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(1)

Fortentwicklung des Fortentwicklung des

Anlagensicherheitsrechts Anlagensicherheitsrechts

Gerhard Schuler

Engineering & Maintenance

(2)

Gesamtgebäude zur

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung

Technisches Regelwerk

TRB

TRR TRD TRA TRbF

EN

Berufsgenossen- schaftliche

Regelungen Arbeitsmittelbe-

nutzungsverordnung Verordnungen

nach § 11 GSG

Mindestanforderungen aus EG - Recht

(3)

3

Neuer Ansatz

 Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen in einer Verordnung zusammengefasst

 Maßnahmen auf Basis Gefährdungsbeurteilung / sicherheitstechnischer Bewertung

 Gefährdungsorientiertes Technisches Regelwerk

Schlankes staatliches Regelwerk

Untersetzte Handlungshilfen

(4)

Gefährdungsbeurteilung /

Sicherheitstechnische Bewertung

Dokumentation Wirksamkeit überprüfen Maßnahmen umsetzen Maßnahmen festlegen

Gefährdungen bewerten

Gefährdungen ermitteln

Informationen beschaffen

Mechanische Gefährdungen

Gefährdungen durch Absturz

von Personen, Lasten oder Materialien

Elektrische Gefährdungen

Gefährdungen durch Dampf und Druck

Thermische Gefährdungen

Gefährdungen durch physikalische

Einwirkungen, z. B. Lärm, Erschütterung

Arbeitsmittel

Überwachungs- bedürftige

Anlagen

(5)

Beispiel Dampf und Druck

Druckwellen

wegfliegende Teile schlagende Leitungen ...

Ersticken Verbrennen

Vergiften Erfrieren Verätzen

5

(6)

Beispiel Dampf und Druck

Abweichungen vom bestimmungsgemäßen

Betrieb

Austritt von Medien aufgrund unsachgemäßer

Handhabung Schädigung an der

drucktragenden Wandung

(7)

Konzept TRBS-Regelwerk Dampf und Druck

Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck

„Dachregel“ Druck

Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern Schädigung der drucktragenden Wandung

Gefährdungen durch Dampf und Druck bei Freisetzung von Medien

7

(8)

TRBS 2141

Ableitung von Maßnahmen

Zu berücksichtigen:

• bestimmungsgemäße Betriebsweise

• Füll-, Entleer-, An- und Abfahrvorgänge

• Nicht auszuschließende Abweichungen, z. B.

- Ausfall von Kühlmittel - Verstopfung von Leitungen - Vorhersehbare Fehlbedienung - äußere Einflüsse

Zu berücksichtigen:

• bestimmungsgemäße Betriebsweise

• Füll-, Entleer-, An- und Abfahrvorgänge

• Nicht auszuschließende Abweichungen, z. B.

- Ausfall von Kühlmittel - Verstopfung von Leitungen - Vorhersehbare Fehlbedienung - äußere Einflüsse

 Bereitstellung

 Montage und Installation

 Bereitstellung

 Montage und Installation  BenutzungBenutzung

Zu berücksichtigen:

• Von Hersteller festgelegte Bedingungen

• Mögliche Schädigungen drucktragender Wandungen

• Einflüsse auf die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen

• Änderungen, z. B.

- Umbauten - Betriebsweise Zu berücksichtigen:

• Von Hersteller festgelegte Bedingungen

• Mögliche Schädigungen drucktragender Wandungen

• Einflüsse auf die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen

• Änderungen, z. B.

- Umbauten - Betriebsweise

• Auslegungsparameter

z. B. Druck, Temperatur, Werkstoff, Lastwechsel

• Ausrüstung

z. B. Druck-, Temperaturabsicherung

• Prüfungen

• Auslegungsparameter

z. B. Druck, Temperatur, Werkstoff, Lastwechsel

• Ausrüstung

z. B. Druck-, Temperaturabsicherung

• Prüfungen

• Prüfung

- Feststellung möglicher Schädigungen

- Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen

• Bewertung von Schädigungen

• Wartung, ggf. Instandsetzung

• Management of Change

• Prüfung

- Feststellung möglicher Schädigungen

- Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen

• Bewertung von Schädigungen

• Wartung, ggf. Instandsetzung

• Management of Change

(9)

Bekannte Einflüsse

Berücksichtigung bei der Auslegung

Modelle zum Zeitverlauf

Einflüsse auf die Nutzungsdauer

- Schädigung der drucktragenden Wandungen -

Versprö

dung

Anla

ssverspr.

Nitrie

rung

H2-Verspr.

Zeitstand- beanspruchung

Metall. Werkstoffe

Zyklische Beansp

ruchung Gleich-

förmiger Abtrag

Korrosion

Erosion Nich

t ber

ücksich tigte

chemische Bea

nsp

ruchung Qualitäts-

mängel bei Konstruktion und Fertigung

Nicht berück- sichtigte me

chan./

therm. Bean- spruchung

Keine Berücksichtigung bei der Auslegung

Zeitverlauf unbekannt

Nicht vorab bekannte Einflüsse

Nicht erwartete Schädigung

Erwartete Schädigung

Polymere Werk- stoffe

(10)

Neuordnung Prüfwesen bei

überwachungsbedürftigen Anlagen

Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)

 Organisationanerkennung durch die ZLS anstelle personenbezogener Sachverständigenernennung auf Basis Landesverordnungen

 Entfall TÜV-Monopole

 Drittprüfstellen

 Prüfstellen von Unternehmen

Erfahrungsaustausch der zugelassenen Überwachungsstellen (EK ZÜS)

 Teilnehmer EK ZÜS: Leiter der ZÜSèn, ZLS; DAKKS, Vertreter Bund und Länder

 Erfahrungsaustauschkreise Druck, EX, Aufzüge

 Interne Beschlüsse

 Externe Beschlüsse

(11)

INTERN

11

Ansätze für die Weiterentwicklung der BetrSichV

Rechtssystematische Aspekte

Erfahrungen aus der Anwendung z.B.

