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LICHTENSTEIN Nummer 23 Freitag, 11. Juni Jahrgang

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Academic year: 2022

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(1)

LICHTENSTEIN

Nummer 23 – Freitag, 11. Juni 2021 – 81. Jahrgang

· Amtliche

Bekanntmachungen: 6

· Aktuell

Wissenswertes 6

· Kirche in

Lichtenstein 9

· Vereine in

Lichtenstein 11

· Ortsteil

Unterhausen 11

· Ortsteil

Holzelfingen 11

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Lichtenstein.

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist der Bür- germeister oder sein Vertreter im Amt;

für den übrigen Inhalt und Druck:

Fink GmbH, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen,

Telefon 07121/9793-0, Telefax 07121/9793-993

mit einem an die Coronapandemie angepassten Betriebskonzept!

Badebetrieb in drei Schichten von 10 bis 13 Uhr, 14 bis 17 Uhr und 18 bis 20 Uhr max. 45 Besucher/innen pro Zeit-Slot

Vorherige Anmeldung über Online-Reservierungssystem (max. 5 Tage im Voraus) unter

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Für Personen, die keinen Internetzugang haben: telefonische Reservierung beim Ortsamt Honau unter 4115 zu den üblichen Öffnungszeiten.

Keine Online-Zahlungsmöglichkeit, Zahlung vor Ort. Wir bitten die Badegäste zur Entzerrung der Eingangssituation, im Verlauf ihres Aufenthaltes im Freibad ihr

Eintrittsgeld an der Kasse zu zahlen.

Ticketpreise bleiben bestehen. Saisonkarten können nicht eingesetzt werden.

Wertkarten können genutzt werden.

In Kassen-, Sanitär- und Umkleidebereichen besteht Maskenpflicht. Wir bitten um Einhaltung der markierten Abstands- und ausgehängten Hygieneregeln.

Bitte beachten Sie, dass derzeit kein Kioskbetrieb stattfindet.

Wir wünschen allen Badegästen viel Spaß!

(2)

Sehr verehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach einem monatelangen Lockdown in einer herausfordernden wie auch entbehrungsvollen Phase der Coronapandemie geben das deutlich zurückgehende Infektionsgeschehen und kontinuierlich fallende Inzidenzzahlen erfreulichen Anlass zur Zuversicht. Mit offizieller Feststellung der Unterschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner durch das Landratsamt Reutlingen am 08. Juni gelten im gesamten Landkreis Reutlingen somit weitere Lockerungen, die einen wichtigen Schritt zu einer behutsamen Rückkehr des öffentlichen Lebens und bessere Rahmenbedingungen für Betriebe, den Einzelhandel und die Gastronomie bedeuten.

Trotz Impfungen und Genesung sollte jedoch weiterhin auf Abstand geachtet und eine Maske getragen werden.

Der Zugewinn an Freiheit und Entfaltung im Lebensalltag ermöglicht auch unseren Vereinen eine Wie- deraufnahme und Erweiterung von Aktivitäten und Angeboten.

Im privaten Bereich sind nunmehr Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten möglich. Gleiches gilt auch für Aufenthalte im öffentlichen Raum. Weiterhin dürfen 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten hinzukommen, wodurch etwa Kindergeburtstage im kleineren Rahmen stattfinden können.

In unserer Gemeinde werden die Öffnungsschritte auch bei den öffentlichen Einrichtungen in Bälde spürbar sein. An diesem Wochenende öffnet das Freibad Honau unter Hygieneauflagen seine Pforten und läutet die Freibadsaison ein. Wie im vergangenen Jahr wird es für die Badegäste feststehende Be- suchszeiten nach vorheriger Anmeldung geben. Eine Testpflicht besteht mit der neuen Inzidenzstufe für den Freibadbesuch nicht mehr.

Der inzidenzabhängige Wegfall der Testpflicht gilt ferner für die Außenbereiche der Gastronomie sowie für den Sportbetrieb und zulässige Veranstaltungen im Freien.

Die von der Gemeinde und dem DRK-Ortsverein betriebene Teststation im Foyer der Lichtensteinhalle bietet weiterhin an jedem Freitag zwischen 16 und 19 Uhr die Möglichkeit der wöchentlichen kostenlosen Testung für alle Bürgerinnen und Bürger an.

Das Rathaus und die Ortsämter werden ab Montag, 21. Juni wieder regulär zu den üblichen Öffnungszei- ten und mit Hygieneauflagen (Maskenpflicht) für Sie geöffnet haben; ein Besuch der Gemeindebücherei ist während der bekannten Öffnungszeiten unter Hygiene- und Abstandsregelungen bereits wieder möglich.

