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VERMIETETE EINHEITEN ZUR KAPITALANLAGE IN BERLIN

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Academic year: 2022

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VERMIETETE EINHEITEN ZUR KAPITALANLAGE

IN BERLIN

(2)

MOSELSTRASSE 5

12159 BERLIN

MOSELSTRASSE 5

(3)

MOSELSTRASSE 5 IM ÜBERBLICK

MOSELSTRASSE 5

MOSELSTRASSE 5

12159 BERLIN

Friedenau ist der kleinste von sechs Ortsteilen des Bezirks Tempelhof- Schöneberg und liegt im Süden Schönebergs. Viele be- kannte Persönlichkeiten, Künst- ler und Schriftsteller haben in Schöneberg gelebt bzw. leben noch heute hier, darunter Günter Grass, Uwe Johnson, Kurt Tucholsky,

Herta Müller, die Comedian Har- monists, Albert Einstein und, und, und. Ruhig, beschaulich und gerade deswegen eine begehrte, gutbürgerliche Wohngegend ist Friedenau. Der recht junge Stadt- teil wurde in Wilhelminischer Zeit gegründet. Die Mehrzahl seiner Gebäude wurde zu Beginn des

20. Jahrhunderts erbaut. 185 Ob- jekte stehen heute unter Denkmal- schutz und verleihen diesem Stadt- quartier ein ganz besonderes Flair.

Restaurants Schule

Arzt/Apotheke Einkauf

Bank Bäcker

Stadtplan

Shopping Post

Bar

Rathaus Steglitz

Berlin Feuerbachstr.

Friedenau

Saarstraße dwestkorso

Wiesbadener Str.

Goßlerstraße

Bism arck stre

Thorw aldsen

straße Schildhorn

straße

Lepsiusstre Laubacher Straße

Schlstraße

Klingsorstraße

Steglitzer Damm

Halskestraße Albrechtstraße

Stadtpark Steglitz Bäkepark

Friedhof Steglitz Harry-

Bresslau-Park

Ceciliengärten

Grazer Platz Friedrich-

Wilhelm- Platz Rüdesheimer

Platz

Hin

denburgdam

m

Birkb uschst

raße Grunewa

ldstraße

Bergstraße Schm

iljanstraße

Rheinstre

Bundesallee

103

(4)

MOSELSTRASSE 5 IM ÜBERBLICK

MOSELSTRASSE 5

12159 BERLIN

KU R ZÜ B ER B LICK

Art des Hauses | Baujahr

Altbau (1898) Neubau Aufzug

ja nein

Dachgeschossausbau

ja nein

Denkmal

ja nein

Milieuschutzgebiet/ Sanierungsgebiet

ja nein

Gewerbe

1 freie Einheit im Souterrain des Vorderhauses Angabe Energieausweis

Energiebedarfsausweis | Energieeffizienzklasse: F (Endenergiebedarf 110 kWh/(m²*a))

Heizungsart / Warmwasser

Gas-Zentralheizung; die Warmwasseraufbereitung erfolgt dezentral mittels Durchlauferhitzer/Boiler

(Fabrikat: Ariston, Siemens oder Vaillant)

(5)

MOSELSTRASSE 5 IM ÜBERBLICK

MOSELSTRASSE 5

MOSELSTRASSE 5

12159 BERLIN

Besonderheiten

• ehemalige „Roennebergsche Mädchenschule“ ist ein Denkmalgeschütztes Gebäude im Gründer zeitstil

• das Haus ist ein Bau- und Gartendenkmal (Vorgarten) gem. Denkmal- schutzgesetz, wodurch künftige bauliche Maßnahmen nach Absprache mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen

• Vorgarten mit Schmiedeeisernem Zaun und drei alten Kastanienbäumen

• gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung (U-Bahnhof Friedrich-Wil- helm-Platz sowie wenige Fußminuten zum S-Bahnhof Friedenau)

Objektinformationen

• Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums im Jahr 2016

• denkmalschutzgerechtes Malern der Straßenfassade

• malermäßige Überarbeitung der Wohneingangtüren & Treppenhäuser

• gärtnerische Gestaltung des Innenhofes im Jahr 2016

• jede Wohnung erhält einen Kellerraum

• Sondernutzungsrechte (SNR): an Außenflächen (Privatgärten), den Vorflu- ren im Seitenflügel sowie zwei Räumen im Keller zugeordnet

• Fahrradstellplätze im Innenhof; zudem gibt es einen Fahrradraum im Keller

Verkäufer

HaMa Berlin Realitäten GmbH & Co. Moselstraße 5 KG Bahnhofstraße 51, 15806 Zossen

Hausgeld / Monat in EUR

(Wirtschaftsplan 2017) Stand: Juni 2017

WE umlage-

fähig nicht umlagefähig 16 118,24 76,89

21 227,38 76,04

*exklusive Heizkosten

(6)

MOSELSTRASSE 5 DIE GRUNDRISSE MOSELSTRASSE

Der Balkon ist zu 50 % in die Wohnfläche eingerechnet.

