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Philosophie/Ethik Sommersemester 2011

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Philosophie/Ethik Sommersemester 2011

Name: N.N.

Titel des Seminars:

Menschenrechte - Die Frage ihrer Begründung Dozent: Herr Prof. Dr. M. Jung

Studiengang : B.Ed. Ethik Matrikelnummer: 209110135

Ergebnisprotokoll der Seminarsitzung vom 6.7.2011

Der Würdebegriff

Der Würdebegriff wird bei Menke und Pollmann als eine Vokabel erläutert, die den Anspruch hat, möglichst konsensfähig und universal zu sein. Theodor Heuss bezeichnete den Würdebegriff als eine „nicht interpretierte These“, was von Menke und Pollmann in diesem Sinne auf Seite 151 aufgegriffen wird. Der Begriff der Menschenwürde setzt also zunächst keine eigenen weltanschaulichen

Interpretationen voraus.

Durch diese Festsetzung des Würdebegriffs ergibt sich der Vorteil, dass der Begriff universal ist, da jede Kultur ihre eigenen Weltanschauungen einbeziehen muss und nicht eine direkte, beispielsweise westlich geprägte Theorie, vorgegeben wird.

Durch die Begriffswahl bleibt die These “Menschenwürde” jedoch immer stark subjektiv und unbestimmt, da es in verschiedenen Kulturen zum Teil sehr

unterschiedliche Einschätzungen zu verschiedensten Handlungen und Praktiken gibt.

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Das Böckenförde –Diktum

“Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.”

(ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE: Staat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60.)

Wir erläutern im Zusammenhang den Unterschied der Begriffe

“rule by law” (Ein Oberhaupt oder eine Gruppe verwendet die Gesetze, um zu herrschen)

und

“rule of law” (das Gesetz regiert alle Bürger gleichermaßen).

Damit ein Staat nach Böckenfördes These existieren kann, müssen die Bürger den Staat bejahen und akzeptieren.

Im weiteren Zusammenhang erläutern wir den Begriff der “inneren Kündigung” an dem Beispiel der DDR: Um nach dem Böckenförde Diktum zu Bestehen, braucht der Staat die Zustimmung der in ihm lebenden Menschen. In der DDR vollzogen die meisten der dort lebenden Bürger eine innere Kündigung, nachdem sie mit

verschiedenen Regeln, Gesetzen und Handlungen nicht mehr einverstanden waren.

Sie traten also innerlich, emotional aus dem System aus und brachten später damit das gesamte System zum Erliegen.

Ein Staat muss ein Ort sein, an dem verschiedene Menschen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen sowie unterschiedlichen Moralvorstellungen und Religionen friedlich nebeneinander leben können. Diese Voraussetzungen benötigen einen gemeinsamen Werte- Konsens, in dem die These der Menschenwürde verwoben ist.

Dadurch entsteht ein Gefühl sozialer Wärme, oder negativ formuliert: Es wird sozialer Kälte vorgebeugt.

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Inhalt der Würde

In Menke und Pollmanns Buch werden vier verschiedene Interpretationen der Menschenwürde kategorisiert.

1.Mitgift

Die Vertreter der Mitgifttheorie der Menschenwürde sind vor allem religiöse Gruppen, aber auch einzelne Personen, wie der deutsche Philosoph Robert Spaemann. Für sie ist der Würdebegriff etwas Gegebenes, das nicht abgestuft werden kann. Das fundamentale Problem der Mitgift Theorie findet sich in der Herkunft: Die Theorie ist an weltanschauliche Bedingungen und Ansichten geknüpft und somit nicht für alle Menschen gleich zugänglich.

2.Fähigkeit

Die Fähigkeitstheorie sieht die Menschenwürde als etwas Erworbenes, dessen Besitz nicht abstufbar ist. Sie wird daher mit der Personenwürde gleichgesetzt. Das grundlegende Problem dieser Theorie ist, dass durch diese Definition Menschen, die die Personenwürde nie erreichen konnten und nie erreichen werden

(schwerkomatöse Patienten beispielsweise), aus dem Raster fallen und daher nicht geschützt werden.

3.Leistung

Die Würdetheorie der Leistung sieht die Würde als etwas Erworbenes jedoch Abstufbares an. Der Mensch muss zunächst würdevoll handeln, um die Würde überhaupt zu erhalten und muss sich dann auch weiterhin immer würdevoll verhalten, um die Würde behalten zu können. Dadurch fallen diejenigen, die den Schutz der Menschenwürde wirklich bedürfen, aus dem Schema, da es in unteren sozialen Schichten teilweise unmöglich sein kann, sich würdevoll zu verhalten.

4.Potenzial

Menke und Pollmanns favorisiertes Prinzip ist das Würdeprinzip des Potenzials.

Jeder Mensch wird mit dem Potenzial geboren, ein würdevolles Leben zu führen und ist damit schutzwürdig. Nicht jeder Mensch führt automatisch ein würdevolles Leben, jeder wird aber mit dem Potenzial geboren, ein solches zu führen.

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An der Stelle ist jedoch eine entscheidende Kritik anzubringen. Ein Kind, das beispielsweise ohne Großhirn geboren wird (Anenzephalie), hat niemals die

Möglichkeit, vernünftig zu handeln und damit auch nicht das Potenzial, würdevoll zu leben. Das Potenzialprinzip nach Menke und Pollmann würde dieses Kind also nicht erfassen.

Im Diskurs besprechen wir am Beispiel eines komatösen Patienten die Bedeutung der Würde als sozialer Knotenpunkt. Während der Patient aus der Potenzialtheorie Menke und Pollmanns rausfallen würde, stellen wir fest, dass ein derartiger Patient alleine durch würdevolle Behandlung seitens der Pfleger sein Potenzial verwirklichen würde und als sozialer Knotenpunkt der Gesellschaft somit ein würdevolles Leben leben würde, im ihm größtmöglichen Rahmen.

Das Recht der Würde:

Während heutzutage jeder Mensch durch Menschenwürde und Menschenrechte gesichert wird, wurde in der Vergangenheit immer wieder mit dem Begriff der Menschenpflicht argumentiert. Jeder Mensch hatte die Pflicht, sich seinen

Mitmenschen gegenüber richtig zu verhalten. Das Problem an der Menschenpflicht ist, dass der Schutz, der gewährleistet werden soll, davon abhängig ist, inwieweit jeder einzelne Mensch das Prinzip befolgt. Die Menschenrechte gelten jedoch im Vorhinein für alle Menschen gleichermaßen und sind klassisch Schutzrechte vor Übergriffen oder Ähnlichem. Die Jurisprudenz nennt solche Rechte

“sanktionsbewehrt”, weil sie an die Erzwingungsgewalt des Staates geknüpft sind.

Dreischritt der Menschenrechte

Im Grundgesetz Deutschlands wird ein Dreischritt von der Menschenwürde über die Menschenrechte zu den Grundrechten vorgenommen. Es wird also festgestellt, dass jeder Mensch alleine durch das „Menschsein“ an sich eine Würde hat, die

automatisch mit verschiedenen Rechten einhergeht. Diese Rechte werden in den Grundrechten aufgegriffen und damit zu geltendem Recht. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass ein Gesetz, welches gegen die Menschenrechte oder die

Grundrechte verstößt, verfassungstechnisch untersucht wird. Man kann also

feststellen, dass die fundamentalsten Gesetze auf den Säulen der Menschenwürde und der Menschenrechte fußen.

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