Erklärung zum Datenschutz und Arztgeheimnis
Ich erkläre hiermit, dass
• bei der Arbeit in Qualitätszirkeln die Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten und die ärztliche Schweigepflicht beachtet werden
• Patientendaten nur in anonymisierter Form eingebracht werden dürfen
• über Arzt- bzw. Praxisdaten, die in den Qualitätszirkeln zur Sprache kommen, Stillschweigen zu wahren ist. Sie können daher auch keinesfalls für Maßnahmen der externen Qualitätssicherung oder als Grundlage für reglementierende Eingriffe von außen herangezogen werden.
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(Ort, Datum) (Vor- und Zuname)
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(Unterschrift)