• Keine Ergebnisse gefunden

August schreibt der Lieferant L per E-Mail, er verlange, dass die unstreitig seit einer Woche fälligen Forderungen für Materiallieferungen in Höhe von 35.000 € beglichen werden

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "August schreibt der Lieferant L per E-Mail, er verlange, dass die unstreitig seit einer Woche fälligen Forderungen für Materiallieferungen in Höhe von 35.000 € beglichen werden"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1. (Online-)Klausur Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte am 11.01.2021 Kurt Haertel Institut, FernUniversität in Hagen

Fall:

Die seit 2012 bestehende A-KG stellt Zubehör für die Automobilindustrie her. A ist Komplementär, B und C sind Kommanditisten mit einer erbrachten Einlage von je 200.000 €. C lebt in Südfrankreich, B hilft dem A ab und zu bei der Geschäftsführung und erhält dafür eine monatliche Vergütung von 5.000 €.

Im August erleidet A einen schweren Autounfall und fällt am 20. August 2020 in ein Koma. Nachdem B davon erfahren hat, übernimmt er ab dem 21. August 2020 die Geschäfte und erledigt alle notwendigen Aufgaben. Am 26. August schreibt der Lieferant L per E-Mail, er verlange, dass die unstreitig seit einer Woche fälligen Forderungen für Materiallieferungen in Höhe von 35.000 € beglichen werden.

Daraufhin ruft B den L an und bittet um Stundung bis zum 15. September, er sei auch bereit, dem L Forderungen an die Kfz-Hersteller X-AG und Y-AG in Höhe von 40.000 € (23.000 € gegen die X-AG und 17.000 € gegen die Y-AG) zur Sicherheit abzutreten. L ist einverstanden. B schreibt dem L eine E-Mail über die Abtretung der Forderungen gegen Kfz-Hersteller X-AG und Y-AG und bittet um Bestätigung der Stundung. Dieser Aufforderung kommt L nach (alles am 26. August).

Als bei L am 21. September immer noch keine Zahlungen von der A-KG eingegangen sind, verlangt L von der X-AG Zahlung von 23.000 € und von der Y-AG Zahlung von 17.000 €. Zu Recht?

Abwandlung 1: Nachdem A am 1. September aus dem Koma erwacht und voll bei Sinnen ist, berichtet B dem A über seine getroffenen Geschäftsführungsmaßnahmen.

A äußert, B habe einen verdammt guten Job gemacht, er solle zunächst weiterhin die Geschäfte der KG führen. Danach begibt sich A für 3 Monate in ein Rehabilitationszentrum. Als bei L am 21. September immer noch keine Zahlungen von der A-KG eingegangen sind, verlangt L von der X-AG Zahlung von 23.000 € und von der Y-AG Zahlung von 17.000 €. Die X-AG teilt mit, sie habe von der Abtretung nichts gewusst und deshalb 23.000 € an die A-KG gezahlt. Was kann L von der X-AG und der Y-AG verlangen?

Abwandlung 2 (zu Abwandlung 1): Am 21. September erteilt B dem Beratungsunternehmen K-GmbH, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer G mit B befreundet ist, den Auftrag, ein Gutachten über die Neustrukturierung des Unternehmens zu erstellen. Mitarbeiter der K-GmbH halten sich 5 Tage in der A-KG auf und bereiten das Gutachten vor. Nachdem G das Gutachten am 15. Oktober an B übergeben hat, schickt er an die A-KG eine Honorarrechnung über 66.000 €, die nach üblichen Kriterien in dieser Höhe berechtigt ist. Als A während seiner Reha davon erfährt, erklärt er, eine solche Maßnahme habe er niemals gewollt, die Zahlung des Honorars werde verweigert. Was kann die K- GmbH von der A-KG, von B und von A verlangen?

Abwandlung 3 (zu Abwandlung 2): C hat sich seit 2013 jedes Jahr die angefallenen Gewinne auszahlen lassen. Als er 2018 ein Immobilienunternehmen gründete, hat er sich über den angefallenen Gewinn hinaus noch 120.000 € auszahlen lassen und darauf nichts zurückgezahlt. Nachdem G erfahren hat, dass die A-KG sein Honorar nicht zahle, verlangt er es nun von C, dessen Unternehmen inzwischen gute Gewinne abwirft. Zu Recht?

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

□ Exkursion Obersalzberg: Dokumentation Obersalzberg, Ausstellung des Instituts für Zeitgeschichte München (Rückfahrt über Bahnhof). Die Verrechnung der Reise-

Die Verrechnung der Reise- und Aufenthaltskosten hat direkt bei der zuständigen Dienstbehörde zu erfolgen. Konferenzpauschale sowie Mittag- und Abendessen

mit vom Jg. Bundesrepublik Jugoslawien); (DBA mit SFR Jugoslawien gilt fort, BGBl.. Abkommen Fundstelle Inkrafttreten Anwendung BGBl. II BStBl I grundsätzlich. mit vom

Zum ei- nen, weil bereits im Rahmen der Stellungnahme zu den Anträgen in einem ersten Teil der vorlie- genden Stellungnahme auf einzelne Sachgebiete Bezug genommen wird, zum

Lesebeispiel: Per 30.06.2021 bestanden im Baugewerbe noch laufende Bürgschaften in der Höhe von 1,6 Milliarden Franken, abgelöst waren Bürgschaften in der Höhe von rund 380

weiterhin KAE bezogen haben, wird nach Rücksprache mit dem SECO verzichtet, da sich das Risiko von Doppelzahlun- gen bei Fusionen gemäss Rückmeldung des Revisionsdienstes (TCRD)

1 Analysefile 1: Alle CEE-Einzelauszahlungen pro Person (AHV-Nummer) von SCS-Gesuchstellenden Analysefile 2: Gesamtbetrag der CEE-Auszahlungen pro Person (AHV-Nummer)

Bei 67 Fällen wurde in der gleichen Peri- ode die gleiche Leistung doppelt bezogen und bei drei Fällen fehlt bei doppelt bezogener Periode der Hinweis zur Leistungsart.. Der