VER M I E TE T

WE 16

VORDE RHAUS 3. OG LIN KS

3 ZIM M ER

C A . 103, 32 M2

(7)

MOSELSTRASSE 5

DIE GRUNDRISSE MOSELSTRASSE

Die Terrasse und der Balkon sind zu 50 % in die Wohnfläche eingerechnet.

VER M I E TE T

MOSELSTRASSE 5

WE 21

VORDE RHAUS DG LIN KS

3 ZIM M ER

C A . 102,04 M2

(8)

DIE PREISLISTE MOSELSTRASSE 5

DIE PREISLISTE

WE LAGE ZI WF

in m2

KP in EUR

NKM

IN EUR RENDITE in %

MOSELSTRASSE 5 Vorderhaus

16 3. OG li 3 103,32 568.260 331.48 0.69

21 DG li 3 102,04 561.220 835,96 1,92

Stand: 09.06.2021

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Kaufnebenkosten, diese sind Notar- und Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer. Sollten Sie eine Finanzierung benötigen, hilft Ihnen unser Partner-Team von ZIEGERT - Bank- und Finanzierungsconsulting GmbH unter 030-880 353-39 gern kostenfrei weiter.

Die Flächen wurden anhand der gezeichneten Aufteilungsgrundrisse berechnet. Eventuelle Abweichungen zu den Flächenangaben in Altmietverträgen sind möglich.

Die Terrassen und Balkone sind zu 50 % in die Wohnflächen eingerechnet.

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WAS SIND KAUFNEBENKOS- TEN?

Das sind einmalige Kosten, die zusätz- lich zum reinen Kaufpreis der Immobi- lie zu leisten sind. Sie werden prozentu- al vom Kaufpreis berechnet und setzen sich aus zwei Positionen zusammen:

1.Notar- und Grundbuchkosten: ca. 2 % 2.Grunderwerbsteuer: 6 % (in Berlin) Insgesamt betragen die Kaufnebenkos- ten ca. 8 % des Kaufpreises.

WANN SIND DIE KAUFNEBEN- KOSTEN FÄLLIG?

In der Regel müssen die Kaufneben- kosten 2 bis 8 Wochen nach dem Kauf gezahlt werden.

(10)

BERLINER WOHNUNGSMARKT

Quelle: Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg 2017; Bayerisches Landesamt für Statistik 2017; Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 2017; Statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017

NEUE WOHNUNGEN PRO 1.000 EINWOHNER

Baufertigstellungen (für Wohnungen in neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden) pro 1.000 Einwohner 2016

BERLIN 2,41

MÜNCHEN 3,54

HAMBURG 3,23

FRANKFURT 13,06

BERLIN 85 %

FRANKFURT 81 %

HAMBURG 77 %

MÜNCHEN 76 %

MIETERQUOTE

Anteil vermieteter Wohnungen am Wohnungsbestand 2017 Berlin ist eine Mieterstadt

Quelle: Statistisches Bundesamt 2017

Quelle: BBU Verband Berlin-Branden- burgischer Wohnungsunternehmen e.V.

2001 – 2017

Quelle: CBRE/ BerlinHyp Wohnmarktreport 2017

MIETEN IN BERLIN

Durchschnittliche Kaltmiete für Wohnungen in Mehrfamilienhäuser

0,0%

1,0%

2,0%

3,0%

4,0%

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

BERLINER WOHNUNGSMARKT

B ER LIN WECK T B EG EH RLICH KEITEN . DAS B EDEUTE T STEIG EN DE M IE TEN U N D I NTERESSANTE CHANCEN FÜ R K APITAL AN LEG ER .