In dieser Ausgabe des Amtsblatts finden Sie zur Orientierung einen aktualisierten und zusammenfassen- den Überblick über die verschiedenen Öffnungsschritte und inzidenzabhängigen Lockerungen.

Mit der kürzlich abgeschlossenen Impfaktion der Gemeinde in Kooperation mit dem mobilen Impfteam des Landkreises Reutlingen konnte zudem ein flankierender Beitrag zu einer Erhöhung der Impfrate in unserer Gemeinde geleistet werden. Dem gesamten Impfteam des Landkreises, allen mitwirkenden Ärzt*innen, Fachkräften und Helfern sowie dem gesamten Team des DRK Ortsvereins Lichtenstein ge- bührt unser herzlicher Dank für die gute Unterstützung. Die positiven Rückmeldungen, die uns im Rahmen der Impfaktion aus der Bürgerschaft erreicht haben, haben uns sehr gefreut.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit und Zuversicht und grüße Sie auch im Namen des gesamten Teams der Gemeindeverwaltung sehr herzlich.

Ihr

Peter Nußbaum

Bürgermeister

(3)

E S I S T S O W E I T !!!

Am Montag, den 14.06.2021 dürfen wir den Jugendtreff wieder öffnen.

Wenn Ihr zwischen 12 und 18 Jahre alt seid, und gerne mit Euren Freunden abhängen, spielen, kochen, backen oder Musik hören wollt, ist der Jugendtreff genau der richtige Ort.

Ihr könnt Tischkicker, Billard, Darts, Tischtennis, Air-Ho- ckey oder verschiedene Brettspiele spielen.

Ihr könnt Euer Handy mit der Musikanlage verbinden und die eigene Musik hören.

Schaut einfach mal rein.

Der Jugendtreff befindet sich in der Brögerschule neben dem Café Chai.

Natürlich gelten auch bei uns die Corona–Hygienevorschriften.

Neue Öffnungszeiten:

Montag 15.00 - 20.00 Uhr Mittwoch 15.00 - 20.00 Uhr Freitag 16.00 - 22.00 Uhr

Das Jugendtreffteam freut sich auf Euch!

E S I S T S O W E I T !!!

Am Montag, den 14.06.2021 dürfen wir den Jugendtreff wieder öffnen.

Wenn Ihr zwischen 12 und 18 Jahre alt seid, und gerne mit Euren Freunden abhängen, spielen, kochen, backen oder Musik hören wollt, ist der Jugendtreff genau der richtige Ort.

Ihr könnt Tischkicker, Billard, Darts, Tischtennis, Air-Hockey oder verschiedene Brettspiele spielen.

Ihr könnt Euer Handy mit der Musikanlage verbinden und die eigene Musik hören.

Schaut einfach mal rein. Der Jugendtreff befindet sich in der Brögerschule neben dem Café Chai.

Natürlich gelten auch bei uns die Corona – Hygienevorschriften.

Neue Öffnungszeiten:

Montag 15.00 - 20.00 Uhr Mittwoch 15.00 - 20.00 Uhr Freitag 16.00 - 22.00 Uhr Das Jugendtreffteam freut sich auf Euch!

Gemeindebücherei Lichtenstein

Rathausplatz 14-16 - 72805 Lichtenstein

Tel. 07129/922493 – buecherei@gemeinde-lichtenstein.de

Aktion für alle Kinder und Jugendliche: "Eistüte"

Hol Dir eine Aktionskarte in der Bücherei. Darauf kannst Du Bücher aus dem Bestand der Gemeindebücherei eintragen, die Du in den nächsten Wochen selbst gelesen hast oder die Dir vorgelesen wurden.

Für drei Bücher bekommst Du einen Eistaler, den Du bei der Eisdiele auf dem Rewe-Parkplatz in Unterhausen einlösen kannst.

Abgabe der Aktionskarte bis spätestens Samstag, 10. Juli 2021.

In der Gemeindebücherei warten tolle Bücher auf Dich: Geschichten zum Gruseln, zum Träumen und zum Lachen. Detektivgeschichten,

Tiererzählungen, Storys über Freundschaften, Familie und Liebe. Spannende Sachbücher, phantastische Geschichten und vieles, vieles mehr... Sehr gerne geben wir Dir auch Tipps für gute Bücher und helfen Dir bei der Auswahl.

Die Gemeindebücherei ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet, es können aber auch Bücher und andere Medien telefonisch oder per Mail bestellt und dann abgeholt werden – schnell, einfach, unkompliziert und kontaktlos.

Wir freuen uns auf Dich!

(4)

Stand: 03. Juni 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

Grundsätzliche Regelungen

» Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*

*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

» Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.

Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen:

- Arbeitgeber*innen

- Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal

» Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen.

» Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.

» Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden)

» Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.

