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TOP 47 - Muss die Polizei während einer Demo Videokameras abdecken?

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In der Senatssitzung am 9. Juni 2020 beschlossene Fassung

Der Senator für Inneres 08.06.2020

L-5

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 09.06.2020

„Muss die Polizei während einer Demo Videokameras abdecken?“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Hält der Senat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nord- rhein-Westfalen vom 13. März 2020 für übertragbar auf Bremen, wonach die Polizei für die Dauer einer Versammlung alle fest installierten Videokameras am Versammlungs- ort abdecken müsse, weil das bloße Abschalten die möglicherweise einschüchternde und abschreckende Wirkung der Kameras nicht beseitige?

2. Wird seitens der Polizei in Bremen und Bremerhaven die Entscheidung des OVG NRW bereits umgesetzt?

3. Welcher Aufwand muss bzw. müsste betrieben werden, um bei einer Demonstration an den üblichen Plätzen und Routen in Bremen und Bremerhaven für eine Abdeckung der installierten Videokameras zu sorgen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage werden dem Senat folgende Antworten vorgeschlagen:

1. Hält der Senat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nord- rhein-Westfalen vom 13. März 2020 für übertragbar auf Bremen, wonach die Polizei für die Dauer einer Versammlung alle fest installierten Videokameras am Versammlungsort abdecken müsse, weil das bloße Abschalten die möglicherweise einschüchternde und abschreckende Wirkung der Kameras nicht beseitige?

Anders als in dieser Eilentscheidung des Gerichts wird neben dem Abdecken von Kameras auch das erkennbare Wegdrehen in einen Bereich außerhalb des Versammlungsgeschehens, etwa gegen eine Wand oder in den Himmel, ebenfalls als ausreichend erachtet, eine mögliche einschüchternde Wirkung zu verhindern. Es ist auch zu berücksichtigen, dass in der Stadtge- meinde Bremen an den Standorten der stationären Videoüberwachung in Bremen-Vegesack, Hauptbahnhof und auf der sog. Discomeile etwaige Versammlungsteilnehmer mit einer Be- schilderung darauf hingewiesen werden, dass bei Versammlungen keine Videoüberwachung erfolgt.

2. Wird seitens der Polizei in Bremen und Bremerhaven die Entscheidung des OVG NRW bereits umgesetzt?

Bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird noch geprüft, welche

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organisatorischen und technischen Maßnahmen infolge der Entscheidung vom 13. März erfol- gen werden

3. Welcher Aufwand muss bzw. müsste betrieben werden, um bei einer Demonstration an den üblichen Plätzen und Routen in Bremen und Bremerhaven für eine Abdeckung der installierten Videokameras zu sorgen?

Sog. Dome-Kameras, das heißt Kameras in halbrunden, getönten Kuppeln oder Kameras, die nicht gegen Wände oder in den Himmel ausgerichtet werden können, sind voraussichtlich ab- zudecken. Hierzu wären dauerhaft Vorrichtungen an den Kameras anzubringen, die im Be- darfsfall die Sicht der Kameras deutlich sichtbar beispielsweise mittels verschiebbarer Platten oder Rollladen versperren. Behelfsweise könnten die Kameras unter Zuhilfenahme von Hub- liften mittels Folien oder Tüten abgedeckt werden.

Eine Kostenschätzung ist noch nicht möglich.

C. Alternativen

Die Rechtsaufassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens wird nicht geteilt.

Die Anforderungen aus der oben genannten Entscheidung werden nicht umgesetzt.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung

Der finanzielle Aufwand für die Abdeckungsmaßnahmen ist angesichts der Unklarheit dar- über, ob Kameras aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit nachträglich mit Abdeckungsvor- richtungen dauerhaft ausgestattet werden können, welche Kosten mit dieser Nachrüstung verbunden sind oder welche Kameras im Falle einer Versammlung und deren örtliche Aus- richtung übergangsweise abzudecken sind, derzeit nicht verlässlich zu erheben.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Die Vorlage ist nach Beschlussfassung und Übermittlung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) zur Veröffentlichung im Informationsregister geeignet.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 04.06.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Frage- stunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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