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Dienstbeschreibung für Schulpastoren ohne kirchlichen Anteil

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Academic year: 2022

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Dienstbeschreibung

für Schulpastorinnen und Schulpastoren ohne kirchlichen Anteil

Mit dem Schulpastor / der Schulpastorin ……….wird folgende Dienstbeschreibung vereinbart:

I.

Die Schulpastorin / der Schulpastor erteilt am / an ... (Name und Ort der Schule) im Ev.-luth. Kirchenkreis ...evangelischen Religionsunterricht im Umfang von …….. Wochenstunden. Der Unterricht und die Vorbereitung hierfür haben Vorrang vor den anderen Dienstgeschäften.

II.

1. Die Schulpastorin / der Schulpastor steht als Seelsorgerin /Seelsorger den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern an der betreffenden Schule zur Verfügung.

2. Die Schulpastorin / der Schulpastor hält an der Schule Gottesdienste und Andachten.

3. Die Schulpastorin / der Schulpastor fördert im Einvernehmen mit der Superintendentin / dem Superintendenten die Verbindung zwischen Kirche und Schule im Kirchenkreis.

4. Spezifische Aufgaben im Kirchenkreis:

4.1 Regelmäßige Übernahme von Gottesdiensten (ca. alle 4 Wochen) ... . 4.2 Als weitere Aufgabe im Bereich von Kirche und Schule oder schulnaher

Jugendarbeit ...

...

4.3 In den Schulferien, sofern nicht durch Urlaub oder schulische Veranstaltungen (wie z. B. SCHILF) blockiert, auch Urlaubsvertretungen.

III.

1. Die Schulpastorin / der Schulpastor berichtet in der Regel dem Kirchenkreisvorstand jährlich einmal über die Tätigkeit im abgelaufenen Schuljahr.

2. Die Schulpastorin / der Schulpastor besucht regelmäßig die Pfarrkonferenzen und nimmt am Pfarrkonvent (sofern schulische Belange dem nicht entgegenstehen) teil.

(2)

- 2 -

3. Die Schulpastorin / der Schulpastor hält Kontakt zur Superintendentin / zum Superintendenten. Die Superintendentin / der Superintendent führt mit der Schulpastorin / dem Schulpastor ein Jahresgespräch.

4. Die Schulpastorin / der Schulpastor nimmt regelmäßig an den Regionaltreffen der Schulpastorinnen und Schulpastoren sowie an der Schulpastorenkonferenz in Loccum teil.

IV.

1. Der nach § 53 des Pfarrdienstgesetzes der EKD in Verbindung mit den Urlaubsbestimmungen zustehende Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen und bei der Superintendentin / dem Superintendenten zu beantragen.

2. Die Schulpastorin / der Schulpastor kann zu besonderen Diensten durch die Superintendentin / den Superintendenten herangezogen werden.

__________________________ ______________________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift Superintendentin/Superintendent)

__________________________ _____________________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift Schulpastorin / Schulpastor)

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