Abstand

halten Hygiene

praktizieren Medizinische

Maske tragen Corona-App

nutzen Regelmäßig lüften Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treffen.

» Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.

» Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

Inzidenz unter 100

» In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten.

» Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.

» Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt:

» Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:

- Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt.

- Nur mit vorheriger Terminbuchung

- Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe

» Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt

» Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.

» Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept, Gemeindegesang erlaubt

Stand: 03. Juni 2021

!

Inzidenz 5 Werktage unter 100*

*Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück- genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

» Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.

2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept.

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen

» Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²)

» Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²)

» Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die sich nicht begegnen, sind möglich

» Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²)

» Touristische Veranstaltungen im Freien, wie Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20 Personen

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 100 Personen außen

» Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz- und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis 20 Personen

» Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)

» Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen

» Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen

» Gesangs- und Blasmusikunterricht mit bis 5 Schüler*innen innen und außen

» Ballett- und Tanzschulen außen mit 10 Schüler*innen

» Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²)

» Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch- schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten,

z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat organisierte Gruppen wie Wandergruppen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen außen

» Wettkampfveranstaltungen des kontakt- armen Amateursports bis 20 Sportler*innen bis 100 Zuschauer*innen außen

» Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche)

Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen.

» Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung)

» Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien- sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen und mit bis zu 10 Personen innen

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1

(5)

Stand: 03. Juni 2021

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen außen, bis 100 Personen innen

» Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen innen und außen

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis 250 Personen außen und mit bis 100 Personen innen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen bis 250 Personen

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungs- betrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)

» Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

» Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)

» Touristische Veranstaltungen, wie Museumsführungen, bis 20 Personen

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 22 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt

» Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis 100 Zuschauer*innen

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis

100 Zuschauer*innen

» Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 22 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages- aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

Stand: 03. Juni 2021

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen

» Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen, bis 250 Personen innen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

» Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 3

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages- aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

Stand: 03. Juni 2021

Lockerungen bei Inzidenz unter 50

» Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haus- halten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich.

» Öffnung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen:

» Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagen

» Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen

» Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen

- Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)

- Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt

- Warteschlangen vermeiden

- Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt - Testpflicht entfällt

Die Regelungen der Öffnungsschritte 1-3 gelten hier unmittelbar. Wenn die 7-Tage-Inzidenz die 50 überschreitet, wird diese Regelung zurückgenommen.

Lockerungen bei Inzidenz unter 35

» Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)

» Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis

!

Inzidenz sinkt 5 Tage unter 50*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird

zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

!

Inzidenz sinkt 5 Tage unter 35*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver- sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen

Stand: 03. Juni 2021

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen

» Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen, bis 250 Personen innen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

» Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 3

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages- aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

(6)

Wir gratulieren

am 12. Juni

Herrn Johann Allramseder, Unterhausen, 90. Geburtstag Frau Ruth Bader, Unterhausen, 90. Geburtstag

am 15. Juni

Herrn Johannes Zachenbacher, Unterhausen, 90. Geburtstag Frau Dr. Ingeborg Dietrich, Honau, 80. Geburtstag

am 16. Juni

Frau Maria Baur, Unterhausen, 85. Geburtstag

und wünschen den Jubilaren für das neue Lebensjahr recht viel Gesundheit und Freude.

NAWO Netzwerk Ambulante Wohnungssicherung

Die NAWO – Netzwerk Ambulante Wohnungssicherung bietet je- den zweiten und vierten Montag im Monat eine Sprechstunde im Besprechungsraum (Eingang Bürgerbüro) an. Die Sprechzeiten sind jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr.

NAWO ist Ansprechpartner für Mieter und Vermieter und hilft bei drohendem Wohnungsverlust.

Das Netzwerk Ambulante Wohnungssicherung befindet sich in Reutlingen, in der Lindenstraße 35. Sie erreichen die Mitarbeiter der NAWO telefonisch unter 07121/9880 -130 oder -131 sowie per E-Mail: nawo@awo-reutlingen.de.

Das Angebot der NAWO umfasst folgende Punkte

- Beratung und Unterstützung für Familien, Alleinlebende und Al- leinerziehende in Stadt und Landkreis Reutlingen, deren Wohn- raum gefährdet ist

- aufzusuchende Soziale Arbeit

- Informationen über Hilfsangebote vor Ort

- Vermittlung im Konfliktfall zwischen Mieter und Vermieter.

Die NAWO hilft Ihnen beim Erhalt ihrer Wohnung, wenn Sie mit Mietzahlungen im Rückstand sind, bei der Sicherstellung künfti- ger Miet- und Energiekostenzahlungen, beim Beantragen finan- zieller Hilfen zur Übernahme der Mietschulden und/oder Ener- gieschulden sowie mit Begleitung zu Behörden und anderen Beratungsstellen.

