusätzliche Biotonne zuzulegen.

Sofern der zusätzliche Service einer Biotonne genutzt wird, werden die Gebühren durch den dafür vorgeschlagenen Behältertarif individuell berechnet. Nach der Progno- se ist für die Biotonne eine attraktive Gebühr zu erwarten, bei der nach Erfahrungen in anderen Landkreisen davon auszugehen ist, dass dieses Angebot auch rege genutzt wird.

6. Empfehlungen

Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen empfiehlt die Landkreisverwaltung, folgende Festlegungen zu treffen:

- Das Abfallgebührensystem für die Leistungen der Müllabfuhr soll weiter grund- stücksbezogen ausgestaltet sein, so dass die Grundstückseigentümer und die ihnen Gleichgestellten die Gebührenschuldner bleiben.

- Die Jahresgebühr soll sich weiterhin nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorgehaltenen Hausmüllbehälter und bei Hausmüllbehältern mit 1.100 Litern zusätzlich nach dem Abfuhrturnus bemessen.

- Die Leerungsgebühr soll weiterhin nach dem Volumen der Hausmüllbehälter und der Anzahl der erfolgten und registrierten Leerungen bemessen werden.

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- Die Zusatzgebühr für die künftig freiwillige Biotonne soll nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorgehaltenen Bioabfallbehälter und bei Bioabfallbehältern mit 660 Litern zusätzlich nach dem Abfuhrturnus bemessen werden.

- Für die Nutzung des künftig zusätzlichen Bringsystems für Biogut auf den Grünab- fallsammelplätzen soll keine Zusatzgebühr vorgesehen werden, sondern die Kosten für diese Leistung sollen mit den Jahresgebühren gedeckt werden.

Diese Empfehlungen zielen darauf ab, im Landkreis Karlsruhe bewährte Elemente des Abfallgebührensystems beizubehalten und die künftige gesonderte Erfassung von Biogut möglichst attraktiv im Gebührensystem zu verankern, um nennenswerte Biogutmengen mit guter Qualität aus dem Restabfall heraus zu bekommen. Es handelt sich insoweit um eine moderate Fortentwicklung des derzeitigen Abfallgebührensys- tems im Landkreis Karlsruhe. Durch eine weiterhin differenzierte Gebührenerhebung mit Jahres-, Leistungs- und Zusatzgebühren soll das Gebührensystem im Landkreis Karlsruhe einerseits grundsätzliche Anreize zur Vermeidung und Trennung von Abfäl- len schaffen und andererseits dem Verursacherprinzip Rechnung tragen.

Durch die vorgeschlagene Fortentwicklung des Abfallgebührensystems ergeben sich positive Auswirkungen für die Gebührenzahler. Durch eine noch stärkere getrennte Sammlung der Bioabfälle spart man künftig auch Gebühren. Dadurch können die Nut- zer den, nach 10 Jahren nahezu stabilen Abfallgebühren, zu erwartenden stärkere Ge- bührenanstieg zumindest teilweise ausgleichen.

Die Prognose lässt erwarten, dass der Landkreis künftig eine wirtschaftlich attraktive Biotonne anbieten kann, mit der die Bioabfälle einfach getrennt gesammelt und am Grundstück komfortabel abgeholt werden. Die Gebühren werden im Bereich von ande- ren Landkreisen liegen, in denen die Biotonne gut genutzt wird, weil sich die Nutzer manchen Gang zum Grünabfallsammelplatz sparen können.

7. Weiteres Vorgehen

Sofern der Kreistag den empfohlenen Festlegungen zur Fortentwicklung des Abfallge- bührensystems zustimmt, können die weiteren Umsetzungsschritte und die Ausschrei- bungen für die Sammlung und Verwertung der Bioabfälle so vorbereitet werden, dass belastbare Kostenangaben bis Mitte 2019 vorliegen werden.

Die weitere Ausgestaltung der Abfallgebühren ist erst im Zuge der Abfallgebührenkal- kulation möglich, wenn die genauen Kosten feststehen und damit verlässliche Planun- gen möglich sind. Dann kann entschieden werden,

- wie das Verhältnis von Jahres- und entleerungsabhängigen Leistungsgebühren ausgestaltet wird („Lenkung“), um die Anreize zur Vermeidung und Trennung von Abfällen weiter zu stärken,

- ob die Inanspruchnahme einer Sperrmüllabfuhr pro Haushalt künftig nicht mehr pauschal in der Jahresgebühr enthalten sein soll, sondern dafür auf die Verursacher bezogen, generell eine abrufabhängige Zusatzgebühr erhoben wird,

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- ob der volumenabhängige Behältertarif für die Biotonne degressiv oder linear aus- gestaltet werden soll,

- wie das Verhältnis zwischen der behälterbezogenen Jahresgebühr (Restabfallbehäl- ter) und der Behältergebühr für die freiwillige Biotonne (Zusatzgebühr) gestaltet werden kann, dass auch insoweit eine Anreizwirkung zur getrennten Erfassung von Biogut besteht und die Qualität der getrennt erfassten Bioabfälle unterstützt wird.

Diese Festlegungen werden sinnvollerweise im Rahmen der Beratung über die Gebüh- renkalkulation zu treffen sein, wenn sämtliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt kann auch festgelegt werden, ob es sinnvoll ist die Gebührenkalkula- tionen für 2020 und 2021 bereits im Jahr 2019 zu erstellen und zu beschließen, damit die künftigen Gebührensätze bei der Bedarfsabfrage zur Nutzung der freiwilligen Bio- tonne bei den Kunden verwendet werden können.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Mit der vorgeschlagenen moderaten Fortentwicklung des heutigen Abfallgebührensys- tems des Landkreises Karlsruhe wird es möglich, dass die künftig auf rund 34 Mio. Euro steigenden Kosten für die Abfallentsorgung der Privatkunden vollständig durch Gebüh- reneinnahmen gedeckt werden. Die steigenden Restabfallgebühren können von den Nutzern durch eine bessere getrennte Sammlung der noch im Restabfall enthaltenen Bioabfälle begrenzt werden.

Durch die moderate Fortentwicklung des Abfallgebührensystems ergeben sich aus heu- tiger Sicht keine weiteren personellen Auswirkungen.

III. Zuständigkeit

Der Kreistag legt nach § 5 Nr. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Abfallwirt- schaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ die Grundsätze der Abfallwirtschaft fest, be- schließt die Abfallwirtschaftssatzung und legt die Abfallgebühren fest. Er entscheidet damit über die künftige Ausgestaltung des Abfallgebührensystems.

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