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Innenminister Stahlknecht und Vorsitzende Schwenke stellen Tätigkeitsbericht 2018 vor

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Magdeburg, 9. Mai 2019 0 Nr. 038/2019

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Verantwortlich:

Danilo Weiser Pressesprecher

Halberstädter Str. 2 / am „Platz des 17. Juni”

39112 Magdeburg

Tel.:(0391)567-5504/ -5514/ -5516/ -5517/

-5377

Fax:(0391)567-5520

E-Mail:pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de www.mi.sachsen-anhalt.de

Härtefallkommission

Innenminister Stahlknecht und Vorsitzende Schwenke stellen Tätigkeitsbericht 2018 vor

Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, und die Vorsitzende der Härtefallkommission des Landes Sachsen- Anhalt, Monika Schwenke, haben heute den Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission für das Jahr 2018 vorgestellt.

Im Jahr 2018 wurden durch die Kommissionsmitglieder 19 Anträge gestellt, die insgesamt 50 Personen betrafen; davon acht Familien mit insgesamt 27 minderjährigen Kindern. Hauptherkunftsländer der betroffenen Personen waren Armenien (fünf), die Russische Föderation (vier), das Kosovo und Mali (je zwei).

Die Hauptgründe für die Anrufung der Kommission im vergangenen Jahr waren der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, zum Beispiel die gesundheitliche Situation. Bei den für Familien gestellten Anträgen (ca. 42 %) war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in

Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.

Im Jahr 2018 beriet die Härtefallkommission in sechs Sitzungen über insgesamt elf Anträge abschließend (Von den 19 gestellten wurden acht Anträge zuvor zurückgezogen).

Bei zwei Anträgen beschloss die Kommission ein Härtefallersuchen, da sie dringende humanitäre oder persönliche Gründe feststellte, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen.

Innenminister Stahlknecht entsprach allen Ersuchen und ordnete die

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Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren sechs Personen begünstigt, davon eine Familie mit drei minderjährigen Kindern. Herkunftsländer der von den Anordnungen begünstigten Personen waren Albanien und Pakistan.

Darüber hinaus wurden sechs Härtefallanträge noch vor oder nach der Beratung in der Kommission zurückgezogen, da Aufenthaltserlaubnisse auf einer anderen rechtlichen Grundlage erteilt werden konnten.

Die Kommissionsvorsitzende, Monika Schwenke, führte hierzu aus: „In einigen Fällen wurde im Rahmen der ausführlichen Diskussion der Anträge festgestellt, dass es keiner

Entscheidung der Härtefallkommission bedarf, da entsprechende Regelungen des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls die Möglichkeit eines weiteren Aufenthalts eröffnen. Die Härtefallkommission soll als letzte Instanz in besonders gelagerten Einzelfällen tätig werden, um unzumutbare Härten für Flüchtlinge abzuwenden. Dieser Verantwortung ist sich die Kommission jederzeit bewusst.“

Minister Stahlknecht ergänzte: „Im Aufenthaltsgesetz finden sich inzwischen rechtliche Rege- lungen, wie z. B. die Möglichkeit der Erteilung einer sogenannten Ausbildungsduldung, um integrationswilligen Flüchtlingen einen vorübergehenden Verbleib im Bundesgebiet zu ermöglichen. Da aber keine rechtliche Regelung für alle Lebenslagen Vorsorge treffen kann, braucht es auch weiterhin eine Institution wie die Härtefallkommission. Für die mit großer Sach- und Fachkompetenz ehrenamtlich geleistete Arbeit spreche ich den Mitgliedern meinen Dank aus.

Hintergrund:

Das seit 2005 bestehende Gremium prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder in die Kommission Anträge ein, die dort beraten werden. Wird durch die

Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann der Innenminister dem Beschluss entsprechen und ein Aufenthaltsrecht für die betroffenen Personen anordnen.

Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/

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