• Keine Ergebnisse gefunden

Kunststoff-Tiefenreiniger silikonfrei Art.-Nr.:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kunststoff-Tiefenreiniger silikonfrei Art.-Nr.:"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Druckdatum: 09.12.2014 überarbeitet am: 09.12.2014 Seite 1/7

Kunststoff-Tiefenreiniger silikonfrei Art.-Nr.: 902276

ABSCHNITT 1 Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens

Produktidentifikator: Kunststoff-Tiefenreiniger silikonfrei

Relevante identifizierte Verwendungen des

Stoffs oder des Gemischs:

Kunststoff-Pflegemittel

Verwendung des Stoffs oder Gemischs:

Verwendungssektor [SU]

SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industiestandorten.

SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich ( Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)

Produktkategorie [PC]

PC31 Poliermittel und Wachsmischungen.

Verfahrenskategorie [PROC]

PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen

Umweltfreisetzungskategorie [ERC]

ERC8a Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen.

ERC8d Breite dispersive Außenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen.

Verwendungen, von denen abgeraten wird:

Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.

Hersteller / Lieferant: Technolit GmbH

Industriestr. 8 36137 Großenlüder

Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0 Fax: +49 (0) 6648 / 69-569

Auskunftgebender Bereich:

Qualitätssicherung

Dr. U. Halle

E-Mail: info@technolit.de

Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0 Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr Giftnotruf Berlin: Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790

ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren **

Einstufung des Stoffes oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS02 – Flamme

H225 Flam. Liq. 2

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

GHS08 – Gesundheitsschädlich

H304 Asp. Tox. 1

Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

GHS07 – Ausrufezeichen

H336 STOT SE 3

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

GHS09 – Umwelt

H411 Aquatic Chronic 2

Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG

F - Leichtentzündlich

R11 Leichtentzündlich.

N - Umweltgefährlich

R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Xn - Gesundheitsschädlich

R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts:

Signalwort: Gefahr

GHS02 GHS07 GHS08 GHS09

Gefahrbestimmende Komponente zur

Etikettierung:

Enthält: Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane

Gefahrenhinweise:

H225 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

(2)

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

P261 Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.

P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.

P303+P361

+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.

P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.

P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.

P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P501 Inhalt/ Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Weitere Hinweise:

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Sonstige Gefahren:

Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.

Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.

ABSCHNITT 3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen (*)

Chemische Charakterisierung: Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe

CAS-Nr. EINECS-Nr.

Reg-Nr.

Bezeichnung Gew. -% Einstufung gemäß Verordnung

(EG) Nr. 1272/2008

Einstufung gemäß RL 67/548/EWG

920-750-0

01-2119473851-33

Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane

70-90% Flam. Liq 2, H225 Asp. Tox 1, H304 STOT SE 3, H336 Aquatic Chronic 2, H411

F, N, Xn

R11-51-53-65-66-67

Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

(*) Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!

Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1/3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind, wurden alle evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.

Ist z.B. für einen Kohlenwasserstoff die Anmerkung P anzuwenden, so wurde dies für die hier genannte Einstufung bereits berücksichtigt.

Zitat: „Anmerkung P – Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.“

Ebenso wurde Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beachtet und für die hier genannte Einstufung bereits berücksichtigt.

ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen (*)

Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen:

Nach Einatmen:

Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik

Arzt konsultieren. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.

Nach Hautkontakt:

Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.

Nach Augenkontakt:

Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.

Nach Verschlucken:

Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen.

Aspirationsgefahr. Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt. Sofortige Einweisung in ein Krankenhaus.

Hinweise für den Arzt:

Wichtigste akute und verzögerte auftretende

Symptome und Wirkungen: (*)

Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11 zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt 4.

Es können auftreten: Reizung der Atemwege, Husten, Kopfschmerzen, Schwindel. Beein- flussung/ Schädigung des Zentralnervensystems. Koordinationsstörungen, Bewusstlosigkeit.

Bei längerem Kontakt: Austrocknung der Haut. Dermatitis (Hautentzündung).

Verschlucken: Übelkeit, Erbrechen, Aspirationsgefahr, Lungenödem, Chemische Pneumonitis (Zustand ähnlich einer Lungenentzündung).

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/ nach mehreren Stunden auftreten.

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder

Spezialbehandlung:

Magenspülung nur unter endotrachealer Intubation. Mit verzögerter Wirkung durch Exposition muss gerechnet werden.

ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Löschmittel: Geeignet:

Wassersprühstrahl, Schau, CO

2

, Trockenlöschmittel.