Sollten Sie von einem dieser Punkte betroffen sein, kommen Sie zu einer der Sprechstunden in das Rathaus oder rufen Sie an und lassen sich beraten. Die NAWO unterstützt Sie, je früher Sie den ersten Schritt tun, desto größer ist die Erfolgschance.

Nächste Sprechzeiten der NAWO für die Gemeinde Lichten- stein im Besprechungsraum Eingang Bürgerbüro:

Montag, 14.06.2021, 14:00 – 16:00 Uhr Montag, 28.06.2021, 14:00 – 16:00 Uhr

Pflegestützpunkt

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine andere schwere Erkrankung kann das Leben von heute auf morgen verändern. Das kann Men- schen aller Altersstufen betreffen.

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, sich anbahnt oder sich ver- schlimmert, ist vieles zu klären und Entscheidungen müssen ge- troffen werden.

Vielleicht besteht auch noch kein Pflege- oder Betreuungsbedarf, aber viele Dinge werden altersbedingt beschwerlich und es stellen sich Fragen nach geeigneten Entlastungsmöglichkeiten und wie ein selbstbestimmtes Leben im Alter sichergestellt werden kann.

Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich unter:

Tel. 07121-480 4030 oder per Email:

pflegstuetzpunkt@kreis-reutlingen.de möglich.

Bitte bleiben Sie gesund und achten Sie auf Ihre Mitmenschen!

Bücherei-Besuch ohne Termin

Die Gemeindebücherei ist wieder ohne Beschränkungen geöff- net - kein Test, kein Termin erforderlich. Alle Hygiene -, Masken- und Abstandsregelungen gelten natürlich weiterhin.

Auf Wunsch werden aber auch außerhalb der üblichen Öffnungs- zeiten Einzeltermine angeboten, so dass die Bücherei alleine bzw. mit dem eigenen Haushalt besucht werden kann.

Selbstverständlich gibt es auch weiterhin unseren - Lieferservice "Bücher auf Rädern" und

- die Bereitstellung von Medien / Medientaschen zur kontaktlo- sen Abholung in der Bücherei

Informationen und Bestellungen: Tel. 922493, E-Mail: buecherei@gemeinde-lichtenstein.de Unsere Öffnungszeiten

Dienstag 15 - 18 Uhr

Mittwoch 10 - 12 Uhr und 15 - 18 Uhr Donnerstag 16 - 20 Uhr

Freitag 10 - 13 Uhr und 15 - 18 Uhr Samstag 10 - 12 Uhr

Aktion "Eistüte" für alle Kinder und Jugendliche - siehe Anzeige vorne im Amtsblatt

Seniorenzentrum Martha-Maria

Sommer, Sonne & ein neues Zelt im Betreuten Wohnen von Martha-Maria

Im Kalender steht bereits Juni, das Wetterhoch „Waltraud“ sorgt für sommerliche Temperaturen. Die Bewohnerinnen und Bewoh- ner des Betreuten Wohnen „Haus Olgahöhle“ von Martha-Maria nutzten das tolle Wetter um ihre Gymnastik kurzerhand ins Freie zu verlegen, im großen Garten gibt es dafür reichlich Platz. Nach getaner „Arbeit“ gönnte man sich dann gemeinsam eine leckere Tasse Kaffee. Getrunken wurden diese im schönen neuen Zelt mit den dazugehörigen Bierbänken, die sogar eine bequeme Rü- ckenlehne haben! Die Bewohnerinnen und Bewohner des „Haus Olgahöhle“ bedanken sich recht herzlich bei Einrichtungsleiterin Carmen Epple und Lisa Eidt (Leiterin des Betreuten Wohnens) für die tolle Anschaffung!

AE/LE

(7)

Lieber Chorsängerinnen und Chorsänger des Kirchenchores Honau

Infolge der sinkenden Inzidenzzahlen ist für uns nun auch die Probenarbeit wieder möglich!

Wir starten daher ab nächster Woche wieder im Modell wie vor dem Lockdown (Woche 1: Frauen Gruppe A und Gruppe B, Woche 2: Männer) Wir müssen weiterhin Abstände und Hygienekonzept einhalten. Außerdem müssen wir folgendes beachten: Vorausset- zung zur Teilnahme an der Probe ist, dass man getestet, geimpft (zwei Mal) oder genesen ist. Deshalb würde ich euch bitten, in die erste Probe jeweils einen Nachweis mitzubringen, wer schon zwei Mal oder genesen ist. Wer noch nicht zwei Mal ist, müsste dann jeweils einen Nachweis über einen aktuellen Test mitbringen (Selbsttest genügt leider nicht). Ich freue mich auf die Proben!