Geringes Angebot, hoher Zuzug und eine wachsende Wirtschaftskraft bei niedrigen Kapitalkosten – am Berli- ner Wohnungsmarkt stehen derzeit alle Zeichen auf grün, wenn Sie hier investieren wollen. Mieter müssen

sich dagegen auf steigende Wohn- kosten einstellen. Denn es drängen viele internationale Interessenten und junge Berufseinsteiger in die Stadt. Das bedeutet mehr Wettbe- werb um wenige Wohnungen. In

Berlin fehlen derzeit jährlich etwa 15.000 Wohnungen. Und so sind die Angebotsmieten in allen Bezirken trotz Mietpreisbremse weiter ge stiegen, während der Leerstand mit weniger als zwei Prozent deutlich

MIETWOHNUNGSMARKT

Quelle: Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg 2015; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2017

BEVÖLKERUNG VS. WOHNUNGEN

Indexierte Entwicklung der Bevölkerung gegenüber dem Wohnungsbestand; Index 2005 = 100 Nachfrage übersteigt Angebot

94 99 104 109 114

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

(Zensus) 2012 2013 2014 2015 2020 2025 2030 Wohnungsbestand Bevölkerungswachstum Prognose Bevölkerungswachstum 94

99 104 109 114

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

(Zensus) 2012 2013 2014 2015 2020 2025 2030 Wohnungsbestand Bevölkerungswachstum Prognose Bevölkerungswachstum 94

99 104 109 114

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

(Zensus) 2012 2013 2014 2015 2020 2025 2030 Wohnungsbestand Bevölkerungswachstum Prognose Bevölkerungswachstum

90 95 100 105 110 115

2010 2011

(Zensus) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2020 2025 2030

(11)

CHANCEN & RISIKEN

G ESCHÄF TSPARTN E R

Eine finanzielle Transaktion und da- mit auch eine Immobilieninvestiti- on lebt davon, dass sich kompetente und zuverlässige Partner zusammen- finden, um im beiderseitigen Interes- se ein bestmögliches Ergebnis zu er- zielen. Somit ist die Wahl des richti- gen Partners der Schlüssel für einen

erfolgreichen Vertragsabschluss. Erst wenn Verkäuferin und Käufer eine gemeinsame, offene und konstruk- tive Gesprächs- und Verhandlungs- grundlage gefunden haben, besteht das erforderliche Miteinander der Geschäftspartner.

Verkäuferin ist im vorliegenden Fall

die Assoziation Bankum GmbH, Marktplatz 7/8, 15806 Zossen, einge- tragen im Handelsregister des Amts- gerichts Berlin Charlottenburg un- ter HRB 28689B vertreten durch den allein vertretungsberechtigten Ge- schäftsführer Adham El Muntasser.

Die Assoziation Bankum GmbH ver-

Für die Fremdfinanzierung des Immobilienkaufs bedarf der Käufer einer Kreditzusage eines Kreditinsti- tutes. Sollte der Käufer vor verbindli- chem Abschluss einer solchen Finanzierung den Kaufvertrag unter-

zeichnen, so besteht das Risiko, dass er nicht über die notwendigen Mittel verfügt, um den Kaufpreis zu bezah- len. Damit kann es dazu kommen, dass der Verkäufer auf Grund der Kaufpreisfälligkeit die Bezahlung

verlangt und sie im Fall der Nicht- erfüllung in das sonstige Vermögen des Käufers vollstreckt, was zu des- sen Vermögensverfall führen kann.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass jede Finanzierung der individu- KRE DITZUSAG E

CHANCEN & RISIKEN

IM MOBILIE NINVESTITION

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Aktien- und Rentenmärkte su- chen zurzeit viele Anleger nach wirt- schaftlich sinnvollen Alternativen.

In den Fokus der Betrachtung sind deshalb verstärkt wohnwirtschaftli- che Immobilieninvestments gerückt.

Eine wohnwirtschaftlich genutzte Immobilie in Deutschland kann, im Vergleich zu anderen Kapitalanla- geformen (z.B. Aktien) aufgrund der kontinuierlichen Entwicklung des Immobilienmarktes in Deutschland als wertbeständig und relativ krisen- sicher eingestuft werden. Über einen längeren Zeitraum betrachtet ist zwar auch der Immobilienmarkt Schwan- kungen unterworfen, in der Regel

steigen aber auch die Preise wieder, so dass eine gute Chance besteht für eine wertbeständige und krisensiche- re Anlage. Dabei ist auch das positi- ve rechtliche Umfeld zu berücksich- tigen, da das Eigentum gerade auch an Immobilien aufgrund der Veran- kerung in der Verfassung