 Verständlichkeits - Interpretationsprobleme

 Einengende Rahmenbedingungen

Grundsätzliche Überlegungen z.B.

 Struktur und Aufbau

 Umfang Drittprüfungen?

Forschungsvorhaben BMAS

Forschungsvorhaben TÜVèn

 Ganzheitliche Betrachtung einschließlich Instandhaltungsmaßnahmen

(12)

Bearbeitungszuständigkeiten

Projektgruppe „Besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel“

 Vorschläge für Arbeitsmittel mit besonderen Prüfverpflichtungen

UA 3: Schutzmaßnahmen im Bereich Anlagen- und Prozesstechnik, insbes. bei Druck- und Explosionsgefährdungen sowie bei Aufzügen

 Vorschläge für Prüfanhänge für die bisherigen überwachungsbedürftigen Anlagen

 Rahmenbedingungen:

 A: Fortschreibung des bisherigen Konzeptes als Basis

 B. Vorschläge für Weiterentwicklung machen

(13)

13

Kernelemente Vorschläge UA3:

Prüfungen im Ex-Schutz

Prüfung der Gesamtheit der explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel einschließlich der Verbindungselemente und der Gebäudeteile (Ex- Anlage) vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend durch eine befähigte Person mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes

 Feststellung der vollständigen Explosionssicherheit der Ex-Anlage vor Inbetriebnahme

 Wiederkehrende Prüfung alle 6 Jahre als Ordnungsprüfung und Prüfung der Wirksamkeit festgelegter Maßnahmen um die Explosionssicherheit dauerhaft sicherzustellen

Fortschreibung der bisherigen Prüfungen und Prüfzuständigkeiten für

Geräte als Bestandteile von EX-Anlagen sowie für Lageranlagen, ortsfeste

Füllstellen, Tankstellen, Füllanlagen und Flugfeldbetankungsanlagen

(14)

Kernelemente Vorschläge UA3:

Prüfung von Aufzügen

Fortführung der bisherigen Prüfungen und Prüfzuständigkeiten

Ergänzungsvorschläge

 Wiederkehrende ZÜS-Prüfung bei betretbaren Güteraufzügen

 Meldung einer Aufzugsanlage bei Inbetriebnahme zusammen mit der ermittelten Prüffrist an eine ZÜS

 Ab dem 10. Betriebsjahr Verkürzung der Prüffrist bei mangelhaften Aufzugsanlagen

 Einführung einer Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Haupt bzw Zwischenprüfung

 Anforderung an eine qualifizierte Aufzugswartung herausstellen

(15)

15

Kernelemente Vorschläge UA3:

Prüfung von Druckanlagen

Fortführung der bisherigen Prüfungen und Prüfzuständigkeiten

Klarstellung zur Thematik Anlagenprüfung und Prüfung der Anlagenteile

Tabellarische Zusammenfassung von Prüfzuständigkeit, Prüfart und max Prüffristen für Druckbehälter, Dampfkessel und Rohrleitungen

Zusammenfassung aller „Sondertatbestände“ in einem Abschnitt

Schaffung notwendiger Flexibilitäten für Anlagenprüfungen

 „bei äußeren und inneren Prüfungen können Besichtigungen durch andere geeignete gleichwertige Verfahren und die statischen Druckproben durch

gleichwertige zerstörungsfreie Verfahren ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber für die Anlage oder die betroffenen Anlagenteile ein Prüfkonzept vorlegt, für das die ZÜS bestätigt, dass damit eine sicherheitstechnisch gleichwertige Aussage erreicht wird“

Behördenzustimmung bei Prüffristverlängerung noch in Diskussion

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Beachtung der Schnittstellen zum BimSchG

sinnvoller Umgang mit den Interdependenzen zwischen Gefahrstoffrecht und Anlagensicherheitsthemen

Zusammenspiel zwischen Beschaffenheitsrichtlinien und Betriebsvorschriften z.B.

 CE-Kennzeichnung vs Prüfung vor Inbetriebnahme bei Druckanlagen

 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen

Sonstige Themen bei der Fortentwicklung des

Anlagensicherheitsrechtes

(17)

Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen

17

fördern CE fördern CE

abscheiden CE abscheiden CE

konfektionieren CE

z. B. verkettete Maschinenanlage

konfektionieren CE

z. B. verkettete Maschinenanlage

rühren CE

rühren CE

zerkleinern CE zerkleinern CE

mischen CE mischen CE

verdichten CE verdichten CE

Definierte Schnittstellen

Einzelmaschinen

Verkettete Maschinen

Gesamte verfahrenstechnische Anlage

keine Maschine im Sinne der MaschRi

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