Hier noch einmal die Gruppen für die Frauenstimmen:

Gruppe A (20:00-20:45 Uhr) Sopran

Magdalene - Magdalene - Gerda - Angelika Alt

Andrea - Elisabeth - Magda Anneliese

Gruppe B (21:00-21:45 Uhr) Sopran

Eleonore - Christine - Sigrid - Friedlinde Alt

Christine - Manuela - Margarete Viele Grüße

Benedikt

Bei Anruf Ausbildungsstelle:

Die telefonische Lehrstellenbörse der Agentur für Arbeit, In- dustrie- und Handelskammer und Handwerkskammer Noch gibt es für diesen Herbst einige offene Ausbildungsplätze, zahlreiche Arbeitgeber suchen noch Auszubildende für den Aus- bildungsbeginn September 2021.

Für alle, die noch auf der Suche sind, bieten die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Handwerkskammer (HWK) eine telefonische Lehrstel- lenbörse. Die Beraterinnen und Berater der drei Institutionen klä- ren am Telefon mit den Ausbildungsplatzsuchenden ab, welche offenen Stellen noch gemeldet sind und zu ihrem Profil passen.

Ein Anruf genügt, um einen ersten Überblick zu erhalten.

Am Donnerstag, 24. Juni von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr stehen Beraterinnen und Berater der Berufsberatung, der Industrie- und Handelskammer Reutlingen sowie der Handwerkskammer Reut- lingen für alle Interessenten am Telefon bereit.

Telefon:

Berufsberatung der Agentur für Arbeit Reutlingen 07121 309-151 Berufsberatung der Agentur Arbeit Tübingen 07071 705-152 Industrie-und Handelskammer Reutlingen 07121 201-165 Handwerkskammer Reutlingen 07121 2412-267

Notfalldienste

Die DRK-Rettungsleitstelle übernimmt über die Rufnummer 116 117 (Anruf ist kostenlos) die Steuerung der Patientenver- sorgung an Wochenenden/Feiertagen.

Von Fall zu Fall wird hier entschieden, ob der Anrufer in einer der Notfallpraxen behandelt werden muss, ob ein Hausbesuch erfor- derlich ist oder ob der Rettungswagen ausrücken muss.

In schweren Fällen (Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzung) muss weiterhin der Notarzt über die Nummer 112 verständigt werden.

Die bisherigen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Woche bleiben bestehen.

Die Öffnungszeiten der Notfallpraxis Reutlingen lautet wie folgt:

Reutlingen (Allgemeiner Notfalldienst)

Allgemeine Notfallpraxis Reutlingen Klinikum am Steinenberg Steinenbergstr. 31, 72764 Reutlingen

Mo – Fr 18 – 22 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8 - 22 Uhr

Sa, So und an Feiertagen 9 - 13 Uhr und 15 - 20 Uhr

Der kinderärztliche, augenärztliche sowie HNO-ärztliche Notfall- dienst ebenfalls über die bundesweite Rufnummer 116 117 (Anruf kostenlos) für den ärztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt.

Soziale Dienste

Seniorenzentrum Martha-Maria Heerstraße 41, Lichtenstein-Honau Telefon 07129/9285-22

(Notfallaufnahme Wochenende) Diakoniestation Martha-Maria Telefon 07129/922 385

Hospizgruppe Lichtenstein Tel. Nr. 0172/3986506

Alle Begleitungen sind ehrenamtlich

Apothekendienst

Samstag, 12. Juni 2021

Sonnen-Apotheke, Wilhelmstraße 10, Reutlingen (Innenstadt), Telefon 0 71 21 / 9 33 60

Sonntag, 13. Juni 2021

Albtor-Apotheke, Albstraße 2, Reutlingen (Innenstadt), Telefon 0 71 21 / 8 20 17 95

Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice.

Bauwillige aufgepasst!

Der Ingenieur Martin Sauter referiert online zu „Gesünder Bauen und Wohnen“

In einem gesunden Umfeld zu wohnen ist der Traum von vielen Menschen, der eigene Hausbau auch! Gesunder Wohnraum be- ginnt bei der Planung durch den Architekten, geht über die Gebäu- detechnik bis hin zur Auswahl der Bau- und Ausbaumaterialien und deren Verarbeitung. Doch was gilt es dabei zu beachten?

Worauf kommt es in welchem Stadium des Hausbaus an?

Am Mittwoch, den 7. Juli 2021 um 19 Uhr beleuchtet Martin Sauter, Entwicklungsingenieur der Firma SchwörerHaus KG, in einem Online-Vortrag diese Fragen und klärt anhand des gesam- ten Bauablaufs darüber auf, was im Hinblick auf den Bau eines gesunden Hauses beachtet werden sollte. Der Vortrag „Gesünder Bauen und Wohnen - worauf muss ich achten, was kann ich selber dafür tun?“ ist ein Beitrag der Veranstaltungsreihe „Gesundheit

& mehr“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz/Abteilung Ge- sundheitsplanung im Landkreis Reutlingen.