Ungeeignet:

Wasservollstrahl.

Besondere vom Stoff oder Gemisch

ausgehende Gefahren:

Im Brandfall können sich bilden: Kohlenoxide, toxische Pyrolyseprodukte. Explosionsfähige

Dampf-/ Luftgemische. Gefährliche Dämpfe, schwerer als Luft. Durch Verteilung in

Bodennähe ist eine Rückzündung an entfernten Zündquellen möglich.

(3)

Hinweise für die Brandbekämpfung:

Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät. Je nach Brandgröße. Ggf. Vollschutz. Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen.

ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:

Zündquellen entfernen, nicht rauchen. Für ausreichende Belüftung sorgen. Augen- und Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden. Ggf. Rutschgefahr beachten.

Umweltschutzmaßnahmen:

Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei unfallbedingtem Einleiten in die Kanalisation, zuständige Behörden informieren.

Methoden und Material für Rückhaltung und

Reinigung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel, Sand, Kieselgur) aufnehmen,

und gemäß Abschnitt 13 entsorgen.

Verweis auf andere Abschnitte:

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung

Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6 relevante Angaben.

Handhabung

Allgemeine Empfehlungen:

Für gute Raumlüftung sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Einatmen der Dämpfe vermeiden.

Ggf. Absaugmaßnahmen am Arbeitsplatz oder an den Verarbeitungsmaschinen erforderlich.

Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Explosionsgeschützte Geräte verwenden.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Augen- und Hautkontakt vermeiden.

Essen, Trinken, Rauchen, sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.

Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten. Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.

Hinweise zu allgemeinen

Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz:

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwendende. Vor den pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränkten und Futtermitteln fernhalten. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen.

Lagerung

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderung an Lagerräume und Behälter:

Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren. Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern. Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern. Lösungs- mittelbeständiger Fußboden. Besondere Lagerbedingungen beachten (in Deutschland z.B.

gem. Betriebssicherheitsverordnung). An gut belüftetem Ort lagern.

Zusammenlagerungshinweise:

Nicht zusammen mit brandfördernden oder selbstentzündlichen Stoffen lagern.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

Von Sonneneinstrahlung sowie Wärmeeinwirkung schützen. Kühl lagern.

Lagerstabilität: 36 Monate.

Lagerklasse:

Nach TRGS 510: 3

Spezifische Endanwendungen:

Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.

ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung

Zu überwachende Parameter

AGW des Gesamten-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß den deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):

1500 mg/m³

CAS-Nr.: Bezeichnung: Arbeitsplatzgrenzwert:

Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-

Alkane, Isoalkane, Cycloalkane 1500 mg/m³

Spb-Üf.: 2(II), Sonstige Angaben: AGS

Zusätzliche Hinweise:

Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen.

AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben:

ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK- Kommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.

Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane

Anwendungsgebiet Expositionsweg/

Umweltkompartiment Auswirkung auf die

Gesundheit Deskriptor Wert Einheit Bemerkung

Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch – dermal Langzeit, systemische Effekte DNEL 773 mg/kg bw/d Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit, systemische Effekte DNEL 2035 mg/m³

Verbraucher Mensch - dermal Langzeit, systemische Effekte DNEL 699 mg/kg

Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, systemische Effekte DNEL 608 mg/m³

Mensch – oral Langzeit, systemische Effekte DNEL 699 mg/kg bw/d Begrenzung und Überwachung der

Exposition:

Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.

Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung

technischer Anlagen:

Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht

werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten

(AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz zu tragen. Gilt nur, wenn hier Expositions-

grenzwerte aufgeführt sind.

(4)

Empfohlene Überwachungsverfahren:

Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689.

(„Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Ver- gleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“).

Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und - -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.

Allgemeine Schutz-

und Hygienemaßnahmen:

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden. Vor

den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen.

Atemschutz:

Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW, Deutschland) bzw. MAK (Schweiz,

Österreich). Atemschutzmaske Filter A (EN 14387), Kennfarbe braun. Bei hohen Konzentrationen: Atemschutzgerät (Isoliergerät) (z.B. EN 137 oder EN 138). Tragezeit- begrenzungen für Atemschutzgeräte beachten.

Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeits- mediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen.

Handschutz:

Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe (EN 374).

Empfehlenswert: Schutzhandschuhe aus Nirtril (EN 374) Mindestschichtstärke in mm: 0,4

Permeationszeit (Duchbruchzeit) in Minuten: >480 Handschutzcreme empfehlenswert.