(Art. 14 GG) besonderen Schutz ge- nießt und eine Enteignung grund- sätzlich nicht möglich ist. Durch die räumlichen Gegebenheiten in Deutschland ist Grund und Boden nicht unbegrenzt verfügbar und so- mit eine beliebige Neuerrichtung von Immobilien nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass Immobilien un- ter dem Gesichtspunkt der langfris-

tigen Kapitalanlage eine gute Chan- ce auf Wertsteigerung haben. Aller- dings ist auch zur berücksichtigen, dass dieses langfristige Engagement aufgrund seiner Laufzeit das Risiko in sich trägt, dass durch heute noch nicht abzusehende Unwägbarkeiten sich das Risiko von Wertverlusten re- alisieren könnte. Die Kapitalanlage in wohnwirtschaftliche Immobilien ist daher – wie jede andere Kapital- anlageform auch – nicht nur einsei- tig mit Vorteilen, sondern auch mit möglichen Nachteilen behaftet.

Die Vor- und Nachteile eines Immo- bilen Investments lassen sich am

CHANCEN & RISIKEN

(12)

CHANCEN & RISIKEN gentums durch den Käufer, erzielt

dieser steuerlich Einkünfte aus Ver- mietung und Verpachtung. Dagegen können bestimmte, im Zusammen-

vestitionen steuerlich geltend ge- macht werden.

Ein Immobilieninvestment sollte nicht unter der Maßgabe der Um-

gen und die Liquiditätsplanung darf nicht auf der Ziehung selbiger beru- hen, sondern muss berücksichtigen, dass auch entsprechende Einkom-

Wie die gesamte Gesetzgebung und Rechtsprechung einem ständigen Wandel und Anpassungen unter- liegt, so gilt dies auch für die Steu- ergesetze und Rechtsverordnungen sowie die Rechtsprechung der Fi-

nanzgerichtsbarkeit und die Ausfüh- rungspraxis der Finanzämter. Dies bedeutet, dass die zum Zeitpunkt der Exposé-Herausgabe geltenden Rege- lungen sich jederzeit ändern können und es keine Gewähr dafür gibt, dass

sie in unveränderter Form fortbeste- hen bleiben. Der Käufer sollte in je- dem Fall vor Kaufvertragsabschluss mit seinem Steuerberater seine per- sönliche Besteuerungssituation und die daraus resultierenden Vor- und WAN DE L DE R STEU E RG ESETZG E BU NG

CHANCEN & RISIKEN

L AG E

Von entscheidender Bedeutung für den Wert einer Immobilie ist immer ihre Lage. Dabei kommt es sowohl auf die Makro- als auch die Mikro- lage an. Der Käufer sollte daher, be- vor er seine Kaufentscheidung trifft, prüfen, wo sich die Liegenschaft be- findet. Nur in einer ökonomisch und ökologisch gesunden Umgebung ist mit einer stabilen Entwicklung des Immobilienmarktes zur rechnen. Da-

bei kommt es auch immer darauf an, in welchem Stadtviertel sich die Lie- genschaft befindet, denn auch inner- halb der gleichen Stadt gibt es auf- grund der unterschiedlichen Nach- frage erhebliche Differenzen beim Immobilienwert. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung immer nur den aktuellen Zustand widerspiegelt. Künftige städtebau- lichen Entwicklungen, Wohntrends

oder geänderte wirtschaftliche Rah- menbedingungen können dazu füh- ren, dass sich die Standortattraktivi- tät und damit der Immobilienwert aufgrund der geänderten Nachfra- ge steigt oder fällt. Die Objekte der Assoziation Bankum GmbH befin- den sich allesamt in Berliner Innen- stadt-Lagen. Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich im direkten Umfeld, mittels Pkw, sowie öffentli-

(13)