Eine Anmeldung ist erforderlich: Telefon 07387 9841461 oder 07121 480 4317 oder per E-Mail unter team-kgk@kreis-reutlingen.

de. Einige Tage vor der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden den Zugangslink. Als technische Voraussetzung für die Teilnahme ist eine stabile Internetleitung mit W-LAN erforderlich.

Späte Wiesenmahd zur Insektenförderung

Der Mai war in diesem Jahr ein sehr kühler Monat und die Ent- wicklung der Pflanzen erfolgt im langjährigen Vergleich etwa eine Woche später. Die Obstbäume sind nun abgeblüht, bis auf die Apfelsorte „Spätblühender Taffetapfel“, der noch rosaweiß in Blüte steht. Jetzt sind die Wiesen mit vielen blühenden Kräutern die wichtigste Lebensgrundlage für viele Insekten. Daher ist ein später erster Schnitt solcher Wiesen eine wertvolle Förderung der Insektenwelt.

Neben den sogenannten Fettwiesen, auf denen nahezu allein Grä- ser wachsen, gibt es im Südwesten sehr viele artenreiche Wiesen.

Fettwiesen liefern wertvolles Viehfutter.

Die blütenreichen Wiesen sorgen für die außerordentlich hohe Artenvielfalt bei unseren heimischen Insekten. Solche Wiesen

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wachsen auf weniger gedüngten oder eher trockenen Standor- ten. Zurzeit blühen dort der Wiesensalbei, Wiesenstorchschna- bel, Glockenblumen- und Flockenblumen-Arten, Margeriten und Wiesenbocksbart und viele mehr.

Der Wiesenbocksbart mit dem botanischen Namen Tragopogon pratensis kann als Anzeiger dienen, wann der aus natuschutz- fachlicher Sicht günstige Zeitpunkt für die erste Mahd gekommen ist. Nach seiner Blüte mit gelben Blütenköpfen, die aussehen wie besonders große Löwenzahnblüten, bildet er auch besonders große Pusteblumen. Wenn nun gemäht wird, sind auch die Samen vieler anderer Wiesenkräuter reif und fallen auf den Boden. Damit ist auch für Nachwuchs dieser Kräuter gesorgt.

Wenn das Mahdgut solcher Wiesen zu Heu gemacht wird, also mehrfach gewendet trocknen kann, dann erhält man ein begehr- tes Produkt - hervorragendes Kleintierfutter. Allerdings muss man hier darauf achten, dass keine Herbstzeitlosen auf der Wiese wachsen, da diese giftig sind. Wer kann, sollte das Schnittgut abräumen, damit die Samen auf dem Boden durch das Licht zur Keimung angeregt werden und so die Insektenwelt auch in Zu- kunft artenreiche Blühwiesen findet.

Aus der Blüte von Wiesenbocksbart entstehen später große Puste- blumen.

Alle Wiesen haben Besitzer, die auch gesetzlich verpflichtet sind, mindestens einmal im Jahr zu mähen. Für die nun hohen Wiesen besteht ein Betretungsverbot, denn plattgetretene Wiesenpflan- zen richten sich nicht mehr auf und können nicht mehr gut ge- mäht werden. Das gilt es zu beachten, wenn am Wegesrand ein Blütenstrauß gepflückt wird. Bei der Bestimmung kann eine App helfen, die von der TU Ilmenau mit Steuermitteln gefördert wurde:

Flora Incognita. Beim Entdecken der Insektenwelt unterstützen Apps, wie zum Beispiel die Web-App „NABU Insektensommer“.

Mehr Informationen über Heu machen und Wiesenpflege erhalten Sie bei den Kreisfachberatern für Obst- und Gartenbau an der Grünflächenberatungsstelle des Landratsamtes Reutlingen.

Kontakt Grünflächenberatungsstelle:

Kreisfachberater für Obst- und Gartenbau

Hotline (Mo, Di und Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr) Tel. 07121 480-3327 gruenflaechenberatung@kreis-reutlingen.de

Feuchter Mai führt zu pilzlichen Pflanzenschäden

Die Witterung des vermeintlichen Wonnemonats setzt vielen Pflanzen in Garten und Streuobstwiesen zu. Die Niederschläge haben Feld und Flur zwar nötig gehabt, doch führte die feucht- kühle Witterung auch zu Wuchsstockungen und frühem Befall mit Pilzkrankheiten.

