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Hinweise zur Erbringung von Leistungsnachweisen im Bachelor- und Masterstudiengang Philosophie/Ethik Lehramt

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Academic year: 2021

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Hinweise zur Erbringung von Leistungsnachweisen im Bachelor- und Masterstudiengang Philosophie/Ethik Lehramt

1. Kolloquium 2. Referat 3. Hausarbeit 4. Klausur

5. Andere Studienleistungen (Protokoll etc.)

zu 1. Das Kolloquium wird an einem zuvor gemeinsam vereinbarten Termin durchgeführt. Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel 15-20 Minuten und bezieht sich auf den thematischen Inhalt des Seminars (Seminarteilnahme) oder ein zuvor vereinbartes Themengebiet des Moduls (Modulabschluss). Dazu zählen beispielsweise begriffliche Zusammenhänge und Klärungen sowie grundlegende biographische Kenntnisse zur Person bestimmter Philosophen und Kenntnisse der Entstehungsdaten und -umstände ihres Werks. Erfragt werden etwa Begriffsbedeutungen, Problemfelder, Aufbau eines Werks, zentrale Thesen und Argumentationsweisen des Textes. Zu verschiedenen Aspekten soll dabei kritisch Stellung bezogen werden. Mündliche Prüfungen können zweimal wiederholt werden, wenn die Leistungen zuvor nicht zum Bestehen ausgereicht haben.

zu 2. Das Referat umfasst einen Vortrag im Seminar und hat eine Dauer von ca. 20-30 Minuten. Der Inhalt des Referats ist vorher abzusprechen und in Form einer Gliederung einzureichen. Diese Gliederung soll nach dem Seminar auf ca. 5-7 Seiten ausformuliert werden (Modulabschluss). Dabei sind die formellen Vorgaben zu beachten, die auch für die Hausarbeit gelten (zzgl.: Deckblatt, Literaturverzeichnis etc.).

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zu 3. Die Hausarbeit im Rahmen eines Modulabschlusses ist in einer vorgegebenen Frist (normalerweise zwei, in Ausnahmefällen vier Wochen) abzuliefern und erfordert neben dem Text in zweifacher Ausfertigung auch eine formale Bestätigung über die eigenständige Leistung des Autors (z.B. Hiermit bestätige ich, …, die Arbeit selbstständig verfasst zu haben und sämtliche Hilfsmittel wie Sekundärliteratur, Verweise etc. nach bestem Wissen und Gewissen angegeben zu haben etc.). Diese Prüfungsform kann bis zu zwei Wiederholungen umfassen, wenn das Prüfungsziel zuvor nicht erreicht wurde. Ggf. wird auch ein ergänzendes Prüfungsgespräch über das Thema der Arbeit vorgenommen, um offene Fragen zu klären oder um die Prüfungsleistung in Grenzfällen zu ermitteln (ob die Benotung als 4,0 oder schlechter vorgenommen werden muss).

Die Anmeldung der Arbeit soll im Normalfall in demselben Semester erfolgen, in dem die letzte Studienleistung des Moduls erbracht wurde.

Bitte sprechen Sie vorher ein Thema, eine Gliederung und die erwünschte Form der Arbeit mit dem jeweiligen Dozenten ab:

Themen können ggf. selbst vorgeschlagen und zur Abstimmung eingereicht werden oder es können vorgegebene Themen bearbeitet werden. Diese gehen im Normalfall über die im Seminar behandelten Texte hinaus, beziehen sich aber auf die Seminarinhalte. Z.B. kann ein bestimmter Aspekt der Philosophie untersucht werden in Verbindung zum Gesamtwerk eines Philosophen und/oder der Sekundärliteratur. Oder: Vergleiche zu anderen Positionen/Philosophen können angestellt werden, oder:

die Auswirkungen des Philosophen auf einen bestimmten Zeitraum (das Denken/Handeln in einer bestimmten Epoche) können untersucht werden etc. Weiterhin bietet es sich an, zwei geeignete Denkrichtungen einander gegenüber zu stellen (z.B.

Rechtspositivismus/Naturrecht;

Konsequentialismus/Prinzipienethik; Naturalismus/Kulturalismus).

Der Umfang der Arbeit beträgt 15-20 Seiten (zzgl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, ggf. Anhang);

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Gestaltungshinweise:

Bitte achten Sie auf die durchgängige Anwendung eines wissenschaftlichen Zitationsstandards (z. B. Harvard Notation) – welche Wahl Sie hier treffen, steht Ihnen weitestgehend frei;

sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Prüfer! Sämtliche Zitate und jede von einem anderen Autor übernommene Meinung sind ausdrücklich zu kennzeichnen; dabei sind Name des Autors, Titel der Schrift (ggf. bei Aufsätzen etc. auch Bezeichnung des Sammelbandes/Zeitschrift), Erscheinungsjahr, Verlag/Verlagsort anzugeben (entweder in einer Fußnote oder im Literaturverzeichnis).

Zitate, die länger als drei Zeilen sind, sollten eingerückt werden und ohne Anführungszeichen in eine 10er Schrift gesetzt werden;

der Zeilenabstand für diese Passagen ist „einfach“.

- Auslassungen oder Veränderungen in Zitaten sind durch eckige Klammern zu kennzeichnen à „Heute back ich, morgen […] hol ich mir der Königin ihr Kind.“

- Schriftgröße des Textes: 12, Schriftart: Times New Roman, Garamond, o.ä.

