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Academic year: 2022

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Einteilung der Grünflächen in Pflegestufen mit Budget 2018/ 19

Der Pflegeaufwand in öffentlichen Grünanlagen und Parks ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die zum Teil durch äußere Einflüsse nicht gesteuert werden können. Er hängt im Wesentlichen ab von:

 der Funktion der Anlage;

 der Lage im Stadtgebiet und die Zuordnung zu / von anderen Einrichtungen;

 der Größe der Fläche;

 der Ausstattung wie zum Beispiel Bänke, Papierkörbe, Spieleinrichtungen, aufwendige Pflanzungen, Rasenflächen mit intensiver Nutzung (Ballspiele, Picknick, Liegewiesen, etc.);

 und der Nutzung, z.B. als Schulweg, als Zuwegung zu Einkaufszentren, als Naherho- lungsmöglichkeit für Senioren oder Eltern mit Kleinkindern- also zusammenfassend von der Nutzungsintensität

Daher werden 6 Anlagengruppen nach unterschiedlich hohem Pflegeaufwand entsprechend den nachfolgenden Kriterien gebildet. Die Dringlichkeit der einzelnen Pflegeleistungen in den Anlagen jeweils einer Anlagengruppe ist flexibel an den wechselnden Erfordernissen nach Jahreszeit und Witterung sowie den Nutzungsanforderungen zu orientieren.

Pflege-

stufe Definition der Pflegestufen

Budget in €/ m²/

Jahr

0

Plätze und Treffpunkte (bis ca. 1.000 m²), die wegen ihrer geringen Größe und i.d.R. intensiven Nutzung einen hohen Unterhaltungsauf- wand erfordern und sich deutlich von allgemeinen Grünanlagen unter- scheiden. Sie sind mit Bänken, Papierkörben und teilweise Kinder- spielgeräten ausgestattet und weisen oft besondere Pflanzbeete (z.B.

Sommerblumen, Rosen) oder Einzelobjekte (z.B. Kunst) auf. Diese Ausstattungen sollen auch weiterhin möglichst erhalten bleiben.

2,70

1

Anlagen, die insgesamt oder in großen Teilen qualitativ besonders hochwertige gärtnerische Pflegemaßnahmen erfordern aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für das Stadtbild, die Denkmalpflege und/oder den Tourismus, mit hohem Anteil an Stauden- und Wechsel- bepflanzung sowie besonderer Ausstattung.

1,74

2

Anlagen, die insgesamt oder in großen Teilen qualitativ gute gärtneri- sche Pflegemaßnahmen erfordern aufgrund ihrer Bedeutung für das Stadtbild, die Denkmalpflege und/oder den Tourismus, mit geringerem Staudenanteil, ohne oder wenig Wechselbepflanzung und geringerer Ausstattung als Stufe 1.

Im Vergleich zu Pflegegruppe 0 und 1 ist die Pflegehäufigkeit im Jah- resdurchschnitt verringert. Vom Erscheinungsbild sind diese Grünanla- gen ähnlich zu bewerten wie die oben beschriebenen. Der Unterschied ist im Wesentlichen, dass in diesen Anlagen weniger pflegeintensive Schmuckflächen wie Sommerblumen, Stauden und Rosen angelegt sind.

0,98

(2)

3

Anlagen mit einfacher Ausstattung, die insgesamt oder in Teilen re- gelmäßige gärtnerische Pflegemaßnahmen erfordern aufgrund ihrer Bedeutung für den Stadtteil. Die Ausstattungen wie Spielgeräte und Bänke sind auf ein Mindestmaß beschränkt und werden nur so weit erhalten, wie es das jährliche Budget ermöglicht. Ersatz der Ausstat- tung nur im Einzelfall bei Bedarf.

In diese Pflegestufe ist die überwiegende Zahl der Bremer Grünanla- gen eingestuft. Pflegeintensive Schmuckflächen (Stauden-, Rosenbee- te, besondere Ausstattungen, Kunstobjekte u.a.) sind nur in Ausnah- mefällen vorhanden.

0,70

4

Anlagen, die sich durch Naturnähe und/ oder Großflächigkeit aus- zeichnen sowie Anlagen mit einfacher Gestaltung und geringerer Ver- weilqualität wie z.B. Wegeverbindungen ohne Ausstattung. Die Anla- gen sind bis auf Einzelfälle ohne Ausstattungen wie Spielgeräte und Bänke; ein Ersatz für defekte Geräte und Bänke erfolgt i.d.R. nicht.

Schmuckflächen sind in diesen Anlagen nicht vorhanden.

Der Rasen soll nur parallel der Wege an den Wegrändern 3 mal im Jahr gemäht werden, die weiteren Flächen entwickeln sich im Wesent- lichen naturnah bzw. werden maximal 2 mal im Jahr geschlegelt.

0,33

5

Anlagen, die sich natürlich entwickeln und bei denen nur die Verkehrs- sicherheit für angrenzende Flächen gewährleistet wird ohne Ausstat- tungen (naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen/ waldartige Flächen).

Wege sind nicht oder nur außerhalb am Rande vorhanden.

In diesen Grünflächen beschränkt sich die Unterhaltung auf die Ge- währleistung der Verkehrssicherung. Ziel ist die weitgehend naturnahe Entwicklung der Anlage.

0,11

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