Im Garten finden sich schwache Tomaten, die bereits in eine Art Notblüte gehen und auf den untersten Blättern erste Anzeichen von Braunfäule zeigen. Diese Pilzerkrankung ist ab Temperaturen um 12 Grad Celsius aktiv. Das Schadbild von fleckenartig braun eintrocknenden Blättern zeigt sich nun ebenfalls schon bei emp- findlichen Kartoffelsorten. Um die Vermehrung zu verhindern ist Laub mit Befallsverdacht unverzüglich zu entfernen.

Bei den Kirschen führt derzeit ein Pilz zu teils erheblichen Schäden, der sogar bereits ab 5 Grad Celsius die Ausbreitung begonnen hat: die Monilia-Spitzendürre. Ausgehend von Fruchtmumien des Vorjahres dringen die Sporen über die Blüten in die Gehölze ein.

Besonders stark betroffen sind aktuell die Sauerkirschen. Der Pilz verstopft mit fortschreitendem Wachstum die Leitungsbahnen in

den Ästen und Blütenbüschel sowie frisches Laub welken und trocknen ein. Der Übergang zwischen erkranktem braunem und gesundem hellem Holz lässt sich mit einem feinen Abhobeln der Rinde sehr anschaulich entdecken. Hier ist nun notwendig etwa 20 cm in das gesunde Holz zurückzuschneiden. Dieser Rückschnitt an den befallenen Trieben ist wichtig, denn nur so wird dem weite- ren Absterben ganzer Astpartien entgegengetreten. Kirschbaum- besitzer können also jetzt noch größere Baumschäden verhindern.

An Apfelbäumen bemerken viele Bewirtschafter derzeit ebenfalls eine Welke-Erscheinung an Triebspitzen. Dort findet sich auf den Blattoberseiten ein schimmelartiger weißlicher Belag. Das sind Sporenlager des Apfelmehltaus. Von diesen Blättern werden das darunterliegende Laub und die bereits entstehenden Knospen für das nächste Jahr infiziert. Beim Apfelmehltau reicht es jedoch, die befallenen Laubbüschel über dem nächsten gesunden Blatt fortzuschneiden. Das Schnittgut kann einfach fallen gelassen werden - die Sporen vom Apfelmehltau sind so schwer, dass der Wind sie nicht vom Boden her wieder in die Kronen tragen kann.

Kontakt Grünflächenberatungsstelle:

Kreisfachberater für Obst- und Gartenbau

Hotline (Mo, Di und Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr) Tel. 07121 480-3327 gruenflaechenberatung@kreis-reutlingen.de

Die Grüngutannahmestelle Engstingen wird ab Juli 2021 eingestellt

Die Grüngutannahmestelle in Kleinengstingen, beim Parkplatz Friedhof, wird ab Juli 2021 eingestellt. Letzter Sammeltermin ist der 26. Juni 2021 von 14 bis 16 Uhr.

In seiner Sitzung am 16.11.2016 hat der Ausschuss für techni- sche Fragen und Umweltschutz (AtU) des Landkreises Reutlingen beschlossen, jene Grüngutannahmestellen aus Kostengründen einzustellen, die in zumutbarer Entfernung (bis zu 6 km) zum ge- meindlichen Häckselplatz liegen, vergleichsweise wenig frequen- tiert sind und an denen relativ geringe Grüngutmengen gesammelt werden. Unter diese Regelung fällt auch die Grüngutannahmestel- le in Kleinengstingen, die nur 1,5 km vom Häckselplatz in der Daim- lerstraße entfernt liegt. Aufgrund der beengten Verhältnisse auf dem bisherigen Häckselplatz wurde zu dessen Entlastung damals mit der Gemeinde vereinbart, die Grüngutannahmestelle so lange weiterzubetreiben, bis ein geeigneterer Standort gefunden ist.

Im Auftrag der Gemeinde betreibt die Firma Korn Recycling nun seit dem 03. Mai 2021 auf ihrem Betriebsgelände, ebenfalls in der Daimlerstraße, einen asphaltierten Häckselplatz, der aufgrund seiner Größe und Verkehrsführung eine höhere Kapazität aufweist.

Die Einrichtung wird sehr gut angenommen und die Rückmeldun- gen sind durchweg positiv. Der Landkreis beteiligt sich wie bisher auch zu 50 % an den kalkulierten Platz-, Personal- und Maschi- nenkosten und übernimmt die komplette Verwertung des gesam- melten Grüngutes. Der Landkreis bittet deshalb um Verständnis, dass die mobile Grüngutannahmestelle in Kleinengstingen, beim Parkplatz Friedhof ab Juli 2021 eingestellt wird.