D

Denkmal / Denkmal-AfA werden bauliche Maßnahmen im Außenbereich (z. B. Fassade) nach Erwerb der Wohnungen durchge- führt, können diese von Kapital- anlegern ggf. steuerlich geltend ge- macht werden (gem. §§ 7 i bzw. 10 f Einkommenssteuergesetz); grund- sätzlich basieren die steuerlichen Aussagen auf der aktu ellen Rechts- und Gesetzeslage, so dass das Risi- ko zukünftiger Änderungen besteht;

wir sind nicht berechtigt, Steuerbe- ratungen durchzuführen und emp- fehlen die Hinzuziehung eines Steu- erberaters; trifft nur bei Objekten zu die unter Denkmalschutz stehen;

siehe Kurzübersicht

E

Eigenbedarfskündigung / Sonderkündigungsschutz es gilt berlinweit eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen von 10 Jahren, sofern der Mietvertrag vor der Umwandlung der Wohnung in Wohnungseigentum abgeschlos- sen wurde; außerdem sind die Fris- ten der ordentlichen Kündigung (3 – 12 Monate) einzuhalten; bei Mietverträgen, die nach Umwand- lung der Wohnung in Wohnungsei- gentum abgeschlossen wurden, gel- ten nur die Fristen der ordentlichen Kündigung (3 – 12 Monate)

Energieausweis

Dokument, das ein Gebäude ener- getisch bewertet; wenn ein Energie-

ausweis vor liegt, kann er Ihnen auf Wunsch gern überreicht bzw. zuge- sandt werden

F

Finanzierung

sollten Sie eine Finanzierung benötigen, hilft Ihnen das Team der ZIEGERT – Bank- und Finanzie- rungsconsulting GmbH unter 030-880353-39 gern kostenfrei

weiter

I

Instandhaltungsrücklage wird von der Eigentümergemein- schaft gebildet und auf einem Rück- lagen-Konto hinterlegt; über die Höhe der monatlichen Zahlungen

A BIS Z

I N FORMATION EN FÜ R DEN K AU F VON VERM I E TE TEN EI N H EITEN

A BIS Z

(14)

eigentliche Höhe der Mieteinnah- men nach Abzug der Betriebs- und Heizkosten

R

Rendite

die Brutto-Mietgewinnspanne ist das Verhältnis der jährlichen Miet- einnahmen gegenüber dem Kauf- preis; die Netto-Mietgewinnspanne bezieht die jährlichen Nebenkosten ein; die Nebenkosten werden von den Mieteinnahmen abgezogen

T

Teilungserklärung

>Grundgesetz< der Eigentümerge- meinschaft, welche alle Rechte und Pflichten der Eigentümer in der Ge- meinschaft regelt; enthält wichtige Vorgaben wie z. B. Kostenregel- ungen, -verteilungen, Festlegun

gen zu Gemeinschafts- und Son- dereigentum, Sondernutzungsrech- ten etc.

U

Umlagefähige / nicht umlage- fähige Nebenkosten

die Betriebskosten, die dem Eigen- tümer aufgrund des Eigentums am Grundstück oder durch den bestim- mungsmäßigen Gebrauch des Ge- bäudes entstehen, können laut

§ 556 BGB auf den Mieter umge- legt werden; nach aktuell gültiger Betriebskostenverordnung gelten 17 verschiedene Posten als umlage- fähig, sofern sie in einer jährlichen Nebenkostenabrechnung erfasst sind, darunter u. a. Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizungs- und Warmwasserkosten und Kosten für den Aufzug; nicht umlagefähig sind dagegen Kosten für Verwaltung, Re-

paraturen und Instandhaltungsrück- lagen

V

Vorkaufsrecht:

Recht des Mieters, im Falle eines Verkaufs der Wohnung, einen Kauf- vertrag zu den gleichen Bedingun- gen abzuschließen; Voraussetzung für die Ausübung ist der Eintritt des Vorkaufsfalls (§§ 577,463 BGB), also der Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages zwischen Verkäu- fer und Drittkäufer (Erwerber); das Vorkaufsrecht kann innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden, be- ginnend mit der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Mieters über den Verkaufsfall einschließlich des genauen Inhaltes des Kaufvertrages

A BIS Z A BIS Z

Nutzung anzuwenden sind; es gilt der Grundsatz: Im Zweifel ist vor- rangig von einer Wohnraummie- te und den für Wohnungen gelten- den Kündigungsfristen auszugehen;

Vermieter, die davon abweichen wollen, sollten über die Flächenver- teilung in den Räumen eine über- wiegend gewerbliche Nutzung de- finieren

Kündigungssperrfrist

es gilt berlinweit eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen von 10 Jahren

M

Mieten / Mietverhältnisse die aktuellen Nettokaltmieten fin- den Sie auf der Preisliste; alle rele- vanten Unterlagen und Informatio- nen zu den Mietverhältnissen erhal- ten Sie selbstverständlich gern auf Anfrage