Augenschutz:

Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).

Körperschutz:

Arbeitsschutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe EN ISO 20345, langärmelige Arbeitskleidung).

Begrenzung und Überwachung der

Umweltexposition:

Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.

Thermische Gefahren:

Nicht zutreffend.

ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften (*)

Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild

Aggregatzustand:

Flüssig

Farbe:

Farblos

Geruch:

Zitrone

Gerusschwelle:

Nicht bestimmt.

pH-Wert bei 20°C:

Nicht angegeben.

Schmelzpunkt / Schmelzbereich:

Nicht bestimmt.

Siedepunkt / Siedebereich:

Nicht bestimmt.

Flammpunkt: (*)

0 °C

Zündtemperatur:

Nicht angegeben.

Entzündlichkeit (fest, gasförmig):

Nicht bestimmt.

Zersetzungstemperatur:

Nicht bestimmt.

Selbstentzündungstemperatur:

Nicht bestimmt.

Explosionsgefahr:

Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

Bildung explosionsgefährlicher/ leichtentzündlicher Dampf-/ Luftgemische möglich.

Oxidierende Eigenschaften:

Nein.

Untere Explosionsgrenze:

Nicht bestimmt.

Obere Explosionsgrenze:

Nicht bestimmt.

Dampfdruck bei 50°C:

< 110 kPa

Dichte bei 20°C:

0,76 g/ml

Schüttdichte:

Nicht bestimmt.

Löslichkeit:

Nicht bestimmt.

Wasserlöslichkeit:

Nicht mischbar.

Mischbarkeit:

Nicht bestimmt.

Fettlöslichkeit / Lösungsmittel:

Nicht bestimmt.

Leitfähigkeit:

Nicht bestimmt.

Oberflächenspannung:

Nicht bestimmt.

Relative Dichte:

Nicht angegeben.

Dampfdichte (Luft=1):

Nicht bestimmt.

Verdampfungsgeschwindigkeit:

Nicht bestimmt.

Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):

Nicht bestimmt.

Viskosität bei 40°C:

< 7 mm²/s

Lösemittelgehalt:

Nicht bestimmt.

Organische Lösemittel:

Nicht angegeben.

EU-VOC: (*)

81 %

Festkörpergehalt:

Nicht angegeben.

Sonstige Angaben:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität

Reaktivität:

Das Produkt wurde nicht geprüft.

Chemische Stabilität:

Bei sachgerechter Lagerung und Handhabung stabil.

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Thermische Zersetzung /

zu vermeidende Bedingungen:

Siehe auch Abschnitt 7.

Erhitzung, offene Flammen, Zündquellen. Elektrostatische Aufladung.

(5)

Unverträgliche Materialien:

Siehe auch Abschnitt 7.

Kontakt mit starken Oxidationsmitteln meiden.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Siehe auch Abschnitt 5.

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäß Verwendung.

ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben (*)

Kunststoff-Tiefenreiniger silikonfrei

Toxizität/Wirkung Endpunkt Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung

Akute Toxizität, oral: Keine Daten vorhanden.

Akute Toxizität, dermal: Keine Daten vorhanden.

Akute Toxizität, inhalativ: Keine Daten vorhanden.

Ätz-/Reizwirkung auf die

Haut: Keine Daten vorhanden.

Schwere Augenschädigung/-

reizung: Keine Daten vorhanden.

Sensibilisierung der

Atemwege/Haut: Keine Daten vorhanden.

Keimzell-Mutagenität: Keine Daten vorhanden.

Karzinogenität: Keine Daten vorhanden.

Reproduktionstoxizität: Keine Daten vorhanden.

Spezifische Zielorgan- Toxizität- einmalige Exposition (STOT-SE):

Keine Daten vorhanden.

Spezifische Zielorgan- Toxizität- wiederholte Exposition (STOT-RE):

Keine Daten vorhanden.

Aspirationsgefahr: Keine Daten vorhanden.

Reizwirkung Atemwege: Keine Daten vorhanden.

Toxizität bei wiederholter

Verabreichung: Keine Daten vorhanden.

Symptome: Keine Daten vorhanden.

Sonstige toxikologische

Daten: Einstufung gemäß

Berechnungsverfahren.

Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane (*)

Toxizität/Wirkung Endpunkt Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung

Akute Toxizität, oral: LD50 > 5000 mg/kg Ratte OECD 401

(Acute Orale Toxicity)

Akute Toxizität, dermal: LD50 > 2800 mg/kg Kaninchen OECD 402

(Acute Dermal toxicity)

Akute Toxizität, inhalativ: LC50 > 23,3 mg/l/4h Ratte OECD 403

(Acute Inhalation Toxicity) Ätz-/Reizwirkung auf die

Haut: Kaninchen OECD 404 (Acute

Dermal Irritation/

Corrosion)

Nicht reizend

Schwere Augenschädigung/-

reizung: Kaninchen OECD 405 (Acute

Eye Irritation/

Corrosion)

Nicht reizend

Sensibilisierung der

Atemwege/ Haut: Meerschwein

-chen OECD 406 (Skin

Sensitisation) Nicht sensibilisierend

Keimzell-Mutagenität: OECD 473 (In Vitro

Mammalian Chromosome Aberration Test)

Negativ

Keimzell-Mutagenität: 2000 Mg/kg Maus OECD 474

(Mammalian Erythrocyte Micronucleus Test)

Negativ

Reproduktionstoxizität: LOAEL 9000 ppm Ratte OEVD 416 (Two-

generation Reproduction Toxicity Study)

Negativ

Aspirationsgefahr: Ja.

Symptome: Benommenheit, Bewusstlosigkeit,

Herz-/Kreislaufstörungen,

Kopfschmerzen, Krämpfe, Schläfrigkeit, Schleimhautreizung, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen.

ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben (*)

Kunststoff-Tiefenreiniger silikonfrei

Toxizität/Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung

Toxizität, Fische: Keine Daten vorhanden.

Toxizität, Daphnien: Keine Daten vorhanden.

Toxizität, Algen: Keine Daten vorhanden.

Persistenz und

Abbaubarkeit: Abtrennung, soweit

möglich, über Ölabscheider

Bioakkumultionspotential: Keine Daten vorhanden.

Mobilität im Boden: Keine Daten vorhanden.

Ergebnisse der PBT- und

vPvB-Beurteilung: Keine Daten vorhanden.

Andere schädliche

Wirkungen: Keine Daten vorhanden.

Sonstige Angaben: Gemäß der Rezeptur

keine AOX enthalten

(6)

Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane (*)

Toxizität/Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung

Toxizität, Fische: LL50 96h 3 - 10 mg/l Oncorhynchus

mykiss OECD 203

(Fish, Acute Toxicity Test)

Toxizität, Daphnien: EL50 48h 4,6 - 10 mg/l Daphnia magna OECD 202

(Daphnia sp.

Acute Immobilisation Test)

Toxizität, Daphnien: NOELR 21d 1-1,6 Mg/l Daphnia magna OECD 211

(Daphnia magna Reproduction Test)

Toxizität, Algen: NOEC/NOEL 72h 10 mg/l Pseudokirchneri

ella subcapitata OECD 201 (Alga, Growth Inhibition Test)

Toxizität, Algen: EbL50 72h 10-30 Pseudokirchneri

ella subcapitata OECD 201 (Alga, Growth Inhibiton Test) Persistenz und

Abbaubarkeit: 28d 98 % OECD 301 F

(Ready Biodegradability- Manometric Respirometry Test

Vollständig biologisch abbaubar.

Ergebnisse der PBT- und

vPvB-Beurteilung: Kein PBT-Stoff, Kein

vPvB-Stoff

Bakterientoxizität: EL50 48h 11,14 mg/l Berechneter Wert

Wasserlöslichkeit: 2 Mg/l Unlöslich

ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung

Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung:

Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes. Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungs- gegebenheiten beim Verwender können unter Umständen auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG).

Örtlich behördliche Vorschriften beachten. Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.

Abfallschlüssel gemäß Abfall-

verzeichnis-Verordnung (AVV):

07 06 04 Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen.

Verpackung

Empfehlung:

Örtlich behördliche Vorschriften beachten. Behälter vollständig entleeren. Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern, zerschneiden oder schweißen. Rückstände können eine Expositionsgefahr darstellen.

ABSCHNITT 14 Angaben zum Transport

Allgemeine Angaben

UN-Nummer:

1993

Straßen-/ Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)

Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (NAPHTHA (ERDÖL))

Transportgefahrenklassen:

3

Verpackungsgruppe:

II

Klassifizierungscode:

F1

LQ (ADR 2011):

1 L

LQ (ADR 2009):

4

Umweltgefahren:

Umweltgefährdend.