Lage und aktuelle Öffnungszeiten des neuen Häckselplatzes bis einschließlich Oktober:

Korn Recycling GmbH, Daimlerstraße 24 - 28, Kleinengstingen Montag 14.30 – 17.30 Uhr; Mittwoch 14.30 – 17.30 Uhr Freitag 14.30 – 17.30 Uhr; Samstag 09.00 – 16.00 Uhr

Geringe Impfstofflieferungen im Kreisimpfzen- trum Reutlingen

Aufgrund geringerer Impfstofflieferungen stehen im Kreisimpfzen- trum Reutlingen nur eine reduzierte Anzahl an Erstterminen zur Verfügung. Vorwiegend werden Zweitimpfungen vorgenommen.

Terminabsagen sind nicht erforderlich, es kommt jedoch zu einer Verkürzung der Betriebszeiten. So wird in der nächsten Woche im Ein-Schicht-Betrieb von 7 Uhr bis 14 Uhr geimpft, am Samstag, den 19.6. von 7 bis 16 Uhr. Zudem bleibt das KIZ am Montag, den 14. Juni und Sonntag, den 20. Juni geschlossen.

Die Betriebszeiten ab der Kalenderwoche 25 sind abhängig von der künftigen Impfstoff-Lieferung.

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frage nach Impfterminen noch weiter steigt.

Eine Impfung ist auch nach Wegfall der Priorisierung nur mit gül- tigem Impftermin möglich.

Inzidenz am fünften Tag in Folge unter 35 - Lo- ckerungen ab Mittwoch, 9. Juni 2021

Die Inzidenz im Landkreis Reutlingen liegt am Dienstag, 8.

Juni 2021 gemäß RKI bei 22,6 und damit am fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert 35.

Ab Mittwoch, 9. Juni 2021 gelten somit weitere Lockerungen gem.

§ 21 Abs 5a CoronaVO im Landkreis Reutlingen.

Insbesondere treten folgende Änderungen in Kraft:

Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden/betrieben werden. Feiern im Gastgewerbe sind bis 50 Personen innen und außen möglich, jedoch ist ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis notwendig.

Zudem gibt es weitere Lockerungen für die Anzahl an Personen bei Kulturveranstaltungen und Veranstaltungen in Vereinen, Betrieben oder ähnlichem. Hier sind außen nun bis 750 Personen erlaubt.

Die Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 liegen sollte.

Seit Montag, 7. Juni 2021 gilt im Landkreis Reutlingen zudem die Öffnungsstufe 3.

Die konkreten Regelungen zur Inzidenz unter 35 sowie zur Öff- nungsstufe 3 finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos- zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden- wuerttemberg/ und in der vom Land veröffentlichten Übersicht

„Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021“

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/datei- en/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf

Geschwisterstreit

In der Reihe „Eltern im Gespräch“ bietet die Familien- und Ju- gendberatung Alb am Donnerstag, 24. Juni 2021 um 20.00 Uhr ein Online-Angebot zum Thema „Geschwisterstreit“ an. Streit unter Geschwistern ist ein häufiger Stressfaktor im Familienle- ben. Zusammen wird der Frage nachgegangen, wie Eltern mit den Konflikten der Kinder umgehen können. Weiter werden Ideen entwickelt, wie Kindern ein verträgliches Miteinander vermittelt werden kann.

Das Angebot richtet sich an Eltern von Kindern zwischen 0 und 12 Jahren. Das Angebot ist kostenfrei.

Nach der Anmeldung per E-Mail an familienberatung.muensin- gen@kreis-reutlingen.de werden die Zugangsdaten verschickt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Teilnehmer*innen begrenzt.

Weitere Informationen gibt es telefonisch in der Familien- und Jugendberatung Alb unter der Telefonnummer 07381 9295-60.

JETZT TAGESPFLEGEPERSON WERDEN!

Kinder liegen Ihnen am Herzen? Sie suchen eine neue berufliche Perspektive?

Dann wartet in der Kindertagespflege eine anspruchsvolle und erfüllende Tätigkeit auf Sie! Als Tagesmutter oder -vater können Sie ihre Tätigkeit Ihrem eigenen Leben anpassen. Qualifizierte Tagesmütter und -väter arbeiten selbständig im eigenen Haus- halt, angestellt im Haushalt der Eltern oder im Team in anderen geeigneten Räumen.

ONLINE INFOVERANSTALTUNG:

Mittwoch, den 23.06.2021 um 19:00 Uhr

Anmeldung bis spätestens Dienstag, den 22.06.21 unter:

rauscher@tagesmuetter-rt.de

Weitere Informationen: www.tagesmuetter-rt.de

Referenzen

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Personen, die für derartige Zwecke einen PCR- Test benötigen, wenden sich bitte an eine andere Teststelle. Die Städte und Gemeinden informieren auf ihren Internetseiten über

Dies gelingt natürlich nur mit Hilfe von Sponsoren, die allesamt aus der Gemeinde Lichtenstein sind und sich mit einer einmaligen Spende dazu bereit erklärt haben unsere Kita