Mietobergrenze / Mietpreis- bremse

in Berlin gilt die so genannte Miet- preisbremse; damit dürfen die Neu- vertragsmieten nicht mehr als 10 Prozent über der örtlichen Ver- gleichsmiete liegen; aufgrund der

hohen Wohnungsnachfrage steigen die Angebotsmieten in Berlin den- noch weiter, wie Immobilien scout24 berichtet; zu beachten ist ferner, dass beispielsweise umfassend sa- nierte Wohnungen nicht von der Regelung betroffen sind, wie auch, dass bei Wohnungen mit einem be- reits höheren Mietzins die Miete nicht gesenkt werden muss

Mietrendite

gibt an, wie hoch die jährlich erziel- ten Mieterträge im Verhältnis zu den Anschaffungskosten sind

Mietunterlagen

relevante Unterlagen (Mietverträ- ge und Mieterhöhungsanschrei- ben) stellen wir Ihnen gern zur Ver- fügung

Milieuschutz

liegt das Gebäude im Milieuschutz- gebiet bedeutet das, dass Moderni- sierungsmaßnahmen, die über die Herstellung einer zeitgemäßen Aus- stattung einer durchschnittlichen Wohnung hinaus gehen (z. B. Ein- bau einer Fußbodenheizung), vom Stadtplanungsamt genehmigt wer- den müssen und eine Miethöhenbe- grenzung nach sich ziehen; gerne

übersenden wir Ihnen hierzu das In- formationsblatt des jeweiligen Be- zirksamts

N

Nettokaltmiete

(15)

AGB

chen Verhältnis steht, und dem Auftraggeber der Vertrags- schluss durch die andere Par- tei im wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugutekommt wie ein eigener.

§ 4 Provisionspflicht für nachfolgende Verträge Schließt der Auftraggeber in- nerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages einen nachfolgenden Vertrag ab, so ist er zur Zahlung einer Differenzprovision verpflichtet, wenn der Inhalt des nachfol- genden Vertrages ebenfalls Teil des ursprünglichen Auftrages war und vom Makler ebenfalls angeboten wurde. Ein nachfol- gender Vertrag liegt vor, wenn unter Erweiterung oder Ände- rung des ursprünglichen Ver- tragsinhaltes ein geänderter oder neuer Hauptvertrag zu- stande kommt („nachfolgender Vertrag“). Die Differenzprovisi- on errechnet sich aus der Dif- ferenz zwischen der vereinbar- ten Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages und der vereinbarten Provision für den Nachweis der Gelegen- heit zum Abschluss des nach- folgenden Vertrages.

§ 5 Vorkenntnis

Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des im Ex- posé bezeichneten Objektes (nachfolgend „Objekt“) bzw.

des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzu- teilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Aufwendungser-

satzes die in Erfüllung des Auf- trages nutzlos gewordenen Auf- wendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstan- den sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

§ 6 Vertragsschluss und Vertragsverhandlung (1) Der Auftraggeber ist ver- pflichtet, den Makler bei Ver- handlungen mit dem vom Makler nachgewiesenen Ver- tragspartner als ursächlich wir- kenden Makler zu nennen.

(2) Der Auftraggeber hat unver- züglich zur Kenntnis zu geben, wann und zu welchen Bedin- gungen er einen Vertrag über das Objekt oder über ein an- deres Objekt des vom Makler- nachgewiesenen Vertragspart- ners abschließt.

(3) Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertrags- schluss.

(4) Der Makler hat ebenfalls ei- nen Anspruch auf Erteilung ei- ner Abschrift des Hauptver- trages und der getroffenen Nebenvereinbarungen.

§ 7 Unverbindlichkeit der Angebote

Unsere Angebote sind freiblei- bend. Zwischenverkauf bzw.

Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer aus- drücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierfür eine geson- derte Vereinbarung getroffen wird.

§ 8 Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspart- ner provisionspflichtig tätig zu

werden. Hierbei kann der Mak- ler für beide Parteien als Nach- weismakler oder für die eine Partei als Vermittlungs- und für die andere Partei als Nachweis- makler tätig werden.

§ 9 Keine weiteren Ver- einbarungen

Der Auftraggeber bestätigt, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé, den Makler- vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus nicht getroffen wurden.

§ 10 Gerichtsstand Im Verkehr mit Kaufleuten ist Berlin als Gerichtsstand verein- bart. Im Verkehr mit Verbrau- chern ist kein Gerichtsstand vereinbart.