Tunnelbeschränkungscode:

D/E

Seeschiffstransport (GGVSee/IMDG-Code)

Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

FLAMMABLE LIQUID, N.O.S (NAPHTHA (PETROLEUM))

Transportgefahrenklassen:

3

Verpackungsgruppe:

II

EmS-Nummer:

F-E, S-E

Meeresschadstoff (Marine Pollutant):

Ja.

Umweltgefahren:

Environmentally hazardous.

Lufttransport IATA

Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Flammable liquid, n.o.s (NAPHTHA (PETROLEUM))

Transportgefahrenklassen:

3

Verpackungsgruppe:

II

Umweltgefahren:

Nicht zutreffend.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

für den Verwender: Mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein.

Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligter Personen zu beachten. Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-

Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:

Die Fracht erfolgt nicht als Massengut sondern als Stückgut, daher nicht zutreffend.

Mindermengenregelungen werden hier nicht beachtet. Gefahrennummer sowie

Verpackungscodierung auf Anfrage. Sondervorschriften (special provisions) beachten.

(7)

ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften

Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften

Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:

Ja.

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) beachten.

Störfallverordnung:

Störfallverordnung beachten.

Wassergefährdungsklasse:

WGK 1 (Selbsteinstufung gemäß VwVwS): schwach wassergefährdend

Stoffsicherheitsbeurteilung:

Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.

ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben

Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden.

Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „ Technolit Arbeitssicherheit“.

Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Gemäß Richtlinie 67/548/EWG:

R11 Leichtentzündlich.

R51 Giftig für Wasserorganismen.

R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):

Einstufung gemäß Verordnung

(EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Verwendete Bewertungsmethode Flam. Liq. 2, H225

Einstufung aufgrund von Testdaten.

Asp. Tox. 1, H304

Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.

STOT SE 3, H336

Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.

Aquatic Chronic 2, H411

Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.

Abkürzungen und Akronyme:

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) AOX Adsorbierbare organische Halogenverbindungen

BimSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

CAS Chemical Abstracts Service

EC Effektive Konzentration

GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals IATA-DGR International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations

IBC-Code Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut ICAO-TI International Civil Aviation Organization-Technical Instructions

IMDG-Code International Maritime Code for Dangerous Goods IUCLID International Univorm Chemical Information Database LC Letale Konzentration / Lethal concentration

LD Letale Dosis / Lethal dose

MARPOL Maritime Pollution Convention – Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe PBT Persistent, bioakkummulierbar, toxisch

RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter

Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

VOC Volatile organic compounds (flüchtige organische Verbindungen) vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

WGK Wassergefährdungsklassen gem. Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS, Deutschland WGK 1 WGK 1 = schwach wassergefährdend | WKG 2 = wassergefährdend | WKG 3 = stark wassergefährdend

Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig.

* Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert]

Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006.

Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen

Informationen nachgetragen bzw. ergänzt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Installation nicht-steckerfertiger Geräte ist vom jeweiligen Netzbetreiber oder von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen, der Ihnen auch bei der Einholung der Zustimmung

Die Installation nicht-steckerfertiger Geräte ist vom jeweiligen Netzbetreiber oder von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen, der Ihnen auch bei der Einholung der Zustimmung

SICHTSCHUTZ MULTITOR.. DOPPELSTABMATTEN FÜR HÖCHSTE ANSPRÜCHE.. Für beste Stabilität, Farbgestaltung, Sicherheit und Korrosionsschutz eignen sich besonders Doppelstabmattenzäune.

Hier handelt es sich um die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit: ebenfafls sind hier die Betriebsmittel für die Internelpräsenzen, die Verfügungsmittel und die Aufwendungen

Warum Du als Schöngeist nichts erreichst, dafür mit Klartext umso mehr...20 Kapitel 4 - Die Bedarfsanalyse ...21 4.1 Sprich nicht zu viel, schweig nicht zu wenig. Was wir

Switching Signal SP2 1 Boolean Switching Signal SP1 0 Boolean Dieser Schalter unterstützt IO-Link Smart Sensor Profile.. Bedienungsanleitung wurde in deutscher

Produkt Informationsblatt Datum: 15.11.17 Handelsname/Produkt: Dräger-Röhrchen® (die als Gefahrgut UN 3260, PG III, eingestuft sind) überarbeitet am 15.11.2017 Version:

Beilagen für Zeitungen und Anzeigenblätter müssen so beschaffen sein, dass eine industrielle Verarbeitung auf Hochleistungsmaschinen gewährleistet ist, denn die Produktion