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Ergänzendes Verfahren zum Landesentwicklungsprogramm (LEP)

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Pressemitteilung

Ergänzendes Verfahren zum Landesentwicklungsprogramm (LEP)

BUND Naturschutz kritisiert weitere Öffnung für Zersiedelung der Landschaft und Zerstörung der letzten naturnahen Flussgebiete

Der BUND Naturschutz (BN) hat zum 2. Entwurf des Landesentwick- lungsprogramms (LEP) Stellung genommen. „Der von Ministerpräsident Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Martin Zeil abgesegnete aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsprogramms würde den Flächen-

verbrauch und die Landschaftszerstörung noch weiter erleichtern“, kriti- siert Richard Mergner, der BN-Landesbeauftragte den LEP-Entwurf. Das bisher für Neubaugebiete geltende „Anbindegebot“, das eine Zersiede- lung der Landschaft verhindern soll, würde weiter gelockert. Ebenso scharf lehnt der Verband die Beibehaltung des Ziels einer dritten Start- bahn am Flughafen München und die noch leichtere Genehmigung von Supermärkten auf der grünen Wiese und in jeder Gemeinde ab. Die Staatsregierung habe offenbar in einigen Punkten dem Druck des baye- rischen Gemeindetages nachgegeben, der sich gegen konkret anzuwen- dende landesweite Entwicklungsziele wehrt.

Notwendig wäre es aus Sicht den BN, dass das LEP mehr verbindliche Ziele formuliert, damit der Schutz der Lebensgrundlagen und der Land- schaft als Basis jeglicher ökonomischer und sozialer Entwicklung Bay- erns gesichert werden kann. „Wir fordern die Abgeordneten im bayeri- schen Landtag auf, den LEP-Entwurf grundlegend zu überarbeiten“, so Mergner.

Eine Eindämmung des konstant hohen Flächenverbrauchs von ca. 18 Hektar pro Tag und ein Stopp der fortschreitenden Zersiedelung ist mit dem LEP Entwurf nicht zu erwarten. „Damit vertut die Staatsregierung eine weitere Chance, ihre Zielsetzung den Flächenverbrauch zu begrenzen und das Land- schaftsbild Bayerns zu erhalten durch einen gesetzlichen Rahmen umzuset- zen“, so BN-Regionalreferent Thomas Frey.

Das Anbindegebot, das neue Siedlungsgebiete nur angebunden an beste- hende Siedlungseinheiten erlaubt, soll im 2. Entwurf noch weiter gelockert werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen werden Auto- bahnanschlussstellen und deren Zubringerstraßen sowie vierspurige Bundes- straßen noch leichter für Gewerbebetriebe als Standort geöffnet. Es ist zu be- fürchten, dass Arbeitsplätze damit noch stärker aus den Städten und Dörfern an Standorte entlang von großen Straßen abwandern. In Zeiten steigender Ölpreise wäre genau die gegenteilige Entwicklung notwendig. Arbeitsplätze

Nürnberg/München, 18.01.2013 PM 02/13 FA LEP

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BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

http://www.bund-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen.html abrufbar 2 müssten an bestehenden Siedlungsschwerpunkten und an Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs angesiedelt werden.

Der erste Entwurf sah zudem strengere Regelungen für Neubaugebiete vor.

Vor der Ausweisung eines Neubaugebiets sollten die Kommunen nachweisen, dass Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Diese Nachweispflicht wurde im 2. Entwurf bedauerlicherweise gestrichen. Damit wird die Chance für ökologische Siedlungsstrukturen wieder aufgegeben.

Der BN kritisiert zudem, dass auch der neue Entwurf die Lockerung für Ein- zelhandelsgroßprojekte vorsieht. Damit wird der Einzelhandel in den Orts- und Stadtkernen weiter geschwächt und Großmärkte auf der Grünen Wiese erleichtert.

Die 3. Startbahn des Münchner Flughafens soll weiterhin als eines der flä- chenintensivsten Einzelprojekte im LEP enthalten sein, obwohl die Münchner Bürger das Vorhaben in einem Bürgerentscheid abgelehnt haben. Der BN fordert die Staatsregierung auf, den Bürgerwillen im LEP umzusetzen und das Ausbauziel aus dem LEP zu streichen.

Der LEP-Entwurf erfüllt auch nach wie vor nicht europarechtlich verbindliche Prüfungsbestimmungen. Zwar hat man offenbar den formalen Fehler einer nötigen Prüfung der Verträglichkeit mit dem Schutz europäischer Schutzgebie- te erkannt, diese dann aber nur auf zwei Seiten und ohne Bezug auf die kon- kreten Auswirkungen der vielen Planungen des LEP durchgeführt. Nur die 3.

Startbahn und der Donauausbau werden konkret erwähnt, aber auch ohne eigene Prüfung. Damit verstößt der LEP-Entwurf gegen europäisches Recht.

Neu wurde auch ein Ziel aufgenommen, das den Neubau von Wasserkraft- werken in Bayern vorsieht. Der Neubau von Wasserkraftwerken geht regel- mäßig massiv zu Lasten der Fluss- und Auenökologie und kann mangels Po- tenzial keinen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die großen Potenziale der Energiewende liegen bei der Energieeinsparung und dem Aus- bau der Sonnen- und der Windenergie. Der Neubau von Wasserkraftwerken ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und dem Grundsatz

„Natur und Landschaft als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungs- raum des Menschen zu erhalten und entwickeln“. Der BUND Naturschutz for- dern daher, den Neubau von Wasserkraftwerken als Grundsatz zu streichen.

Bei dem neu eingefügten Ziel einer „nachhaltigen Nutzung von Biomasse“ ist es aus Sicht des BN essenziell detailliert im LEP zu definieren, was Nachhal- tigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet.

Für Rückfragen:

Thomas Frey, BN Regionalreferent, Tel.: 089-54829864 oder 0160-95501313

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