§ 11 Unwirksame Klauseln Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirk- samkeit der übrigen Bestim- mungen hiervon nicht berührt werden. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB der Ziegert EverEsta-

te GmbH für die Vermittlung bzw. den Nachweis von Immo- bilien.

Unsere nachstehenden Ge- schäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposé- beschreibung Bestandteil der beidseitigen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Makler.

§ 1 Vertraulichkeit

(1) Das vorliegende Exposé und die da- rin enthaltenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt (nachfol- gend „Auftraggeber“). Sie sind vertrau- lich zu behandeln und dürfen Dritten – auch Vollmachtgebern oder Dritte, die den Auftraggeber beauftragt haben – ohne vorherige Zustimmung nicht zu- gänglich gemacht werden.

(2) Im Fall der unberechtigten Weiter- gabe dieses Exposés oder der Informa- tionen aus dem Exposé an Dritte ist der Auftraggeber für den Fall des Ver- tragsschlusses durch den Dritten ver- pflichtet, der Ziegert EverEstate GmbH (nachfolgend „Makler“ genannt) die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.

§ 2 Haftung

(1) Die in dem Exposé enthaltenen In- formationen beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Informationen. Der Mak- ler hat diese Informationen weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hin- sicht überprüft, soweit die Informatio- nen nicht offensichtlich unrichtig, nicht plausibel oder sonst bedenklich sind;

es wird empfohlen, insofern gegebe- nenfalls Fachleute hinzuzuziehen bzw.

Rechtsrat einzuholen.

(2) Die Haftung des Maklers wird auf

grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflicht- verletzung nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Er- reichung des Vertragszwecks ist (Kardi- nalpflicht), ist die Haftung des Maklers der Höhe nach begrenzt auf den Scha- den, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

§ 3 Provisionspflicht

(1) Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der Haupt- vertrag wirksam zustande kommt.

(2) Der Provisionsanspruch ist in Höhe der im Exposé genannten Sätze ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rech- nungslegung durch den Makler zu zah- len. Im Fall des Verzuges sind im Ver- kehr mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, im Ver- kehr mit Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten, jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu entrich- ten.

(3) Unerhebliche Abweichungen sach- licher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und be- gründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

(4) Weicht der tatsächlich geschlosse- ne Hauptvertrag inhaltlich von dem Gegenstand des Exposés ab, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Er- folg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche Provision bestehen.

(5) Der Provisionsanspruch ist auch dann entstanden und fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Par- tei zustande kommt, mit der der Auf- traggeber in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirt- schaftlichen bzw. gesellschaftsrechtli-

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

(16)

PARTNER

ZIEGERT ist der Vertrieb für hoch- wertiges Wohneigentum in Berlin, Leipzig und anderen Standorten in Deutschland. Unser Anspruch ist, für jeden Kunden ein einzigartiges Zu- hause oder eine attraktive Kapital- anlage und bei Bedarf die individu- ell passende Finanzierung zu finden, bankenunabhängig und transparent.

Die Marke ZIEGERT ist Teil der Zie- gert EverEstate GmbH und der Zie- gert Group.

ZIEGERT steht seit über 35 Jahren für Qualitätsimmobilien und kom- petente Beratung und ist einer der Marktführer in Berlin. Unsere erfah- renen und geprüften Berater sind für

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INCEPT GmbH ist spezialisiert auf die Entwicklung von Wohnimmobi- lien und Mixed-Use-Projekten, insbe- sondere auf den Neubau von Mehrfa- milienhäusern, die Entwicklung von Bestandsimmobilien und die Kon- zeption von Wohnsiedlungen.

Gemeinsam mit Bauträgern, Inves- toren und weiteren Partnern entwi-

ckelt INCEPT GmbH Immobilien in Berlin, Leipzig und anderen ausge- wählten Städten. Die INCEPT GmbH sieht es als ihren Auftrag, nachhalti- ge und zukunftsfähige Wohn- und Le- bensräume zu schaffen, die moderne Lebenswelten in Einklang mit den in- dividuellen Besonderheiten der Städ- te und Kieze bringen und so zu ei- nem positiven Lebensgefühl beitra- gen. Der Fokus der INCEPT GmbH liegt auf der Entwicklung von Eigentumswohnungen in etablierten Lagen und in Kiezen mit Entwick- lungspotenzial. Die INCEPT GmbH ist integraler Bestandteil der Ziegert Group.

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