In der Senatssitzung am 18. August 2020 beschlossene Fassung
Der Senator für Inneres Bremen, 10.08.2020
V o r l a g e
für die Sitzung des Senats am 18.08.2020 Medaillenverleihung für Rettung aus Lebensgefahr
A. Problem
Die Anordnung des Senats über die Verleihung von Auszeichnungen für Rettung aus Lebens- gefahr vom 08. Mai 1973 (Brem. Abl. S. 151) sieht die Verleihung der Rettungsmedaille in Bronze vor, wenn eine Person einen anderen Menschen aus Lebensgefahr gerettet hat und
„sich der Retter bei der Rettungstat in erheblicher Lebensgefahr befunden hat.“
Am 14. Juli 2020 rettete Herr Michael Hirth einen Mann, der in suizidaler Absicht in die Weser gesprungen war. Nach Angaben der Polizei Bremen hat sich der Retter dabei in erheblicher Lebensgefahr begeben und der Gerettete wäre ohne die Rettungstat vermutlich gestorben.
Herr Hirth hat mit seinem couragierten und geistesgegenwärtigen Handeln in dieser unbere- chenbaren Situation ein außerordentliches Maß an Hilfsbereitschaft und Entschlossenheit ge- zeigt.
B. Lösung
Es wird vorgeschlagen, Herrn Hirth gemäß Nr. II der Anordnung des Senats über die Verlei- hung von Auszeichnungen für Rettung aus Lebensgefahr vom 08. Mai 1973 die Rettungsme- daille in Bronze zu verleihen.
C. Alternativen keine
D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen/Gender
Keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten für die Beschaffung der Rettungsmedaillen in den Vorjahren angefallen sind.
Im Zeitraum 2004 bis 2020 wurde die Rettungsmedaille in Bronze an vier Frauen und zwölf Männer verliehen. Eine weitere Frau lehnte die Verleihung der Rettungsmedaille ab.
E. Beteiligung/Abstimmung Nicht erforderlich
F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektroni- sche Informationsregister steht nichts entgegen.
G. Beschluss
Der Senat beschließt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 10.08.2020, Herrn Hirth die Rettungsmedaille in Bronze zu verleihen.