- Zeilenabstand: 1,5

- Seitenrand: Standard (oben, links und rechts: 2,5 cm, unten:

2 cm)

- Text in Blocksatz, Absätze einrücken (oder durch eine Leerzeile kennzeichnen)

Weiter sollte die Arbeit enthalten:

- eine Einleitung mit Aufgabenstellung, Ausblick auf die Arbeit usw.

- eine Schlussbetrachtung (Zusammenfassung der Ergebnisse) - eine kritische Stellungnahme zu den Ergebnissen (kann mit dem Schluss verbunden werden oder an entsprechenden Stellen der Arbeit unternommen werden)

- Seitenzahlen am Seitenende (zentriert)

-Deckblatt mit Ihrem Namen, Anschrift, Mailadresse, Datum, Seminarbezeichnung, Semesterangabe (Jahr)

- durchgängige Nummerierung der Fußnoten

- Literaturverzeichnis (evtl. unterteilt in Primär- (Quellen) und Sekundärliteratur) in alphabetischer Anordnung der Autorennachnamen

- Inhaltsverzeichnis mit allen Überschriften bis zum dritten Grad

- Es ist möglich, ein Abkürzungsverzeichnis zu erstellen;

darauf sollte aber ausdrücklich verwiesen werden! Außerdem

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sollte man hier die gebräuchlichen Abkürzungen aus der Sekundärliteratur möglichst übernehmen.

Beispiele für die Anwendung der Harvard Notation:

a) Zitieren Sie im laufenden Text mit der Angabe: „[Zitat]“

([Nachname des Autors] [blank] [Erscheinungsjahr] [Komma oder Doppelpunkt] [blank] [Seitenzahl]).

Sie zitieren unter Nennung des Autors: Höffe (2003, S. 122) sieht eine analoge Strukturierung in zwei Hauptschritten, „denen zwei Vorschritte vorausgehen, so daß die Argumentation wieder aus insgesamt vier Schritten besteht.“

Oder: Wie Höffe in seinem Werk „Kants Kritik der reinen Vernunft“

(2003) anmerkt, besteht die „Argumentation wieder aus insgesamt vier Schritten“ (S. 122).

Oder: Wie Höffe schon 2003 in seinem Werk „Kants Kritik der reinen Vernunft“ anmerkt, besteht die „Argumentation wieder aus insgesamt vier Schritten“ (S. 122).

Folgt mehrmals dieselbe Quelle nacheinander, dann können Sie ab der zweiten Angabe auch abkürzen: (ebd.) oder (ebd., S. 122)

Dabei sind keine weiteren Angaben auf dieser Textseite nötig, man schlägt die Angaben der zitierten Schrift im Literaturverzeichnis nach. Fußnoten haben also die Aufgabe, Vergleiche oder Anmerkungen zu fassen.

Wenn Sie eine These/Aussage vertreten, die ein anderer Autor bereits vor Ihnen behauptet hat, dann können Sie dies im Text kennzeichnen. Z.B.: Es ist offensichtlich, dass die Argumentation aus insgesamt vier Schritten besteht (vgl. Höffe 1988, S. 23).

Höffe, O. (1979). Ethik und Politik. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

Höffe, O. (1988). Immanuel Kant. München: Beck.

Höffe, O. (1989). Kants nichtempirische Verallgemeinerung: Zum Rechtsbeispiel des falschen Versprechens. In: Höffe, O. (Hrsg.).

Grundlegung zur Metaphysik der Sitten: ein kooperativer Kommentar. S.

xx-yy, Frankfurt a. M.: Klostermann.

Höffe, O. (2003). Kants Kritik der reinen Vernunft. Die Grundlegung der modernen Philosophie. München: Beck.

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Im Literaturverzeichnis sind die Autoren-Nachnamen als Ordnungskriterium heranzuziehen. Die alphabetische Auflistung wird ergänzt durch Kleinbuchstaben in der Jahreszahl, wenn mehrere Werke des Autors in demselben Jahr erschienen sind.

(Bsp.: Höffe, O. (1979a). ….)

Zu 4. Die Klausur wird an einem zuvor festgelegten Termin durchgeführt und dauert zwei Unterrichtsstunden (90 Minuten). Die Aufgabenstellung verlangt die Ausarbeitung eines Essays zu einem von drei zur Auswahl gestellten Themen. Das Papier wird vom Seminar gestellt, alle beschriebenen Blätter müssen abgegeben werden etc.

Zu 5. Andere Arten der Studienleistungen richten sich nach den Regelungen, die der jeweilige Dozent zu Beginn des Seminars bekannt gibt. Dazu zählen z.B. Protokolle, Essays, Portfolios o.ä. Die Anfertigungen orientieren sich hierbei ebenfalls an den Anforderungen des Dozenten.

Zum Protokoll: Wenn nicht anders vereinbart, fertigen Sie bitte ein Ergebnisprotokoll an. Versuchen Sie anhand der zentralen Ergebnisse des aktuellen Seminars den Argumentationsverlauf der protokollierten Sitzung nachzuzeichnen. Hilfreich hierbei ist eine klare Gliederung, die den Aufbau der Sitzung vorab widerspiegelt.

Versuchen Sie den Rahmen von ca. 2-3 ausformulierten Textseiten (im gängigen Format – s.o.) nicht zu überschreiten. Verwenden Sie als Zeitform am besten das Präsens. Das Protokoll sollte in schriftlicher Form und als Email-Attachment abgegeben werden, wobei der Name der Datei den Namen der Verfasserin/des Verfassers enthalten sollte.

Referenzen

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