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Wer kontrolliert die Kontrolleure? | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Stellungnahmen

36 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 10-2012

Die Finma verursacht Regulierungsfolge- kosten in Milliardenhöhe. Diese belaufen sich in den nächsten Jahren auf rund 3 Mrd. Fran- ken. Eingeschlossen sind dabei die Projekte, die der Schweiz vom Ausland aufgedrängt werden, wie etwa die Abgeltungssteuern und Fatca. Von Transparenz und Mitsprache in der Regulierung kann hier kaum die Rede sein. Finanzinstitute werden zudem oft ge- zwungen, Massnahmen zu treffen, bevor ein neues Gesetz überhaupt in Kraft tritt.

Opfer der Regulierungswut sind besonders kleinere Institute

Die Regulierungskosten beinhalten meist hohe Fixkosten, die grosse und kleine Markt- teilnehmer gleichermassen treffen. Dazu zählen nicht nur EDV-Projekte und Admi- nistrativaufwand, sondern auch höhere Eigenmittel- und Liquiditätshaltungskosten.

In Bezug auf die Eigenmittelunterlegung kommt es aufgrund der vorgesehenen Neu- regulierung zur paradoxen Situation: Grös- sere Kantonalbanken müssen für die gleiche Hypothek rund doppelt so viele Eigenmittel bereitstellen wie die systemrelevanten Gross- banken. Wenn Banken ihre Bilanzen kürzen müssen, weil sie die notwendigen Eigenmit- tel nicht innert nützlicher Frist beschaffen können, dann erzielen sie die grössten Eigen- mitteleinsparungen, indem sie KMU- und anderen Unternehmenkredite aufkündigen.

Gemäss den Finma-Eigenmittelunterle- gungsregeln werden diese rund viermal ris- kanter als Bankgegenparteien eingestuft.

Finma bisher vor öffentlicher Kritik geschützt

Banken, Versicherungen und andere Fi- nanzintermediäre benötigen von der Finma eine Betriebsbewilligung und werden von ihr beaufsichtigt. Aus Angst vor Vergeltungs- massnahmen wagen sie nicht, öffentlich Kri- tik zu üben. Die Branche ist sich zwar einig, dass eine strenge Aufsicht für den Finanzplatz Schweiz einen Wettbewerbsvorteil darstellt.

Die Art und Weise, wie diese Aufsicht wahr- genommen wird, hat sich aber seit dem In- krafttreten des FINMAG drastisch verändert.

Die wichtigsten Beanstandungen der Bran- che sind: Statt mit den betroffenen Instituten

pragmatische Lösungen für erkannte Proble- me zu finden, führe sich die neue Garde der Finanzmarktaufseher rechthaberisch und ar- rogant auf. Die oft praxisunerfahrenen Hochschulabgänger könnten sich kostspieli- ge Gerichtsprozesse leisten, weil die Kosten ohnehin dem Finanzsektor überwälzt wer- den. Und der «Swiss Finish» wird als Aus- druck fachlicher Unsicherheit der Finma wahrgenommen, die sich mit im Vergleich zum Ausland wesentlich schärferen Vor- schriften selbst schützen wolle.

Dringender Aufsichts- und Revisionsbedarf

Bei den Beratungen des FINMAG im Par- lament hat die SVP im März 2007 die Vorla- ge abgelehnt, weil sie viele Mängel aufwies, die seither auch klar zutage getreten sind, ganz besonders bei der Regelung von Tätig- keiten ausserhalb des traditionellen Bank- und Versicherungsgeschäftes. Zudem sind die Kompetenzen zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, aber auch zwischen Finma, Finanzdepartement, Börsenaufsicht und SNB vermischt worden. Bei der Organi- sation wird nicht klar nach prudenzieller, polizeilicher und Marktaufsicht unterschie- den; und die internationale Konglomerats- aufsicht und die Beziehungen zum Ausland wurden fahrlässig geregelt.

Der befürchtete Kostenschub ist eingetre- ten. 2011 stellten sich die Einnahmen der Finma auf 107 Mio. Franken (+109% seit 2006); der Personalbestand stieg auf 418 Per- sonen (+55%), der Durchschnittslohn auf 195 000 Franken (+30%). Dazu kommen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für die externe und interne Revision.

Die Finma ist zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- platzes verpflichtet. Faktisch trägt sie zu einer massiven Regulierungswut bei. Sie nimmt über den Bundesrat, aber auch mit Verfügun- gen, Rundschreiben, Empfehlungen etc. mas- siv Einfluss auf die Gesetzgebung. Die Gewal- tentrennung wird damit zu oft verletzt. Keines der rund 40 Gesetzesvorhaben im Finanzsek- tor oder im Steuerbereich wird die Wettbe- werbsfähigkeit verbessern. Fazit: Die Funkti- onsweise der Finma muss dringend überprüft und das FINMAG revidiert werden. m

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Artikel 7 des Finanzmarktauf- sichtsgesetzes (FINMAG) gibt der Finma verschiedene Regulie- rungsgrundsätze vor: «Sie regu- liert nur, soweit dies mit Blick auf die Aufsichtsziele nötig ist. Dabei berücksichtigt sie insbesondere:

a) die Kosten, die den Beaufsich- tigten durch die Regulierung entstehen; b) wie sich die Regu- lierung auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähig- keit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt; c) die unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten; und d) die internationalen Mindeststan- dards. Sie unterstützt die Selbst- regulierung und kann diese im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnis- se als Mindeststandard anerken- nen und durchsetzen. Sie sorgt für einen transparenten Regulie- rungsprozess sowie eine ange- messene Beteiligung der Betrof- fenen.» In der Praxis hält sich die Finma nicht an diese Regulie- rungsgrundsätze.

NR Hans Kaufmann Wettswil

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